Fahre ich ohne Versicherungsschutz?
Wenn ich ein Auto von privat kaufe, und die Kennzeichen vom Verkäufer mitnehmen kann, um das Auto zu überführen, wie ist das dann mit dem Versicherungsschutz?
Müßte mich der Verkäufer evtl. bis zur Ummeldung in seiner Versicherung als Mitbenutzer des Fahrzeugs eintragen, damit das Fahrzeug auch im Falle eines Unfalls, welchen ich verschulde, voll versichert ist?
Oder ist es möglich meine neue Versicherung schon abzuschließen, obwohl der Wagen noch nicht auf mich zugelassen ist und noch die alten Kennzeichen hat?
Möchte ungern einen Wagen im Wert von 26.000.- EUR ohne Schutz fahren.
PS: Rote Kennzeichen kommen nicht in Frage.
32 Antworten
nehmen die versicherungen kein geld für eine deckungskarte wenn man kurzzeitkennzeichen beantragt?
mich haben die dinger 60 euro + (Deckungskarte) 15 euro Kennzeichen und 6 euro gebühr gekostet!
Zitat:
Original geschrieben von MumiMB
nehmen die versicherungen kein geld für eine deckungskarte wenn man kurzzeitkennzeichen beantragt?
Normal verlangen sie für die Deckung der Kurzzeitkennzeichen nicht extra, wenn du das Fahrzeug im Anschluss bei der gleichen Gesellschaft normal versicherst.
Zitat:
Original geschrieben von US1
Normal verlangen sie für die Deckung der Kurzzeitkennzeichen nicht extra, wenn du das Fahrzeug im Anschluss bei der gleichen Gesellschaft normal versicherst.
echt? naja zuspät 😁
Ich versteh' das Problem nicht ganz... Ist doch das Normalste der Welt:
Der Übergabezeitpunkt wird im Vertrag notiert, der neue Halter (bzw. Abholer) hat eine Doppelkarte von seiner zukünftigen Versicherung dabei - alles erledigt!
Die vorläufige Deckung ist so, wie du es später im Vertrag haben willst, also z.B. Teilkasko mit SB, oder VK ohne SB, etc. - du musst es nur sagen bei der Beantragung der Doppelkarte, und es steht dort auch drauf.
Viele Grüße, Timo
Ähnliche Themen
Moin,
so wie es Timo schon schrieb:
Du solltest Dir eine Doppelkarte von Deiner Versicherung holen und der Vertreter soll noch in Deinem Beisein eine Vollkaskodeckung ab Freitagmittag bei der Versicherungsgesellschaft beantragen und sich bestätigen lassen.
Dann kannst Du das Fahrzeug unbesorgt übers Wochenende fahren 🙂
Beste Grüße
Zitat:
Original geschrieben von MoKa
Ich versteh' das Problem nicht ganz... Ist doch das Normalste der Welt:
Der Übergabezeitpunkt wird im Vertrag notiert, der neue Halter (bzw. Abholer) hat eine Doppelkarte von seiner zukünftigen Versicherung dabei - alles erledigt!
Die vorläufige Deckung ist so, wie du es später im Vertrag haben willst, also z.B. Teilkasko mit SB, oder VK ohne SB, etc. - du musst es nur sagen bei der Beantragung der Doppelkarte, und es steht dort auch drauf.
Viele Grüße, Timo
So ises :-)
Cheers,
Thomas
Nur muss ich beim Vertrag als Beginn den 18.02. angeben richtig? Und dabei ist es egal, ob ich Halter bin oder nicht?
genau so
Außerdem muß man doch niemals der Versicherung melden, wenn eine dritte Person den Wagen fährt. Wenn ich meine Freundin mal fahren lasse melde ich das ja auch nicht an. Meiner Meinung nach ist der Wagen die erste Zeit noch über den Verkäufer voll versichert. Außerdem besteht (bin mir aber nicht ganz sicher) zwischen Dir und deiner neuen Versicherung bereits eine Art Versicherungsschutz aus einem "angebahnten" Vertrag (jedoch nur, wenn du bereits im Vorfeld mit der Versicherung gesprochen hast). Wie gesagt, da bin ich mir nicht ganz sicher.
Zitat:
Original geschrieben von Henne82
Meiner Meinung nach ist der Wagen die erste Zeit noch über den Verkäufer voll versichert.
Nein.
Alles andere steht oben (RolandHB1 und MoKa).
Gruss
Timmi B.
Hallo Henne82,
Du darfst mir schon glauben, denn immerhin bin ich nun schon seit 10 Jahren für eine Versicherung tätig.
Hinsichtlich des Haftpflichtschutzes gibt es sicherlich kein Problem, einen Kaskoschutz muss er jedoch bei seiner Gesellschaft schon frühzeitig einfordern.
Der Verkäufer hat nämlich die Möglichkeit im Verkaufsfalle eine evtl. Kaskodeckung mit sofortiger Wirkung aufzuheben, so wie ich es auch immer mache. Ich habe nämlich gar kein Interesse daran, dass ein Käufer mit von mir bezahlter Kaskoversicherung durch die Gegend fährt.
Beste Grüße
Wie ist das: wenn ich das Auto abgemeldet hab und der Kaeufer faehrt dann damit zur Zulassungsstelle zwecks Anmelden incl. Versicherung anmelden, d.h. ohne Kennzeichen, ist er da HP versichert? Bei wem? Beim Verkaeufer oder bei seiner zukuenftigen?
Hab gehoert, dass Fahrten zur Zulassungsstelle auch mitabgemeldetem Fahrzeug moeglich ist. War naemlich mal bei ner Polizeikontrolle angehalten worden, wo sie so einen Fahrer auch mit rausgezogen haben. Der hats erklaert und durfte weiter. Vielleicht hatte er auch schon seine Doppelkarte - habs nicht mitbekommen.
Gruss
Joe
Moin Joe,
dass weiss ich nun allerdings auch nicht.
Ich weiss, dass man ein abgemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen von der Zulassungsstelle auf dem kürzesten Weg zum Abstellort bringen darf; ob man es andersherum allerdings auch darf, weiss ich nicht; würde ich aber in Zweifel ziehen.
Bei der Rückfahrt ist es deswegen kein Problem, weil die Versicherer sowieso eine gewisse Nachhaftzeit haben und somit für einen dabei entstehenden Schaden noch aufkommen müssen, wenn diese Zeit aber abgelaufen ist, dann könnte es problematisch werden... kopfkratz...
Auf den Seiten des Stadtamtes Bremen habe ich auch auf die schnelle keine Antwort gefunden.
Beste Grüße
Zitat:
Ich weiss, dass man ein abgemeldetes Fahrzeug ohne Kennzeichen von der Zulassungsstelle auf dem kürzesten Weg zum Abstellort bringen darf
heisst das ich kann mein Auto montag in gö gleich abmelden während ich mein Cabrio anmelde und dann mit dem abgemeldeten Auto noch bis Hannover(1,5h) fahren??
Greetz Silvio
Damit hast Du zumendest ein Glaubwuerdigkeitsproblem. Wie willst Du den Beamten plausibel machen, dass Du Dein Auto soweit zum Abstellen faehrst? Im gleichen Ort geht das noch, da rufen die Polizisten einfach bei der Zulassungsstelle an.
EDIT: Meine das die Beamten fern Deines Wohnsitzes nicht so leicht sich mit den Zulassungsbehoerden Deines Wohnsitzes synchornisieren (wollen).
Gruss
Joe