Felgen kaputt angekommen?
hallo
nehmen wir mal an, man kauft sich felgen, und eine felge hat einen Schlag, erkennt man ja nicht mit dem auge.
Verkäufer sagt, das der Spediteur Schuld ist, wer trägt hier die Schuld? meint ihr GLS akzeptiert das?
BITTE KEINEN "Hättest abgeholt etc.." gelaber...
danke euch...
77 Antworten
@bigburgi
dein Einwand sich an Rial zu wenden ist schon einen Versuch wert, allerdings haben die Herrschaften da auch Datenschutzbestimmungen einzuhalten, darin sehe ich das größte Problem.
Aber einen Anruf sollte man schon machen, es ist so ziemlich das einzige was vielleicht weiterhelfen könnte, außer er hat doch gewerblich verkauft....
da es hier um einen Privatkauf geht, hat dies nix mit dem gesetzlich gereglten Sachmängeln bzw. dem Gewährleistungsrecht zu tun 😉
P.S.: mir erscheinen die Felgen auch bei weitem viel zu teuer, aber gut jetzt ist es zu spät....
Zitat:
Original geschrieben von Coup330
da es hier um einen Privatkauf geht, hat dies nix mit dem gesetzlich gereglten Sachmängeln bzw. dem Gewährleistungsrecht zu tun 😉
das stimmt so nicht! den begriff "sachmangel" gibt es logischerweise auch bei kaufverträgen unter privatpersonen, und zwar immer dann, wenn eine gelieferte ware oder leistung nicht der beschreibung entspricht. es macht - bezogen auf die sache in sich - absolut keinen unterschied ob der verkäufer privatperson oder händler ist! unterschiedlich ist nur die weitere vorgehensweise.. also die "behebung des problems", weil eine privatperson anders haftet als eine firma und somit nicht so leicht zu greifen ist.
so far, ich muss jetzt weg 😉 vllt hat meine freundin (rechtsverdreherin 😁) nachher noch zeit, was dazu zu schreiben..
@bigburgi
glaub mir, du mußt mich nicht rechtlich belehren 😉
gut vielleicht habe ich mich nicht zu 100%korrekt ausgedrückt, ein Sachmangel kann nach Defintion vorliegen, da aber Privatverkauf völlig irrelevant.....
ich habe ja oben schon geschrieben welche Möglichkeiten der Käufer hat.
hallo
das gebot war eher ein unfall und nicht gewollt, ich selber hab nicht geboten. aber nach langem überlegen, dachte ich, scheiß drauf.
edelstahlringe waren mir eben wichtig, wenn man es so im nachhinein betrachtet habt ihr schonrecht, aber zuspät ist zuspät.
außerdem habe ich eigentlich noch glück im unglück gehabt. aber die ganze unglaubliche story erzähle irgendwann mal. 😉
wisst ihr was mir gerade aufgefallen ist?
er hat garantie oder gewährleisttungsansprüche nicht ausgeschlossen 😉 ist das mal was? außerdem hat er sich am telefon als kuafmann ausgegeben.
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Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
hallo
er hat garantie oder gewährleisttungsansprüche nicht ausgeschlossen 😉 ist das mal was?
😁 doch das denke ich schon 😁
frag doch mal hier nach
haben extra ne "ebay" abteilung 😉
Servus
Tom
Zitat:
Original geschrieben von Coup330
@bigburgi
glaub mir, du mußt mich nicht rechtlich belehren 😉
gut vielleicht habe ich mich nicht zu 100%korrekt ausgedrückt, ein Sachmangel kann nach Defintion vorliegen, da aber Privatverkauf völlig irrelevant.....
ich habe ja oben schon geschrieben welche Möglichkeiten der Käufer hat.
aha. wenn ich ein auto von privat kaufe und es steht im kaufvertrag "unfallfrei" und es stellt sich später heraus, dass der wagen mal nen zusammengeflickten totalschaden hatte - dann weisst du ja sicherlich, dass man sehr wohl gegen den verkäufer vorgehen kann. wieso also sollte das bei einem anderen sachmangel anders sein? und dass es unterschiede bei der regulierung gibt, hatte ich ja schon geschrieben - das ist klar
Nein ist es nicht: Der Käufer ist im Falle eines Privatkaufs in der Beweispflicht, und zwar dem Verkäufer ( Privat) zu beweisen dass er den Mangel kannte...Viiiiel Geld für Rechtsanwalt, Gericht... und zu 75% verliert der Käufer dann trotzdem.
