Fahrzeugkauf Betrug ?
Hallo folgender Sachverhalt,
Ich kaufte privat einen Opel Astra für Betrag 4500 Euro.
Ich besichtigte vorab das Fahrzeug mit meiner Frau.
Es wurde ein Kaufvertrag aufgesetzt in dem keine Mängel aufgelistet wurden.
Ich fragte den Verkäufer auch noch 2 mal ob an dem Fahrzeug sicher keine Mängel bekannt sind.
Der Verkäufer hat das Auro nur wenige Tage besessen und einmal mit 5 Tageskennzeichen bewegt.
Auf dem Nachhauseweg leuchtete bereits die Motorkontrollleuchte öfters auf.
Ich stellte das Auto wieder ab und startete den Motor neu.
Nach kurzer Zeit passierte das gleiche wieder.
Ich kam gerade so noch nachhause, tags darauf begab ich mich in die Opel Vertragswerkstatt.
Diagnose. Kopfschaden, Zylinderkopfdichtung defekt massiver Ölverlust unten ( oben wurde der Motor vor Verkauf gründlich gereinigt). CIM Modul defekt.
Ich war erstmal geschockt. Laut dem Fahrzeugbrief war mir ja der Ursprungsbesitzer bekannt, diesen kontaktierte ich dann.
Dieser sagte mir das er dem Herrn mit genau den Mängeln für 1000 Euro verkauft hat. Er kannte folgedeßen diese Mängel. Auch sagte mir der Ursprungsbesitzer, dass er bei Besichtigung die Kontrollleuchten genau gesehen hat. Auch sagte er ihm, dass das Auto diverse Eletronikprobleme hat.
Mir wurde bei Verkauf keiner dieser Mängel bekannt gegeben, auch sind im Kaufvertrag keine Mängel vermerkt.
Ist das Betrug ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Oktober 2017 um 07:45:23 Uhr:
Du arbeitest im sozialen Bereich und begehst einen der Kardinalfehler in der Sozialarbeit, nämlich der Vorverurteilung eines Menschen, den du weder kennst noch angehört hast? Da scheint von der Ausbildung leider nicht viel hängengeblieben zu sein …
Irgendwann überwiegt die Berufs- und Lebenserfahrung gegenüber den Lehrinhalten in der Ausbildung. Mit den Jahren lernt man seine Pappenheimer plötzlich auf eine ganz andere Weise kennen, wie es früher mal im Skript stand und sieht Dinge anders, auch wenn das frische Absolventen nicht wahrhaben wollen.
Nur in den allerseltensten Fällen funktioniert das Leben so, wie es mal in den Lehrbüchern stand.
Nicht nur im sozialen Bereich.
78 Antworten
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 10. Oktober 2017 um 08:39:10 Uhr:
… Falls du frei von solchen Dingen sein solltest, so darfst du gerne mit Steinen werfen. …
Davon ist keiner frei, auch ich bin’s nicht.
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 10. Oktober 2017 um 08:39:10 Uhr:
Falls du frei von solchen Dingen sein solltest, so darfst du gerne mit Steinen werfen.
Klonk! 😁😁😁
Wir sind hin im V&S, hier sind alle völlig unschuldige Idealfahrer. 😉
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 10. Oktober 2017 um 09:04:01 Uhr:
Zitat:
@tomcat092004 schrieb am 10. Oktober 2017 um 08:39:10 Uhr:
Falls du frei von solchen Dingen sein solltest, so darfst du gerne mit Steinen werfen.
Klonk! 😁😁😁Wir sind hin im V&S, hier sind alle völlig unschuldige Idealfahrer. 😉
Gruß Metalhead
Du sollst dir die Steine nicht selbst an den Kopf werfen. 😁
Das gibt ganz böses aua.
Mein Anwalt sagte mir heute, dass man bei einer "unerlaubten Handlung" sogar den Pfändungsfreibetrag von ca 1178 auf Hartz 4 Regelsatz herabsetzen kann und dann mit dem Titel vollstrecken.
Mir geht es in erste Linie nicht nur um Schadensersatz und mein Geld, mir geht es auch darum, dass der Strafrechtlich richtig eins vorm Bug bekommt.
Ich kann sowas auch nicht machen und ihr auch nicht
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Zitat:
@Florian2207 schrieb am 10. Oktober 2017 um 18:43:44 Uhr:
Mein Anwalt sagte mir heute, dass man bei einer "unerlaubten Handlung" sogar den Pfändungsfreibetrag von ca 1178 auf Hartz 4 Regelsatz herabsetzen kann und dann mit dem Titel vollstrecken.
