Freilauf bei DSG?
Gibt es im Tiguan 2 beim DSG die Funktion Freilauf nicht mehr, oder bin ich einfach zu blöd sie zu finden? 😕
Gruß Klaus
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 7. März 2019 um 08:09:49 Uhr:
So lange der Motor nicht abschaltet, ist segeln oft Kontraproduktiv, zudem es den Bremsenverschleiß erhöht.
....
Erhöhter Bremsenverschleiß - glaube ich kaum, denn sobald man das Bremspedal berührt, wird der passende Gang eingelegt. Wer segelt und dann bremsen muss, hat vorher vermutlich nicht mitgedacht - man kann auch mittels Schaltpaddel einen Gang einlegen, wenn man merkt, dass man sich z.B. einem Stauende zu schnell nähert und bremsen müsste.
Das Segeln erfordert auch ein Mitdenken - nur dann kann diese Funktion ihre spritsparenden Eigenschaften zeigen.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
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das bringt dir aber nix wenn wie bei uns im ganzen stadtgebiet tempo 30 mit rechts vor links ist garniert mit dem ein oder anderen kreisverkehr.
ich bleib dabei das system ist dumm ;-) ich könnte es noch akzeptieren wenn das ding erst sagen wir bei 80 kmh aktiv wird, aber ich ruckel bei uns durchs ort und das ding kuppelt auf einer strecke von 3 km 10 x aus und wieder ein. da kann mir keiner mensch sagen das ist effektiv und spart sprit.
wie gesagt eventuell hab ich einfach ein ungünstiges streckenprofil für das system und bei einem anderen passt es besser.
aber genau dafür sollte es eine möglichleit geben das system zu deaktivieren wie die s/s automatik und die lösung permanent auf "sport" zu fahren finde ich nicht gerade optimal gelöst um es vorsichtig zu formulieren.
Zitat:
@Sven210779 schrieb am 10. März 2019 um 10:03:34 Uhr:
das acc bringt mir aber bei meinem streckenprofil nur bedingt was.
natürlich nutze ich es regelmäßig auf autobahn und vor allem speziell auf bundesstrassen, aber gerade in der stadt bringt es einem nicht viel und genau da ist diese eco "gelumpe" am nervigsten wenn es permanant aus-und wieder einkuppelt.
Wenn dich das wirklich stört - ACC auf 30 km/h einstellen und weiterhin selbst Gas geben. Alternativ kannst du auch das Schaltpaddel nutzen, bevor dein Tiguan ins Segeln schaltet - irgendwann hat man den Bogen raus, wie man durch manuelle Eingriffe damit leben kann.
Mich stört das Segeln nicht, sondern es macht sogar Spaß, mit dieser Option zu fahren, weil man selbst etwas gefordert wird, mitzudenken. Ich fahre fast ausschließlich im ECO-Modus - weil diese Einstellung meinem persönlichen Fahrverhalten bei Nutzung eines Schaltwagens am nächsten kommt. Die Sportfunktion habe ich 1x getestet - ist mir zu nervig, da die Gänge zu hoch ausgedreht werden. Normalmodus nehme ich nur bei Dunkelheit auf Landstraßen und Autobahnen wegen der Scheinwerferfunktionen.
Gruß aus'm Ländle
Ulrich
Dafür brauch ich aber kein automatik wenn ich permanet überlegen wie ich das segeln überlisten kann mit einsatz von acc und schaltpaddel...
Ich gönne es jedem der sich daran erfreut und es nutzt. Ich finde es unter den vorraussetzungen wo ich das auto nutze einfach lächerlich und muss ganz ehrlich sagen wäre das schon bei meiner bestellung in der form vom jetzigen stand verbaut worden bin ich mir nicht sicher ob ich das auto gekauft hätte.
Ich habe das Gefühl, wenn ich langsam vom Gas gehe das er immer in den Segelmodus geht. Lasse ich aber das Gaspedal schneller los, Segelt er so gut wie nie.
