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extreme Abweichung zw. Bj. und EZ

Themenstarteram 13. Februar 2004 um 12:08

Bin gerade beim Händler gewesen wegen Inspektion und da erzählt der mir doch glatt, dass mein Wagen Bj. 1/99 ist. EZ wurde er mir aber als 4/2000 verkauft und dementsprechend war auch der Preis. Soweit ich weiss, durften bis vor Kurzem diese beiden Daten um bis zu 24 Monate auseinanderliegen, ohne dass der Händler darauf hinweisen muss. Stimmt das? kann ich einen nachträgliche Wertminderung anklagen? Meine Rechtschutzversicherung sagt, dass man evtl. auf das Vortäuschen von falschen Tatsachen klagen könnte, weil ich unbedingt KEIN 99er Modell haben wollte. Das seie aber eine sehr wackelige Angelegenheit und müsste bzgl. Kostenübernahme geprüft werdenj. Sch****e:(

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39 Antworten
am 13. Februar 2004 um 18:50

@ i need nos

Bei Garantie/Kulanzfällen ist immer das Datum der EZ entscheidend, nicht das Produktionsdatum.

Themenstarteram 13. Februar 2004 um 20:39

hm, dann verstehe ich nicht, warum der meister sich so komisch verhalten hat. ich habe im april 2003 die bläschen auf den dachleisten angemarkert, und er sagte, der wagen seie ja schließlich im januar gebaut worden, die drei jahre also abgelaufen, aber da sich der schaden ja nicht erst seit ein paar wochen ausbreitet, werde kulanz beantragt. da war aber die rede davon, dass der wagen Anfang 2000 vom band gelaufen seie, und nicht Anfang 99. misteriös, das alles.

Gabs da nicht auch unterschiede bei den Innenspielgeln? Ich meine mal hier im Forum gelesen zu haben, das ab Modelljahr 2000 ein kleinerer Ovaler Innenspiegel verbaut wurde...

Ich wuste nicht das Audi die Autos auf "stock" macht? Die Autos werden doch durch die käufer zusammen gestelt, oder ist das nicht so? Ich habe bie Mitsubischi gearbeitet und die bauen die Autos ohne das die schon bestelt sind. Also wenn man beim Händler ist kann man nur aus ein paar Modelen aussuchen (die schon auf den Parkplatz der Fabriek stehen)

Gruss

Themenstarteram 14. Februar 2004 um 10:37

meiner war vor der EZ anscheinend als Ausstellungsfahrzeug rund 15 Monate beim Händler.

Hi

Also wenn X Bj. 99 ist und Y Bj. 00

ist dann 1 Bj. 01 und 2 Bj. 02 und immer so weiter?

Gibs dann garkein "Z"?

Ciao

@I need Nos:

Welchen Innenspiegel hast Du denn?

Oval???

Gruss

Themenstarteram 14. Februar 2004 um 14:24

muss ich gleich mal gucken. muss eh noch heute die lederpolster fetten.

Und?

Themenstarteram 14. Februar 2004 um 17:22

eckig, also, genaugenommen trapezförmig. oben etwas schmaler als unten.

puh, die sitze quitschen jetzt nach dem fetten aber wieder ganz schön. passt zu den reifen;)

ich hab´s auch endlich geschafft. hab die relative wärme draussen ausgenutzt und die domstrebe eingebaut. nicht rot lackiert. dafür ist es mir noch zu kalt. nicht, dass der lack matt wird.

Zitat:

Original geschrieben von i need nos

eckig, also, genaugenommen trapezförmig. oben etwas schmaler als unten.

