Fahre ich ohne Versicherungsschutz?

BMW 3er E46

Wenn ich ein Auto von privat kaufe, und die Kennzeichen vom Verkäufer mitnehmen kann, um das Auto zu überführen, wie ist das dann mit dem Versicherungsschutz?

Müßte mich der Verkäufer evtl. bis zur Ummeldung in seiner Versicherung als Mitbenutzer des Fahrzeugs eintragen, damit das Fahrzeug auch im Falle eines Unfalls, welchen ich verschulde, voll versichert ist?

Oder ist es möglich meine neue Versicherung schon abzuschließen, obwohl der Wagen noch nicht auf mich zugelassen ist und noch die alten Kennzeichen hat?

Möchte ungern einen Wagen im Wert von 26.000.- EUR ohne Schutz fahren.

PS: Rote Kennzeichen kommen nicht in Frage.

32 Antworten

Ich hab mal gehört das man dann so n Zettelchen bekommt mit dem man weiterfahren darf. weiß es aber nicht genau da ich bisher immer n paar tage pause zwischen an und abmelden der jeweiligen fahrtzeuge hatte.

greetz Silvio

Das Zettelchen koennte amtlich auf den Namen 'Abmeldebescheinigung' hoeren.

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30


Wie ist das: wenn ich das Auto abgemeldet hab und der Kaeufer faehrt dann damit zur Zulassungsstelle zwecks Anmelden incl. Versicherung anmelden, d.h. ohne Kennzeichen, ist er da HP versichert? Bei wem? Beim Verkaeufer oder bei seiner zukuenftigen?

Also das ist grundsätzlich möglich wenn das Fahrzeug bis 24.00 Uhr umgemeldet ist oder an seinem Bestimmungsort angekommen ist und dort abgestellt wird bis zur Ummeldung oder Verwertung.

Aber nur mit den entwerteten Kennzeichen, ansonsten erfüllt derjenige im Bussgeldkatalog die ""Pos. "227" : Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder das Kurzzeitkennzeichen fehlte."" Das macht 40 € + 1 Pkt 🙂.

Gruss

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