ehemaligen Hagelschaden gekauft ohne es zu wissen

BMW 5er F11

Hallo ich habe da mal eine Frage. Darf ein Händler einen ehemaligen Hagelschaden verkaufen ohne es dem Käufer mitzuteilen? Ich habe mir im April einen 525d gekauft, bei einem Jahreswagen-Händler. Nun ist am Auto das Bmw Emblem einfach abgefallen. Daraufhin habe ich bei Bmw nachgefragt wegen Kulanz(Auto ist erst 2,5 Jahre alt), diese wurde abgelehnt, da das Auto im Oktober 2017 mit Hagelschaden repariert wurde. Bei der Reparatur wurde auch das Emblem getauscht, woraufhin Bmw dann auf den ausführenden Betrieb verwies. Da ich das Auto ja erst vor kurzem gekauft habe und mir nichts vom Hagelschaden gesagt wurde, darf der Verkäufer dies so machen? Auch im Vertrag steht nichts von einem Hagelschaden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kanne66 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:46:41 Uhr:



Zitat:

@audiingolsta schrieb am 2. Juli 2018 um 12:36:17 Uhr:


Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. 😁

@audiingolsta: paßt schon... das Gras ist überall grün... und nun geh Ringe horchen... oder Sternen-Kreutzer brausen... 😁

@kunkel73: wann ist der Termin?

VG

kanne

Bist wohl noch im Kindergartenalter, deinen Kommentaren zu urteilen. Wärst im Bobby Car Forum besser aufgehoben. 😛

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Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 29. Juni 2018 um 12:40:25 Uhr:


Also wenn der Hagelschaden professionell bei einem BMW Autohaus repariert wurde, dann ist da nix an dem Auto, was sonst noch "schlampig" gemacht wurde. Und eine Wertminderung entsteht dadurch auch nicht.

Das sehe ich anders, denn so könnte man bei jeder kleineren Reperatur nach einem Unfall argumentieren. Fakt ist aber, dass die Wertminderung sich nach der Schadenhöhe richtet. D.h. es ist ja nur der Kotflügel neu gemacht worden, bin ich froh jetzt hab den neu ist sogar besser und es gibt keine Wertminderung greift meiner Meinung nach nicht.
Insofern würde ich hier definitv eine Wertminderung erwarten und auch eine Meldepflicht des Verkäufers. Wenn das Autohaus widerum nichts wusste wird es juristisch, dann ist ein Anwalt die bessere Hilfe.

Wenn man mir sagen würde, dass das Auto, welches ich kaufen möchte, einen Hagelschaden hatte, egal ob perfekt wieder repariert, würde ich den Wagen nicht kaufen!
Deswegen kann ich den TE alsolut verstehen.

10% Wertminderung ist ok.
Das ist doch die Summe, die man als Wertminderung erhält bei einem Schaden, oder?

Und, Nachlackierung finde ich nicht so toll.
Mein 2.Wagen (Audi) wurde als 3 jähriger bei Audi am Radlauf lackiert.
Und nun, 12 Jahre später rostet der Wagen an einer Stelle. Genau 3 mal darfst du raten wo.
Klar behalten die meisten ihren Wagen nicht so lange, aber in meinem Fall ist eine Nachlackierung ein Nachteil.

12 Jahre später... oh je... 😁

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Finde doch erstmal raus, was genau repariert wurde. Ist wirklich in dem Zusammenhang nichts gespachtelt und lackiert worden?

Wieso fällt das Emblem ab, nachdem man Beulen gedrückt hat??

PS: ich würde Vorort gar nichts sagen sondern einen RA zur Prüfung des Sachverhalts einschalten. Je weniger Du sagst, desto besser für Dich.

@Fishermans das Emblem ist bei dem Hagelschaden getauscht worden, durch das abgefallene Emblem habe ich erst erfahren das es einen Hagelschaden gab. Da Bmw die Kulanz abgelehnt hatte das Emblem zu tauschen, da der Wagen 8.2017 in der Werkstatt bei Bmw ein neues Emblem bekam und ein Hagelschaden repariert wurde. Mir wurde gesagt da müsse ich mich an den Bmw Händler wenden der das Emblem geklebt hatte und den Hagelschaden repariert hat. Nur wusste ich halt nichts vom Hagelschaden. Da ich das Auto mit 101500km gekauft hatte, der Hagelschaden wurde bei 100480nm beseitigt.

Beim Ausdrücken von Dellen kann es zu Beschädigungen der inneren Lackierung kommen, auch der Zugang zum Blech innen kann durch das Werkzeug beschädigt werden. Es ist und bleibt eine Beschädigung die im Kaufvertrag angegeben werden muss. Tja, Preisminderung oder Rückgabe wäre hier angebracht.

Zitat:

@schlonzy schrieb am 30. Juni 2018 um 19:55:59 Uhr:


Beim Ausdrücken von Dellen kann es zu Beschädigungen der inneren Lackierung kommen, auch der Zugang zum Blech innen kann durch das Werkzeug beschädigt werden. Es ist und bleibt eine Beschädigung die im Kaufvertrag angegeben werden muss. Tja, Preisminderung oder Rückgabe wäre hier angebracht.