Weschi
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Zitat:
@Beichtvater schrieb am 09. März 2019 um 12:15:47 Uhr:
Das ist nicht richtig: Die Typgenehmigung bezieht sich auf das komplette Auto incl der einzelnen zusätzlichen Genehmigungen. Ist für eine kleine eng gefasste Gruppe von Modellen eine bestimmte Emission genehmigt, dann hat diese auch für den normalen Fahrbetrieb so zu sein. Legst Du dauerhaft die eine oder andere Einrichtung still -das tust Du, indem diese auscodiert wird!- entspricht das Auto nicht mehr der genehmigten Emission. Wenn jemand sagt "ich kann das doch via OBD11 wieder dauerhaft aktivieren", ist das uninteressant. Diese Einrichtung hat beim Starten immer(!) dem genehmigten Stand zu entsprechen, nicht erst nach Wieder-Aktivierung.
Ist für das eine Modell / Modelljahr-, Motor- sowie ausstattungsabhängig das Segeln bei jedem Neustart aktiv, dann ist genau das Teil der für diese Ausstattungsvariante genehmigten Emissionsgrundlage, unabhängig von anderen Modellen/Modelljahren/Ausstattungsvarianten. ??
=> Schau doch nur mal in die Diskussionsthreads rund um bestimmte Ausstattungen bez AHK und DSG - da sollte klar werden, dass die Emissionsklassen sehr fein gestaffelt werden und nicht pauschal in einer Typgenehmigung auch für alle zukünftigen Varianten abgehandelt werden können.
Ein anderes Beispiel, warum Dein Hinweis auf die Typgenehmigung nicht greift:
Ein Modell hat kein, ein oder auch zwei Nebelrücklichter - alles ist genehmigt. Ist aber ein Nebelschlusslicht still gelegt, obwohl verbaut, dann ist das ein Mangel! Bei der Scheinwerferreinigung, Nebelscheinwerfern, Rückfahrscheinwerfern entsprechend. Und das, obwohl alles mit einer Tygenehmigung abgenickt ist. Wie Du siehst, kommt es hier aber auf ein individuelle Ausstattungslinie an, die ebenso funktionieren muss, wenn diese u.a. Sicherheits- oder Emissionsgrenzen betrifft. Diese Emissionsgrenzen sind nämlich individueller Bestandteil der allgemeinen Typgenehmigung. ??Damit ist auch das hinfällig ??:
@PublicT schrieb am 8. März 2019 um 22:32:51 Uhr:
Wir kennen Sie alle.
Die "Betreten des Rasen erlaubt!"-Schilder.Es geht ja nicht darum, alles zu erlauben sondern zum genehmigten Betrieb erforderliche Dinge nun zu deaktivieren, genau das muss entweder als Einzelprüfung oder als allgemein formulierte Genehmigung erfolgen.
Da muss ich widersprechen, das segeln ist keine Grundlage, weil es dazu kein wltp Prüf Abschnitt gibt, geht auch nicht, weil ein Auto am Prüfstand nicht segeln kann.
Genauso interpretiert du im Punkto Beleuchtung und Thema ahk zuviel hinein.
Guck dir die Preisliste an, dort sind unten die einzelnen Motoren aufgelistet, da wird zwischen Allrad oder Frontantrieb, DSG oder Schaltgetriebe unterschieden, entsprechend kommt ein Verbrauch und co2 Ausstoß zustande nachdem man Kfz steuern zu entrichten hat. Ob das Auto eine AHK hat, ob es ein Panoramaschiebedach hat, ob 16 oder 20 Zoll. Ist völlig egal.
Man kann dort den 150ps dsg in der Trendline kaufen, wo man gar nicht die Möglichkeit bekommt, die FPA zu kaufen.
Somit kann er gar nicht segeln.
Das die neuen Modelle segeln ist einfach eine Entscheidung von VW, genauso wie VW je nach Produktionszeitraum entschieden hat die Heckklappe nicht mehr von der Ferne oder nur kompliziert schließen zu können, wie sie entschieden haben, ob sie beim schließen piept oder nicht.
