ForumE36
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. Fahren ohne Fahrerlaubnis??

Fahren ohne Fahrerlaubnis??

Themenstarteram 25. November 2007 um 20:24

Moin.

Ich hatte am Wochenende ein ungemütliches zusammentreffen mit der Polizei.

Ich musste mit einem Kleintransporter (2000 kg) und nem Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht von 1400 bis 2000 kg) für meinen Chef etwas abholen.

Leider hatte mich die Polizei dann nach einem Überholverbotsvergehen auf der Autobahn aus dem Verkehr gezogen.

Nach dem der nette Polizist nach meinem Führerschein und Fahrzeugpapieren fragte und sie anschließend genauer inspizierte stellte er fest das ich dieses Fahrzeug nicht fahren darf da ich nur die Fahrerlaubnis B habe.

Ich war zwar der Meinung das ich trotzdem mit dem Wagen und Anhänger fahren darf doch der Polizist meinte ich bräuchte dafür die Fahrerlaubnis BE.

Auf jeden fall hat er mir nun eine Strafanzeige wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" aufgedrückt und meinte das ich in 4 - 6 Wochen Post von der Kriminalpolizei bekommen werde.

Meine Frage ist nun, ob schon mal jemand damit Erfahrung hatte und welche Strafe mich erwartet.

Bin für eure Hilfe echt dankbar.

Greetz Andi

Ähnliche Themen
37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Tobulus

 

Die Angabe dass man nur 750kg ziehen darf ist falsch, das gilt nur für ungebremste Anhänger. Als Ottonormalbürger wird man selten die Klasse BE brauchen, denn B reicht schon recht weit. So darf man mit nem normalen Kombi, der vielleicht ein Leergewicht von 1,5t hat und 2t zulässiges Gesamtgewicht besitzt einen Anhänger mit 1,5t zulässiger Gesamtmasse ziehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 750 kg sich auf ungebremste bezieht. Das hat mit dem FS doch nichts zu tun. Ein Anhänger der mehr wiegt, muss eh gebremst sein.

Zitat:

Original geschrieben von Superstrose

Zitat:

Original geschrieben von Tobulus

 

Die Angabe dass man nur 750kg ziehen darf ist falsch, das gilt nur für ungebremste Anhänger. Als Ottonormalbürger wird man selten die Klasse BE brauchen, denn B reicht schon recht weit. So darf man mit nem normalen Kombi, der vielleicht ein Leergewicht von 1,5t hat und 2t zulässiges Gesamtgewicht besitzt einen Anhänger mit 1,5t zulässiger Gesamtmasse ziehen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 750 kg sich auf ungebremste bezieht. Das hat mit dem FS doch nichts zu tun. Ein Anhänger der mehr wiegt, muss eh gebremst sein.

Die Führerscheinklasse B erlaubt das Ziehen eines Anhängers mit maximal 750kg. Wie kommt ihr darauf, dass man mit Führerschein Klasse B einen schweren Wohnwagen ziehen darf? Man darf maximal 750kg ziehen, siehe auch Anhang.

Richtig, ziehen eines Hängers bis max 750kg und UNGEBREMST. Gebremste Anhänger dürfen eig. nur mit BE gezogen werden.

Auch muss das Ziehfahrzeug 1/3 mehr zul. Gesamtzuladung haben als der Hänger.

Zitat:

http://www.auto-und-verkehr.de/fuehrerschein-klassen.php

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und

- Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw.

- Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: M, L, S

An dem fett-markierten scheitert es - leider Pech gehabt ...

Hier die Folgen :

http://www.auto-und-verkehr.de/fahren-ohne-fe.php

Folgendes sollte auch noch zutreffen :

http://www.auto-und-verkehr.de/gewicht-achslast.php

http://www.auto-und-verkehr.de/ueberholverbot.php

Hast du ausgesagt, dass der Chef dich damit losgeschickt hat, müsste gegen ihn eigentlich auch ermittelt werden - s.h. Verlinkungen.

Zitat:

Original geschrieben von andi21337

Ich musste mit einem Kleintransporter (2000 kg) und nem Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht von 1400 bis 2000 kg) für meinen Chef etwas abholen.

Wurde diese Fahrt von deinem Chef ausdrücklich angeordnet und hat er sich davon überzeugt, daß du im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis bist?

Zitat:

Original geschrieben von YETI

Manchmal ist es doch von Vorteil "alt" zu sein und noch den "alten" Führerschein zu haben. :D:D

 

 

Greetz

 

Tim

 Sehe ich genauso, es leben die alten 7,5t Regelungen...:D 

Zitat:

Original geschrieben von

Zitat:

Original geschrieben von andi21337

Ich musste mit einem Kleintransporter (2000 kg) und nem Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht von 1400 bis 2000 kg) für meinen Chef etwas abholen.

Wurde diese Fahrt von deinem Chef ausdrücklich angeordnet und hat er sich davon überzeugt, daß du im Besitz der dafür erforderlichen Fahrerlaubnis bist?

Das spielt keine Rolle, wenn ich gegen das Gesetz verstoße, darf bzw. muss ich den Auftrag ablehnen. Es hätte schlicht jemand anderes fahren müssen.

Und nochmal zum Anhänger. Ich habe vor knapp 3 Jahren den Führerschein gemacht, dort haben wir gelernt, dass mit "B" nur maximal 750kg gezogen werden dürfen, auch wenn beim Gewicht des Zuges noch Platz nach oben zu den 3,5 Tonnen ist. Sprich: Mehr als 750kg--> "BE" nötig. Ich weiß nicht, warum es hier verschiedene Versionen gibt. Hat sich kürzlich was geändert?

Themenstarteram 27. November 2007 um 15:50

Ich habe gerade mit meinem Fahrlehrer geredet.

Bin nämlich auch gerade dabei den Lappen für CE zu machen.

Er meinte das Gesamtgewicht darf auf keinen fall 3500 kg überschreiten aber man darf Anhänger bis 750 kg fahren oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse die die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreitet sofern das Gesamtgewicht des Zuges dann nicht 3500 kg überschreitet.

KOMPLIZIERT ist aber DEUTSCHLAND

Bürokratenstaat

Auf jeden fall werde ich sagen das ich mich verrechnet habe und hoffen das Sie mir den ohnehin schon angefangenen Führerschein für die Klasse CE 40t als Pflicht auferlegen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E36
  7. Fahren ohne Fahrerlaubnis??