Fahrzeugkauf Betrug ?
Hallo folgender Sachverhalt,
Ich kaufte privat einen Opel Astra für Betrag 4500 Euro.
Ich besichtigte vorab das Fahrzeug mit meiner Frau.
Es wurde ein Kaufvertrag aufgesetzt in dem keine Mängel aufgelistet wurden.
Ich fragte den Verkäufer auch noch 2 mal ob an dem Fahrzeug sicher keine Mängel bekannt sind.
Der Verkäufer hat das Auro nur wenige Tage besessen und einmal mit 5 Tageskennzeichen bewegt.
Auf dem Nachhauseweg leuchtete bereits die Motorkontrollleuchte öfters auf.
Ich stellte das Auto wieder ab und startete den Motor neu.
Nach kurzer Zeit passierte das gleiche wieder.
Ich kam gerade so noch nachhause, tags darauf begab ich mich in die Opel Vertragswerkstatt.
Diagnose. Kopfschaden, Zylinderkopfdichtung defekt massiver Ölverlust unten ( oben wurde der Motor vor Verkauf gründlich gereinigt). CIM Modul defekt.
Ich war erstmal geschockt. Laut dem Fahrzeugbrief war mir ja der Ursprungsbesitzer bekannt, diesen kontaktierte ich dann.
Dieser sagte mir das er dem Herrn mit genau den Mängeln für 1000 Euro verkauft hat. Er kannte folgedeßen diese Mängel. Auch sagte mir der Ursprungsbesitzer, dass er bei Besichtigung die Kontrollleuchten genau gesehen hat. Auch sagte er ihm, dass das Auto diverse Eletronikprobleme hat.
Mir wurde bei Verkauf keiner dieser Mängel bekannt gegeben, auch sind im Kaufvertrag keine Mängel vermerkt.
Ist das Betrug ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@birscherl schrieb am 10. Oktober 2017 um 07:45:23 Uhr:
Du arbeitest im sozialen Bereich und begehst einen der Kardinalfehler in der Sozialarbeit, nämlich der Vorverurteilung eines Menschen, den du weder kennst noch angehört hast? Da scheint von der Ausbildung leider nicht viel hängengeblieben zu sein …
Irgendwann überwiegt die Berufs- und Lebenserfahrung gegenüber den Lehrinhalten in der Ausbildung. Mit den Jahren lernt man seine Pappenheimer plötzlich auf eine ganz andere Weise kennen, wie es früher mal im Skript stand und sieht Dinge anders, auch wenn das frische Absolventen nicht wahrhaben wollen.
Nur in den allerseltensten Fällen funktioniert das Leben so, wie es mal in den Lehrbüchern stand.
Nicht nur im sozialen Bereich.
78 Antworten
Ja, ist es. Kontaktiere mal den Verkäufer und schildere die Situation sachlich. Sollter er die Rücknahme verweigern, ab zum Anwalt.
PS: das ist keine Rechtberatung, am besten im passenden Unterforum fragen, da sind die Spezialisten.
PPS: Ups, das Forum "Recht" gibts irgendwie nicht mehr.
Er verweigert die Rücknahme. Ich habe ihm einen Brief geschrieben.
Dass ich vom Kaufvertrag zurück trete, einen Anwalt hinzuziehe und eine Anzeige wegen Betruges erstatten werde.
Seine Reaktion, Privatverkauf Tschau... und er droht mir mit Nötigungsanzeige
Wurde eine Probefahrt gemacht? Oder waren die Kilometer der Nachhausefahrt die ersten?
Gekauft wie gesehen - ok
Arglistig verschwiegender Mangel - wahrscheinlich, wenn die Angaben des Vorbesitzers auch beim Richter landen.
Auch dies ist keine Rechtsberatung,
Waren die ersten Kilometer der nachhause weg.
Gekauft wie gesehen, nein dieser pasus wurde nirgends festgehalten.
Ja der Vorbesitzer würde das auch bei der Polizei Gericht etc bestätigen.
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Zitat:
@Florian2207 schrieb am 7. Oktober 2017 um 11:43:02 Uhr:
Er verweigert die Rücknahme. Ich habe ihm einen Brief geschrieben.
Dass ich vom Kaufvertrag zurück trete, einen Anwalt hinzuziehe und eine Anzeige wegen Betruges erstatten werde.
Seine Reaktion, Privatverkauf Tschau... und er droht mir mit Nötigungsanzeige
Ok, da die Fronten nun bereits verhärtet zu sein scheinen, ab zum Anwalt und den Wagen am besten nicht mehr bewegen, es sei denn zu einem Gutachter.
Da kommen ein paar ereignisreiche Wochen auf euch zu, noch dazu ein Fahrzeug was man nicht nutzen kann.
Das Auto habe ich bereits abgemeldet. Der Motor wird nach kurzer Zeit sehr heiß.
Das Auto stinkt dann richtig. Der Ölverlust is massiv, sodass man alle 150 KM 1 Liter nachkippen muss.
Sind die Gutachter Kosten von der Rechtsschutz mit abgedeckt ?
Wenn der Fall vom Gericht landet wird der eher alles übernehmen müssen.
Aber frage erstmal bei deiner Rechtschutz wie da zu verfahren sei. Die Erstberatung beim Anwalt ist eher fast immer kostenlos, egal wie es kommt.
Wir sind hier alles nur Laien und können nur mutmaßen und schildern, was hätte persönlich einer oder anderer gemacht.
Soll ich dann eine Anzeige wegen Betruges erstatten ? Dann sieht er auch das der nötige Druck dahinter ist.
Du hast doch Rechtschutz. Rechtschutz kontaktieren - Anwalt einschalten - zurücklehnen.
Auch wenn es ärgerlich ist, sinnvoll ist es jetzt nicht in die Emotionen zu verfallen, sondern ganz ruhig mit den Rechtsmittel dagegen vorgehen.
Versicherung hat Deckungszusage erteilt.
Kann man das auch irgendwie geltend machen das ich das Auto nicht mehr nutzen kann?
Nutzungsausfallentschädigung oder so ?
Zitat:
@Florian2207 schrieb am 7. Oktober 2017 um 12:41:55 Uhr:
Versicherung hat Deckungszusage erteilt.
Kann man das auch irgendwie geltend machen das ich das Auto nicht mehr nutzen kann?
Nutzungsausfallentschädigung oder so ?
Na, ab jetzt gilt, Ruhe bewahren und die Fachleute (Anwalt und Co) machen lassen. Der Anwalt wird schon (je höher die Schadenssumme, desto höher sein Honorar) an alles denken.
Ich wäre auch erstmal entspannt, bevor er hohe Anwaltskosten bezahlt und em Ende wohlmöglich Unrecht bekommt, nimmt er seine Ranzkarre bestimmt lieber zurück.
Zumindest wäre das am sinvollsten.
Oh man, erst son Müll kaufen, hier Hilfe bekommen und dann immer noch blöd weiterfragen. Da ist wohl Jemand beratungsresistent!
@Florian2207 Wie oft willst du jetzt noch lesen, dass du zum Anwalt sollst? Der wird dich schon beraten!