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  7. darf ich auf einem 328 cabrio V-Winterreifen fahren??

darf ich auf einem 328 cabrio V-Winterreifen fahren??

Themenstarteram 19. November 2006 um 17:49

wollte die Tage Winterreifen draufmachen auf meine BMW Styling 78 Felgen.Glaube aber im Gutachten gelesen zu haben das W Reifen(Geschwindigkeit über 240) vorgeschrieben sind.habe aber V Reifen bei Ebay geschossen(225/45/17 94V).Wird das jetzt nichts mit der Eintragung??

Ich hab doch nur 230 vmax eingetragen....

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23 Antworten

Du bekommst auch H Reifen eingetragen;)

Mußt dann nur nen Aufkleber verkleben!

Themenstarteram 19. November 2006 um 17:55

das wäre klasse.Würde mir den sogar auf die Stirn kleben falls gefordert :D

Kann mir das nochmal jemand bestätigen?!

Sicher ist sicher....

Zitat:

Original geschrieben von powertech

Kann mir das nochmal jemand bestätigen?!

Ja,ich .. ! :D

Zitat:

Der Speedindex kann "höherwertige" (Reifenzulassung für eine höhere Geschwindigkeit) sein als in den Fahrzeugpapieren eingetragen und bei Winter- und Ganzjahresreifen auch darunter liegen, Aber nur dann. Sie müssen dann nur im Cockpit Ihres Fahrzeuges einen entsprechenden Aufkleber mit der Geschwindigkeitsbegrenzung anbringen.

Quelle

Themenstarteram 19. November 2006 um 18:01

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:D

Re: darf ich auf einem 328 cabrio V-Winterreifen fahren??

 

Zitat:

Original geschrieben von powertech

wollte die Tage Winterreifen draufmachen auf meine BMW Styling 78 Felgen.Glaube aber im Gutachten gelesen zu haben das W Reifen(Geschwindigkeit über 240) vorgeschrieben sind.habe aber V Reifen bei Ebay geschossen(225/45/17 94V).Wird das jetzt nichts mit der Eintragung??

Ich hab doch nur 230 vmax eingetragen....

Winterreifen dürfen vom Geschwindigkeitsindex her unter dem im Fahrzeugschein eingetragenen gefahren werden. Die max. Geschwindigkeit muss mittels eines Aufklebers, der im direkten Sichtbereich des Fahrers liegt, kenntlich (für den Laien) gemacht werden.

Sommerreifen dürfen über, aber nicht unter dem eingetragenen Index gefahren werden.

am 19. November 2006 um 18:38

Reicht es auch aus, die Funktion des BC zu nutzen. Denn dieser hat ja diese Limit funktion.

Ich hab die mir immer auf 210 kmh eingestellt und wenn ich schneller fahre piepts und blinkt es ja.

Ich möchte mir nicht son doofen Aufkleber da irgendwohin kleben. ODer ist das nicht zulässig?

am 19. November 2006 um 18:42

naja, nimmste halt mit, und legst ihn ins handschuhfach ;) oder halt mit tesaposterstrip irgendwo hin ;)

Themenstarteram 19. November 2006 um 18:56

bekomm ich den Aufkleber beim Tüv?

Naja,für manche wärs ja zum Angeben nen Aufkleber mit "Zugelassen nur max 240km/h" aufm tacho stehen zu haben :D

am 19. November 2006 um 19:05

jetzt mal von mir die frage,

wegen grösse der wintergummis,

wenn ich nu serie 205/16 habe und 245/225/17 engetragen,

aber winterschluffen 185/15 auf Stahl draufschraube,

muss ich die winterschluffen dann eintragen,

oder gibs da z.B. einen schein von bmw für winterräder oder so.

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

naja, nimmste halt mit, und legst ihn ins handschuhfach ;) oder halt mit tesaposterstrip irgendwo hin ;)

ICh hab mein AUfkleber im Ascher und auch nur den BC eigestellt:D

Zitat:

Original geschrieben von gonaked

jetzt mal von mir die frage,

wegen grösse der wintergummis,

wenn ich nu serie 205/16 habe und 245/225/17 engetragen,

aber winterschluffen 185/15 auf Stahl draufschraube,

muss ich die winterschluffen dann eintragen,

oder gibs da z.B. einen schein von bmw für winterräder oder so.

mfg

Die 185er sind doch Serie,oder?

am 19. November 2006 um 19:20

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Die 185er sind doch Serie,oder?

jo hast du recht,

ich habe gerade nachgeschaut,

stehen im schein drin 185/55/15 Matsch und Schnee

mfg

Zitat:

Glaube aber im Gutachten gelesen zu haben das W Reifen(Geschwindigkeit über 240) vorgeschrieben sind

W ist übrigens bis 270 km/h.

Ja wie schon gesagt, die Winterreifen können auch weniger zugelassen sein als der Wagen geht. Ist son Aufkleber denn tatsächlich vom Gesetzt vorgeschrieben? Habe nämlich keinen drin.

Zitat:

Original geschrieben von Tuner4

Ist son Aufkleber denn tatsächlich vom Gesetzt vorgeschrieben? Habe nämlich keinen drin.

JA!

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