Ah, jetzt wird es interessant. Das heißt, wenn an meinem Fahrzeug eine kleine Delle herausgedrückt wird, dann ist es ein beschädigtes Fahrzeug und somit ein Unfallwagen.
Das hat zu Folge, dass fast alle Neufahrzeuge, die das Werk verlassen als solche eingestuft werden müssen.
Im Finish muss an jedem zweiten Wagen eine Dellen entfernt werden.

Zitat:

Im Finish muss an jedem zweiten Wagen eine Dellen entfernt werden.

JA genau... 🙄 bei

Audi

ist das so... 😁 aber das bringt den Fredersteller nicht wirklich weiter...

Ich bin gespannt, was das Autohaus anbietet. So die nur halbwegs professionell und kundenaffin sind, entschuldigen die sich für den Fehler und schlagen Kompensation oder Wandlung vor...

Das wünsche ich dem Fredersteller!

Leider lehrt uns die Realität anderes und nach dem Gespräch ist min. eine Beratung bei einem Fachanwalt angebracht...

Dennoch... hingehen und zuhören, dann entscheiden.

Vg
Kanne

Btw: Kompromisse sparen Zeit und Nerven und zwar auf beiden Seiten

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 30. Juni 2018 um 20:31:27 Uhr:



Zitat:

@schlonzy schrieb am 30. Juni 2018 um 19:55:59 Uhr:


Beim Ausdrücken von Dellen kann es zu Beschädigungen der inneren Lackierung kommen, auch der Zugang zum Blech innen kann durch das Werkzeug beschädigt werden. Es ist und bleibt eine Beschädigung die im Kaufvertrag angegeben werden muss. Tja, Preisminderung oder Rückgabe wäre hier angebracht.

Ah, jetzt wird es interessant. Das heißt, wenn an meinem Fahrzeug eine kleine Delle herausgedrückt wird, dann ist es ein beschädigtes Fahrzeug und somit ein Unfallwagen.
Das hat zu Folge, dass fast alle Neufahrzeuge, die das Werk verlassen als solche eingestuft werden müssen.
Im Finish muss an jedem zweiten Wagen eine Dellen entfernt werden.

Das ist in doppelter Hinsicht Unsinn. Unfallschaden ist nicht gleich Hagelschaden und es gibt eine Bagatellgrenze.

Hier im Fall sieht man mal wieder deutlich, dass der Begriff "Unfallwagen" ein grundsätzliches Problem ist und wer ihn im Kaufvertrag benutzt nur für Probleme sorgt. In eine ordentlichen Kaufvertrag gehört:

- Gab es Unfallschäden und wenn ja, welche Teile waren wie betroffen?

- Gab es sonstige Schäden und wenn ja, welche Teile waren wie betroffen?

Ohne diese beiden Angaben im Kaufvertrag würde ich niemals ein Auto kaufen.

Hier ist der Fall schwierig:
Zum einen gibt es keine Dokumentation von sonstigen Schäden. Ohne diese muss der Händler auch den gerichteten Hagelschaden nicht nennen.
Hier sollte man ganz klar prüfen, welchen Umfang der Hagelschaden hatte. Waren es nur 2-3 Beulen, dann ist es egal. Bei großflächigen Lackierungen kann man aber klar ne Wertminderung sehen, die auch im Gutachten des Hagelschadens stehen sollte. Ggf. kann man versuchen diese zu bekommen.

Die Bagatellgrenze gibt es schon bei ca. 700€. Dazu gibt es verschiedene Urteile.

Nochmal zum Emblen: ein Hagelkorn soll das Emblem zerstört haben? Oder wurde da eher versucht, die Stoßstange neu zu lackieren und dafür wurde das Emblem versucht abzunehmen (was nicht geht und weshalb man immer ein Neues verbauen sollte). Ein neues Emblem fällt nicht einfach ab!

Ps: nicht unfallfrei != Unfallwagen. Jede Lackierung ist anzugeben, wenn sie den Wert von 700€ überschreitet!

@Fishermans wenn ich wüsste was alles gemacht wurde am Auto, dann wäre ich ein Stückchen weiter. Mein Emblem ist am letzten Sonntag abgefallen. Daraufhin hatte ich bei Bmw im Autohaus einen Kulanzantrag gestellt dieses zu ersetzten. Der Antrag wurde abgelehnt da das Auto (als es noch nicht in meinem Besitz war) umfangreiche Reparaturen erhalten hatte. Aufgrund eines Hagelschadens der behoben wurde, dabei wurde auch das Emblem getauscht, warum auch immer. Mehr Infos geben die mir aber vom Bmw Autohaus nicht raus. Wohl aus Datenschutzrechtlichen Gründen da das Auto zu diesem Zeitpunkt nicht meins war. Das mit dem Emblem ist dann auch das geringste Problem an der ganzen Sache.

Zitat:

@kanne66 schrieb am 1. Juli 2018 um 07:44:17 Uhr:



Zitat:

Im Finish muss an jedem zweiten Wagen eine Dellen entfernt werden.


JA genau... 🙄 bei Audi ist das so... 😁 aber das bringt den Fredersteller nicht wirklich weiter...

Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. 😁

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