1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. A-Klasse & Vaneo
  6. W177
  7. Eingebaute Frontkamera als Dashcam nutzbar?

Eingebaute Frontkamera als Dashcam nutzbar?

Mercedes A-Klasse W177

Ein Frage mal:
Beim Durchklicken durch das MBUX-Menü meines A200 ist mir in einer ziemlich tiefen Bedienerebene der Punkt "Dashcam" aufgefallen. So oder so ähnlich, ich habe es jetzt gerade nicht vor mir. Auf jeden Fall war es eine Funktion, die noch passiviert war. Ich gehe mal davon aus, dass die dann auch aktivierbar ist.

Ist damit eine Dashcam zur Aufzeichnung der Frontsicht gemeint? Technisch wäre ja alles da. Und rechtlich wurde kürzlich auch der Weg freigemacht zur Anerkennung von Dashcam-Videos zur Beweisführung bei Unfällen.

Weiß jemand, wie das Ding zu aktivieren geht? In Google habe ich gar nichts dazu gefunden, nichts. Schon seltsam.

Denn es wäre superpraktisch, eine ab Werk verbaute (und damit unauffällige) Dashcam zu haben.

Beste Antwort im Thema

habt ihr mal im engineering mode nachgesehen? ggf. kann man das aktivieren

85 weitere Antworten
Ähnliche Themen
85 Antworten

Zitat:

@dcmichel schrieb am 4. März 2019 um 17:36:06 Uhr:


MB würde sich rechtlich angreifbar machen wenn sie diese Funktion in Verkehr bringen würden in der EU , ohne das es dazu eine genehmigte , EU weite Konformität gibt.

Andere Hersteller wie GM oder Tesla bieten das auch in Deutschland/EU an. 🙄

Schon seit Jahren.

Mercedes ist bei solchen Dingen in der Regel eben noch konservativ.

Die Amis machen viel, was rechtlich in einer Grauzone lauft. Was das Thema Dashcam anbelangt, ich hab Keine Ahnung , schaue bei den genannten Herstellern mangels Interesse nicht rein. Aber wenn ihnen einer am Kessel flicken will haben sie in Europa schnell ein Problem.

Laut BGH 15.05.2018 ist eine permanente Videoaufzeichnung nicht zugelassen.
Aber bei einem Unfall sind die Videoaufnahmen als Beweismittel zugelassen!
Das heißt für die Praxis es darf aufgezeichnet werden, aber es muss schnell überschrieben werden.
Also Aufzeichnung im Minuten und nicht Stundenbereich.
Jedenfalls ist es ziemlich unsinnig, dass ich mir neben einer professionell eingebauten Kamera nun eine Zusätzliche einbauen muss und dabei das Sichtfeld verkleinere nur weil MB meint dies nur für Russland freigeben muss (wenns dort auch nötiger ist)

20190415-132225

Bild ist leider verkehrt rum

Zitat:

@Ruadi schrieb am 15. April 2019 um 14:33:38 Uhr:


Laut BGH 15.05.2018 ist eine permanente Videoaufzeichnung nicht zugelassen.
Aber bei einem Unfall sind die Videoaufnahmen als Beweismittel zugelassen!
Das heißt für die Praxis es darf aufgezeichnet werden, aber es muss schnell überschrieben werden.
Also Aufzeichnung im Minuten und nicht Stundenbereich.
Jedenfalls ist es ziemlich unsinnig, dass ich mir neben einer professionell eingebauten Kamera nun eine Zusätzliche einbauen muss und dabei das Sichtfeld verkleinere nur weil MB meint dies nur für Russland freigeben muss (wenns dort auch nötiger ist)

Eine solche anlasslose Aufzeichnung verstößt gegen das Datenschutzrecht und ist grundsätzlich nicht erlaubt. Im konkreten Einzelfall kann in einer Güterabwägung trotzdem eine Verwertbarkeit im Zivilprozess möglich sein. So ist die Rechtslage.

Ob man hierzulande eine anlassbezogene Aufzeichnung - also die Speicherung erfolgt nur im Falle eines Unfalls o.ä. - mit einbaut, ist sicherlich eine Frage des Marketings. Letztlich ist hier die Frage, wie oft das was nützt und wie groß der Aufwand ist, dass die Kamera dann verlässlich nicht dazu umgebaut werden kann, länger oder dauerhaft zu speichern.

