Fall für den Anwalt?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi, habe ja in einem anderen Post geschrieben das mein 5er GT im Stand ruckelt. War eben bei VW, die meinten ich habe auf 3 Zylindern zündaussetzer 😮 !

Die Sache ist folgende, ich habe den Wagen vor einem Monat ca gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler, also auch von dem genannten den Kaufvertrag. Den Punkt "Ein Jahr Garantie" hat er darauf durchgestrichen.

Die Frage jetzt, kann er jetzt sagen nein keine Gewährleistung/Garantie, oder kann man das nicht so einfach durchstreichen wenn der Vertrag von dem Laden ist?

Hoffe habe diese "Garantie" damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe. :/

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@FloKin schrieb am 12. März 2015 um 16:58:24 Uhr:


Ist ja die Gewährleistung. Aber das spielt ja keine Rolle, möchte ja nur wissen ob er sagen kann nein gibt's nicht (obwohl Händlervertrag) oder ob ich ihn dafür verantwortlich machen kann...

Das kommt drauf an.

Könntre man Dir nachweisen, den Schaden (der hier bislang nicht in Einzelheiten geklärt ist) evtl. selbst verursacht zu haben ?

Dann stellt sich die Frage, bei was für einem Händler gekauft wurde, denn wo im Zweifelsfall NIX zu holen is, gibt`s in Zweifelsfall auch NIX.

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Zitat:

@FloKin schrieb am 12. März 2015 um 16:47:29 Uhr:


Hi, habe ja in einem anderen Post geschrieben das mein 5er GT im Stand ruckelt. War eben bei VW, die meinten ich habe auf 3 Zylindern zündaussetzer 😮 !

Die Sache ist folgende, ich habe den Wagen vor einem Monat ca gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler, also auch von dem genannten den Kaufvertrag. Den Punkt "Ein Jahr Garantie" hat er darauf durchgestrichen.

Die Frage jetzt, kann er jetzt sagen nein keine Gewährleistung/Garantie, oder kann man das nicht so einfach durchstreichen wenn der Vertrag von dem Laden ist?

Hoffe habe diese "Garantie" damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe. :/

Bitte ersteinmal den Unterschied zwischen einer Garantie und Gewährleistung erkennen.

Dann hat sich die Frage schon erledigt.

Ist ja die Gewährleistung. Aber das spielt ja keine Rolle, möchte ja nur wissen ob er sagen kann nein gibt's nicht (obwohl Händlervertrag) oder ob ich ihn dafür verantwortlich machen kann...

Zitat:

@FloKin schrieb am 12. März 2015 um 16:58:24 Uhr:


Ist ja die Gewährleistung. Aber das spielt ja keine Rolle, möchte ja nur wissen ob er sagen kann nein gibt's nicht (obwohl Händlervertrag) oder ob ich ihn dafür verantwortlich machen kann...

Das kommt drauf an.

Könntre man Dir nachweisen, den Schaden (der hier bislang nicht in Einzelheiten geklärt ist) evtl. selbst verursacht zu haben ?

Dann stellt sich die Frage, bei was für einem Händler gekauft wurde, denn wo im Zweifelsfall NIX zu holen is, gibt`s in Zweifelsfall auch NIX.

Die Frage ist, wurde das Auto zb im Kundenauftrag verkauft? Stichwort Gewährleistung. Wenn nicht, muss der Händler diese leisten. Im ersten halben Jahr ab Kauf müsste er dir nachweisen das du den Schaden verursacht hast. Das kann er meistens nicht.
Eine Garantie ist eine freiwillige, meist kostenpflichtige Sache. Hat er diese aus dem Vertrag gestrichen?

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Beim Kauf vom Händler hast du (zumindest als Verbraucher) immer ZWEI Jahre Gewährleistung. Bei Gebrauchtwaren kann eine Verkürzung auf ein Jahr explizit vereinbart werden - ist dieses nicht der Fall, gelten eben die zwei Jahre. Ein Ausschluss der Gewährleistung oder eine Verkürzung auf weniger als ein Jahr ist nicht möglich und führt lediglich dazu, dass wieder die gesetzliche Frist von zwei Jahren gilt.

In jedem Fall gilt in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr, d. h. der Händler wäre in der Beweispflicht, wenn er der Meinung ist, dass der Schaden nicht schon im Zeitpunkt der Übergabe bestand.

Ein Anwalt ist hierfür nicht nötig, außer der Händler verweigert dir deine Rechte.

