Fall für den Anwalt?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi, habe ja in einem anderen Post geschrieben das mein 5er GT im Stand ruckelt. War eben bei VW, die meinten ich habe auf 3 Zylindern zündaussetzer 😮 !

Die Sache ist folgende, ich habe den Wagen vor einem Monat ca gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler, also auch von dem genannten den Kaufvertrag. Den Punkt "Ein Jahr Garantie" hat er darauf durchgestrichen.

Die Frage jetzt, kann er jetzt sagen nein keine Gewährleistung/Garantie, oder kann man das nicht so einfach durchstreichen wenn der Vertrag von dem Laden ist?

Hoffe habe diese "Garantie" damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe. :/

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@FloKin schrieb am 12. März 2015 um 16:58:24 Uhr:


Ist ja die Gewährleistung. Aber das spielt ja keine Rolle, möchte ja nur wissen ob er sagen kann nein gibt's nicht (obwohl Händlervertrag) oder ob ich ihn dafür verantwortlich machen kann...

Das kommt drauf an.

Könntre man Dir nachweisen, den Schaden (der hier bislang nicht in Einzelheiten geklärt ist) evtl. selbst verursacht zu haben ?

Dann stellt sich die Frage, bei was für einem Händler gekauft wurde, denn wo im Zweifelsfall NIX zu holen is, gibt`s in Zweifelsfall auch NIX.

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Ohhhhhh, so gehts los mit dem FA erstmal nur drohen per Anwaltschreiben, wenn man gleich alles in Bewegung setzt ist " Polen " offen und das könnte contra produktiv seinnnnn !!! BG Mike :-€

Ich schrieb in einem anderen Thread noch, lässt die finger von ,,kleinen" Händler. Ob Deutscher oder Südländer spielt keine rolle. Zu 90% Sind an den Autos rumgespielt ob KM etc.
Zu mal komischer weiße immer weit günstiger als andere Fahrzeuge sind.

Erzählen beim Verkauf ein mist, nach dem Verkauf wirst du nicht mal erst genommen.
Vertragshändler habe ich nichts gegen.

@TE du hast doch eine Rechtschutz hast du geschrieben,oder? Dann musst du doch nur mit der SB in Vorleistung gehen, wenn überhaupt. Denn Rest zahlt ja die Versicherung.
@Golf38 Du hast völlig Recht! Hier im Umkreis gibts auch 2 Branchenbekannte "Verkaufshelfer". Dort stehen die Fähnchenhändler regelmäßig Schlange. Das ist einfach abartig. Aber scheint sich zu lohnen.

@ 0Lars0: Ja hab ich, ich mein ja die Kosten von der Reparatur, die muss ich doch erst mal selbst bezahlen oder nicht? Oder welche Versicherung meinst du? Weil die Rechtschutz bezahlt doch nur den Anwalt oder seh ich das falsch?

@Golf38: Wird mir auch nicht nochmal passieren!!!

Zitat einer Internetseite "http://www.abc-recht.de/.../rechtsschutz_zahlen.php"

"- die Privatgutachterkosten in Verkehrsstrafsachen und Kfz-Vertragsstreitigkeiten,
- •die notwendigen Vorschüsse"

Heißt das dass die Rechtschutz die Werkstatt bezahlt und sich danach das Geld vom schuldigen einholt?

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Wohl kaum.
Es ist eine Rechtschutz,keine (Reparatur)Kostenschutz Versicherung. 😉

Ja das dachte ich mir auch, deswegen war ich ja verwundert was 0Lars0 meinte

Nein meinte ich nicht! Ich dachte du meinst mit Kosten vorschiessen den Anwalt. Aber den bezahlt ja die RV.
Reparatur müsstest du natürlich vorschiessen. Wenn du aber am Ende Recht bekommst, kannst du dir das natürlich verzinst wiederholen.

Zitat:

@0Lars0 schrieb am 15. März 2015 um 11:41:14 Uhr:


Wenn du aber am Ende Recht bekommst, kannst du dir das natürlich verzinst wiederholen.
Könntest!

Bei solchen "Mitmenschen" ist dann eh nichts zu holen.Die kennen sich bestens damit aus,um sich vor Zahlungen zu drücken.

Und so ganz klar wie es die meisten hier darstellen ist die Sache wohl auch nicht:
http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=7546

Hier muss sich der Anwalt den Vertrag mal genau ansehen, ob der Gewährleistungsausschluss zulässig ist oder nicht.

