ehemaligen Hagelschaden gekauft ohne es zu wissen

BMW 5er F11

Hallo ich habe da mal eine Frage. Darf ein Händler einen ehemaligen Hagelschaden verkaufen ohne es dem Käufer mitzuteilen? Ich habe mir im April einen 525d gekauft, bei einem Jahreswagen-Händler. Nun ist am Auto das Bmw Emblem einfach abgefallen. Daraufhin habe ich bei Bmw nachgefragt wegen Kulanz(Auto ist erst 2,5 Jahre alt), diese wurde abgelehnt, da das Auto im Oktober 2017 mit Hagelschaden repariert wurde. Bei der Reparatur wurde auch das Emblem getauscht, woraufhin Bmw dann auf den ausführenden Betrieb verwies. Da ich das Auto ja erst vor kurzem gekauft habe und mir nichts vom Hagelschaden gesagt wurde, darf der Verkäufer dies so machen? Auch im Vertrag steht nichts von einem Hagelschaden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kanne66 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:46:41 Uhr:



Zitat:

@audiingolsta schrieb am 2. Juli 2018 um 12:36:17 Uhr:


Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. 😁

@audiingolsta: paßt schon... das Gras ist überall grün... und nun geh Ringe horchen... oder Sternen-Kreutzer brausen... 😁

@kunkel73: wann ist der Termin?

VG

kanne

Bist wohl noch im Kindergartenalter, deinen Kommentaren zu urteilen. Wärst im Bobby Car Forum besser aufgehoben. 😛

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Der Händler wo das Auto gekauft wurde, scheint ja kein BMW Vertragshändler zu sein. Der Hagelschaden wurde aber wohl bei einem repariert.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. Juli 2018 um 10:19:28 Uhr:


Der Händler wo das Auto gekauft wurde, scheint ja kein BMW Vertragshändler zu sein. Der Hagelschaden wurde aber wohl bei einem repariert.

Ah, ok! Dass hatte ich dann falsch verstanden.

Rechtlich sollte es allerdings so sein, dass der Vorbesitzer haftbar gemacht werden kann, da er es dem Händler verschwiegen hat. - Angaben ohne Gewehr.

Ich bleibe dabei dass eine rechtliche Handhabe auf den genauen Wortlaut im Vertrag ankommt. Sofern dem Händler keine Kenntnis nachgewiesen werden kann, und im Vertrag eine reine "nach aktuellem Wissensstand" Formulierung enthalten ist, gibt es für den TE nichts zu holen, außer einer gütlichen Einigung. Ich wäre wie gesagt mit Sachleistungen an ihn heran getreten, der TE möchte 10% Nachlass. Ich drück ihm die Daumen dass er das bekommt, aber einen Grund seitens des Händlers darauf einzugehen sehe ich nicht.

Ich hoffe er hält uns weiter auf dem Laufenden. Jedenfalls eine spannende Geschichte, die auch für zukünftige derartige Probleme als Hilfestellung dienen könnte. Auch ob eine evtl. Rückabwicklung möglich wäre, wäre gut zu wissen.

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 4. Juli 2018 um 10:19:28 Uhr:


Der Händler wo das Auto gekauft wurde, scheint ja kein BMW Vertragshändler zu sein. Der Hagelschaden wurde aber wohl bei einem repariert.

Es kommt drauf an in welcher Beziehung der Verkäufer mit BMW stand, „unverkäufliche“ Leasingrückläufer werden an andere Händler weiter verkauft. Vielleicht wusste er dich davon. Ein Anwalt kann das in Erfahrung bringen.

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Zitat:

@Portoplaya schrieb am 04. Juli 2018 um 11:18:09 Uhr:


Angaben ohne Gewehr.

Wieso kommen jetzt Schusswaffen zum Einsatz? 😁

Wird der TE sich überhaupt einen Anwalt nehmen und in den Rechtsstreit gehen?