Moin,

hab mal alle Posts durchgelesen und meld mich nun auch zu Wort. Bei BMW gibt es ab Sommer mit Drive Recorder eine Funktion, die festverbauten Kameras als Dashcam zu benutzen.

VG, Palais

Gut, aber was hilft uns das jetzt hier bei Mercedes?

Zitat:

@palais79 schrieb am 9. Juni 2019 um 08:24:57 Uhr:


Moin,

hab mal alle Posts durchgelesen und meld mich nun auch zu Wort. Bei BMW gibt es ab Sommer mit Drive Recorder eine Funktion, die festverbauten Kameras als Dashcam zu benutzen.

VG, Palais

Läuft bei deren System die Aufzeichung permanent oder muss man irgendwas machen (zB Handbewegung), um in best. Situationen ein paar Minuten aufzuzeichnen ?

Ok, Google erzählt mit, dass das System max 40 Sekunden aufnimmt und bei drohender Kollission startet oder manuell aktiviert werden muss. Also keine permanent Aufnahme. Das entspricht meines Wissen nach der Rechtslage in D., d.h. es findet nur eine anlassbezogene Aufnahme statt (und nicht wie in Russland, dauernd).

Zitat:

@dcmichel schrieb am 9. Juni 2019 um 08:55:41 Uhr:


Gut, aber was hilft uns das jetzt hier bei Mercedes?

Es zeigt dass die rechtlichen Bedingungen dieses Feature auch in Deutschland möglich machen.

Da es die Funktion angeblich bereits ein Russland gibt, bin ich gespannt ob Mercedes die Funktion auch für uns bereitstellt.

Ich würde die Kamera nicht freischalten lassen, sollte es irgendwann erlaubt sein.

Sicher kann man von einer Aufnahme profitieren.

Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen, angenommen der Fahrer macht einen fatalen Fehler und kommt nicht mehr dazu die Aufnahme zu löschen.

Ist das Auto erst mal beschlagnahmt, wird das auch ausgewertet.

Ein zweischneidiges Schwert.....

Ganz im Ernst: Sollte ich einen fatalen Fehler beim Autofahren machen, der einen Unfall zur Folge hat, werde ich den auch einräumen. Also sofern ich dann noch in der Lage dazu wäre.

Aus meiner Sicht wäre eine Dashcamfreischaltung wünschenswert. Allein schon das Wissen aller Verkehrsteilnehmer, dass Autos mit entsprechender Vorrichtung unterwegs sind, würde die Straßen noch sicherer machen.

Zitat:

@Vuldro schrieb am 9. Juni 2019 um 16:18:15 Uhr:


.... Aus meiner Sicht wäre eine Dashcamfreischaltung wünschenswert. Allein schon das Wissen aller Verkehrsteilnehmer, dass Autos mit entsprechender Vorrichtung unterwegs sind, würde die Straßen noch sicherer machen.

...und eine aktive Kamera nach hinten unbedingt mit einbauen. Eine, die der Auffahrende gleicht sieht, mit rotem, blinkenden LED...

Zitat:

@Mxim schrieb am 9. Juni 2019 um 15:45:28 Uhr:



Zitat:

@dcmichel schrieb am 9. Juni 2019 um 08:55:41 Uhr:


Gut, aber was hilft uns das jetzt hier bei Mercedes?
Es zeigt dass die rechtlichen Bedingungen dieses Feature auch in Deutschland möglich machen.

Da es die Funktion angeblich bereits ein Russland gibt, bin ich gespannt ob Mercedes die Funktion auch für uns bereitstellt.

Die Funktion in/aus Russland ist hier verboten. Nennt sich anlassloses Auszeichnen, weil dauerhaft aktiv. Hier wäre max. das anlassbezogene Aufnhemen möglich, also so, wie bei BMW beschrieben, 20 Sek. vor und 20 Sek nach dem Crash. In jedem Fall 40 Sek maximal.

Das ist vielleicht auch einfach nur ein Fall für einen Codierer. In dem Bereich tut sich beim W177 ja leider (noch) nicht sooo viel. Schade...

Also ich kann ne Einbauanleitung für ne gute Dashcam liefern... hab vorne und hinten eine verbaut. Mir raubt es nix von der Sicht 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen