Fragen zum Luftfahrwerk ("AAS") - u. a. Codierungen/Tieferlegung
Hallo zusammen,
ich vermute, dass ich es richtig verstanden habe, frage aber dennoch kurz hier nach:
Wenn ich den A6 Avant mit AAS bestelle, so kann ich ihm quasi auf Knopfdruck eine sehr tiefe Optik verpassen. Ich muss ihn nicht zusätzlich tieferlegen lassen, korrekt? Die Kombination "AAS + S-Line-Fahrwerk (-30mm)" gibt es also nicht, da das Luftfahrwerk die Karosserie auf Knopfdruck deutlich absenkt - korrekt? Geplant ist das Luftfahrwerk in Verbindung mit 20"-Felgen, da diese die großen Radkästen am besten ausfüllen.
Danke im Voraus für Eure Antworten! 🙂
Beste Antwort im Thema
Hey Leute, habs mal gemessen, ich hoffe man kann es lesen... so ist es beim regulären Allroad 3.0 Bitu Facelift...
Höhen= Abstand Boden vs Radhaus/Kotflügel
1087 Antworten
Brauche ich bestimmte Infos für den TÜV? Oder reicht ihm einfach die Info, dass der Wagen jetzt tiefer ist?
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Einzelabnahme, wurde gemessen und in Verbindung mit meinen Sommerrädern eingetragen, zuerst war er sogar zu tief und ich musste wieder 1 cm hoch
Die neue maximale Höhe ist 6mm tiefer als vorher.
Im Dynamic + Absenken ist er 26mm tiefer als vorher.
Gemessen beide Male unter identischen Bedingungen auf meinem Tiefgaragenplatz.
Zitat:
@hadez16 schrieb am 23. Februar 2018 um 16:26:00 Uhr:
Uha. So ein Unsinn. (Nicht das was du schreibst, sondern dass es nötig ist...)
Nötig ist vieles nicht, aber der Gesetzgeber sieht dies nun mal so vor!
Hat ja ein grund warum das im schein steht, sonst bräuchte man ja auch ein Gewindefahrwerk nicht eintragen lassen.
Hi,
Zitat:
@Audibitdi schrieb am 23. Februar 2018 um 16:10:08 Uhr:
... fahrwerkshöhe steht im schein ...
wo?
Oder meinst du die Fahrzeughöhe (20)?
Grüße
Gubor
Hi
Zitat:
@Audibitdi schrieb am 23. Februar 2018 um 19:18:30 Uhr:
Abstand Radmitte zu Karosserie
schon klar was damit gemeint ist, aber wo steht das im Fahrzeugschein oder meinst du COC Papier?
Gruß
Hi,
Zitat:
@Audibitdi schrieb am 23. Februar 2018 um 19:24:15 Uhr:
Schein
ok und wo, also welche Nummer ist das im Fzg-Schein?
Bei mir steht nirgendswo etwas im Fzg-Schein zum Thema Fahrwerkshöhe, nur die Gesamtfahrzeughöhe.
Gruß
Gubor
Die Werte wurden bei mir nach Tieferlegung in den Fahrzeugschein eingetragen, ich kann dir gern ein Bild von dem Tüv Bericht schicken, da mein Schein unten im Auto liegt, hier ist die Vorder und hinter Achse mit Werten festgelegt
Bei mir sind sogar die s6 facelift felgen auf meinem vfl eingetragen weil die eg nummer nicht zutreffend war, er hat gesehen das das AAS tiefer war und hat gesagt das hier auch der tiefste wert eingetragen wird. War noch tiefer, aber das hat er nicht durchgehen lassen, musste für die abnahne wieder bissel hoch
Hi,
Zitat:
@Audibitdi schrieb am 23. Februar 2018 um 19:59:34 Uhr:
Die Werte wurden bei mir nach Tieferlegung in den Fahrzeugschein eingetragen
ah, ok.
Es klang aus deinem Posting so heraus, das man(n) es eintragen muss, weil die Höhe ab Werk ja schon in den Papieren stehen würde.
Zitat:
Bei mir sind sogar die s6 facelift felgen auf meinem vfl eingetragen weil die eg nummer nicht zutreffend war
Wahrscheinlich ET43 statt ET45?
Es lässt sich darüber streiten, ob diese Art der Tieferlegung eingetragen werden muss. Denn falls der untere Bereich der angegebenen Fzg.-Höhe laut Schein und die, von Audi angegebene, untere Toleranzgrenze laut Typgenehmigung nicht durch die "Tieferlegung" unterschritten wird und keine Fremdteile verbaut sind, ist das Fzg. bzgl. Fahrwerk ja im Serienzustand.
Grüße
Gubor
Die stvo definiert ja klare regeln über höhe vom tank, beleuchtung usw, ich kann auf jeden fall sagen das ich hier save bin, kleiner auszug aus der stvo
VORSCHRIFTEN ZUR TIEFERLEGUNG ZUSAMMENGEFASST
1. Hindernisse mit einer Höhe von 110 mm und Breite von 800 mm überfahren
2. Scheinwerfer und Blinker müssen eine Mindesthöhe von 50 Zentimeter haben
3. Vorders Kennzeichen muss min. 20 cm über dem Untergund angebracht sein
Fahrzeughalter müssen demnach sicherstellen, dass ihr Auto mitsamt Insassen und vollem Treibstofftank befähigt sein muss, Hindernisse mit einer Breite von 800 Millimetern und einer Höhe von 110 Millimetern ohne Berührung überfahren zu können. Hierbei gibt es jedoch für den Tuning-Fan eine entscheidende Ausnahme: Karosserie-Anbauteile, die aus elastischem Material wie Kunststoff gefertigt sind, sind von dieser Regel ausgenommen. Eine weitere Komponente, die Fahrzeugbegeisterte aus rechtlicher Sicht bei Umbau-Maßnahmen berücksichtigen müssen, ist der Mindestabstand der Leuchteinheiten sowie der Kennzeichen zur Fahrbahn laut StVZO.
Es gibt da schon einiges zu beachten, und wenn ein tüv mesch da zu mir sagt, nehm ich mir das zu herzen mit den posern in mannheim, wie man ja in youtube gut sehen kann
Bußgeldkatalog zur Tieferlegung
Fahren mit einem unzulässig umgebauten Fahrzeug 25 Euro
... und Verkehrssicherheit beeinträchtigt 90 Euro 1Punkt
Fahren ohne Betriebserlaubnis 50 Euro
... und Verkehrssicherheit beeinträchtigt 90 Euro 1Punkt