Freiwillige PVM - Adblue für 170 Ps Diesel wird erhöht
Hallo zusammen,
hat hier schon jemand Erfahrung mit dem betanken von diesem Addblue.
Gibt es da bestimmte Nachfüllmengen auf die man achten sollte. Wo kriegt man den Zusatz, tankt man den Zusatz über einen speziellen Adapter wie beim LPG (Gas).
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Ich wünsche allen ein frohes, neuse Jahr!!!
Keine Zicken mit dem Update, wohl funktionierende Sensoren und allzeit gute Fahrt!!!
Nachdem heute Nacht 5000 Tonnen Feinstaub in Deutschlands Lüfte geballert worden sind, was 15% des Jahresverkehraufkommens in Deutschland entspricht, wünsche ich vorallem allen Euro4 und Euro5 Dieselfahreren ruhig Blut, wenn sie ihre paar Milligramm ncht mehr in manchen Großstädten verteilen dürfen...
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Zitat:
@Nachtaffe schrieb am 16. Oktober 2018 um 23:52:31 Uhr:
Eines ist sicher, wenn einem der offizielle Rückruf ins Haus flattert, steigt die Chance, dass man beim Verkäufer und bei Opel ein Paar Euros rausquetschen kann.
Wenn es am Ende rechtskräftig angeordnet ist, ist es ein amtlich angeordneter Rückruf. Wenn du dich weigerst, kann am langen Ende die Zulassungsstelle das Auto stilllegen. das ist der große Unterschied zur freiwilligen PVM.
Klar wird Opel versuchen die Kunden bei Laune zu halten. Mehr als die Größenordnung 1 Jahr kostenlos Adblue ist wohl nicht zu erwarten.
Wenn es ein Rückruf vom KBA geben wird, dann heißt es Opel hat manipulierte Software verwendet und hat betrogen. Dadurch sind die Kaufverträge für die Fahrzeuge welche zwischen den FOH und dem Käufer zustandegekommen unwirksam und man kann über ein Anwalt und das Gericht den Kauf rückabwickeln. Und das sind dann etwas mehr als ein paar hundert Euro.
Zitat:
@Nachtaffe schrieb am 16. Oktober 2018 um 23:52:31 Uhr:
Es sei denn, man hat die Maßnahme schon ganz artig freiwillig machen lassen... 😛
Das dürfte doch egal sein? Die FoHs spielen das Update teilweise doch einfach auf ohne was zu sagen?
In der Anleitung steht weiterhin ein niedrigerer Adblue Verbrauch... Gekauft wurde es mit den bekannten technischen Daten und dem bekannten AdBlue Verbrauch ??
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Zitat:
@virFortis schrieb am 17. Oktober 2018 um 10:41:47 Uhr:
Wenn es ein Rückruf vom KBA geben wird, dann heißt es Opel hat manipulierte Software verwendet und hat betrogen. Dadurch sind die Kaufverträge für die Fahrzeuge welche zwischen den FOH und dem Käufer zustandegekommen unwirksam und man kann über ein Anwalt und das Gericht den Kauf rückabwickeln. Und das sind dann etwas mehr als ein paar hundert Euro.
Eine mögliche Manipulation beträfe ja nicht in erster Linie den Käufer, weil dieser hierdurch erstmal keine Nachteile hat und hatte.
Sollte die Manipulation im Rahmen des Updates aufgehoben sein, wären die Nachteile für den Käufer in einem zumutbaren Rahmen - finanziell wie auch aufwandstechnisch. Da spreche ich übrigens aus Erfahrung: hab das Update bereits seit mehr als einem Jahr und alles läuft wie es soll.
Da bin ich auch nicht der Einzige. Die Mehrheit hat das Update und Threads, die auf Probleme mit dem Update hindeuten fehlen oder sind zu gering um Ihnen jetzt schon Beachtung zu schenken.
Wenn überhaupt wäre ein Schadenersatz als finanzieller Ausgleich zum Mehrverbrauch an AdBlue denkbar.
Technische Spätfolgen, die jetzt noch keiner hat, unterliegen dann sicherlich der Beweisschuld des Käufers.
Aber um den selben Ansatz der manipulierten Software. Oder ist VW + Daimler nicht in der Lage ein Software-Update zu liefern in dem die illegale Softwareabschaltung deaktiviert wird?
Prinzipiell hast Du ja recht.
Allerdings würde Opel neu verhandelt werden.
Mein Ansatz war: " Sollte die Manipulation im Rahmen des Updates aufgehoben sein..."
Dies trifft nicht auf VW zu.
Zitat:
@virFortis schrieb am 17. Oktober 2018 um 12:10:15 Uhr:
Das sehen über 2000 Gerichtsentscheidungen anders.