@Gurkengraeber das mit dem Anwalt hängt davon ab was das Autohaus mir letzten Endes anbieten wird. Ich habe das Autohaus aufgefordert mit dem Vorbesitzer(Leasingfirma) Kontakt aufzunehmen um da nochmals nachzuvollziehen warum hier die Vorschäden verschwiegen wurden. Denn das Autohaus welches mir das Fahrzeug verkauft hat, sagt ja tatsächlich es habe von den Vorschäden nichts gewusst. Wortlaut des Kaufvertrages ist dann auch klug, so ähnlich gewählt: "Unfallschäden oder Vorschäden sind uns vom Vorbesitzer nicht genannt oder bekannt". Denn da geht es um die arglistige Täuschung, wenn heraus kommt das mein Autohaus doch Kenntnis vom Vorschaden hatte. Aber wie will man das beweisen?

@Kunkel73
Mal eine Überlegung zu Deinen 10 % vom Kaufpreis, die ich für zu hoch halte.

Da ich seit gut 20 Jahren immer Privatleasing bei der BMW Bank mache, sind mir zwangsläufig die Gepflogenheiten bei Unfall- oder Diebstahlschäden bekannt.

Grundsätzlich bekommt der Leasinggeber 10% der Brutto Reparaturkosten als Wertminderung zugesprochen und auch gezahlt, entweder von der gegnerischen Versicherung, der Kaskoversicherung sofern abgesichert oder vom Leasingnehmer (z.B. Teilkasko Schäden nach Einbruch).

Diese 10 % durfte ich auch schon mal zahlen, gerichtlich festgestellt, und die sollten eigentlich auch ausreichen um den potentiell niedrigeren Verkaufspreis zu kompensieren.

Das ist auch die Größenordnung die ich mir in Deinem Fall vorstellen kann, bleibt aber die Frage offen, wie hoch die Reparaturrechnung war.

Just my 2 Cents

Es handelt sich in der Tat um arglistige Täuschung wenn man es nachweisen kann. Dies ginge aber sicherlich nur über den Ankaufvertrag des Autohauses und den evtl. Schäden, die dort vermerkt sind. Falls du den Vorbesitzer genannt bekommen hast, lohnt es sich sicherlich, mal mit diesem Kontakt aufzunehmen.

Einer von beiden hat arglistig getäuscht, soviel ist klar.

Auf das Angebot des Autohauses solltest du aber erst eknm warten, klar.

@Gurkengraeber der Vorbesitzer war eine Bank. Der Wagen lief als Firmenwagen in Frankfurt, bei der Commerzbank. Weiß nicht ob ich da den richtigen Halter bekomme. Denn er war in Frankfurt angemeldet aber ob er da bewegt wurde ist ja auch fraglich.

Zitat:

@Kunkel73 schrieb am 5. Juli 2018 um 11:12:26 Uhr:


@Gurkengraeber der Vorbesitzer war eine Bank. Der Wagen lief als Firmenwagen in Frankfurt, bei der Commerzbank.

War die Commerzbank der Verkäufer und Eigentümer des Fahrzeuges? Wahrscheinlich nicht, das war wohl eher eine Leasinggesellschaft. Dieser wurde er zurück gegeben und sie hat ihn an den Händler veräußert, von dem Du ihn jetzt hast. Die CoBa war sicherlich nur Halter und ist mMn nicht im Boot für irgendeine Haftung. Oder habe ich einen Denkfehler?

Ich versteh diese Unterhaltung nicht ganz.
Hast du JETZT einen Schaden oder Mangel am Auto was Wertminderung ist ?

@CivicTourer ja da hast du recht.

Für mich hat das Autohaus (Verkäufer) schlecht gearbeitet. Wenn es dir möglich war die Auskunft zu bekommen das dein Fahrzeug einen Hagelschaden hatte dann hätte das das Autohaus auch erfragen können. Und ebenso die Lackdicke an der Tür. Die Angaben vom Autohaus sind nicht richtig. Es versteht sich für mich von selbst das für diese Nachlässigkeit das Autohaus dir etwas anbieten muss.

Gruß Volker

Ob Bank oder nicht, es wird ein Ankaufvertrag existieren, und hier steht dann evtl auch drin, ob Schäden vorhanden waren. Wenn da nichts drin steht, wird man dem Autohaus eine arglistige Täuschung nicht nachweisen können.

Das muss aber nicht heißen, dass der TE leer ausgeht. Auf das Angebot vom Autohaus bin ich gespannt.

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