Das ist aber für die Zulassung alles egal.
Bei der Start Stopp sieht es anders aus, diese wird effektiv im Prüfverfahren genutzt, dazu gibt es entsprechende Abschnitte, jeder Wagen unabhängig Kraftstoff, Leistung usw. Hat sie Serie an board.
Und dennoch kann ich Änderungen daran vornehmen, ohne irgendwelche Zulassungen zu verlieren.
Weil sie ganz normal auf einen Prüfstand unter dem wltp Kriterien funktionieren würde.
Wenn jemand sie aus haben will, deaktiviere ich diese Funktion nicht, ich passe die Spannung an, die das boradnetz nicht unterschreiten darf.
Bei der zertifizierung wird mit ausgeschalteten Verbrauchern gemessen, da würde auch weiterhin die Start Stopp klappen, hast du aber die Klimaanlage und das Audio/entertainment system aktiv, schaltet die Start Stopp den Wagen nicht ab, weil die Spannung unterhalb der Grenze fallen würde.
Somit ist die Funktion nicht Deaktiviert.
Sie ist im System weiterhin als aktiv gekennzeichnet, ich kann sie per Taster weiterhin nach jeden start deaktivieren.
Zum Thema Leuchten. Ja jeder Scheinwerfer ist entsprechend geprüft, es darf dann nur das dafür zugelassene Leuchtmittel verwendet werden usw. Also kein Xenon oder LED leuchtmittel nachgerüstet werden.
Aber du kannst und darfst den kompletten Halogen Scheinwerfer gegen ein Xenon oder LED Scheinwerfer tauschen, musst entsprechend die zusätzlichen Einrichtungen verbauen wie LWR und SWRA.
Genauso kannst du nachträglich eine AHK nachgerüsten, diese muss auch nicht mehr eingetragen werden.
Rüstest du eine nach, ist es meist eine andere als die vom Werk....
Du hast aber recht, ist etwas verbaut, wie z. B eine nachträgliche LPG Anlage, muss diese bei der HU auch funktionieren, kann man keine Funktion nachweisen, wird sie wieder ausgetragen.
Glaub mir, du kannst froh sein, das viele dinge nicht berücksichtigt werden für die Zulassung.
Wurde jede Ausstattung individuell geprüft, würde unter Umständen, jemand der ein Tiguan mit 20zoll, PD, AHK, Massage Sitze mit elektrischer voll Verstellung und kühlung, mit Dynaudio oder Ersatzrad deutlich mehr Kfz Steuer zahlen, als jemand ohne diese Extras.
Um das für dich und viele andere besser deutlich zu machen, müssten jetzt alle mal das Datum der Erstzulassung posten, oben Links in der Zulassungsbescheinigung teil 2 und gleichzeitig auf der rechten Seite unten die E Nummer der Zulassung und darunter das Datum der Zulassung.
Dann wirst du ganz schnell Feststellen, daß Besitzer mit der gleichen E Nummer Zulassung am gleichen Datum Unterschiede haben werden, was das segeln betrifft.
Das segeln ist eine Komfort Einrichtung, keine die Kraftstoff spart, man kann damit je nachdem sparen, man kann damit aber auch je nachdem mehr Verbrauch haben.
Wenn man berücksichtigt, daß man sich an die Geschwindigkeit zu halten hat und nicht unnötig langsam fahren soll/darf, wird man in der Praxis nie segeln oder wenn dann mit gleichen oder sogar höheren Verbrauch, wenn jemand segelt und sagt, er verbraucht weniger, dann ist er oft und lange Zeit unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bzw. Langsamer als der übliche verkehr.
Außer Berg runter ist ein segeln ohne Geschwindigkeitsverlust nicht möglich, Berg runter kann man aber sparsamer in der Schubabschaltung fahren. Die Motorbremse ist im höchsten Gang doch nicht der Rede wert, da sind Rollwiderstand der Reifen, Lagerverlustleistungen, Windwiderstand ausschlaggebend.