Heißt ja nicht das alle Gerichte so entscheiden.
Der Kaufvertrag ist ja der von dem Laden also ein Händlervertrag auf dem nur per Hand Privatverkauf draufgeschrieben wurde.
Dann ist die Sache das der Wagen im Juni letztes Jahr wegen der kompressionsmessung bei VW war, vielleicht hat er also davon gewusst.

Ansonsten kann man bestimmt den Vorbesitzer rauskriegen und den mal fragen ob er den Wagen an einen Händler oder an eine Privatperson verkauft hat.

Ich habe dieses "Verkaufsblatt" noch von dem Wagen das drin hing, und das macht er bei seinem Privatwagen? Schon komisch, also glaube schon das sich die beiden Fälle unterscheiden.

Wie ist jetzt nun der Stand?

Also für mich ist hingeschrieben doch egal ob es gedruckt stand oder mit der Hand hingeschrieben wurde. Finde vor Gericht sieht das für die Richter ja sogar noch klarer aus denn es fällt auf und eine Ausrede wie : das wusste ich nicht , wird Dir keiner glauben, da Du es ja unterschrieben hast.

Und denke ist auch was normales dass er das Fahrzeug mal auf sich anmeldet, soll ja auch Leute geben die mal Probe fahren wollen. Und der Verkäufer benötigt ja seine Versicherung wohl für sein neues Fahrzeug. Also für mich alles was ganz normales in den beiden Punkten und nichts wo man ihm an die Karre fahren kann.

Denke am Ende wird der Thread Ersteller auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Zitat:

@FloKin schrieb am 12. März 2015 um 22:36:50 Uhr:



Es ist ein Kaufvertrag vom Händler. Dort hat er an den Punkt Gewährleistung per Hand privat Verkauf hingeschrieben. Der Wagen war auch auf ihn angemeldet.

Der Händler kann bei einem Verkauf an eine Privatperson die Gewährleistung nicht ausschließen. Auch wenn man so etwas unterschreibt, entfaltet es keine Wirkung, denn es ist gegen das bestehende Recht. Das kann weder Händler noch Kunde umgehen. Er kann also durchstreichen, hinschreiben, was er will, aber wenn es nicht dem aktuellen Recht entspricht, hat das keine Rechtswirkung.

Dass ein Händler ein Auto auf sich anmeldet, ist eher nicht normal. Da hätten die Händler ja viel zu tun und vor allem eine Menge Kosten für An- und Abmeldungen. Für Probefahrten, Überführungen usw. hat ein Händler die roten Kennzeichen. Die Beinhalten eine Versicherung.

In dem von Ricardo1 verlinken Fall ging es um das Privatfahrzeuges von jemanden, dessen berufliche Tätigkeit Autoverkäufer war.
Wichtig und Richtig ist, dass das Fahrzeug nicht im Betriebsvermögen war und deshalb konnte dieser Händler sein privates Fahrzeug auch unter Ausschluß der Gewährleistung verkaufen.

Hat der Händler 10 private Fahrzeuge, die alle auf ihn zugelassen sind oder waren, kann er auch diese 10 Fahrzeuge privat ohne Gewährleistung verkaufen.

Was nicht geht:

Dass ein Fahrzeughändler Fahrzeuge ankauft, um diese mit Gewinn weiterzuverkaufen, denn diese Gewinnerzielungsabsicht hat er ja, um sein Gewerbe führen zu können. Kauft er also Fahrzeuge an, macht er seine Ausgaben sicherlich beim Finanzamt geltend... somit kann er unmöglich als Privatperson diese Fahrzeuge weiterverkaufen.

Also "GTITyp",ich denke da liegst du falsch und "fehlzündung" du hast absolut recht! Auch laut Anwalt habe ich recht GTITyp, er kann da vonwegen Gewährleistung reinschreiben/streichen was er will, kann sich nicht über das Gesetz stellen.

Also der Anwalt ist zuversichtlich und der Verkäufer hat jetzt Post von ihm bekommen! Muss jetzt warten ob er sich meldet oder nicht.

@ GTITyp, also wie gesagt kann da reinschreiben was er will, es muss rechtens Sein. Und warum Stand der Wagen dann ohne Kennzeichen auf dem verkaufsgelände in der Anzeige? Und wieso liegt/lag ein Verkaufsblatt im Auto? Und jetzt sagt er Nene war gar kein Auto zu verkaufen? Haut nicht hin und ziemlich unglaubwürdig allein schon weil seine Verkaufsanzeige gab oder?

Edit: Habe übrigens Kontakt mit dem vorherigen VerkÄufer aufgenommen und siehe da, er hat den Wagen an einen Händler verkauft. Allein das wäre schon nicht rechtens das er den dann als Privatwagen verkauft.

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