Zitat:

@chrissA4 schrieb am 12. März 2015 um 17:10:21 Uhr:


Die Frage ist, wurde das Auto zb im Kundenauftrag verkauft? Stichwort Gewährleistung.

Vollkommen egal. Kauf beim Händler ist Kauf beim Händler. Nur Privatpersonen können beim Verkauf eine Gewährleistung rechtswirksam ausschließen (muss aber ebenfalls ausdrücklich vereinbart werden).

Zündaussetzer sollten aber doch mit etwas Kleingeld erledigt werden können? Das ist ja kein kapitaler Motorschaden....

@mobafan:

So einfahc ist das nicht mit dem Kundenauftrag. Wir haben auch einen Golf bei einer Werkstatt gekauft, die den Wagen im Kundenauftrag verkauft hat. Da ist der Vertragspartner aber auch der vorherige Besitzer, nicht die Werkstatt. Die übernimmt nur den Verkauf gegen Provision. Im Vertrag taucht die Werkstatt garnicht auf.

Hallo alle zusammen,

ich möchte nicht wie ein Klugsch... wirken muss aber etwas korrigieren:

Wenn du das Fahrzeug von Privat gekauft hast (siehe Kaufvertrag), dann hast du weder Garantie noch Gewährleistung.

Solltest du das Fahrzeug von dem Händler (und er steht auch auf dem Vertrag) gekauft haben, dann hast du die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren. Diese kann bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden (muss explizit auf Vertrag festgehalten werden).
Sollte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ein Mangel vorliegen, so wird davon ausgegangen, dass er bereits bei Kauf vorhanden war.
Nach diesen 6 Monaten findet erst die Beweislastumkehr statt, die dich dazu verpflichtet es zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.

Zu deinem Fall: Du hast das Fahrzeug erst vor einem Monat gekauft, deshalb musst du ihm auch nichts beweisen. Drohe ihm doch einfach erstmal mit einem Anwalt, falls er nicht mit sich normal reden lässt.
Falls das nicht fruchtet, geh einfach zu einem Anwalt. Für den wäre das gefundenes Fressen

Zitat:

@A-T-M schrieb am 12. März 2015 um 20:07:11 Uhr:



Diese kann bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden (muss explizit auf Vertrag festgehalten werden).
Sollte innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf ein Mangel vorliegen, so wird davon ausgegangen, dass er bereits bei Kauf vorhanden war.
Nach diesen 6 Monaten findet erst die Beweislastumkehr statt, die dich dazu verpflichtet es zu beweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand.

Genau so ist es richtig!

Der Händler kann so viel streichen wie er lustig ist.Es zählt am Schluss das,was der Gesetzgeber IHM vorgelegt hat.
Stell ihm das Auto auf den Hof und fordere ihn auf,den Mangel zu beseitigen.Setze ihm hierzu eine Frist von 5 Werktagen. Zündkabel und Kerzen gehen nicht von jetzt auf gleich kaputt.

Zitat:

@rekar schrieb am 12. März 2015 um 17:56:08 Uhr:


Zündaussetzer sollten aber doch mit etwas Kleingeld erledigt werden können? Das ist ja kein kapitaler Motorschaden....

Vielleicht stimmen sogar nicht einmal die Steuerzeiten überein.😉

Mit den leider so besch.... "Fahrradketten" und den fehlerbehafteten Nockenwellenverstellern wäre das nicht unmöglich.

Also verfolge nur Eure Beiträge und will dazu nichts sagen, da ich mich nicht auskenne. Trotzdem erscheint mir aber die Aussage, ein Händler muss in jedem Fall 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung leisten schon irgendwo seltsam.

Ein Händler kann doch kein 15 Jahre altes Auto mit über 200.000 km für 1500 € verkaufen und dann noch 2 Jahre Gewährleistung auf so eine Schrottkarre gewähren, also kann ich mir definitiv nicht vorstellen.
Dann würde er ja besser das Teil in die Schrottpresse geben und hätte dann mehr verdient.

Zitat:

@GTITyp schrieb am 12. März 2015 um 21:28:39 Uhr:



Ein Händler kann doch kein 15 Jahre altes Auto mit über 200.000 km für 1500 € verkaufen und dann noch 2 Jahre Gewährleistung auf so eine Schrottkarre gewähren, also kann ich mir definitiv nicht vorstellen.

Deswegen kannst du so ein Auto i.d.R. nicht beim Händler erwerben.

Und falls ein Händler doch so etwas verkaufen will tut er es

nur an Gewerbetreibende.

Bei denen kann er die Gewährleistung ausschließen.

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