Mir kann es prinzipiell egal sein, meiner Segelt nur in Eco, was ich eh nicht nutze, in individual mit Antrieb Eco segelt er nicht, darüber bin Ich auch Froh.
Würde ich ein neues Auto kaufen müssen und bei der Probefahrt so ein misst feststellen, mir der Händler versichert, das es so sein müsste, kann er den Karren behalten, dann wird ein Modell gekauft, der es gar nicht macht/kann, oder wo ich die Wahl habe, ob ich es nutze.
Wenn ich Segel, dann nur manuell(selber auf N schalten) an Stellen wo es Sinn macht und kein negativen Einfluss hat.
So sehen es mit Sicherheit auch ne Menge anderer User.
Daher bin ich gerne bereit, Ihnen bei dem Problem zu helfen, so daß Sie glücklich mit Ihren Auto sind, und keine Funktion aufgezwungen bekommen, nur weil VW meint, es ab einen Gewissen Produktionszeitraum so machen zu müssen.
Zitat:
@Passat-B8BiTDI schrieb am 10. März 2019 um 22:49:36 Uhr:
Da muss ich widersprechen, das segeln ist keine Grundlage, weil es dazu kein wltp Prüf Abschnitt gibt, geht auch nicht, weil ein Auto am Prüfstand nicht segeln kann.
Nö, es geht nicht darum, ob segeln im WLTP-Prüfzyklus vorgeschrieben ist, das habe ich auch nicht behauptet. Es geht darum, dass es verschiedenste Strategien zur Minderung der Emissionen / Steigerung der Effizienz gibt, da setzt VW u.a. diese Technik an, ACT, Miller, Direkteinspritzer, Rekuperation sind weitere. Auch diese sind nicht einzeln im Prüfverfahren erwähnt. Werden aber Techniken zur Emissionsminderung - welcher Art auch immer - deaktiviert, dann kann die zugelassene Emission nicht mehr eingehalten werden und damit verliert die Karre ihre Zulassung.
Zitat:
...Man kann dort den 150ps dsg in der Trendline kaufen, wo man gar nicht die Möglichkeit bekommt, die FPA zu kaufen.
Somit kann er gar nicht segeln.
...
Das ist aber für die Zulassung alles egal.
Wenn es keine erhöhten Emissionen geben würde, dann wäre es für die Zulassung egal, so aber ist dieses spezielle Modell bezugnehmend auf einen fest definierten Emissionsausstoß hin vorgestellt und auch nur damit zugelassen. Mein Diesel hat auch weder Miller noch ACT und ist trotzdem zugelassen - halt anderes Modell mit andern verbauten Techniken und anderes Modelljahr usw.
Mein Mopped ist inzwischen volljährig und ist weiterhin zugelassen trotz schlechterer Emissionswerte als mein TDI, die einzige "Emissionssparmaßnahme" ist der Killschalter, dank Vergaser hat es noch nicht einmal Schubabschaltung... 😉
Zitat:
Bei der Start Stopp sieht es anders aus, diese wird effektiv im Prüfverfahren genutzt, dazu gibt es entsprechende Abschnitte, jeder Wagen unabhängig Kraftstoff, Leistung usw. Hat sie Serie an board.
Da ist der Vorschriftenkatalog schon einen Schritt weiter und diese Technik wird seperat erwähnt und ist inzwischen bindend, das war nebenbei am Anfang auch nicht der Fall.
Zitat:
Und dennoch kann ich Änderungen daran vornehmen, ohne irgendwelche Zulassungen zu verlieren.
Weil sie ganz normal auf einen Prüfstand unter dem wltp Kriterien funktionieren würde.
Wenn jemand sie aus haben will, deaktiviere ich diese Funktion nicht, ich passe die Spannung an, die das boradnetz nicht unterschreiten darf.
