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extreme Abweichung zw. Bj. und EZ

Themenstarteram 13. Februar 2004 um 12:08

Bin gerade beim Händler gewesen wegen Inspektion und da erzählt der mir doch glatt, dass mein Wagen Bj. 1/99 ist. EZ wurde er mir aber als 4/2000 verkauft und dementsprechend war auch der Preis. Soweit ich weiss, durften bis vor Kurzem diese beiden Daten um bis zu 24 Monate auseinanderliegen, ohne dass der Händler darauf hinweisen muss. Stimmt das? kann ich einen nachträgliche Wertminderung anklagen? Meine Rechtschutzversicherung sagt, dass man evtl. auf das Vortäuschen von falschen Tatsachen klagen könnte, weil ich unbedingt KEIN 99er Modell haben wollte. Das seie aber eine sehr wackelige Angelegenheit und müsste bzgl. Kostenübernahme geprüft werdenj. Sch****e:(

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39 Antworten

1/99 ist definitiv kein 00er Modell. Hättest Du einen aus 10/99 hätte das hinkommen können.

Was steht denn im Kaufvertrag drin?

Wenn dort 1999 steht ists eh vorbei. Sollte hingegen 2000 drinstehen hast Du über die Fahrgestellnummer die Möglichkeit den Gegenbeweis anzutreten.

Dann siehts für den Händler schlecht aus. Da könnte der ein oder andere Euro für Dich drin sein.

Gruss

Hey,

schau doch mal im Kofferraum nach, ob da noch der "Bauzettel" von Audi drin ist. Als ich meinen damals neu gekauft habe, lag der Zettel drin und es stand auch das Fertigungsdatum drauf (07/2001).

Ob das Fertigungsdatum auch auf dem Aufkleber im Kofferraum steht, weiß ich im Moment nicht.

Dann prüfe mal Deinen Kaufvertrag.

Es ist teilweise echt zum Kotz..., wie leichtfertig mit Fahrzeugbaujahren seitens der Händler umgegangen wird. Aber mit deutschen Fahrzeugen stehen wir ja noch auf der relativ sicheren Seite, bei den Amis ist es ja richtig schwierig, wenn man den Code der Fahrgestellnummer nicht richtig zu entziffern weiss. Da herrscht teilweise richtig Betrug.

Oder an der Fahrgestell-Nr.

Schau mal hier:

http://www.juergen-lanzer.de/tt/portl/tips/tt_fzid.htm

Meiner ist ...ZX101.... also erstes Modelljahr

= 1998(??)

Gruß

TT-Fun

Es gab im Netz mal eine Liste, da konnte man sogar den Baumonat auf Grund der Fahrgestellnummer rausfinden. Ich habe diese aber nur noch als Hardcopy

Grusss

Andy

X= Modelljahr 1999

Y=Modelljahr 2000

am 13. Februar 2004 um 14:28

... und für welches Produktionsjahr steht nun welcher Buchstabe ?

Bei meinem steht "Y"

 

CU top down,

Thorsten

http://www.ttworld.de/start.htm

zu sirvice gehen dann downloads dann diverses

dann Fahrzeug-Ident-Nummer dort steht was darüber

am 13. Februar 2004 um 15:06

Bei mir steht anstelle eines Buchstabens eine Zahl,genauer gesagt eine 1. :D

Ist das dann Modelljahr 2002? Bei einer EZ am 22.03.2001? Wäre etwas zeitig, oder?

Gruß. . .

Themenstarteram 13. Februar 2004 um 15:53

Schlüsselnummer ist bei mir X, also eindeutig ein 99er. das steht schonmal fest.

was mich besonders ärgert, ist, dass die kaufverträge bereits so getsaltet sind, dass nur das datum der EZ einzutragen ist. baujahr wird nirgends erwähnt.

jetzt gäbe es ja noch eine möglichkeit, nachzuforschen: die unterlagen der bereits abgelaufenen finanzierung beinhalten infos über das baujahr. und da steht ganz stumpf 2000. was mich da auch noch irritiert, ist, dass die dort eingetragene fahrgestellnummer nur bis auf die ersten 2 stellen mit meiner laut papieren übereinstimmt. laut papieren fängt die nummer mit TRUZZZ an, laut VW Bank Unterlagen mit WAUZZZ.

ist das jetzt ein fall für den rechtsanwalt oder der normale wahnsinn?!

Ich habe auch eine Zahl und keinen Buchstaben!!!

Bei mir kommt nach dem ....8N eine 22102...

 

Was bedeutet das denn dann schon wieder???

 

Kann mir jemand helfen?!?

 

Danke

Henner

am 13. Februar 2004 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von TT-Henner

Ich habe auch eine Zahl und keinen Buchstaben!!!

Bei mir kommt nach dem ....8N eine 22102...

 

Was bedeutet das denn dann schon wieder???

 

Kann mir jemand helfen?!?

 

Danke

Henner

Modelljahr 2002 ;)

WOW, vielen Dank! Ging ja wahnsinnig schnell.

 

Liebe Grüße

Henner ;)

Gibts nicht.

@I need Nos:

Auch wenn es vielleicht schwerfällt. Du bist über den Tisch gezogen worden - wenn man das gelesene als Basis nimmt.

Du solltest in jedem Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Meiner Meinung nach handelt es sich hier um §434 I BGB.....Sachmangel, da der Ist Zustand der Ware vom Sollzustand abweicht. Weiss aber nicht ob man das auf das Alter eines PKW beziehen kann.

Vielleicht findet sich hier ja ein Jurist der mal den genauen Rahmen abstecken kann.

Gruss

Themenstarteram 13. Februar 2004 um 16:28

würd mich auch mal interessieren. angeblich dürfen bis zum 1.1.2004 24 Monate zw. BJ und EZ liegen, ohne dass der Händler darauf hinweisen muss?!

Themenstarteram 13. Februar 2004 um 16:32

ich hol mir kommende woche mal einen termin bei meiner rechstanwältin. mal gucken, was die dazu sagt.

ist ja übrigens nett, dass die werkstatt bei den kulanzleistungen wie z.b. den gammelnden dachleisten so getan hat, als wenn meiner Ez 4/2000 ist und somit noch keine 3 jahre alt (zu dem zeitpunkt). die haben sich wohl gedacht, dass die besser die kosten dafür übernehmen können, als mir zu stecken, dass es aufgrund des baujahres keine kulanz gibt:(

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