Fall für den Anwalt?

VW Golf 5 (1K1/2/3)

Hi, habe ja in einem anderen Post geschrieben das mein 5er GT im Stand ruckelt. War eben bei VW, die meinten ich habe auf 3 Zylindern zündaussetzer 😮 !

Die Sache ist folgende, ich habe den Wagen vor einem Monat ca gekauft bei einem Gebrauchtwagenhändler, also auch von dem genannten den Kaufvertrag. Den Punkt "Ein Jahr Garantie" hat er darauf durchgestrichen.

Die Frage jetzt, kann er jetzt sagen nein keine Gewährleistung/Garantie, oder kann man das nicht so einfach durchstreichen wenn der Vertrag von dem Laden ist?

Hoffe habe diese "Garantie" damit ich nicht auf den Kosten sitzen bleibe. :/

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Zitat:

@FloKin schrieb am 12. März 2015 um 16:58:24 Uhr:


Ist ja die Gewährleistung. Aber das spielt ja keine Rolle, möchte ja nur wissen ob er sagen kann nein gibt's nicht (obwohl Händlervertrag) oder ob ich ihn dafür verantwortlich machen kann...

Das kommt drauf an.

Könntre man Dir nachweisen, den Schaden (der hier bislang nicht in Einzelheiten geklärt ist) evtl. selbst verursacht zu haben ?

Dann stellt sich die Frage, bei was für einem Händler gekauft wurde, denn wo im Zweifelsfall NIX zu holen is, gibt`s in Zweifelsfall auch NIX.

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Zitat:

@GTITyp schrieb am 12. März 2015 um 21:28:39 Uhr:


...mit über 200.000 km für 1500 € verkaufen und dann noch 2 Jahre Gewährleistung auf so eine Schrottkarre gewähren, also kann ich mir definitiv nicht vorstellen...

Tja, leider ist es so unfair für die Händler. Deshalb habe ich ja auch nichts mit Gebrauchtwagenhandel am Hut. Als Händler bist du echt ein Boo-Mann; und die Gebrauchtwagengarantieversicherungen sind auch bloß ne verarsche!

Also mal ein Update für die die es interessiert. Kann euch auch weiter auf dem laufenden halten wenn es einer will.

Es ist ein Kaufvertrag vom Händler. Dort hat er an den Punkt Gewährleistung per Hand privat Verkauf hingeschrieben. Der Wagen war auch auf ihn angemeldet.
(Könnte ja jeder Händler machen, ein defektes anmelden und dann sagen ne ist privat, geht nicht.)

Hab mit ihm geredet und er sieht es 0 ein und sagt nur das es ein privat Verkauf war und hatte nur keinen anderen Vertrag zur Hand. Ist auch bis Ende des Monats im Urlaub. Kamen dann so Nachrichten wie "Geh ruhig zum Anwalt, bist nicht der erste der mir was reklamiert hat an Fahrzeuge die ich privat verkauft hab" also sry für die Fehler aber so schreibt er. Und er hat jetzt auch keine lust drüber zu diskutieren und das ich NICHTS bekommen werde, er nach seinem Urlaub ja eh nicht mehr unter der Adresse registriert ist, nach dem Urlaub den Betrieb gar nicht mehr haben wird u.s.w. .

Hab auch bei der Rechtschutz angerufen und wurde mit einem Anwalt verbunden. Dieser meinte dann das er da rein schreiben kann was er will in Bezug auf die Gewährleistung. Man könnte noch nicht mal selbst davon abtreten, es würde immer das Gesetz gelten.

Habe jetzt am Dienstag einen Termin beim Anwalt und schaue was er sagt. Am Telefon meinte der Anwalt der Versixherung das ich ihm per Einsxhreiben eine Frist von 2 Wochen geben soll um es zu reparieren.
Das wird er ja auf keinen Fall tun wie er schreibt.

Bin gespannt wie es weiter geht....

Das blöde ist jetzt das ich nichts reparieren darf da man ihm erst die Chance geben muss es zu machen (die zwei Wochen). Wenn es beim Anwalt alles klar ist könnte man auch den Wagen stehen lassen und einen ausfallersatz vom Händler bekommen.

