GARANTIE ERLOSCHEN / Falsche Inspektions Intervall

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo Zusammen,

Meine Arbeitskollegin hat 11/2018 einen Jahreswagen Golf 7 gekauft. Vor der Übergabe 2018 wurde die Inspektion erledigt und der Wagen an sie übergeben.

Jetzt 2 Jahre später ging der Inspektionshinweis am Auto an (noch 12 Tage oder x Km). Sie war heute beim VW Service, man hat ihr gesagt, dass sie auch 2019 kommen müsste und der Intervall falsch eingestellt wurde. Die verlängerte Garantie von 5 Jahren würde daher ungültig sein und somit keine Garantie mehr besitzen.

Kann sie gegen den Verkäufer rechtlich vorgehen? Schliesslich hat der Wagen aufgrund falscher Systemanzeige 2019 keinen Hinweis für eine anstehende Inspektion gezeigt.

Was kann man denn überhaupt dagegen machen? Anwalt oder hinnehmen?

Beste Antwort im Thema

Ich würde die Chancen für die Arbeitskollegin recht gering sehen. Es ist nun einmal ausschließlich bindend, was in den Dokumenten steht, und nicht was irgendeine Anzeige meldet (oder eben nicht).
Es ist zwar OT, aber leider heute bei vielen Menschen so, dass sie alles angezeigt und gemeldet bekommen wollen, ohne sich selbst vorher mit der Materie zu beschäftigen. Es wird sich immer mehr auf irgendwelche App's oder Anzeigen verlassen, statt sich mal selbst zu informieren. Wenn man ein Fahrzeug besitzt, besonders noch mit aktiver Herstellergarantie, kann man ja einfach (z.B. bei der Übergabe) mal den Händler fragen, wann das Fahrzeug wieder zur Inspektion muss.

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Ich bin immer noch der Meinung dass gar keine Inspektion fällig war!! Oder sehe ich was falsch?

Der Inspektionsservice hat ein festes Intervall von 12 Monaten oder 30.000km und ist nicht flexibel. Der Ölwechselservice ist abgekoppelt von der Inspektion und unterliegt einem flexiblem Serviceintervall.

@TE
Rechtlich wirst du hier wenig Möglichkeiten haben. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Fahrzeugbesitzers sich über die Herstellervorgaben zu informieren und diese einzuhalten, unabhängig davon was die Anzeige im Fahrzeug anzeigt. Diese kann, wie man sieht, durch menschliches Versagen oder einen technischen Defekt falsch sein.
Ich kann aber natürlich durchaus nachvollziehen das man sich auf diese Anzeige verlässt und danach richtet.

Aber die Aussage des Händlers, das deine Garantie erloschen ist, ist schlichtweg falsch. Die Garantie bleibt weiterhin erhalten, allerdings wird bei einem Schaden natürlich geprüft ob ein kausaler Zusammenhang zum überschrittenen Inspektionsservice besteht. Hast du zum Beispiel ein defektes Steuergerät, dann wäre dies auch bei durchgeführter Inspektion defekt gegangen und ist somit ein normaler Garantiefall. Bei einem defekten Turbolader und überschrittenem Ölwechsel sieht es da schon wieder anders aus.
Da bei dem Fahrzeug aber anscheinend "nur" die Inspektion überschritten wurde, sehe ich da keine große Gefahr in Bezug auf die Garantie.

Bedingung für die Anschlussgarantie ist das einhalten der Service-Termine.
Die werden digital in Wolfsburg gespeichert.

Der Service wurde 1 Jahr überschritten..und damit die Bedingungen nicht
eingehalten.
Egal was kaputt geht..Garantie gibt es nicht mehr.

Das ist so nicht richtig.
Hier der Auszug aus den Garantiebedingungen der Neuwagenanschlußgarantie:

"Voraussetzung der Geltendmachung eines Garantieanspruchs
Ein Anspruch aus dieser Garantie besteht nur dann, wenn während der Laufzeit der Garantie alle Serviceintervallarbeiten gemäß dem Bordbuch oder der Service-Intervallanzeige im digitalen Kombiinstrument nach den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt werden. Andernfalls wird der Garantiegeber von seinen Verpflichtungen nach dieser Garantie befreit. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben den Garantiefall nicht verursacht hat."

Und jetzt bitte nicht nur lesen sondern auch verstehen.

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Na, wenn die Garantiebedingungen fordern, das man die Serviceintervall-Anzeige zu beachten hat, dann ist ja alles in Butter. Das hat der TO ja getan.

@kes83 habt ihr schon im Autohaus angerufen?

"wenn der Kunde nachweist, dass eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben den Garantiefall nicht verursacht hat."

Klingt ja alles schön und gut..aber wie soll ein Kunde das nachweisen?
Das ist eindeutig zweideutig.
In der Praxis wird der Sachbearbeiter die Garantie ablehnen und sich auf
den fehlenden Service berufen.

