Eingebaute Frontkamera als Dashcam nutzbar?

Mercedes A-Klasse W177

Ein Frage mal:
Beim Durchklicken durch das MBUX-Menü meines A200 ist mir in einer ziemlich tiefen Bedienerebene der Punkt "Dashcam" aufgefallen. So oder so ähnlich, ich habe es jetzt gerade nicht vor mir. Auf jeden Fall war es eine Funktion, die noch passiviert war. Ich gehe mal davon aus, dass die dann auch aktivierbar ist.

Ist damit eine Dashcam zur Aufzeichnung der Frontsicht gemeint? Technisch wäre ja alles da. Und rechtlich wurde kürzlich auch der Weg freigemacht zur Anerkennung von Dashcam-Videos zur Beweisführung bei Unfällen.

Weiß jemand, wie das Ding zu aktivieren geht? In Google habe ich gar nichts dazu gefunden, nichts. Schon seltsam.

Denn es wäre superpraktisch, eine ab Werk verbaute (und damit unauffällige) Dashcam zu haben.

Beste Antwort im Thema

habt ihr mal im engineering mode nachgesehen? ggf. kann man das aktivieren

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Gibt es Neuigkeiten zu dem Thema?

BMW bietet das Feature mittlerweile an, also kann es an rechtlichen Hürden wohl nicht mehr liegen.

Ich habe gelesen, dass es wohl mit dem Track Package möglich ist Videos direkt im MBUX aufzunehmen?

Kann nur vorschlagen bei Mercedes vorstellig zu werden. Je mehr Besitzer des Autos, um so besser. Hier im Forum kann man das diskutieren, erreicht aber nix.-

Zitat:

@Mxim schrieb am 17. August 2019 um 13:40:58 Uhr:


Gibt es Neuigkeiten zu dem Thema?

BMW bietet das Feature mittlerweile an, also kann es an rechtlichen Hürden wohl nicht mehr liegen.

Ich habe gelesen, dass es wohl mit dem Track Package möglich ist Videos direkt im MBUX aufzunehmen?

Wie genau wird es bei BMW umgesetzt, gibt es dort auch eine Kamera in der Dachbedieneiheit oder läuft es über die 360° Kamera ?

Zitat:

@Kaiserslauterner08 schrieb am 10. Juni 2019 um 13:48:25 Uhr:


Also ich kann ne Einbauanleitung für ne gute Dashcam liefern... hab vorne und hinten eine verbaut. Mir raubt es nix von der Sicht 🙂

Ich wäre an dieser Einbauanleitung interessiert. Kannst du zunächst mal Fotos machen, die die Kameras von außen zeigen?

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Also mag sein, dass ich mich irre, aber mein letzter Kentnissstand war, dass Dashcams als Beweismittel in DE nicht zugelassen sind. Was bringt diese euch dann, wenn das der Fall sein sollte?

Zitat:

@Xrayf schrieb am 18. August 2019 um 12:15:11 Uhr:


Also mag sein, dass ich mich irre, aber mein letzter Kentnissstand war, dass Dashcams als Beweismittel in DE nicht zugelassen sind. Was bringt diese euch dann, wenn das der Fall sein sollte?

Und wegen Datenschutz gabs da auch mal Diskussionen..

Ist in Deutschland erlaubt und kann als Beweis dienen, jedoch darf die Kamera nicht alles speichern, nur irgendwie 10 Sekunden vor und danach. Bei den Zeiten bin ich mir nicht ganz sicher. So ist es vom Gesetzgeber erlaubt und so hat es BMW gemacht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15.05.2018 mit Az.VI ZR 233/17, dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann.
Hier einer der zahlreichen Links zum Urteil -> Klick

Richtig, es KANN verwertbar sein. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung und heisst nicht, das man immer Filmen darf. Generell verstößt das ständige Aufnehmen gegen geltendes Recht und kann mit hohen Bussgeldern geahndet werden. Also alles nur eventuell und kann und Dashcam nichts von ist in Deutschland erlaubt. Immer noch eine rechtliche Grauzone auf die Mercedes sich mit Recht nicht einlässt.

Zitat:

@OM403 schrieb am 19. August 2019 um 17:39:40 Uhr:


Richtig, es KANN verwertbar sein. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung und heisst nicht, das man immer Filmen darf. Generell verstößt das ständige Aufnehmen gegen geltendes Recht und kann mit hohen Bussgeldern geahndet werden. Also alles nur eventuell und kann und Dashcam nichts von ist in Deutschland erlaubt. Immer noch eine rechtliche Grauzone auf die Mercedes sich mit Recht nicht einlässt.

