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Fahre ich ohne Versicherungsschutz?

BMW 3er E46

Wenn ich ein Auto von privat kaufe, und die Kennzeichen vom Verkäufer mitnehmen kann, um das Auto zu überführen, wie ist das dann mit dem Versicherungsschutz?

Müßte mich der Verkäufer evtl. bis zur Ummeldung in seiner Versicherung als Mitbenutzer des Fahrzeugs eintragen, damit das Fahrzeug auch im Falle eines Unfalls, welchen ich verschulde, voll versichert ist?

Oder ist es möglich meine neue Versicherung schon abzuschließen, obwohl der Wagen noch nicht auf mich zugelassen ist und noch die alten Kennzeichen hat?

Möchte ungern einen Wagen im Wert von 26.000.- EUR ohne Schutz fahren.

PS: Rote Kennzeichen kommen nicht in Frage.

32 Antworten

das wäre wohl die eleganteste Lösung für beide Seiten (Verkäufer/Käufer):

http://www.adac.de/.../default.asp?...

Wenn du die Nr. Vom Besitzer hast und das Auto noch auf ihn versichert ist zahlt seine Versicherung.

Oder du holst dir überführungkennzeichen.

Ohne Versicherungsschutz darfst du überhaupt nciht fahren.

Hat schon jemand Erfahrungen mit den Kennzeichen? Kann ich damit einfach zur Zulassungsstelle und die gleich mitnehmen? Welche Infos muss ich bei der Zulassungsstelle angeben?

Ist ja wirklich ein fairer Preis... Aber ich bin dann sicherlich nur mit Haftpflicht abgesichert, oder? Vollkasko wäre mir für die 3 Tage natürlich am liebsten...

@souler22

Das Problem ist wohl, wenn ich mit dem Fahrzeug einen Unfall verursache, zahl zwar seine Versicherung. Die Kosten wird sie sich aber wohl von mir wiederholen, da ich nicht als Fahrzeugmitbenutzer eingetragen bin. So sagte es jedenfalls die HUK...

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Zitat:

Original geschrieben von picotto


Hat schon jemand Erfahrungen mit den Kennzeichen? Kann ich damit einfach zur Zulassungsstelle und die gleich mitnehmen? Welche Infos muss ich bei der Zulassungsstelle angeben?

Ist ja wirklich ein fairer Preis... Aber ich bin dann sicherlich nur mit Haftpflicht abgesichert, oder? Vollkasko wäre mir für die 3 Tage natürlich am liebsten...

warum meldest du das Fahrzeug nicht gleich an über den BMW-Händler der auch den Brief zur Verfügung stellt für die BMW-Bank.??

Nur Haftpflicht. Du kannst aber das Fahrzeug ja auch vorher anmelden die Nummern mitnehmen und alles ist gut. So kannst das Auto halt erst ein paar Tage später fahren. Aber mit vollem Schutz.

ich hab meinen wagen auch 500 km entfernt geholt mit kurzzeitkennzeichen, bin zur zulassungsstelle gegangen mit perso und der doppelversicherungskarte oder wie man das teil auch nennt (das bekommt man von der versicherung eigentlich sofort wenn man danach fragt), da hab ich dann einfach gesagt ich möchte kurzzeitkennzeichen und das wars, schilder drucken lassen plakette drauf, bezahlen und ab gehts

Hi, überführen eines Pkw der zugelassen ist, ist überhaupt kein Problem. Im Kaufvertrag sollte nur im Interesse des Verkäufers der Übergabezeitpunkt vermerkt sein. Damit ist dann rechtlich eindeutig festgelegt, wer einen dann folgenden Schaden zu regulieren hat. Der Pkw ist immer noch über den alten Halter versichert, die Versicherung bzw. der Halter kann aber zivilrechtliche Forderungen gegen den Käufer stellen falls etwas passiert.

Ist das einfachste und billigste für den Käufer und wegen der o.a. rechtlichen Sache auch für den Verkäufer.

Wenn ein Pkw gen Osten geht, ist es dagegen nicht ratsam...aber das trifft hier ja nicht zu...

Was hast du dir denn für einen geholt?

Kann ich nicht einfach den Wagen schon Freitag mit meiner Versicherung versichern, obwohl der Wagen noch auf den Verkäufer zugelassen ist und ich noch seine Kennzeichen habe?

Montag, wenn ich den Wagen dann ummelden kann, könnte ich der Versicherung ja einfach die Halterumschreibung mitteilen.

Zitat:

Original geschrieben von picotto


Kann ich nicht einfach den Wagen schon Freitag mit meiner Versicherung versichern, obwohl der Wagen noch auf den Verkäufer zugelassen ist und ich noch seine Kennzeichen habe?

Montag, wenn ich den Wagen dann ummelden kann, könnte ich der Versicherung ja einfach die Halterumschreibung mitteilen.

Ne das geht nicht 🙂

Das Auto muß erstmal vom Verkäufer abgemeldet sein bevor man es anmelden kann. Dann kannst das Auto anmelden und mit den Schildern (deine Schilder) das Auto holen.

Aber hier wurde doch schon geschrieben das es mit Überführungskennzeichen geht

@x-hard
Werde hoffentlich spätestens Montag meinen neuen präsentieren können 🙂

Das mit dem Vermerk im Vertrag mit Zeitpunkt der Übergabe hatten wir auch vor.

Ok, der Wagen ist über den Verkäufer versichert. So weit so gut. Nur wenn ich mit dem Wagen einen Unfall verschulde, wird die Versicherung den bezahlten Schaden von mir zurückverlangen.

Demnach brauche ich eine eigene Vollkaskoversicherung für den Wagen ab Freitag. Ummelden kann ich ihn aber erst Montag. Dazu siehe meinen Beitrag vorher.

@souler22
Es geht ja nicht ums anmelden. Es geht darum, dass ich den Wagen ab Freitag auf meinen Namen versichern würde, obwohl dieser noch nicht auf mich zugelassen ist.

Kurzzeitkennzeichen bedeuten nur Haftpflicht, was mir bei dem Wert des Wagens zu wenig ist.

Es geht bestimmt das du die Versicherung für das Auto zahlst aber dann mußt nacher wieder alles ummelden wegen dem Kennzeichen. Frag doch einfach mal deine Versicherung die können dir bestimmt nen guten Vorschlag machen.

Hi,
also Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer müssen nicht ein und dieselbe Person sein.
Theoretisch müsstest ihr dann dich für die Überführungsfahrt als Versicherungsnehmer bei der Versicherung des Verkäufers angeben, natürlich mit den entsprechenden Kaskovereinbarungen deiner Wahl.
Am Tag der Ummeldung bist du dann Halter und Versicherungsnehmer deiner Versicherung. Hier brauchst du dann zum Ummelden eine Versicherungsbestätigung und für dich möglichst eine schriftliche Bestätigung der vorläufigen Deckung inkl. der Kaskovereinbarungen.

Gruss

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