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GARANTIE ERLOSCHEN / Falsche Inspektions Intervall

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Zusammen,

 

Meine Arbeitskollegin hat 11/2018 einen Jahreswagen Golf 7 gekauft. Vor der Übergabe 2018 wurde die Inspektion erledigt und der Wagen an sie übergeben.

 

Jetzt 2 Jahre später ging der Inspektionshinweis am Auto an (noch 12 Tage oder x Km). Sie war heute beim VW Service, man hat ihr gesagt, dass sie auch 2019 kommen müsste und der Intervall falsch eingestellt wurde. Die verlängerte Garantie von 5 Jahren würde daher ungültig sein und somit keine Garantie mehr besitzen.

 

Kann sie gegen den Verkäufer rechtlich vorgehen? Schliesslich hat der Wagen aufgrund falscher Systemanzeige 2019 keinen Hinweis für eine anstehende Inspektion gezeigt.

 

Was kann man denn überhaupt dagegen machen? Anwalt oder hinnehmen?

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Chancen für die Arbeitskollegin recht gering sehen. Es ist nun einmal ausschließlich bindend, was in den Dokumenten steht, und nicht was irgendeine Anzeige meldet (oder eben nicht).

Es ist zwar OT, aber leider heute bei vielen Menschen so, dass sie alles angezeigt und gemeldet bekommen wollen, ohne sich selbst vorher mit der Materie zu beschäftigen. Es wird sich immer mehr auf irgendwelche App's oder Anzeigen verlassen, statt sich mal selbst zu informieren. Wenn man ein Fahrzeug besitzt, besonders noch mit aktiver Herstellergarantie, kann man ja einfach (z.B. bei der Übergabe) mal den Händler fragen, wann das Fahrzeug wieder zur Inspektion muss.

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Vielen Dank für die sehr informativen Antworten.

Klar gibt es Menschen, die alles lesen bzw. in Dokumenten nach Vertragsdaten geben, dann gibt es auch die Leute, die auf Anzeigen vertrauen. Sei es bein Ölwechsel oder halt bei der Inspektion.

 

Meine Kollegin wird am Montag beim Autohaus (hier wurde auch die 1. Inspektion vor der Übergabe gemacht) telefonieren und den Sachverhalt schildern.

 

Ich berichte dann am Montag was wir dann erreicht haben :-)

 

Schönes Wochenende.

Zitat:

@wk205 schrieb am 7. November 2020 um 15:37:39 Uhr:

Ja, das Auto hätte es anzeigen müssen. Da die Anzeige aber auch vom Kunden "weggedrückt" werden kann, fragt sich, wer im Zweifelsfall in der Nachweispflicht ist .

Jeder Fehler / Hinweis wird doch dauerhaft bis zur Erledigung angezeigt oder?

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 7. November 2020 um 17:57:37 Uhr:

@TE

War die jetzige Werkstatt auch das verkaufende Autohaus? Wenn ja, dann sind sie für die falsche Kodierung verantwortlich. Es ist nicht die Aufgabe der Käuferin, zu überprüfen, ob die Inspektionsintervalle korrekt hinterlegt sind.

Ja. So sehe ich es auch.

Zitat:

@kes83 schrieb am 7. November 2020 um 19:58:03 Uhr:

Zitat:

@wk205 schrieb am 7. November 2020 um 15:37:39 Uhr:

Ja, das Auto hätte es anzeigen müssen. Da die Anzeige aber auch vom Kunden "weggedrückt" werden kann, fragt sich, wer im Zweifelsfall in der Nachweispflicht ist .

Jeder Fehler / Hinweis wird doch dauerhaft bis zur Erledigung angezeigt oder?

Wenn ich dem Auto "sage", dass der Service gemacht wurde, "glaubt" das Auto das und zeigt es nicht mehr an, egal ob der Service tatsächlich gemacht wurde oder nicht.

Zitat:

@kes83 schrieb am 7. November 2020 um 19:58:03 Uhr:

Zitat:

@wk205 schrieb am 7. November 2020 um 15:37:39 Uhr:

Ja, das Auto hätte es anzeigen müssen. Da die Anzeige aber auch vom Kunden "weggedrückt" werden kann, fragt sich, wer im Zweifelsfall in der Nachweispflicht ist .

Jeder Fehler / Hinweis wird doch dauerhaft bis zur Erledigung angezeigt oder?

m.E. überzogenes Vetrauen in die moderne Software.

Fehler und Hinweise können durch alle möglichen Eingriffe in die Bordelektronic verändert werden.

Falsche Eingaben (vorsätzlich oder versehentlich) kommen immer wieder mal vor.

Zitat:

@Manager2008 schrieb am 7. November 2020 um 19:32:51 Uhr:

@blechbanane0170

Das ehrt dich natürlich, das du immer alle Service Dokumente im Detail genau überprüfst und alle entsprechenden Termine im Kalender notierst und selbstständig ohne Anzeige über das Display zum Händler gehst.