Klingt schonmal älter...

hallo,

speziell an I NEED NOS:

schau doch mal bei

http://www.tt-owners-club.de

da gibt es ein spezielles forum für rechtsfragen.

vielleicht gibts da ja schon solch einen fall wie deinen.

falls du nicht mehr bis nächste woche warten willst.

ich bin nicht ganz sicher aber ich glaube da liest auch mal ein rechtsgelehrter tt-fahrer mit???

forum - newsgroup über webinterface - TT - TT-recht

diese reihenfolge klicken sollte klappen

grüße und viel glück

dennis

Da muß also mal wieder ein Citroen-Fahrer Licht ins Dunkle bringen;-)

Der Autohändler um die Ecke will Euch einen neuen PKW, der seit mehr als 12 Monaten in seinen Verkaufshallen herumstand und auf Käufer wartete als "fabrikneu" verkaufen? Zu Unrecht, wie der BGH brandneuen verbraucherfreundlichen Urteil feststellte. Bei einer Standdauer von über einem Jahr seien Autos, obwohl unbenutzt, trotzdem nicht mehr als "fabrikneu" zu bezeichen. Grundsätzlich unterliege jedes Fahrzeug ab dem Zeitpunkt, zu dem es die Fabrikationshallen verlasse einem Alterungsprozeß, der sich in Materialermüdung und Oxidation äußere.

Dieser Alterungsprozeß können auch nicht durch einen möglichst optimalen Aufbewahrungsort völlig zum Stillstand gebracht werden, eine Standdauer von mehr als einem Jahr sei daher als wertmindernd anzusehen. Nach Meinung der Karlsruher Richer dürfe ein Neuwagen nur sdann als "fabrikneu" bezeichnet werden, wenn nicht mehr als 12 Monate zur Herstellung und Verkauf liegen, keine Mängel durch die Lagerung aufgetreten sind und das Modell unverändert hergestellt würde. (BGH VIII ZR 227/02 v. 15. Oktober 2003) bzw. (Az.: VIII ZR 325/98)

Desweiteren (DAS TRIFFT NICHT AUF "i need nos" zu) bietet Audi keine Garantie mehr an, sondern nur noch Gewährleistung. Unterschiede liegen darin, dass bei der Gewährleistung der Käufer nach 6 Monaten in die Beweispflicht kommt und somit beweisen muß, dass ein Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Eine sehr oft unlösbare Aufgabe. Was allerdings Dich betrifft "i need nos", so haben die Vorredner Recht. Die Garantie greift ab Tag des Kaufdatums. Somit muß, wenn Du noch Garantie hast, die Werkstatt den Mangel auf Audi-Kosten ausbessern. Ansonsten zur nächsten Werkstatt fahren und dort machen lassen. Denn Garantie-Arbeiten muß jeder Händler erfüllen.

Hoffe geholfen zu haben,

Grüße Mark

Themenstarteram 15. Februar 2004 um 12:22

jau, danke an alle, die druch tips helfen. ich werde auf alle fälle dem link im tt-owners club nachgehen.

in meinem fall sieht die situation aber etwas anders aus (denke ich): ich habe den wagen nicht als neuwagen gekauft, sondern als gebrauchten (dezember 2002). von einem neuwagen konnte mir da also nix vorgeflunkert werden, weil es ja eh keiner mehr war. mir war aber wichtig, dass ich kein 99er Modell bekomme, bei dem esp, spoiler und solche sachen nachgerüstet sind. dem ding fehlen einfach sachen wie z.b. die domstrebe, die ich jetzt selber nachrüsten musste.

mir geht es nur darum, dass der händler die situation ausgenutzt hat, dass ich den wagen teilfinanziert habe, und somit der fahrzeugbrief (die für mich einzige möglichkeit, das echte baujahr zu hinterfragen) direkt von der vw-bank eingezogen wurde. Mir wurde zwar gesagt, dass der wagen anfangs auf audi angemeldet war, aber da war niemals die rede davon, dass das vor der EZ war. und dass man über die identnummer das modell hinterfragen kann, weiss ich erst seit ein paar monaten.

am 15. Februar 2004 um 17:40

Zitat:

Original geschrieben von Norman81

Hi

Also wenn X Bj. 99 ist und Y Bj. 00

ist dann 1 Bj. 01 und 2 Bj. 02 und immer so weiter?

Gibs dann garkein "Z"?

Ciao

Korrekt, und Z gibt`s net.

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