PS.: Bei VW haben die heute direkt nachgeguckt und siehe da, der Wagen war im Juni letztes Jahr mal in einer Werkstatt und es wurden Kompressionen geprüft und die Kerzen gewechselt. Ob dort was repariert wurde konnte man nicht einsehen.

Ja Arnimon hat absolut recht eine Gewährleistung liegt definitiv vor bei einem Autohaus, darüber hinaus liegt sogar eine Gewährleistung bei einem Privatverkauf vor, es sei den es wäre ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen worden beim KV !!! Jeder gute Vertragsrechtsanwalt zieht dies durch vor Gericht!!! BG Mike :-€

Zitat:

@FloKin schrieb am 12. März 2015 um 22:36:50 Uhr:


Es ist ein Kaufvertrag vom Händler. Dort hat er an den Punkt Gewährleistung per Hand privat Verkauf hingeschrieben. Der Wagen war auch auf ihn angemeldet.
(Könnte ja jeder Händler machen, ein defektes anmelden und dann sagen ne ist privat, geht nicht.)

Hab mit ihm geredet und er sieht es 0 ein und sagt nur das es ein privat Verkauf war und hatte nur keinen anderen Vertrag zur Hand. Ist auch bis Ende des Monats im Urlaub. Kamen dann so Nachrichten wie "Geh ruhig zum Anwalt, bist nicht der erste der mir was reklamiert hat an Fahrzeuge die ich privat verkauft hab" also sry für die Fehler aber so schreibt er. Und er hat jetzt auch keine lust drüber zu diskutieren und das ich NICHTS bekommen werde, er nach seinem Urlaub ja eh nicht mehr unter der Adresse registriert ist, nach dem Urlaub den Betrieb gar nicht mehr haben wird u.s.w. .

Wenn der Händler als Händler auftritt und Fahrzeuge einkauft und im Anschluss daran privat weiterverkauft, würde ich nicht mit einem Anwalt drohen, dann würde ich beim zuständigen Finanzamt eine Steuerprüfung beauftragen.

Er kann unmöglich eine Vielzahl Fahrzeuge einkaufen, diese als Geschäftsausgaben angeben, dann nimmt er dieses Umlaufvermögen aus der Firma und verhökert es privat weiter.

Er verfolgt als Händler von Fahrzeugen eine Gewinnerzielungsabsicht, indem er Fahrzeuge kauft und verkauft. Genau diese Gewinnerzielungsabsicht unterscheidet einen Privatverkauf von einem Gewerbetreibenden.

😁

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So frech wie der Händler reagiert, wäre es schon ein Grund für mich das persönlich mit ihm zu klären, unter vier Augen, ohne Zeugen.... 😁

Dann muss ich mich da mal Informieren mgor. Also wie man so einen Prüfungsauftrag stellt.

Zum Anwalt muss ich ja da ich nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, kann halt auch teuer werden...

Meinte ja auch "ist ein privat Auto und war gar kein Verkauf Auto", blöd nur das dieses "Verkaufsblatt" von seinem Laden noch im Kofferraum lag als ich den geholt hab, das hab ich auch noch...

Moin,

also ein Händler der so einen Dünnsch... von sich gibt, gehört hinter Gitter. So oder anders, es ist eine arglistige Täuschung. Schlichtweg ein Betrug!

@mgor : Die Idee mit dem Finanzamt finde ich auch gut. So einer hat echt das volle Paket verdient :-)

Dieses Verhalten ist leider Standard bei einer bestimmten Gruppe von Fähnchenhändlern.
Komischerweise gibt es aber immer noch Leute, die dort völlig unbedarft einkaufen.

Müsste sich doch mal so langsam rumgesprochen haben?

Kommt hier einer aus dem Raum oder vielleicht direkt aus Olpe? Da ist der Händler, vielleicht könnte mir einer ein, zwei Bilder machen mit irgendwelchen Daten falls dort welche anstehen.

