extreme Abweichung zw. Bj. und EZ
Bin gerade beim Händler gewesen wegen Inspektion und da erzählt der mir doch glatt, dass mein Wagen Bj. 1/99 ist. EZ wurde er mir aber als 4/2000 verkauft und dementsprechend war auch der Preis. Soweit ich weiss, durften bis vor Kurzem diese beiden Daten um bis zu 24 Monate auseinanderliegen, ohne dass der Händler darauf hinweisen muss. Stimmt das? kann ich einen nachträgliche Wertminderung anklagen? Meine Rechtschutzversicherung sagt, dass man evtl. auf das Vortäuschen von falschen Tatsachen klagen könnte, weil ich unbedingt KEIN 99er Modell haben wollte. Das seie aber eine sehr wackelige Angelegenheit und müsste bzgl. Kostenübernahme geprüft werdenj. Sch****e🙁
39 Antworten
@ i need nos:
den Brief brauchst du nicht mal. Steht auf allen Produktionsaufklebern. Die findest du im Serviceheft auf Seite 1 oder in der Reserveradmulde.
Ich kann deinen Ärger verstehen, aber ärger dich nicht, schlechter o.ä. ist der 99er TT auch nicht! Übrigens fahren auch genug nachgerüstete Y=2000er TTs rum!
das ist auch nicht mein problem. ärger bekomme ich, wenn ich einen schadenfall oder einen verkauf habe. dann wird mein wagen nach baujahr, und nicht nach erstzulassung bewertet. das sind schon ärgerliche verluste.
man merkt tatsächlich was. deutlicher würde es wahrscheinlich noch zu merken sein, wenn ich mein fahrwerk schon drin hätte.
der gesamte vorderbau fühlt sich steifer an, das einlenkverhalten ist etwas direkter, insgesamt hängt die lenkung besser "am lenkrad", ist spontaner. beim durchfahren von unebenheiten federt der wagen spürbar satter ab. mehr ist mir in der kurzen zeit noch nicht aufgefallen.
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@ ineednos
Überprüfe doch zuerst mal, ob dir dein Auto mit Erstzulassung 2000 oder mit Baujahr 2000 verkauft wurde. Wahrscheinlich ist in deinen gesamten Kaufvertrags-Unterlagen nur von EZ die Rede. Wenn dem so ist, no chance.
Gruß
Heiko
@heiko525: im Kaufvertrag ist ausschließlich die EZ erwähnt. Aber im Finanzierungsauftrag steht ausdrücklich Baujahr 2000, der einzige Hinweis auf das Baujahr, und schon steht´s falsch drin.
@ineednos
Ich bin zwar kein Jurist, aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass du wenig Chancen auf Wertminderung hast.
Gekauft hast du das Auto mit dem Kaufvertrag, die Angaben da drin sind korrekt. Mit dem Finanzierungsvertrag hast du ja nicht das Auto gekauft. Die Angaben darin sollen ja nur belegen, für was du die Finanzierung verwendest. Zwar ist dein Auto jetzt bezüglich des Baujahrs nicht korrekt beschrieben, das wird aber weder deine Finanzierung (ist eh schon getilgt), noch deinen eigentlich korrekten Kauf (s.o.) unwirksam machen.
Aber wenn du ne Rechtschutzversicherung hast, sprich mal mit nem Anwalt.
Mal noch was Grundsätzliches @ all:
Eigentlich müsste doch vom Modelljahr gesprochen werden, und nicht vom Baujahr.
Beispielsweise: Auto ist im November 2003 gebaut, wird im Januar 2004 zugelassen, also Baujahr 2003, Modelljahr 2004, EZ 2004.
Noch eins: gebaut Juni 2003, zugelassen Oktober 2003, also Baujahr und EZ 2003, Modelljahr aber nicht 2004, sondern auch 2003.
Also ne schwierige Sache. Im Vorteil ist, wer lesen und richtig interpretieren kann und sich schlau gemacht hat.
Gruß
Heiko
hab gerade eine zusage meiner rechtschutzversicherung bekommen. jetzt noch einen termin bei meiner rechstanwältin udn dann mal weiterschauen. ich werde berichten.
so, hatte heute meinen termin beim rechtsanwalt. er übernimmt den fall, meine rechtschutzversicherung ebenso.
bis auf weiteres berichte ich jetzt erstmal nichts mehr (man weiss ja nie, wer hier alles mit liest). ich werde dann mal wieder posten, wenn der fall eine eindeutige gestalt annimmt und dem angeklagten sowieso alles das bekannt ist, was hier jemanden interessieren könnte.
gruss
markus