Ich würde es als Lehrgeld verbuchen und gut ist, außer du hast Zeit und Nerven und Geld im Überfluss...
mfg
Markus
Edit: Für KFZ Kauf gilt das natürlich nicht ganz so.
Zitat:
Original geschrieben von e46coupefahrer
😁 doch das denke ich schon 😁
frag doch mal hier nach
haben extra ne "ebay" abteilung 😉
Servus
Tom
hihi 😁
einfahc mal ne mail schreiben oder anrufen?
Zitat:
Original geschrieben von bigurbi
aha. wenn ich ein auto von privat kaufe und es steht im kaufvertrag "unfallfrei" und es stellt sich später heraus, dass der wagen mal nen zusammengeflickten totalschaden hatte - dann weisst du ja sicherlich, dass man sehr wohl gegen den verkäufer vorgehen kann. wieso also sollte das bei einem anderen sachmangel anders sein? und dass es unterschiede bei der regulierung gibt, hatte ich ja schon geschrieben - das ist klar
ich glaube auch das du recht hast, hatte letzetns jahr nen bgb schein bestanden, und bißchen ist noch übrig geblieben.
außerdem kann ich mich noch an "erfüllungsort" oder "zustellungsort" erinnern, das der versender immer haftbar dafür ist.
Zitat:
Original geschrieben von cocaine78
Nein ist es nicht: Der Käufer ist im Falle eines Privatkaufs in der Beweispflicht, und zwar dem Verkäufer ( Privat) zu beweisen dass er den Mangel kannte...Viiiiel Geld für Rechtsanwalt, Gericht... und zu 75% verliert der Käufer dann trotzdem.
Ich würde es als Lehrgeld verbuchen und gut ist, außer du hast Zeit und Nerven und Geld im Überfluss...
mfg
Markus
Edit: Für KFZ Kauf gilt das natürlich nicht ganz so.
was ist wenn er die ganzen ansprüche wie oben bereits erwähnt nicht ausgeschlossen hat. außerdme hat er mir während der telefonate immer davon erzählt das er nen laden hat und kaufmann ist. ich könnte doch sagen, das ich dachte er wäre ein gewerblicher, dazuhin kommt noch die nicht vorhandene "gewährleistungsanspruchblablabla"
wie wäre es wenn ich ihm sage, er soll mir 200-300euro zurückschicken und die sache wäre erledigt.
Ob Dir der Richter das abnimmt? Wenn er ne Metzgerei hat ist er auch kaufmann...und hat von Felgen keinen Plan und gilt- sofern er keine Wurst geliefert hat- als privat...
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
was ist wenn er die ganzen ansprüche wie oben bereits erwähnt nicht ausgeschlossen hat. außerdme hat er mir während der telefonate immer davon erzählt das er nen laden hat und kaufmann ist. ich könnte doch sagen, das ich dachte er wäre ein gewerblicher, dazuhin kommt noch die nicht vorhandene "gewährleistungsanspruchblablabla"
ich glaube ja nicht dass er klein beigibt, aber alles in allem denke ich dass du gute chancen hast. notfalls mit anwalt, bei 1700 eur lohnt sich das ja durchaus. der fehlende gewährleistungsausschluss hilft dir auf jeden fall. so, jetz bin i aber weg...
Zitat:
Original geschrieben von cocaine78
Ob Dir der Richter das abnimmt? Wenn er ne Metzgerei hat ist er auch kaufmann...und hat von Felgen keinen Plan und gilt- sofern er keine Wurst geliefert hat- als privat...
was ist mit dem ausschluss? nach den neuen eu richtlinien müssen private und gewerbliche verkäufer eine gewährleistung für gebrauchte sachen geben. private können dies außschliessen, und gewerbliche auf 12 monate kürzen. ist das zu gebrauchen?
Das eventuell, aber da würd ich jetzt auch keine Wurst drauf wetten...( verdammt ich hab Hunger und will grillen 😁)
Es muss es ausschliessen, aber es gibt noch eine Sache. Er hat versichert, dass "die Felgen ohne Beschädigung sind".
Und das ist ja anscheinend nicht der Fall.