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? Ölwechsel während der Garantie

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 11. März 2015 um 23:52

Hallo,

verwirkt man die Garantieansprüche, wenn man während der Garantie vorzeitig selbst oder in der freien Werke n Ölwechsel durchführen lässt?

Ich möchte aus unterschiedlichen Gründen nach 15.000 km das Werksöl rauslassen und normales Öl nach 502000 Norm einfüllen.

Wenn ich nun n original VW Filter verwende, kann es doch eigentlich nicht auffallen, dass da mal zwischendurch gewechselt wurde, oder? Nach weiteren 15.000 km bringe ich den Wagen zu VW und lass auf Festintervall umstellen.

Ich hab eigentlich keine Lust, alle 15.000 km rd 100€ für den Ölservice zzgl Material zu berappen.

Danke.

Beste Antwort im Thema

Wieso alle 15.000 km? Mit LL kann man bis zu 30.000 fahren. Effektiv so um die 25.000.

Verstehe nicht warum Leute bei einem Neuwagen für rund 25.000 Euro auf einmal wegen 50 Euro mehr oder weniger solche Diskussionen anfangen.

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Hallo,

du kannst dir bei den VW-Händlern dein Öl meist auch selbst mitbringen, dann wird es etwas günstiger.

Ich würde in den ersten 2 Jahren alles bei VW machen lassen.

Ich würde aber immer einige Händler anrufen und die Preise vergleichen.

Lg

Andy

Wieso alle 15.000 km? Mit LL kann man bis zu 30.000 fahren. Effektiv so um die 25.000.

Verstehe nicht warum Leute bei einem Neuwagen für rund 25.000 Euro auf einmal wegen 50 Euro mehr oder weniger solche Diskussionen anfangen.

Ggf. sind die Beweggründe, die uns der TE oben verschweigt, ja ganz andere als die vordergründigen Kostenersparnisse?

a. ist das LL-Öl zumindest im Regal oder online ja bei weitem nicht mehr so teuer bzw. teurer wie anfangs, im Vergleich zu den FI-Ölsorten. Online bekommt man beides im 5l-Kanister für meist so um die € 30,- und damit in etwa zu dem Preis, den der Freundliche je Liter in der Werkstatt berechnet, wenn man´s eben nicht selbst im Kanister mitbringt, womit das Kostenargument vermutlich schon mal hinfällig ist, zumal man ja auch im FI ein LL-Öl gem. VW 504.00/507.00 rausschmeißen und neu einfüllen könnte, es müsste ja kein FI-Öl gem. VW 502.00 (Benziner) sein...:)

b. kostet unter den oben genannten Bedingungen der jährliche Ölwechsel im Festintervall, wie ihn der TE vorhat, dann eher mehr als der bestenfalls nach max. 2 Jahren notwendige LL-Ölwechsel, bei jeweils mitgebrachtem Öl, wohlgemerkt.

Weiß jetzt nicht genau, zu welchem Satz der Freundliche sein Werkstatt-VW502.00 literweise fakturiert und ob der Preisunterschied zu LL in der Werkstatt ganz erheblich ist...

Will sagen: Am hier suggerierten "Geiz" kann´s wohl eher nicht liegen! ;)

Denke mal, die Beweggründe werden eher dort liegen, wo sie offenbar auch für den User "navec" liegen, der hier die seinen ja bereits mehrfach geschildert hat.

Das ist aber vorerst nur eine Vermutung, wenngleich eine möglicherweise naheliegende...

Übrigens, bitte korrigiert mich, verlangt VW aus nachvollziehbaren Gründen doch lediglich, dass das Fahrzeug nach Herstellervorgaben gewartet wird (rechtlich noch nicht mal zwingend beim Vertragshändler, sondern eben nur nach von VW genannten Bedingungen/Intervallen und mit von VW freigegebenen Teilen, insbesondere Motorenölen, wenngleich man sich der Tatsache einer Fremdwartung in einer Nicht-Vertragswerkstatt gern erinnert, wenn´s um spätere freiwillige Kulanz geht! :) Merke: Kulanz zahlt man eben im Voraus: Beim Vertragshändler...)

Da VW beides zulässt, nämlich LL- und FI-Modus und z.B. unter erschwerten Bedingungen und/oder in div. Märkten gar kein LL vorsieht, sondern vielmehr den FI vorschreibt und auch so codiert, verstößt man bei Umstellung & Umölung auf FI gem. VW 502.00 (Benziner) m.M.n. nicht gegen die Herstellervorgaben & Wartungsvorschriften.

Oder sehr Ihr oder gar VW das anders und wenn ja: Warum?

Die Vertragswerkstätten sind da manchmal schlechte Ratgeber, die haben manchmal ja weniger Ahnung als der eifrige mt-Leser (leider) und dürften in Sachen "LL auf FI umstellen" vermutlich nur deshalb gern den Kopf schütteln, weil sie´s selbst nicht so genau wissen, Regress- und Kulanzprobleme mit Kunde und Hersteller fürchten, daher lieber auf Nr. Sicher gehen und das dünne Brett bohren und einfach sagen: Nee, ist nicht! Wir machen nur das, was das Servicesystem (extern und intern im Fzg.) vorsieht - und aus.