Besser als die variable Service Anzeige wirst du es aber nicht berechnen können.

Ich finde das ist kein Versäumnis des Kunden, wenn doch immer damit geworben wird, das es eine variable Service Anzeige gibt.

Auch wird immer wieder damit geworben, das man erst nach 30.000 km oder 2 Jahren, je nachdem, was zuerst eintritt, zum Service muss, je nach variabler Anzeige auch früher.

Ich glaube, außer dir und einigen hier im Forum und vielleicht die Fachleute noch wissen das heutzutage die wenigsten.

Es ist aber wirklich so, ich lese mir die Dokumente durch und frage im Zweifelsfall beim Händler nach. Es zählt nun leider nur was in entsprechenden Garantieunterlagen geschrieben steht. Ein Auto, auch wenn es nur ein Golf ist...:D... ist für mich trotzdem viel Geld und damit möchte ich eigentlich möglichst sorgsam umgehen. Das Einhalten der "Garantieregeln" ist für mich so ein Punkt.

Das sind auch sehr lobenswerte Gewohnheiten.

Ich bin auch sehr genau, wenn es um so was geht.

Nur in diesem Fall geht es um die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn Fehler passieren.

Und ganz besonders, wenn Fehler im Rahmen der Berufsausübung passieren, wo ein Kunde dafür bezahlt hat: Normalerweise immer derjenige, der den Fehler gemacht hat.

Dem zahlenden Kunden die Verantwortung geben zu wollen, also mich würde das überraschen und empören.

Und ich denke, da bin ich nicht alleine mit dieser Einstellung.

Bei nachweislichen Fehlern ist das Prozedere eindeutig.

Klar ist der ausliefernde Händler in der Verantwortung, aber leider hat sich der TE hier verabschiedet, da er aufklärende Fragen nicht beantwortet.

Die Krux heute ist, daß die Händler Inspektionen unterfährig durchführen und so das ganze "System" durcheinender bringen. Hätte er nichts gemacht und stattdessen eine Gutschein mitgegeben, wäre der Wagen planmäßig 2019 in die Box gerufen worden und gut ist.

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 8. November 2020 um 11:00:07 Uhr:

Klar ist der ausliefernde Händler in der Verantwortung, aber leider hat sich der TE hier verabschiedet, da er aufklärende Fragen nicht beantwortet.

Die Krux heute ist, daß die Händler Inspektionen unterfährig durchführen und so das ganze "System" durcheinender bringen. Hätte er nichts gemacht und stattdessen eine Gutschein mitgegeben, wäre der Wagen planmäßig 2019 in die Box gerufen worden und gut ist.

Hallo,

Welche Frage wäre denn noch nicht beantwortet?

Bin nicht davon gelaufen :-)

Zum Beispiel die EZ und Kaufdatum, Veräufer und Werstatt identisch?

Zitat:

@golfer0510 schrieb am 8. November 2020 um 11:55:12 Uhr:

Zum Beispiel die EZ und Kaufdatum, Veräufer und Werstatt identisch?

Hallo,

Hatte diese Fragen beim Eröffnungstext und später erwähnt:

 

Baujahr: 11/2017

Kaufdatum: 11/2018

1. Inspektion 11/2018

 

Verkäufer/Werkstatt = das selbe Autohaus in Aachen

Alles klar, dann ist der Fall eigentlich eindeutig und ich würde da bei Fleischhauer & Co beim Geschäftsführer auf der Matte stehen ob der Aussage des Servicemitarbeiters.

Es kann nicht der Kunde für eine falsche Kodierung verantwortlich gemacht werden, wobei es wahrscheinlich nur um eine fehlende Inspektion ohne Ölwechsel geht, wenn die Inspektion in 11/18 mit einem Ölwechsel gemacht wurde. Die Dokumentierung der Inspektion würde ich mir als Nachweis geben lassen, ist eigentlich seitens der Werkstatt verpflichtend.

Zitat:

@carli80 schrieb am 8. November 2020 um 09:14:08 Uhr:

Zitat:

@kes83 schrieb am 7. November 2020 um 19:58:03 Uhr:

 

Jeder Fehler / Hinweis wird doch dauerhaft bis zur Erledigung angezeigt oder?

m.E. überzogenes Vetrauen in die moderne Software.

Fehler und Hinweise können durch alle möglichen Eingriffe in die Bordelektronic verändert werden.

Falsche Eingaben (vorsätzlich oder versehentlich) kommen immer wieder mal vor.

Ja, möglich sind hier Fehlbedienung durch Werkstatt oder Nutzer.

Keine Ahnung, ob das bei VW im Fahrzeug geloggt wird, zb. bei MB kann man im Werkstattmenü auslesen, WANN was verändert wurde, hier also entweder in 2018 durch die Werkstatt oder in 2019 durch Dritte.

Du kannst beim Golf nicht einfach Inspektion oder Ölwechsel als erledigt eintragen.

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