Du manipulierst bewusst die Einschaltdefinitionen mit dem Ziel, das S/S zu deaktivieren. Das ist eine verbotene Manipulation, auch, wenn es so einfach nicht vom TÜV-Prüfer während der HU erfasst werden kann. Du gehst sogar hin und verschleierst Deine Manipulation, was das Ganze sicherlich nicht besser / legaler macht. Eher das Gegenteil ist der Fall... Es nennt sich nebenbei Steuerhinterziehung bzw. wenn Du's bei Autos anderer Personen machst ist es die Beihilfe dazu! Die erhebliche kriminelle Energie, das zu verschleiern, macht es nicht besser.
Zitat:
Zum Thema Leuchten. Ja jeder Scheinwerfer ist entsprechend geprüft, es darf dann nur das dafür zugelassene Leuchtmittel verwendet werden usw. Also kein Xenon oder LED leuchtmittel nachgerüstet werden.
Aber du kannst und darfst den kompletten Halogen Scheinwerfer gegen ein Xenon oder LED Scheinwerfer tauschen, musst entsprechend die zusätzlichen Einrichtungen verbauen wie LWR und SWRA.
Genauso kannst du nachträglich eine AHK nachgerüsten, diese muss auch nicht mehr eingetragen werden.
Rüstest du eine nach, ist es meist eine andere als die vom Werk....
Andere Baustelle - das waren nur Beispiele aus einem andern Bereich, um zu zeigen, dass Du nicht immer alles deaktivieren kannst, ohne Probleme herauf zu beschwören. Baust Du hier
<zugelassene>Leuchten
ein, ist das noch einmal eine andere Baustelle, ich aber sprach davon, verbaute Leuchten einfach nur zu
deaktivieren - das geht eben nicht legal. Das musst Du auch abnicken lassen.
Zitat:
Du hast aber recht, ist etwas verbaut, wie z. B eine nachträgliche LPG Anlage, muss diese bei der HU auch funktionieren, kann man keine Funktion nachweisen, wird sie wieder ausgetragen.
Sie wird dann nicht einfach ausgetragen, Du musst Dich darum kümmern, dass diese ausgetragen wird. Nebenbei habe ich niemals von
nachträglicheingebauten Dingen geschrieben, immer von
-ab Werk-verbauten.
Und genau deshalb schrieb ich -um den Bogen zurück zum Segeln zu schlagen- davon, dass dieses Deaktivieren der ab Werk vorhandenen Emissionssenkungsmaßnahme auch als Einzelmaßnahme von behördlicher Seite wieder ausgetragen werden muss, natürlich mit den Folgen der ggfl. höheren Steuer und evtl. Fahrverbote...
Zitat:
Das segeln ist eine Komfort Einrichtung, keine die Kraftstoff spart, man kann damit je nachdem sparen, man kann damit aber auch je nachdem mehr Verbrauch haben.
Wenn man berücksichtigt, daß man sich an die Geschwindigkeit zu halten hat und nicht unnötig langsam fahren soll/darf, wird man in der Praxis nie segeln oder wenn dann mit gleichen oder sogar höheren Verbrauch, wenn jemand segelt und sagt, er verbraucht weniger, dann ist er oft und lange Zeit unterhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bzw. Langsamer als der übliche verkehr.
Außer Berg runter ist ein segeln ohne Geschwindigkeitsverlust nicht möglich, Berg runter kann man aber sparsamer in der Schubabschaltung fahren. Die Motorbremse ist im höchsten Gang doch nicht der Rede wert, da sind Rollwiderstand der Reifen, Lagerverlustleistungen, Windwiderstand ausschlaggebend.