Hallo
hier wird immer davon ausgegangen das bei der Inspektion etwas falsch eingegeben wurde, NORMALERWEISE ist das so gut wie nicht möglich, entweder wird eine Neuwagen Übergabe Inspektion ausgewählt (Inspektion+Ölwechsel 24 Monate oder max 30000km) oder ich gebe eine normale Inspektion ein (12 Monate Inspektion und max. 30000km beim Ölwechsel) =VW QI6 Wartungsintervall. So jetzt, aus eigener Erfarhung mit Golf Bj.2017, Inspektion und Ölwechsel durchgeführt, Werte korrekt eingegeben, werden im Bordcomputer auch korrekt angezeigt, 2 Tage später steht der Inspektionsintervall plötzlich bei 720 Tagen und nicht mehr bei 360 Tagen, Werte wieder Korrigiert, 2 Tage später wieder das gleiche, Inspektionsintervall springt wieder hoch, Auto war dann 2 Tage in der Werkstatt, es wurde ein Update aufgespielt, seit dem alles gut. Wäre es nicht mäglich das es in dem geschilderten Fall genau so war?!

Hallo Zusammen,
meine Kollegin hat heute mit der Autohaus/Werkstatt telefoniert.
Der Serviceleiter war selber überrascht, dass der Wagen den Intervall letztes Jahr nicht angezeigt hat.
Im Display erscheint aktuell nur die Inspektion, die in 6000 km bzw. nach 11 Tagen fällig ist.
Normalerweise müsste ja letztes Jahr die 2019er Inspektion angezeigt bzw. nach Ablauf der Frist der Hinweis die Meldung "Inspektion abgelaufen" erscheinen.

Der Serviceleiter war so nett und hat die Reklamation angenommen und wird dies als Fehlermeldung im System beim Hersteller, in diesem Fall VW melden. Die Bearbeitung kann allerdings (klar wegen Corona) 1-2 Wochen dauern. Die Inspektion, die jetzt anfällt sollte jedoch auf jeden Fall gemacht werden.

Das die Kundin hier nichts dafür kann und der Fehler ganz allein beim Hersteller ist bzw. ein Systemfehler ist, hat auch der Serviceleiter und auch später der Werkstattleiter bestätigt. Klar muss dies auch vom Hersteller so bewertert werden.

Jetzt werden wir erst einmal abwarten und schauen wie VW reagieren wird. Natürlich hoffen wir hier auf die Kulanz, da die Garantie normalerweise bis 04-2022 läuft.

Vielen Dank noch einmal für die sehr informativen Antworten.

Zitat:

@jusha06 schrieb am 9. November 2020 um 11:19:58 Uhr:


Das ist so nicht richtig.
Hier der Auszug aus den Garantiebedingungen der Neuwagenanschlußgarantie:

"Voraussetzung der Geltendmachung eines Garantieanspruchs
Ein Anspruch aus dieser Garantie besteht nur dann, wenn während der Laufzeit der Garantie alle Serviceintervallarbeiten gemäß dem Bordbuch oder der Service-Intervallanzeige im digitalen Kombiinstrument nach den Vorgaben der Volkswagen AG durchgeführt werden. Andernfalls wird der Garantiegeber von seinen Verpflichtungen nach dieser Garantie befreit. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben den Garantiefall nicht verursacht hat."

Und jetzt bitte nicht nur lesen sondern auch verstehen.

Ich habe in meine Email noch die PDF Datei zur Garantiebedingung beigepackt.
Vielen Dank.

Da wünsche ich deiner Kollegin das es noch zu einem guten Ende kommt. So wie du schreibst hat ja die Werkstatt schon Kompromissbereitschaft gezeigt und es scheint ja so das sie es auf ihre "Kappe" nehmen.
Keiner Tipp für die Zukunft: Mal das "gedruckte" vorher lesen und ggf. nachfragen, wenn man im Vorfeld miteinander redet erspart es oft einigen Ärger hinterher.

Zitat:

@blechbanane0170 schrieb am 9. November 2020 um 18:12:03 Uhr:


Da wünsche ich deiner Kollegin das es noch zu einem guten Ende kommt. So wie du schreibst hat ja die Werkstatt schon Kompromissbereitschaft gezeigt und es scheint ja so das sie es auf ihre "Kappe" nehmen.
Keiner Tipp für die Zukunft: Mal das "gedruckte" vorher lesen und ggf. nachfragen, wenn man im Vorfeld miteinander redet erspart es oft einigen Ärger hinterher.

:-)
Gebe es ihr dann weiter

Hi,

ähnliche Situation bei mir: Fahrzeug mit 15 km Laufleistung 12/2018 gekauft, EZ 04/2018. Anschlussgarantie bis 04/2021. Erste Inspektion bei uns jetzt in 900 km oder 50 Tagen. Evtl. Garantiefall....jetzt mal morgen mit unserer Werkstatt sprechen..

Das ist doch korrekt. Das erste Intervall beträgt 2 Jahre, danach jährlich. Die haben vermutlich vor dem Kauf durch Dich die Initiale Übergabeinspektion durchgeführt.

Ist nicht korrekt, denn die EZ war 4/18 und deshalb hätte der Wagen schon im April in die Box gemußt. Die Garantie läuft ja auch schon ab EZ.

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