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Fahren ohne Fahrerlaubnis??

Themenstarteram 25. November 2007 um 20:24

Moin.

Ich hatte am Wochenende ein ungemütliches zusammentreffen mit der Polizei.

Ich musste mit einem Kleintransporter (2000 kg) und nem Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht von 1400 bis 2000 kg) für meinen Chef etwas abholen.

Leider hatte mich die Polizei dann nach einem Überholverbotsvergehen auf der Autobahn aus dem Verkehr gezogen.

Nach dem der nette Polizist nach meinem Führerschein und Fahrzeugpapieren fragte und sie anschließend genauer inspizierte stellte er fest das ich dieses Fahrzeug nicht fahren darf da ich nur die Fahrerlaubnis B habe.

Ich war zwar der Meinung das ich trotzdem mit dem Wagen und Anhänger fahren darf doch der Polizist meinte ich bräuchte dafür die Fahrerlaubnis BE.

Auf jeden fall hat er mir nun eine Strafanzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aufgedrückt und meinte das ich in 4 - 6 Wochen Post von der Kriminalpolizei bekommen werde.

Meine Frage ist nun, ob schon mal jemand damit Erfahrung hatte und welche Strafe mich erwartet.

Bin für eure Hilfe echt dankbar.

Greetz Andi

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37 Antworten

Der Polizist hat völlig Recht, Du benötigst zum Ziehen eines Anhängers mit mehr als 750kg zul. Gesamtgewicht die Fahrerlaubniosklasse E.

Du bist also wirklich ohne die erforderliche Fahrerlaubnis gefahren und hast somit eine Straftat begangen!

Da wird eine deftige Geldstrafe auf Dich zukommen...

Aber: das hättest Du wissen müssen, so etwas bekommt man in der Fahrschule schliesslich beigebracht!

hier steht aber etwas anderes!

http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php

Seine Kombination hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 4000kg, also 500kg zu viel.

Nö, da steht doch genau das :)

 

"Fahrzeuge

(siehe § 6 FeV):: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt) "

 

Der TE hatte einen Anhänger von 1400 - 2000 Kg Gesamtmasst... Ergo BE

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Double.R.G

hier steht aber etwas anderes!

 

www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/B.php

 

am 25. November 2007 um 21:14

Dort steht nichts anderes!

Er darf nur max 3,5 Tonnen in bewegung setzen, er hat aber 4 Tonnen in bewegung gesetzt. 2T leermasse an auto und 2t zulässiges gesamtgewicht des anhängers.

mfg

Das ist aber auch ne komische angabe!

Das sind 600kg unterschied zwischen 1400-2000kg.

Wenn sein zugfahrzeug ne leermasse von 2000kg hat und der anhänger 1400kg hatte durfte er das gespann mir b fahren soweit ich das verstehe!

oder?

am 25. November 2007 um 21:19

ja, aber wenn dort steht bis 2000t ka... versteh das auch nit so mit seinen angaben! Aber ich denke die Polizei ist von den 2t ausgegangen macht also insgesammt 4t und das sind einfach 500kg zu viel.

mfg

Vielleicht... Aber würdest Du ihm dann glauben, dass er da jeweils nie mehr als 100 Kg drauf lädt? :)

Von daher glaube ich geht das wirklich nach zul. Gesamtgewicht und da war er dann definitiv drüber.

Zitat:

Original geschrieben von Double.R.G

Das ist aber auch ne komische angabe!

Das sind 600kg unterschied zwischen 1400-2000kg.

Wenn sein zugfahrzeug ne leermasse von 2000kg hat und der anhänger 1400kg hatte durfte er das gespann mir b fahren soweit ich das verstehe!

oder?

 

Dann ja - aber die von-bis Angabe hat wohl eher was mit dem zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs zu tun, und da das in diesem Fall volle 2000kg beträgt -> Arschkarte.

Hätte er den Anhänger mit einem normalen PKW gezogen, hätte es kein Problem gegeben.

Kommt auf den pkw an!

Wenn der pkw leichter wär als der hänger dürfte er diesen auch nicht fahren!

Die angaben verwirren mich weil ja zul. mgesamt nur eine kg angabe hat!

Also ich deute die Angabe so:

1. Der Anhänger hat ein Eigengewicht von 1400kg, somit kann er nur von einem Zugfahrzeug gezogen werden, welches selbst ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 1400kg hat - dann aber ohne jegliche Beladung.

2. Hat das Zugfahrzeug ein höheres zul. Gesamtgewicht, kann der Anhänger bis zu dem gleichen Gewicht beladen werden - jedoch nur bis zur Obergrenze von 2000kg, die der Anhänger wirklich verkraftet.

Bei einem Zugfahrzeug mit 1700kg zul. Gesamtgewicht wäre das zul. Gesamtgewicht des Anhängers ebenfalls 1700kg - macht in Summe 3400kg -> Klasse B reicht aus.

Hätte das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 1800kg, käme der Anhänger dann ebenfalls auf 1800kg - Summe: 3600kg -> Klasse B reicht nicht mehr aus.

am 25. November 2007 um 21:33

Hää?? Ich dachte mit nem B Führerschein darf man KEINEN Anhänger ziehen.

Also kann ich an meinen Compact einen Autoanhänger hängen und fahren ( Hänger ist leer )??

Bin ich froh,das ich bis 12t fahren darf:D

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Bin ich froh,das ich bis 12t fahren darf:D

Bin ich froh, dass ich bis 40t fahren darf :D :D

@golf_lila_laune: Kein Anhänger ist falsch, Du darfst sehr wohl einen Anhänger mit dem Führerschein der Klasse B ziehen - aber halt nur bis zu den gesetzlichen Obergrenzen beim zul. Gesamtgewicht.

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