Das ist ein Irrglauben, es spart auch mit Leerlauf (0,6ltr/100km) Sprit, es ist andererseits kein Komfortmerkmal -zumindest finde auch ich es übrigens nicht komfortabel. Dass der Motor immer noch läuft, ist schlicht technisch bedingt, um eben für die vielen wichtigen elektrischen Aggregate den Strom zuverlässig zur Verfügung zu stellen (Bremse, Lenkung, Licht). Doch offensichtlich ist das immer noch sparsamer, als den Wagen durch die Motorbremse stärker abzubremsen und damit Vortriebsenergie zu vernichten, als den Motor in bestimmten Situationen im Leerlauf laufen zu lassen. In anderen Situationen wird ja ebenfalls die Motorbremse incl. Schubabschaltung eingesetzt, wenn es sich denn anbietet. Hauptsache, der Motor dreht für die Lichtmaschine weiter.
Zitat:
Mir kann es prinzipiell egal sein, meiner Segelt nur in Eco, was ich eh nicht nutze, in individual mit Antrieb Eco segelt er nicht, darüber bin Ich auch Froh.
Mir ist das im Prinzip auch egal, da meiner zum Glück auch nur auf Wunsch segelt und das bei meinem Modell noch nicht so rigoros implementiert wurde. Das aber wird sich im Laufe der Modelljahre noch weiter verschärfen, glaube mir. Nebenbei auch bei anderen Herstellern, eben weil es ein wirksames Werkzeug zum Sprit sparen darstellt.
Zitat:
Daher bin ich gerne bereit, Ihnen bei dem Problem zu helfen, so daß Sie glücklich mit Ihren Auto sind, und keine Funktion aufgezwungen bekommen, nur weil VW meint, es ab einen Gewissen Produktionszeitraum so machen zu müssen.
Und genau das ist eben das Problem, nicht VW meint, es machen zu müssen, weil sie es so lustig finden und dafür immense Gelder in diese und andere Weiterentwicklung investieren.
Sie tun es, weil sie bestimmte Emissionen weiter senken (müssen), um den Anschluss nicht zu verlieren sowie den weiter schärfer werdenden Vorschriften Genüge zu tun. Dieses Segeln ist halt eines von vielen Werkzeugen dazu. Dieses zu deaktivieren ist und bleibt aber weiterhin illegal, egal, wie man es verschleiert und verbergen will.
Ich kline mich hier aus, macht aus meiner Sicht kein Sinn, es gibt von VW offizielle schreiben, die hier sogar bei MT zu finden sind, wo explizit drauf hingewiesen wird, daß nur Einrichtungen die Immer vorhanden sind und unabhängig der Ausstattung in dem fall sogar gezielt die FPA immer agieren, für die Emissionen einstufung relevant sind.
Ein Fahrzeug das ohne FPA nicht segelt, wurde auch so geprüft, es findet keine erneute Prüfung statt, wenn man diese Funktion als extra kauft.
Auch verschiedene Motoren und deren techniken zu mischen macht es nicht besser oder richtiger.
Man muß den einzelnen Motor als solches sehen. In dem Fall immer von mir ein 2l tdi.
Dieser hat Serie kein FPA und kein segeln, somit ist es egal, wie der Wagen sich mit dem extra verhält.
Bei dem Schreiben geht es gezielt um ein 1,5 act der sogar den Motor beim segeln abstellt.
Das macht er Immer, auch ohne FPA, daher ist es für die Zulassung notwendig.
Das segeln sprit spart, ist in keiner Form bewiesen, es kann in gewissen Situationen sparen, muss aber nicht, das System gibt es bei VW schon seit dem B7, seitdem berichten genügend User, das kein spar Effekt festgestellt werden kann.
Berücksichtigt man beim aktuellen Diesel, das sich beim Leerlauf der DPF unnötig zu setzt und Regeneriert werden muss, ist sogar mit einen erhöhten Verbrauch zu rechnen.
Es gibt keine flächendeckenden Studien, die belegen, daß segeln sparsamer ist.
Jetzt erst beim Benziner und ausgeschalteten Motor, wird man in großer Fläche ein spareffekt feststellen können, beim Diesel und laufenden Motor definitiv nicht.
Das machst du dir etwas einfach. Wo bitte kannst du einen 2.0 TSI mit 230 oder einen 2.0 TDI mit 240 PS in einem Trendline bestellen? Seit WLTP wird jeder Motor geprüft und bei den genannten ist das definitiv Serie.