Zitat:

@Taubitz schrieb am 12. März 2015 um 12:00:23 Uhr:

Will sagen: Am hier suggerierten "Geiz" kann´s wohl eher nicht liegen! ;)

Zitat:

@Ventomat121 schrieb am 12. März 2015 um 12:00:23 Uhr:

Ich hab eigentlich keine Lust, alle 15.000 km rd 100€ für den Ölservice zzgl Material zu berappen.

Zitat:

@Don_Blech schrieb am 12. März 2015 um 12:08:45 Uhr:

@Ventomat121 schrieb am 12. März 2015 um 12:00:23 Uhr:Ich hab eigentlich keine Lust, alle 15.000 km rd 100€ für den Ölservice zzgl Material zu berappen.

Upps, wie peinlich, wie konnte ich das nur überlesen?, sorry!

Na gut, bleibt der Geiz, das nicht in der Werkstatt machen zu lassen, in höherer, schlimmstenfalls doppelter Frequenz als LL und ggf. in Sachen Öl nicht um gleichen Betrag günstiger als mit LL-Öl.

Bleibt aber dennoch meine Fragestellung unten, oder?

 

Themenstarteram 12. März 2015 um 12:51

Danke.

Es geht mir vor allem um die Frage, ob die Garantie bzw Anschlussgarantie verletzt wird, wenn man selber oder irgendeine andere Werke das passende Öl einfüllt?

Es würde ja nur dann auffallen, wenn man nach weiteren 15.000 km zur ersten Durchsicht (die 30.000er) zu VW fährt, im Kofferraum ne Filterpatrone, Kanister Öl nach 50200 (ich dachte an Mobil 1 0W40) und n leeren Kanister, dass die einem für die Entsorgung nix in Rechnung stellen können.

Wenn dann die VW Werke den Serviceplan nicht abzeichnen sollte... Aber wie sollte die das merken, dass zwischendurch mal gewechselt wurde, wenn zumindest eine Original VW Filterpatrone verwendet wird?

Wenn du zwischendurch einen Ölwechsel machst und dabei kein Intervall zurück gestellt wird, wird das vermutlich niemand bemerken können, auch wenn es sich, bei unverändertem LL-Intervall, um Öl der 50200 Norm handeln sollte.

Eine Ölanalyse wird wohl kaum jemand ohne besonderen Anlass machen und nachdem das 50200-Öl dann auch schon ca 1 Jahr im Motor ist (also beim "offiziellen" Ölwechsel), wird das vermutlich auch gar nicht so einfach sein.

Rein formal würden deine Garantieansprüche dadurch erloschen sein, denn diese Handlungsweise widerspricht den Servicevorgaben (auch wenn das, technisch gesehen, Unsinn ist...)

Wenn das Intervall nicht zurück gestellt wird, kann es allerdings passieren, dass du beispielsweise 10 Monate nach dem Zwischen-Ölwechsel bereits zum offiziellen Ölwechsel auf gefordert wirst.

Ob das denn alles so sinnvoll wäre...?

Bei einem neuen Wagen (und ich fahre nur neue Wagen ) kommt KEIN freier Schrauber / Pfuscher / ATU / PIT Stop da dran um das Öl zu wechseln, warum auch , wird beim Service ehe gemacht und das Öl bringe ich mit , das Gute Castrol mit dem VW Label drauf , damit die Werkstatt auch strahlt und lasse es vermerken und gut ist es

...Mist mein Auto ist schon 8 Monate alt. Müsste ich wohl auch mal wieder wechseln...

Im Ernst:

Wenn du nur neue Wagen fährst, brauchst du dich um den Ölwechsel niemals kümmern.

Die Frage ist ob du überhaupt die 2 Jahre oder 30Tkm aufgrund deines Fahrprofils erreichst

Ich habe bei meinem Bmw im Alter von einem Jahr das Öl selber gewechselt.Ich wollte das LongLife Öl runter haben.

Einfach wechseln und originalen Filter verwenden.Service-Anzeige habe ich einfach so weiter laufen lassen

Ich sehe da kein Problem

Hallo,

hab meinen Polo nach dem ersten Jahr (11 tsd km) auf FI umstellen lassen. Kosten: Öl (30 Euro - selbst angeliefert) und 60 Euro für den Wechsel beim freundlichen. Alles Gut.

Eben.

Wenn das möglich ist (und in den Werkstätten oft genug ja versehentlich erfolgt, im Reset der SIA, nicht in Hinblick auf das verfüllte Öl!), warum sollte durch die freiwillige Entscheidung des Fahrzeughalters & Eigners, vom erlaubten, ab Werk eingestellten LL-Modus auf den erlaubten, in der SIA elektronisch hinterlegten, optional möglichen FI-Modus umzustellen, die Herstellergewährleistung / -Garantie berührt sein,

sofern man sich innerhalb dieser freiwilligen und optional möglichen Umstellung weiterhin an die diesbzgl. Herstellervorgaben hält (korrektes Öl verfüllt, ob nun weiterhin/dennoch LL-Öl gem. 504.00 oder FI-Öl gem. 502.00 & gem. BA, Ölfilterwechsel, umgekehrt kein LL-Modus mit Nicht-LL-Öl versucht etc.)?

Diese Frage wurde m.M.n. hier noch immer nicht beantwortet, es sei denn, ich hätte hier abermals etwas überlesen...

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