Zitat:

@FloKin schrieb am 12. März 2015 um 22:36:50 Uhr:


Es ist ein Kaufvertrag vom Händler. Dort hat er an den Punkt Gewährleistung per Hand privat Verkauf hingeschrieben. Der Wagen war auch auf ihn angemeldet.
(Könnte ja jeder Händler machen, ein defektes anmelden und dann sagen ne ist privat, geht nicht.)

Fähnchenhändler Alibaba...von solchen sollte man eh die Finger lassen.Die haben nur kriminelles Gedankengut!Und deswegen mache ich mit südländischen Personen auch nie irgendwelche Geschäfte.Wollen alles geschenkt haben und am besten noch vorbei bringen!

Es ist unrelevant,ob der Wagen (für einen Tag?) auf seinen Namen zugelassen war.Er ist Gewerbetreibender und hat sich an die gesetzliche Gewährleistung zu halten.

Wieeeee, Dragan und Jörg sind doch ganz professionelle und seriöse Fähnchenhändler , da kauft doch sogar RTL ein oder ??? GRINS :-) Neeee, aber echt der VK hat keine Chance die Gewährleistung zu umgehen auch wenn er das rausstreicht das ist entgegen deutsches Recht, da muss sich sogar Ali und Ivan nach richten als Händler. Wenn er das Fahrzeug auf sich selbst zugelassen hat ist er trotzdem auch dran!!! Natürlich probieren diese " Jungs " es immer wieder aber ein guter Vertragsrechtsanwalt zeigt dem Käufer genau wo es lang geht, eine Schadensersatzforderung und Ausfallgeld sind je nach Schaden auch noch anrechenbar !!! Also lege ruhig los und zeig so einem Verkäufer ruhig mal wo der Hammer hängt, mit dem FA drohen kann man natürlich noch hinterher schieben sollte er sich nicht positiv in Bewegung setzten und die Sache ordnungsgemäß aus der Welt schaffen. BG Mike :-€

Na gut, also er hat mich gestern Abend noch blockiert, also erreiche ich ihn auch nicht mehr.
Habe ja am Dienstag den Termin beim Anwalt, die werde das schon machen.

Bin auch am überlegen dem Finanzamt Bescheid zu geben.

Mal schauen was der Anwalt sagt, hab irgendwie keine Lust in Vorkasse zu gehen aber ich glaube da bleibt mir nichts anderes übrig.
Muss dem ja bestimmt eine Frist setzen und ihm die Chance geben. Ich weiß das er nichts machen wird und das Auto stehen lassen kann ich auch nicht da ich zur Arbeit muss. Schon scheiße so, kann es halt nicht reparieren und sagen ich krieg das Geld von dir.

Aber wie gesagt, vielleicht ja doch, ich guck mal was der nette Anwalt sagt.

PS.: ich werde euch hier auf jeden Fall auf dem laufenden halten 😉

Nein, eine Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung entgültig verweigert.

Er hat dir ja bereits mitgeteilt, dass er keinen Finger krumm macht, also kann auf eine Fristsetzung verzeichtet werden.

Nachdem der Händler im Kaufvertrag drinsteht, würde ich mir an Deiner Stelle keinen großen Kopf machen.
Da kann der 100x sagen, dass es ein Privatverkauf mit Ausschluß jeglicher Gewährleistung ist.

Ich würde dem Anwalt das ganze übergeben, wenn der so dumm reagiert und auch nicht mehr dort anrufen.
Bei solchen Händlern kann auch noch mehr an den Autos dran sein. Stimmt der KM-Stand überhaupt?

Na ich hoffe mal das er stimmt, also davon geh ich mal aus.

Ich werd dem auch so nicht mehr schreiben, ich warte jetzt mal ab was mir vom Anwalt geraten wird.

Und die Sache ist, der meinte ja er hat nach seinem Urlaub nichts mehr mit dem Laden zu tun also hat ihn dann nicht mehr und wird ab dann da auch nicht mehr registriert sein. Was wenn der dann wirklich den Laden zu hat?

Andererseits habe ich ja die Steuernummer und so weil sie auf dem Kaufvertrag steht, darüber müsste sich ja auch die Privatadresse rausfinden lassen oder?

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