Bei VW folgt aus dem Update aber auch ein anderes Leistungsfähigkeit und Verschleißverhältnis wenn ich es richtig gelesen habe, das fehlt bei Opel wo "nur" der AdBlue Verbrauch erhöht wurde?
Opel hat mit dem Bauteilschutz argumentiert um die Funktion der Software zu erläutern. Und jetzt ist der Bauteilschutz nicht mehr wichtig?
Viele Gerichte entscheidend auch ohne drüber zu diskutieren was folgt nach dem Update oder was wird dadurch geändert, sonder nach der Frage hätte der Kunde ein Fahrzeug gekauft bei dem ihm der Verkäufer mitgeteilt hätte es wird eine illegale Software verwendet und wenn das KBA dieses herausfindet wird ihr Fahrzeug stillgelegt.
Man kann sicher so, so und so argumentieren und diskutieren.
Der Haken an Deiner Argumentation ist die Stilllegung des Fahrzeugs.
Dies geschieht nur, wenn sich der Käufer eines Updates und somit einer Nachbesserung entzieht.
VW hat Manipulationen eingeräumt. Bei Opel sind wir noch lange nicht so weit.
Auch ein Zwangsupdate bedeutet nicht sofort Manipulation, sondern eben erst mal nur, daß die Grenzwerte unzulässig überschritten wurden. Dies kann auch durch “Ausweitung der Grauzone“ geschehen ohne die Absicht arglistig zu täuschen, so wie es VW tat.
Zitat:
@SuLeSa schrieb am 17. Oktober 2018 um 11:45:10 Uhr:
Eine mögliche Manipulation beträfe ja nicht in erster Linie den Käufer, weil dieser hierdurch erstmal keine Nachteile hat und hatte.
Wen betrifft das dann?
Nur mich als Käufer, Halter und Fahrer des Fahrzeugs betrifft das direkt!
Mir wurde ein Euro6-Auto verkauft, dass (wenn der KBA-Rückruf kommt) die Euro6-Norm seit mehr als 2 Jahren nicht erfüllt.
Dann gibt es ein Update, was dafür sorgt, dass ich Anstatt 3 Mal im Jahr mindestens 10 Mal im Jahr AdBlue tanken muss, weil der Tank viel zu klein ist.
Ich hätte den Wagen nicht gekauft, wenn das zum Zeitpunkt des Kaufs schon so gewesen wäre (Was der entscheidende Punkt ist, ist wie ein verschwiegener Unfallschaden usw.).
Dafür muss man kein Volljurist sein, um zu merken, dass man übers Ohr gehauen wurde und sich daraus Ansprüche gegen Verkäufer und Hersteller ableiten lassen.
PS: Wenn man nach Aufforderung durch das KBA das Update nicht machen lässt, wird man dadurch nicht mehr raus holen können und die Nachteile (Stilllegung mit allem was dran hängt) selbst tragen müssen.
PPS: Wie gesagt, abwarten, noch gab es keine Post vom KBA.
Zitat:
@Nachtaffe schrieb am 17. Oktober 2018 um 17:53:29 Uhr:
Wen betrifft das dann?
Nur mich als Käufer, Halter und Fahrer des Fahrzeugs betrifft das direkt!
Zitat:
Nein. Es betrifft den Staat direkt, unmittelbar. Er gibt die Vorgaben.
Man sieht ja an Dir, wie scheiß egal es vielen ist, was hinten raus kommt.
Die vom Staat auferlegten Vorlagen gegenüber dem Hersteller betreffen Dich - also mittelbar!Zitat:
Dann gibt es ein Update, was dafür sorgt, dass ich Anstatt 3 Mal im Jahr mindestens 10 Mal im Jahr AdBlue tanken muss, weil der Tank viel zu klein ist.
Zitat:
Mit 10 mal im Jahr tanken bei Restreichweite 1000km komme ich 40000km weit (Verbrauch bei 8,0L und sehr zügiger Fahrweise).
Der Preis dafür beträgt etwas mehr als 40€ - gegenüber knapp 10€ vor dem Update. Plus 7 mal im Jahr öfters AdBlue tanken.
Die Rechtsprechung nennt sowas zumutbar und verhälnismäßig.Zitat:
Dafür muss man kein Volljurist sein, um zu merken, dass man übers Ohr gehauen wurde und sich daraus Ansprüche gegen Verkäufer und Hersteller ableiten lassen.
Zitat:
Ansprüche ja, aber welche? Wenn das Fahrzeug weiterhin ordnungsgemäß läuft, dann die 30€ AdBlue.
Wenn Du zeigen kannst, daß Folgeschäden durch das Update entstanden sind, sieht die Sache anders aus - viel Glück dabei!