Fahrerscheibe beim fahren explodiert ...
Hallo Leute,
brauche so schnell wie möglich Hilfe von Euch.
Bin heute mit meinen Audi A5 Coupe auf der Bundesstraße gefahren und dabei ist mir die Fahrerscheibe einfach so explodiert. Nicht geplatzt, kein Steinschlag, einfach so explodiert !!! Das kann ich selber noch nicht glauben, aber es ist wahr.
Die Fahrerscheibe ist zum größten Teil von Innen nach Außen geflogen, aber ich war voller Splitter und Glassscherben. Außerdem die Fahrertür wurde dabei zerkratzt.
Zum Glück konnte der Hintermann diese Explosion beobachten, aber leider ein Teil der Scheibe hat er auf seine Motorhaube abgekriegt.
Bin gleich zum Audi Zentrum Kassel gefahren und habe dort das Auto abbestellt, aber jetzt die Frage wer haftet dafür ? Meiner Meinung nach der Hersteller, da eine Scheibe nicht einfach so explodieren darf !!!
Ps.: Es war auch kein LKW in der nähe, kein Steinschlag, keine Steinewerfer und keine Schlaglöscher in der Strasse ....
Mfg
Arek S.
Beste Antwort im Thema
Mir ist neulich mal der Auspuff explodiert und einem Bekannten sogar schon mal der Scheinwerfer. Im Fernsehn habe ich auch schon mal gesehen, wie ein ganzes Auto explodiert ist. Das darf doch nicht sien, sowas. Da muss der Hersteller doch Vorkehrungen treffen. Das ist gefährlich, gerade in den Ferien... Oder, was meint ihr?!?
Andreas
91 Antworten
Naja, nach dem Unfall bin gleich abgebogen und in die nächste Werkstatt um die Ecke gefahren, also zum Glück war nicht weit vom Unfallort auch das Audi Zentrum 🙂
Die Polizei sagt es selbst, nur die letzte Fahrt in die Werkstatt ist erlaub. Nach der StVO sich danach alle weiteren Fahrten untersagt.
Mit den Folgeschaden der Teilkasko ist das interessant, da die Versicherung am Telefon meinte, dass es keine Folgeschäden sind wenn der Lack dabei zerkratzt wird. Nur Vollkasko deckt diesen Schaden lt. meiner Versicherung ab ?!
Zitat:
Original geschrieben von LiMix
Naja, nach dem Unfall bin gleich abgebogen und in die nächste Werkstatt um die Ecke gefahren, also zum Glück war nicht weit vom Unfallort auch das Audi Zentrum 🙂Die Polizei sagt es selbst, nur die letzte Fahrt in die Werkstatt ist erlaub. Nach der StVO sich danach alle weiteren Fahrten untersagt.
Mit den Folgeschaden der Teilkasko ist das interessant, da die Versicherung am Telefon meinte, dass es keine Folgeschäden sind wenn der Lack dabei zerkratzt wird. Nur Vollkasko deckt diesen Schaden lt. meiner Versicherung ab ?!
Deinen Versicherungsvertrag kennen wir nicht.
Hallo Leute 🙂
jetzt habe ich von meiner Versicherung folgendes Schreiben erhalten und werde bald wahnsinnig:
Der Lackschaden an Ihrem Fahrzeug ist nicht über die Vollkaskoversicherung abgedeckt, da die "Explosion" Ihrer Seintescheibe nicht die Bedingungen des Unfallbegriffs erfüllt.
.. und am Telefon sagen Sie, ich soll mich an Hersteller wenden, da er in der Verantwortung steht. Einer schiebt den Sachverhalt auf den Anderen und langsam habe ich wirklich genug, da trotz der Audi Garantie bis 2013 und der Vollkasko will keiner den Schaden regulieren.
Aber es liegt ein Schaden lt. Audi Gutachten von 2.500 Euro. Wozu hat man dann die Vollkasko, Garantien, etc. ?
Bitte um schnelle Hilfe !!!
Wie oben schon gesagt, wir kennem deinen Vertrag micht. Aber schon komisch. Ich habe mir vor mehreren Jahren mal das ganze Getriebe an einem umklappbaren Pfahl auf einem Stellplatz tausgerissen. Wurde von der VK komplett überommen
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Naja, für mich ist es ein Folgeschaden, der lt. der Vollkasko abgedeckt werden muss, mein Vertrag ist auf der www-Seite zu finden :
http://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/kfz.pdf
Außerdem habe den Optimal-Tarif ausgewählt, welcher besagt:
Reparatur
A.2.7.1
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten, soweit nicht eine Werkstattbindung (Kaskoversicherung SELECT siehe unter A.2.8) vereinbart ist.
auf jeden fall einen fachanwalt für verkehrsrecht einschalten. die wgv ist für solche mätzchen bekannt.
Zitat:
Original geschrieben von LiMix
Naja, für mich ist es ein Folgeschaden, der lt. der Vollkasko abgedeckt werden muss, mein Vertrag ist auf der www-Seite zu finden :http://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/kfz.pdf
Außerdem habe den Optimal-Tarif ausgewählt, welcher besagt:
Reparatur
A.2.7.1
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten, soweit nicht eine Werkstattbindung (Kaskoversicherung SELECT siehe unter A.2.8) vereinbart ist.
Na ja...