Top, gute Info.
Zitat:
... mir geht es auch darum, dass der Strafrechtlich richtig eins vorm Bug bekommt.
Ich kann sowas auch nicht machen und ihr auch nicht
full ack.
Gruß Metalhead
@metalhead79
Machst du jetzt einen auf notting? 😁
😁
Bei manchen Delinquenten ist die Reaktion einfach "immer mitten in die Fresse rein" und das hier ist so ein Fall.
Schlage vor wir warten einfach mal ab was raus kommt.
Gruß Metalhead
Mir wurde in den 80ern auch mal ein E21 320/6 mit Motorschaden arglistig verkauft (Blockriss). Der Wagen fuhr eigentlich ganz gut, bis auf Leerlaufschwankungen.
Leider gab es damals noch nicht MT. 😉 Und rechtschutzversichert war ich erst Recht nicht.
Wir haben einen ausgebrannten E21 gekauft (ganz dünne Kasse) und den Rumpfmotor verwendet und meine Aggregate draufgeschraubt. Der lieft danach 220. 😁
Hätte der Käufer den Motorschaden nicht bereits beim ersten Anlassen des Motors (also noch in Anwesenheit des Verkäufers) bemerken müssen? Der muss doch gerattert haben wie ein Sack voller Nüsse und Blaurauch dazu....
Zitat:
@astra33 schrieb am 11. Oktober 2017 um 11:11:25 Uhr:
Hätte der Käufer den Motorschaden nicht bereits beim ersten Anlassen des Motors (also noch in Anwesenheit des Verkäufers) bemerken müssen? Der muss doch gerattert haben wie ein Sack voller Nüsse und Blaurauch dazu....
Ich gehe von einer "Notreparatur" aus, die gerade mal die Probefahrt überstehen musste. Das ist das übliche Vorgehen.
Zitat:
@Florian2207 schrieb am 10. Oktober 2017 um 18:43:44 Uhr:
Mein Anwalt sagte mir heute, dass man bei einer "unerlaubten Handlung" sogar den Pfändungsfreibetrag von ca 1178 auf Hartz 4 Regelsatz herabsetzen kann und dann mit dem Titel vollstrecken.
Mir geht es in erste Linie nicht nur um Schadensersatz und mein Geld, mir geht es auch darum, dass der Strafrechtlich richtig eins vorm Bug bekommt.
Ich kann sowas auch nicht machen und ihr auch nicht
Falls er Harz 4 bekommt kannst du die Sache dem Jobcenter mitteilen. Durch den Fahrzeug An- und Verkauf hat er einen Geldbetrag verdient, der angegeben werden muss. Damit hat er dann ein weiteres Problem.
!!! Update !!!!
Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gg Ihn erlassen
wegen Betruges...
Zivilrechtliche Klage liegt bereits auch bei Gericht
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Okt. 2017 um 07:45:23 Uhr:
Du arbeitest im sozialen Bereich und begehst einen der Kardinalfehler in der Sozialarbeit, nämlich der Vorverurteilung eines Menschen, den du weder kennst noch angehört hast? Da scheint von der Ausbildung leider nicht viel hängengeblieben zu sein …
So ist das eben, wenn theoretisches Wissen auf die harte Praxis trifft...
Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber haben die Auszubildenden zum Werkzeugmacher ein paar Wochen in meinem Werkstofftechniklabor verbringen dürfen. Der AG war (und ist) sehr sozial eingestellt und hat in jedem Jahrgang auch schwer vermittelbare Jugendliche ausgebildet (bzw. dieses versucht).
So hart das klingt: es war nicht einer darunter, bei dem das vorhersehbare Versagen nicht in seiner eigenen Verantwortung gelegen hätte. Ich war immer froh, wenn der Durchlauf bei mir in das 2. oder 3. Lehrjahr gelegt wurde, dann hatten die meisten dieser Pflegefälle schon hingeschmissen...
Zitat:
@Florian2207 schrieb am 3. November 2017 um 09:39:52 Uhr:
!!! Update !!!!Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gg Ihn erlassen
wegen Betruges...Zivilrechtliche Klage liegt bereits auch bei Gericht
Staatsanwalt beantragt Strafbefehl beim Gericht.
Ob ein Strafbefehl erlassen wird, entscheidet der Strafrichter.
O.