Darum habe ich vorher als Beispiel den 150ps tdi genommen, da gibt es in der Trendline die Option FPA gar nicht, bei allen anderen Optionen ist sie Aufpreis Pflichtig.
Außer die "Top Motorisierung" die hat diese Extra Ausstattung serienmäßig, es ist aber ein extra und kein Grundlegender Bestandteil einer Software.
Da die FPA im Gateway ist.
Fast jedes DSG Fahrzeug kann segeln, auch wenn es ab Werk nicht damit ausgestattet ist, da die Funktion in der jeweiligen Grund Software(Motor oder getriebe) vorhanden ist.
Es wird lediglich die Schnittstelle im Gateway aktiviert.
Das ist wie car play, es ist vorhanden, ab einer gewissen Ausstattung Serie freigegeben, ansonsten muss man es wenn man es haben will, nachträglich freischalten lassen. Dabei wird aber nur ein berechtigungscode eingegeben, das man für die Funktion gezahlt hat, es wird keine andere Software eingespielt.
Zitat:
@bigg0r schrieb am 11. März 2019 um 10:5:27 Uhr:
Seit WLTP wird jeder Motor geprüft
Es wurde schon immer jeder Motor geprüft.
Aber es wurde und wird nicht jedes extra von der Aufpreisliste geprüft.
Und die FPA und das Segeln sind Extras und kein Grundlegender Bestandteil.
Genauso wie das PD oder eine AHK extras sind, oder 20 Zoll Felgen.
Diese werden ebenfalls nicht extra geprüft und berücksichtigt.
Sonst würde jemand der ein PD, eine AHK und 20 Zoll Felgen hat, mal schnell 20% und mehr, an zusätzlicher Kfz Steuer zahlen.
Wie kommst du darauf, dass weder AHK noch 20" Felgen mit WLTP berücksichtigt werden? Meiner hat gerade wegen Sonderausstattung wie z.B. AHK und größeren Felgen mehr Co2 Ausstoß als das Serienfahrzeug.
Ich glaube FPA = Fahrprofilauswahl
Zitat:
@bigg0r schrieb am 11. März 2019 um 12:27:36 Uhr:
Wie kommst du darauf, dass weder AHK noch 20" Felgen mit WLTP berücksichtigt werden? Meiner hat gerade wegen Sonderausstattung wie z.B. AHK und größeren Felgen mehr Co2 Ausstoß als das Serienfahrzeug.
Ja hat er, zahlst du eine individuelle zu dein Fahrzeug und der Ausstattung generierte Kfz Steuer? Wohl kaum. Du zahlst das gleiche, wie jemand mit Standard Felgen und ohne AHK.
Zitat:
@Passat-B8BiTDI schrieb am 11. März 2019 um 12:32:02 Uhr:
Ja hat er, zahlst du eine individuelle zu dein Fahrzeug und der Ausstattung generierte Kfz Steuer? Wohl kaum. Du zahlst das gleiche, wie jemand mit Standard Felgen und ohne AHK.
Wow. Wirklich? Du stellst hier felsenfest sicher, dass deine Aussage stimmt und hast dann wirklich nichts von der WLTP Problematik mitbekommen?
Also erstmal willkommen in 2018. Wir zahlen seit 1.9.2018 Ausstattungsangepasste, individuelle Steuern.
Ich hab z.B. 212g Co2 in den Papieren stehen. Die VW Webseite weißt für den 230PS TSI 208g aus. Nachdem die Konfiguration durch ist, kommt man da aber auch über die 212g raus. Panoramadach, R-Line, 20", ...
Vielleicht möchtest du deine getätigten Aussagen der letzten Seiten dann nochmal überdenken. Für Fahrzeuge vor 09/18 oder solchen mit Sondergenehmigung nach dem 1.9. zugelassene, nicht WLTP Geprüfte Fahrzeuge, mögen deine Äußerungen stimmen. Für alle anderen nicht.