Erfahrung mit TRW Traggelenk (erschreckend)
Hallo zusammen,
vor ca. zwei Monaten / 1000km habe ich an meinem Beetle (Golf4 Vorderachse) zwei neue TRW-Traggelenke eingebaut.
Wie die Teile heute aussehen? Schaut es euch an...
Die Teile wurde bei einem nahmhaften Ersatzteilhändler bestellt. Alles schien normal zu sein...
Was sagt ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jutilo schrieb am 27. November 2019 um 11:41:36 Uhr:
Deutschland ist ein Rechtsstaat!
You made my Day.
143 Antworten
Dann verrate doch mal, wie Du auf die Idee kommst, dass das Ding 100%ig bei der nächsten Fahrt ohne Vorwarnung auseinanderfalle wird.
Klar gibt es Unterschiede zwischen absolut nichts taugenden Plagiaten, die absolut nichts am Auto verloren haben und qualitativ schlechter Material, welches halt einfach nur nicht lange hält...
Da Du andere belehrst dass sie unbelegbare Aussagen machen, wenn sie annehmen, dass das Ding noch ne Weile halten wird. Hast Du irgendeinen Beleg für Deine Annahme, dass das ein höchstgefährliches Plagiat ist, welches ohne Vorwarnung versagen wird?
Ich finde halt immer Interessant, das eben genau diejenigen, die von anderen Belege einfordern, und dann behaupten, dass diese Leute ja keine Ahnung haben, für sich selber in Anspruch nehmen, dass für die eigenen Aussage das gesunde Bauchgefühl dann ausreicht...
Weil bis auf ein Foto einer rissigen Manschette hast auch Du noch nicht geliefert.
Oder ist eine rissige Manschette für Dich tatsächlich Beleg genug und bsolut gleichwertig wie eine vo,ständige Materialprüfung, wie Du sie ja von anderen zum Beweis Ihrer Aussage einforderst?
Hier kommt die "gewollte" Antwort:
Erneuere die Teile durch eine VW Werkstatt oder Händler. Mit den gemachten Bilder der qualitativ mangelhafte Ware gehst du zum Händler die es dir verkauft haben und reklamierst in der Hoffnung das du deine Kohle dafür zurück bekommst. Den Händler möchtest du in Zukunft meiden. Amen
Zitat:
@JoeBarHG schrieb am 15. August 2019 um 21:52:06 Uhr:
Dann verrate doch mal, wie Du auf die Idee kommst, dass das Ding 100%ig bei der nächsten Fahrt ohne Vorwarnung auseinanderfalle wird.
Klar gibt es Unterschiede zwischen absolut nichts taugenden Plagiaten, die absolut nichts am Auto verloren haben und qualitativ schlechter Material, welches halt einfach nur nicht lange hält...Da Du andere belehrst dass sie unbelegbare Aussagen machen, wenn sie annehmen, dass das Ding noch ne Weile halten wird. Hast Du irgendeinen Beleg für Deine Annahme, dass das ein höchstgefährliches Plagiat ist, welches ohne Vorwarnung versagen wird?
Ich finde halt immer Interessant, das eben genau diejenigen, die von anderen Belege einfordern, und dann behaupten, dass diese Leute ja keine Ahnung haben, für sich selber in Anspruch nehmen, dass für die eigenen Aussage das gesunde Bauchgefühl dann ausreicht...
Weil bis auf ein Foto einer rissigen Manschette hast auch Du noch nicht geliefert.
Oder ist eine rissige Manschette für Dich tatsächlich Beleg genug und bsolut gleichwertig wie eine vo,ständige Materialprüfung, wie Du sie ja von anderen zum Beweis Ihrer Aussage einforderst?
Warum sollte ich soweit spekulieren? Ich habe schließlich nur gesagt dass man den Zustand/Qualität des Teils nicht kennt und es augenscheinlich sehr schlecht ist.
Deswegen MUSS man hier vom Schlimmsten ausgehen. Wie gesagt, wenn dir dein Rad auf einer Landstraße ohne bauliche Trennung bei 100km/h in der Kurve abknickt und du im Gegenverkehr landest möchtest du nicht derjenige sein, der wegen gesparten 10€, Faulheit oder gefährlichem Halbwissen im Internet die Aussage zu verantworten hat dass das Teil noch x-Jahre funktionieren würde. Nur darum geht es mir hier.