Teilkasko Glasbruch: "A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden
sind nicht versichert."
Vollkasko: "A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen
plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines
Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden."
Ein Fall für die Vollkasko ist es nicht meint wohl der Versicherer, da kein Unfall, daher keine Folgeschäden versichert.
Zitat:
Original geschrieben von ulfmande
Na ja...Zitat:
Original geschrieben von LiMix
Naja, für mich ist es ein Folgeschaden, der lt. der Vollkasko abgedeckt werden muss, mein Vertrag ist auf der www-Seite zu finden :http://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/kfz.pdf
Außerdem habe den Optimal-Tarif ausgewählt, welcher besagt:
Reparatur
A.2.7.1
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten, soweit nicht eine Werkstattbindung (Kaskoversicherung SELECT siehe unter A.2.8) vereinbart ist.
Teilkasko Glasbruch: "A.2.2.5 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden
sind nicht versichert."Vollkasko: "A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen
plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines
Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden."Ein Fall für die Vollkasko ist es nicht meint wohl der Versicherer, da kein Unfall, daher keine Folgeschäden versichert.
Da haben wir es ja, konform mit den Versicherungsbedingugnen.
Es ist keine mechanische Gewalt von aussen eingewirkt, Du sagst ja selbst, die Scheibe ist aus sich heraus explodiert. Damit greift die Vollkasko nicht, die Teilkasko müsste Dir die Scheibe ersetzen, aber eben nur das Glas selber, ohne Folgeschäden.
War bei uns auch mal, Spiegel kaputt und durch das herausnehmen sind die Kabelschuhe an der Siegelheizung abgerissen. Den Spiegel haben wir ersetzt bekommen, aber alle Arbeiten an der Spiegelheizung und des Stellmotors sind nicht übernommen worden.
Hab ich noch nie mitbekommen, dass es VS mit den Ausscjlussklausen gibt. Habe interessehalber mal bei mir reingeschaut. Nix ähnliches gefunden. Lediglich die übliche Klausel Rennveranstaltungen etc.
Wie es scheint liegt deine VS aber richtig
aha, von Außen eintreffender Schaden, also ein Steinschlag wäre so ein Fall welcher nach der Vollkasko zu begleichen wäre ????
Die VS schreibt und beruft sich auf eine Scheibenexplosion, aber der Hersteller sagt aus, dass eine Schiebenexplosion es nicht gibt und argumentiert mit einen Steinschlag ?!
DUZitat:
Original geschrieben von LiMix
Die VS schreibt und beruft sich auf eine Scheibenexplosion, ...
hast doch selbst gesagt, dass es eine Explosion war. Warum sollte die Versicherung nun etwas anderes behaupten?!?
Andreas
Zitat:
Original geschrieben von LiMix
... dabei ist mir die Fahrerscheibe einfach so explodiert. Nicht geplatzt, kein Steinschlag, einfach so explodiert !!!
Gerade bei Versicherungen mehr als unglücklich, wenn man eine schlicht falsche Formulierung wählt.
Zitat wikipedia:
Zitat:
Eine Explosion ist eine chemische Reaktion oder ein physikalischer Vorgang, bei dem Temperatur oder Druck in kurzer Zeit erheblich ansteigen. Dabei kommt es zu einer plötzlichen Volumenausdehnung von Gasen und der Freisetzung von großen Energiemengen auf kleinem Raum, zum Beispiel durch Sprengstoffe, explosionsfähige Atmosphäre oder aufgestaute Gase etwa in Vulkanen. Die plötzliche Volumenerweiterung verursacht eine Druckwelle, die bei einer idealen (von einer Punktquelle ausgehenden) Explosion durch das Modell der Detonationswelle beschrieben werden kann.
Wie Andreas schon schreibt: das ist Deine Formulierung.
Geplatzt wäre dort angebrachter.
Zitat:
Original geschrieben von Terror Devil
Geplatzt wäre dort angebrachter.
Sehe ich auch so.
Bei Versicherungen am besten immer so beschreiben, wie man es gesehen hat: ist in tausend Stücke zerplatzt ... mir unklar warum.
Jede fehlinterpretierbare Angabe wird auch auch gegen Dich verwendet. Eine Versicherung hat sich ja primär zur Aufgabe gemacht, eben NICHT zu zahlen - das ist ja nicht die Wohlfahrt 😉
naja, ich habe angegeben bei der VS, dass die Scheibe geplatzt bzw. explodiert und dies ist die Wahrheit. So ist es passiert und nicht anders.
Warum dies passiert ist sollten die beiden Stellen "Hersteller" und "Versicherung" miteinander klären, ich zahle für die Beiträge für Vollkasko und im Schadenfall möchte ich nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.
Bin gespannt was jeder von Euch dazu sagen würde, wenn während der Fahrt plötzlich eine Scheibe bei Euch im Fahrzeug platzen bzw. explodieren würde? Ihr sitzt dann im Fahrzeug, wisst nicht was passiert ist, das Auto fahrt immer noch 80km/h und Ihr seit voller splitter.... Außerdem alle anderen Verkehrsteilnehmer blinken, es fängst an zu regnen und ein Loch im Fahrerfenster strahlt Euch dabei an ?!
.... super Vorfall, und noch mit einem Audi A5 coupe, super geil findet Ihr nit?