Fahren ohne Fahrerlaubnis??
Moin.
Ich hatte am Wochenende ein ungemütliches zusammentreffen mit der Polizei.
Ich musste mit einem Kleintransporter (2000 kg) und nem Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht von 1400 bis 2000 kg) für meinen Chef etwas abholen.
Leider hatte mich die Polizei dann nach einem Überholverbotsvergehen auf der Autobahn aus dem Verkehr gezogen.
Nach dem der nette Polizist nach meinem Führerschein und Fahrzeugpapieren fragte und sie anschließend genauer inspizierte stellte er fest das ich dieses Fahrzeug nicht fahren darf da ich nur die Fahrerlaubnis B habe.
Ich war zwar der Meinung das ich trotzdem mit dem Wagen und Anhänger fahren darf doch der Polizist meinte ich bräuchte dafür die Fahrerlaubnis BE.
Auf jeden fall hat er mir nun eine Strafanzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aufgedrückt und meinte das ich in 4 - 6 Wochen Post von der Kriminalpolizei bekommen werde.
Meine Frage ist nun, ob schon mal jemand damit Erfahrung hatte und welche Strafe mich erwartet.
Bin für eure Hilfe echt dankbar.
Greetz Andi
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Bin ich froh, dass ich bis 40t fahren darf 😁 😁Zitat:
Original geschrieben von Limo320
Bin ich froh,das ich bis 12t fahren darf😁@golf_lila_laune: Kein Anhänger ist falsch, Du darfst sehr wohl einen Anhänger mit dem Führerschein der Klasse B ziehen - aber halt nur bis zu den gesetzlichen Obergrenzen beim zul. Gesamtgewicht.
Echt? Ich war bisher echt der Meinung, dass ich überhaupt keinen Hänger ziehen darf. Also muss ich nur drauf achten die 3,5T nicht zu überschreiten. Danke für die Info.
Die Führerscheinklasse B erlaubt das Ziehen eines Anhängers mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von 750kg. Die Masse des Gespannes darf 3,5t nicht überschreiten. Auch darf das Zugfahrzeug nicht leichter als der Anhänger sein.
Siehe auch: Wikipedia
Manchmal ist es doch von Vorteil "alt" zu sein und noch den "alten" Führerschein zu haben. 😁😁
Greetz
Tim
soweit ich weis darf man die 3,5t in einem fall überschreiten und zwar dann wenn das zugfahrzeug 3,5t wiegt kann man noch einen anhänger von 750kg ziehen also ne gesamtmasse von 4,25t!
Ist aber schon etwas her kann sich auch schon geändert haben.
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Steht doch alles im Link, den ich gepostet habe:
Zitat:
Anhänger bis 0,75?t zulässiger Gesamtmasse oder als Zug bis 3,5 t Gesamtmasse (zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges)
Den Sonderfall mit dem 3,5t zugfahrzeug und dem 0,75t anhänger gibt es.
ansonsten muss das leergewicht des zugfahrzeugs größer sein als das zulässige gesamtgewicht des anhängers, und das kummulierte gesamtgewicht des zuges darf 3,5t nicht überschreiten.
=> der TE ist dieses gespann ohne (dafür) gültige fahrerlaubnis gefahren.
Fahren ohne Führerschein. Da gibt es drakonische Strafen.
Du hast mein Beileid.
Es wird nicht billig und Du bist wieder Fußgänger.
Nur nicht entmutigen lassen. im zweifelsfalle einen guten Anwalt nehmen und es mal auf dich zu kommen lassen. Die lieben Herren von der Polizei neigen immer zur Dramatik. Gruß
Leider war das nach deutschem Recht eine Straftat, das gibt 5-6 Punkte und 200-500 Euros, und Dein Chef ist genau so dran. AUf jeden Fall beim Anwalt beraten lassen.
mfg
Zitat:
Original geschrieben von YETI
Manchmal ist es doch von Vorteil "alt" zu sein und noch den "alten" Führerschein zu haben. 😁😁Greetz
Tim
Völlig Zustimm 😉
*Klasse-3-noch-so-schön-auf-sehr-ranzigen-Papier-
und-nicht-so-schickes-Plastikkärtchen-Geschnösel-hab😁*
Zitat:
Original geschrieben von Double.R.G
soweit ich weis darf man die 3,5t in einem fall überschreiten und zwar dann wenn das zugfahrzeug 3,5t wiegt kann man noch einen anhänger von 750kg ziehen also ne gesamtmasse von 4,25t!
Ist aber schon etwas her kann sich auch schon geändert haben.
Man darf die 3,5t auch dann überschreiten, wenn man die Fahrprüfung zur alten Klasse 3 (jetzt wohl B) vor dem 01.01.1980 abgelegt hat. In diesem Fall darf man Fahrzeuge/Gespanne bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5t bewegen.
Um es mal in eigene Worte zu hüllen:
Mit der Führerscheinklasse B darf man Anhänger ziehen, solange deren zulässiges Gesamtgewicht niedriger ist als das Leergewicht des Zugfahrzeugs und das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns nicht höher als 3,5t liegt.
Die Angabe dass man nur 750kg ziehen darf ist falsch, das gilt nur für ungebremste Anhänger. Als Ottonormalbürger wird man selten die Klasse BE brauchen, denn B reicht schon recht weit. So darf man mit nem normalen Kombi, der vielleicht ein Leergewicht von 1,5t hat und 2t zulässiges Gesamtgewicht besitzt einen Anhänger mit 1,5t zulässiger Gesamtmasse ziehen.
Nur um das mal zu veranschaulichen: Das ist so ein Kamerad von Wohnanhänger
Womit zweifelsohne die Frage berechtigt ist welchen Sinn ein extra Anhängerführerschein hat, wenn selbst 18-jährige Führerscheinneulinge ohne diesen ein 13m-Gespann fahren dürfen was wohlmöglich noch eine 100km/h-Zulassung hat. Außer den Fahrschulen und dem TÜV mehr Geld in den Rachen zu werfen wohl keinen.
Wie macht man dann sowas? Zul. Gesamtgewicht Fahrzeug 3000kg, Hänger (gebremst) 1600kg? Geht das mit dem neuen Führerschein überhaupt? (ich hab ja auch noch so nen alten Lappen...😉)
Zitat:
Original geschrieben von Dennie
Wie macht man dann sowas?.....
Mit Klasse B ??
(Besser) GAR NICHT !!
Sonst gehts einem wie dem TE. 😉
Fahren ohne Fahrerlaubnis is nich ohne.
Hatte damals glaube ich auch 5 Punkte. Wenn dann versehentlich nochmal ne rote Ampel dazu kommen sollte, wirds schon eng.
Greetz
Tim