"Klar gibt es Unterschiede zwischen absolut nichts taugenden Plagiaten, die absolut nichts am Auto verloren haben und qualitativ schlechter Material, welches halt einfach nur nicht lange hält..."
Du sagst es doch! Lediglich eine aufwändige Materialprüfung könnte klären ob das Teil noch einige Zeit funktionieren würde. Aber sicherlich nicht die Glaskugel.
Wer ein derart miserables Gummiteil produziert scheut sich u.U. auch nicht davor eine Kugel/Kugelplfanne mit Lunkern oder anderen Gussfehlern, minderwertigem Material/Schrauben oder anderen gravierenden Mängeln zu produzieren. Leute, es geht hier um ein elementares Fahrwerksteil und nicht um Kennzeichenbeleuchtung o.Ä.
Zitat:
@asiasnack schrieb am 16. August 2019 um 05:03:37 Uhr:
Hier kommt die "gewollte" Antwort:Erneuere die Teile durch eine VW Werkstatt oder Händler. Mit den gemachten Bilder der qualitativ mangelhafte Ware gehst du zum Händler die es dir verkauft haben und reklamierst in der Hoffnung das du deine Kohle dafür zurück bekommst. Den Händler möchtest du in Zukunft meiden. Amen
Tolle Idee. Das Teil verschwindet für immer, der Plagiateverkauf geht weiter und keiner spricht mehr drüber.
Erstaunlich wie hoch das Desinteresse an einem konstruktiven Dialog über sicherheitsrelevante Fahrzeugteile minderer Qualität ist.
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Für mich ist das ein klarer Fall von Sachmängelhaftung deines Teilehändlers. Dass der Gummi nach 2 Monaten eingerissen ist, zählt sicher nicht zu dem, was ein Käufer erwarten darf bzw. was üblich ist. Das hat nichts mit Verschleiß zu tun, sondern mit einem Mangel/Fehler in der Gummimischung. Selbst wenn der Gummi im Moment noch dicht ist, ist er trotzdem schon eingerissen an unzähligen Stellen. Und das ist ein Mangel. Punkt.
Stell dir vor der Lack eines neuen Autos platzt nach 2 Monaten ab, aber der Händler sagt "so lange es da nicht reinregnet, passt doch alles".
PS: Der Verkäufer muss auch für die Mangelfolgekosten (Einbau, Ausbau, Fahrkosten) aufkommen.
Zitat:
@xavair1 schrieb am 16. August 2019 um 08:19:51 Uhr:
PS: Der Verkäufer muss auch für die Mangelfolgekosten (Einbau, Ausbau, Fahrkosten) aufkommen.
Seit wann? Das war meines Wissens noch nie der Fall...
Zitat:
@JoeBarHG schrieb am 16. August 2019 um 09:16:46 Uhr:
Zitat:
@xavair1 schrieb am 16. August 2019 um 08:19:51 Uhr:
PS: Der Verkäufer muss auch für die Mangelfolgekosten (Einbau, Ausbau, Fahrkosten) aufkommen.
Seit wann? Das war meines Wissens noch nie der Fall...
Durch Einbau einer Fachwerkstatt. Und selbst dann kümmert sich die Werkstatt darum. Nicht der Kunde.
TRW kann genauso gut behaupten, das Teil wurde nicht fachgerecht eingebaut.
Zitat:
@das-markus schrieb am 16. Aug. 2019 um 09:39:29 Uhr:
TRW kann genauso gut behaupten, das Teil wurde nicht fachgerecht eingebaut.
Darauf wird es hinauslaufen.
Wenn der Händler sagt, da haben sie bestimmt beim Ausbau einen Abzieher angesetzt und dabei die Manschette gequetscht, ist der Händler schon raus aus der Nummer .
Vorallem wenn man im noch etwas unterstellt. 😉
Zitat:
@das-markus schrieb am 16. August 2019 um 09:39:29 Uhr:
Zitat:
@JoeBarHG schrieb am 16. August 2019 um 09:16:46 Uhr:
Seit wann? Das war meines Wissens noch nie der Fall...Durch Einbau einer Fachwerkstatt. Und selbst dann kümmert sich die Werkstatt darum. Nicht der Kunde.
TRW kann genauso gut behaupten, das Teil wurde nicht fachgerecht eingebaut.
Können sie behaupten, ist aber Unfug. Schau dir das Foto doch mal genauer an. Das Gummi ist pöros.