Mercedes hat im Track Modus schon eine Dashcam-Funktion.

BMW hat die Funktion auch schon im Angebot, und deren Rechtsverdreher werden wohl auch wissen was möglich ist.

Zitat:

@Mxim schrieb am 19. August 2019 um 17:45:02 Uhr:



Zitat:

@OM403 schrieb am 19. August 2019 um 17:39:40 Uhr:


Richtig, es KANN verwertbar sein. Das ist aber eine Einzelfallentscheidung und heisst nicht, das man immer Filmen darf. Generell verstößt das ständige Aufnehmen gegen geltendes Recht und kann mit hohen Bussgeldern geahndet werden. Also alles nur eventuell und kann und Dashcam nichts von ist in Deutschland erlaubt. Immer noch eine rechtliche Grauzone auf die Mercedes sich mit Recht nicht einlässt.

Mercedes hat im Track Modus schon eine Dashcam-Funktion.

BMW hat die Funktion auch schon im Angebot, und deren Rechtsverdreher werden wohl auch wissen was möglich ist.

Ich sag ja nicht das es nicht möglich ist. Interessant wäre zu wissen, was BMW evt. im Kleingedruckten der BA versteckt hat, um sich nicht angreifbar zu machen.
Wenn mein Auto 200 fahren kann heisst das auch nicht das ich das überall darf.

Zitat:

@OM403 schrieb am 20. August 2019 um 02:20:51 Uhr:


Ich sag ja nicht das es nicht möglich ist. Interessant wäre zu wissen, was BMW evt. im Kleingedruckten der BA versteckt hat, um sich nicht angreifbar zu machen.
Wenn mein Auto 200 fahren kann heisst das auch nicht das ich das überall darf.

So beschreibt das BMW z.B. beim neuen 3er. Das geht schon explizit um den Einsatz auf der Strasse.

BMW Drive Recorder
200,00 €

Der BMW Drive Recorder ermöglicht die Aufnahme eines Videos von der Fahrzeugumgebung und das Abspielen dieses Videos auf dem zentralen Control Display oder über USB-Export auch auf Ihrem Endgerät. Wichtige Fahrzeuginformationen wie z. B. Geschwindigkeit und GPS-Position werden synchron mit dem Video gespeichert. Der BMW Drive Recorder besteht aus dem Event- und dem Crashrecorder. Der Eventrecorder ermöglicht z. B. die Aufnahme von speziellen Fahrsituationen oder besonderen Ereignissen. Erkennen die Sensoren im Fahrzeug einen Unfall, löst der Recorder die Aufnahme automatisch aus, um das Unfallgeschehen zu dokumentieren. Daneben können Sie eine Aufzeichnung auch manuell per Tastendruck starten und so eine bestimmte Verkehrssituation im Bild festhalten. Die Bedienung erfolgt bequem über den iDrive Controller und die Panorama-View-Taste. Zur Verwaltung der Clips stehen die Funktionen Wiedergabe, Pause, Exportieren und Löschen zur Verfügung. Für die Aufnahmen nutzt der BMW Drive Recorder die Kameras der an Bord befindlichen Assistenzsysteme. Hierfür können bis zu zehn Videos von 40 s Länge aufgenommen werden (die Zeiten vor und nach dem Auslösen können auf max. 20 s eingestellt werden).

Danke Mxim,
endlich mal eine richtige Info!
Interessant wäre, ob mann das BGH-Urteil vom 15.05.2018 so auslegen kann, dass eine permanente Aufzeichnung erfolgt, aber der Zugriff und somit die Verwertbarkeit nur z.B. für 20 sec. möglich ist. (damit wäre ja immer noch das erfüllt, was die Rechtssprechung will)
Dann müsste man bei einer kritischen Situation, (wo z.B. die Crashsensoren nicht ansprechen) die man vorher nicht erkennt und nicht dazu kommt die Aufnahme zu starten hinterher nur noch die Aufnahme stoppen.

https://www.citroen.co.uk/.../connectedcam-citroen

Arbeit mit mir in Portugal an Citroen C3. Wenn Citroen MB bekommen kann, kannst du das auch, wenn du Lust dazu hast ...

Zitat:

https://www.citroen.co.uk/.../connectedcam-citroen

Arbeit mit mir in Portugal an Citroen C3. Wenn Citroen MB bekommen kann, kannst du das auch, wenn du Lust dazu hast ...

Sorry, das was du da schreibst versteht kein Mensch.

Was bitte möchtest du uns mitteilen?

Schreibe besser in Englisch, wenn du des Deutschen nicht mächtig bist.

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