Fahrzeugkauf Betrug ?

Opel Astra H

Hallo folgender Sachverhalt,

Ich kaufte privat einen Opel Astra für Betrag 4500 Euro.
Ich besichtigte vorab das Fahrzeug mit meiner Frau.
Es wurde ein Kaufvertrag aufgesetzt in dem keine Mängel aufgelistet wurden.
Ich fragte den Verkäufer auch noch 2 mal ob an dem Fahrzeug sicher keine Mängel bekannt sind.
Der Verkäufer hat das Auro nur wenige Tage besessen und einmal mit 5 Tageskennzeichen bewegt.

Auf dem Nachhauseweg leuchtete bereits die Motorkontrollleuchte öfters auf.
Ich stellte das Auto wieder ab und startete den Motor neu.
Nach kurzer Zeit passierte das gleiche wieder.
Ich kam gerade so noch nachhause, tags darauf begab ich mich in die Opel Vertragswerkstatt.
Diagnose. Kopfschaden, Zylinderkopfdichtung defekt massiver Ölverlust unten ( oben wurde der Motor vor Verkauf gründlich gereinigt). CIM Modul defekt.

Ich war erstmal geschockt. Laut dem Fahrzeugbrief war mir ja der Ursprungsbesitzer bekannt, diesen kontaktierte ich dann.
Dieser sagte mir das er dem Herrn mit genau den Mängeln für 1000 Euro verkauft hat. Er kannte folgedeßen diese Mängel. Auch sagte mir der Ursprungsbesitzer, dass er bei Besichtigung die Kontrollleuchten genau gesehen hat. Auch sagte er ihm, dass das Auto diverse Eletronikprobleme hat.

Mir wurde bei Verkauf keiner dieser Mängel bekannt gegeben, auch sind im Kaufvertrag keine Mängel vermerkt.

Ist das Betrug ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@birscherl schrieb am 10. Oktober 2017 um 07:45:23 Uhr:


Du arbeitest im sozialen Bereich und begehst einen der Kardinalfehler in der Sozialarbeit, nämlich der Vorverurteilung eines Menschen, den du weder kennst noch angehört hast? Da scheint von der Ausbildung leider nicht viel hängengeblieben zu sein …

Irgendwann überwiegt die Berufs- und Lebenserfahrung gegenüber den Lehrinhalten in der Ausbildung. Mit den Jahren lernt man seine Pappenheimer plötzlich auf eine ganz andere Weise kennen, wie es früher mal im Skript stand und sieht Dinge anders, auch wenn das frische Absolventen nicht wahrhaben wollen.
Nur in den allerseltensten Fällen funktioniert das Leben so, wie es mal in den Lehrbüchern stand.
Nicht nur im sozialen Bereich.

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Nach der Aktenlage wird der Richter keinen Zweifel daran haben und ihn erlassen..
Gut ist ja das die StA das genauso sieht

Richter hat drei Möglichkeiten:

- Ablehnung des Strafbefehls mangels hinreichenden Tatverdachtes
- Durchführung einer Hauptverhandlung, wenn Bedenken hinsichtlich der Aburteilung im Beschlussverfahren bestehen
- Erlass des Strafbefehls, wenn keine Bedenken bestehen, dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu entsprechen

O.

Der durchschnittliche Amtsrichter wählt Option 3.
Wenn es dem angeblichen Bösewicht nicht passt, kann er ja Einspruch einlegen. So die übliche Denke.

Ja aber mit Option 3 geht man auch das Risiko einer höheren Bestrafung ein, weil bei Einspruch der Richter nicht mehr an den Strafbefehl gebunden ist.
Aber das muss der Bösewicht selber entscheiden ??

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Ja aber mit Option 3 geht man auch das Risiko einer höheren Bestrafung ein, weil bei Einspruch der Richter nicht mehr an den Strafbefehl gebunden ist.
Aber das muss der Bösewicht selber entscheiden

Ein Strafbefehl ist immer ein "Angebot zur geräuschlosen, arbeitssparenden Erledigung" und daher eher "billig" vom Strafmaß her. Ich habe in zweieinhalb Jahrzehnten noch keinen "überzogenen" Strafbefehl erlebt.
Problematisch wird es immer nur dann, wenn der Richter nach Einspruch in der Hauptverhandlung nach den Einkommensverhältnissen fragt... da kann es dann schon sein, dass die Tagessatzanzahl niedriger ausfällt, der einzelne Tagessatz aber sehr viel höher. Ein klassischer Pyrrhussieg. Zumal dann noch die Verfahrenskosten der Hauptverhandlung dazukommen.

Nochmaliges Update:
Er hatte jetzt Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Darauf hat der Strafrichter einen Beschluss gefasst, dass er jetzt erstmal das zivil Urteil abwarten will.
Diese Woche wäre die zivilgerichtliche Verhandlung gewesen bzw am Mittwoch.
Jetzt gestern hatte ich einen Brief von meinem Anwalt und Gericht bekommen, dass die Gegenseite kurzfristig eine Terminverschiebung beantragt hat und dieser stattgegeben wurde.
Ich fühle mich schon etwas verarscht und bin wütend.

Ich hab mir extra Urlaub genommen..
Der Zeuge war geladen, der Ursprungsbesitzer quasi...
Bei der Stellungnahme zur Klageerwiederung wars der gleiche Mist, 2 mal Fristverlängerung beantragt.

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 3. Dezember 2017 um 16:34:53 Uhr:


Ich hab mir extra Urlaub genommen..
Der Zeuge war geladen, der Ursprungsbesitzer quasi...
Bei der Stellungnahme zur Klageerwiederung wars der gleiche Mist, 2 mal Fristverlängerung beantragt.

...er will Dich mürbe machen, was er so langsam ja schafft..

Daher, ruhig Blut und nicht ärgern lassen..

Ach ja, Danke für die Updates und, drücke die Daumen, dass es zu Deiner
zufriedenheit in bälde erledigt wird.

Ich find's einfach daneben, das solchen Leuten auch noch entgegen gekommen wird

weiterhin bleiben die daumen gedrückt!!

Die Leute geben ja Gründe für die Verschiebung an.

Da sind sie sehr kreativ, bekommst du natürlich nicht mit was er alles erzählt.

Leider Gang und gäbe.
Kann man nur hoffen dass er später was zum fänden hat.

Auch von mir, viel Glück!

Zitat:

@Florian2207 schrieb am 4. Dezember 2017 um 15:56:52 Uhr:


Ich find's einfach daneben, das solchen Leuten auch noch entgegen gekommen wird

weil in deutschland erstmal keiner schuldig ist, bis das Gegenteil bewiesen ist. Von daher ist das "solche Leute" eben zu erklären. Auch wenn die Sache hier für mich klar ist (basierend auf deinen Erzählungen)

Gibt es hier etwas Neues?

Schade wieder ein toter Threat. Interessant war er, keine Frage.

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