Zitat:
@das-markus schrieb am 16. August 2019 um 09:39:29 Uhr:
Zitat:
@JoeBarHG schrieb am 16. August 2019 um 09:16:46 Uhr:
Seit wann? Das war meines Wissens noch nie der Fall...Durch Einbau einer Fachwerkstatt. Und selbst dann kümmert sich die Werkstatt darum. Nicht der Kunde.
TRW kann genauso gut behaupten, das Teil wurde nicht fachgerecht eingebaut.
Und selbst hier wird die Werkstatt keine Übernahme der Folgekosten beim Verkäufer druchsetzen können...
Nachtrag...
Wenn ich in einer Werkstatt eine Reparatur in Auftrag gebe und diese dann Schrott verbaut, muss die Werkstatt hier natürlich auch komplett Nachbessern.
Aber Wenn ich etwas einzeln kaufe und selber verbaue (oder verbauen lasse) habe ich maximal Anspruch auf Ersatz, aber niemals darauf, dass der Verkäufer sich darum kümmert und alle Kosten übernimmt, damit Dein Fahrzeug danach dann auch einwandfrei repariert ist...
Das sind beides Vorgänge, bei denen der Verkäufer idR. nur das neue Teil liefern muss...
Zitat:
@JoeBarHG schrieb am 16. August 2019 um 11:51:28 Uhr:
Und selbst hier wird die Werkstatt keine Übernahme der Folgekosten beim Verkäufer druchsetzen können...
die Werkstatt verkauft dir sozusagen das teil (in diesem fall von vw selber) und montiert es.
und wenn die mist bauen, reparieren sie es auch wieder - auf eigene kosten.
Zitat:
@JoeBarHG schrieb am 16. August 2019 um 11:51:28 Uhr:
Zitat:
@das-markus schrieb am 16. August 2019 um 09:39:29 Uhr:
Durch Einbau einer Fachwerkstatt. Und selbst dann kümmert sich die Werkstatt darum. Nicht der Kunde.
TRW kann genauso gut behaupten, das Teil wurde nicht fachgerecht eingebaut.
Und selbst hier wird die Werkstatt keine Übernahme der Folgekosten beim Verkäufer druchsetzen können...
Nachtrag...
Wenn ich in einer Werkstatt eine Reparatur in Auftrag gebe und diese dann Schrott verbaut, muss die Werkstatt hier natürlich auch komplett Nachbessern.
Aber Wenn ich etwas einzeln kaufe und selber verbaue (oder verbauen lasse) habe ich maximal Anspruch auf Ersatz, aber niemals darauf, dass der Verkäufer sich darum kümmert und alle Kosten übernimmt, damit Dein Fahrzeug danach dann auch einwandfrei repariert ist...
Das sind beides Vorgänge, bei denen der Verkäufer idR. nur das neue Teil liefern muss...
Warum nicht einfach nachlesen statt zu raten?
Der Verkäufer muss auch die Ein- und Ausbaukosten tragen.
https://www.it-recht-kanzlei.de/ausbau-einbau-mangelhafte-ware.html
Ok, das Ding ist von 99 und tatsächlich nicht bei mir angekommen. Das hat mit Raten nichts zu tun, sondern Erfahrungswerte meiner Schrauberei der letzten 35 Jahre.
Für Deinen Fall wird es aber sicher Diskussionen über die dort erwähnte Verhältinismäßigkeit geben. So ein Wechsel in einer Werkstatt inclusive. anschließenden Vermessen für ein 10.- Ersatzteil...
Na denn bist Du ja fein raus, berichte mal ob Du das durchgesetzt bekommen hast...
So oft wie Du bemerkst, dass außer Dir alle nur raten, gefährliches Halbwissen haben, und sich sowieso nicht auskennen wirst Du hierfür sicher nichtmals einen Anwalt benötigen...
Da Du Dich ja auskennst, ist eine EuGH-Richtlinie echt schon automatisch durchsetzbares Gesetz? Oder müssen Richtlinien nicht erst noch in die einzelnen Länder übernommen werden...
auf, auf...
Das Urteil kommt hier in keinster Weise zum Tragen.
1. Entstanden weder zusätzliche Ein- und Ausbaukosten
2. Hat das Bauteil keine Fachwerkstatt eingebaut
3. Somit gibt es für den Ein- und Ausbau auch keine Rechnung
Es sei denn, der Themenstarter ist vom Fach, und kann dies mit einem Facharbeiterzeugnis, Meisterbrief, Studium ect. im Bereich des Kfz-Gewerbes nachweisen.