ehemaligen Hagelschaden gekauft ohne es zu wissen
Hallo ich habe da mal eine Frage. Darf ein Händler einen ehemaligen Hagelschaden verkaufen ohne es dem Käufer mitzuteilen? Ich habe mir im April einen 525d gekauft, bei einem Jahreswagen-Händler. Nun ist am Auto das Bmw Emblem einfach abgefallen. Daraufhin habe ich bei Bmw nachgefragt wegen Kulanz(Auto ist erst 2,5 Jahre alt), diese wurde abgelehnt, da das Auto im Oktober 2017 mit Hagelschaden repariert wurde. Bei der Reparatur wurde auch das Emblem getauscht, woraufhin Bmw dann auf den ausführenden Betrieb verwies. Da ich das Auto ja erst vor kurzem gekauft habe und mir nichts vom Hagelschaden gesagt wurde, darf der Verkäufer dies so machen? Auch im Vertrag steht nichts von einem Hagelschaden.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@kanne66 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:46:41 Uhr:
Zitat:
@audiingolsta schrieb am 2. Juli 2018 um 12:36:17 Uhr:
Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. 😁
@audiingolsta: paßt schon... das Gras ist überall grün... und nun geh Ringe horchen... oder Sternen-Kreutzer brausen... 😁
@kunkel73: wann ist der Termin?
VG
kanne
Bist wohl noch im Kindergartenalter, deinen Kommentaren zu urteilen. Wärst im Bobby Car Forum besser aufgehoben. 😛
120 Antworten
Zitat:
@audiingolsta schrieb am 2. Juli 2018 um 12:36:17 Uhr:
Zitat:
@kanne66 schrieb am 1. Juli 2018 um 07:44:17 Uhr:
JA genau... 🙄 bei Audi ist das so... 😁 aber das bringt den Fredersteller nicht wirklich weiter...Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. 😁
@audiingolsta: paßt schon... das Gras ist überall grün... und nun geh Ringe horchen... oder Sternen-Kreutzer brausen... 😁
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@kanne66 Morgen 12Uhr
Zitat:
@Kunkel73 schrieb am 2. Juli 2018 um 13:04:23 Uhr:
@kanne66 Morgen 12Uhr
die Daumen sind beide gedrückt, auf das Du erreichst, was Du Dir wünschst!
VG
kanne
Zitat:
@Kunkel73 schrieb am 2. Juli 2018 um 00:48:01 Uhr:
@Fishermans wenn ich wüsste was alles gemacht wurde am Auto, dann wäre ich ein Stückchen weiter. Mein Emblem ist am letzten Sonntag abgefallen. Daraufhin hatte ich bei Bmw im Autohaus einen Kulanzantrag gestellt dieses zu ersetzten. Der Antrag wurde abgelehnt da das Auto (als es noch nicht in meinem Besitz war) umfangreiche Reparaturen erhalten hatte. Aufgrund eines Hagelschadens der behoben wurde, dabei wurde auch das Emblem getauscht, warum auch immer. Mehr Infos geben die mir aber vom Bmw Autohaus nicht raus. Wohl aus Datenschutzrechtlichen Gründen da das Auto zu diesem Zeitpunkt nicht meins war. Das mit dem Emblem ist dann auch das geringste Problem an der ganzen Sache.
@Kunkel73
Ich verstehe das schon. Es wäre aber mein Ansatz an Deiner Stelle, die Sache zu klären, denn wie gesagt, bekommt man das Emblem an der Frontstoßstange nicht ohne weiteres ab. Als ich eine neue Stoßstange bekommen habe, wurde ein neues Emblem bestellt, weil man es eben nicht herunterbekommt.
Wenn Dein Fahrzeug Dir als Unfallfrei (nicht zu verwechseln mit Unfallwagen) verkauft wurde, dürfte nicht einmal die Stoßstange neu lackiert worden sein, denn das wiederum würde die Bagatellgrenze von 700€ überschreiten und ist somit anzeigepflichtig. Ferner sind die Vorschäden offen zulegen, wenn Du danach fragst und die Schadenshöhe darzulegen.
Bzgl. der Herausgabe der Reparaturhistorie gibt es ein aktuelles Urteil: https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Würde aber nicht davon ausgehen, dass jedes Gericht ebenfalls so urteilt, weil es aus meiner Sicht doch sehr fragwürdig ist.
Wenn der Verkäufer ein Interesse daran hat, dass Du den Wagen weiter Dein Eigentum nennst, sollte ihm gelegen sein, die Angelegenheit aufzuklären. Sonst bleibt Dir wahrscheinlich nur der Schritt, einen RA einzuschalten, um auf dem Wege zu klären, was Sache war.
Ich vermute, dass der Hagelschaden nicht der einzige Knackpunkt war. Versuch den Vorbesitzer zu kontaktieren und finde heraus, was alles Sache war. Ein Emblem fällt nicht einfach ab, was mich zu der Vermutung veranlasst, dass da zumindest die Stoßstange lackiert/ersetzt wurde. Da das Ding aus Kunststoff ist, wird der Hagel da mutmaßlich keinen Schaden verursacht haben.
Ich hatte auch einmal einen Hagelschaden am F10 und da musst die Haube gespachtelt werden, da sich nicht alle Dellen drücken ließen. Auch das gilt es herauszufinden.
Viel Glück und lass Dich nicht unterkriegen...
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@Fishermans der Vorbesitzer war leider keine Privatperson, das Auto war auf eine Bank (in Frankfurt) zugelassen. War also ein Firmen Wagen.
Zitat:
@kanne66 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:46:41 Uhr:
Zitat:
@audiingolsta schrieb am 2. Juli 2018 um 12:36:17 Uhr:
Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. 😁
@audiingolsta: paßt schon... das Gras ist überall grün... und nun geh Ringe horchen... oder Sternen-Kreutzer brausen... 😁
@kunkel73: wann ist der Termin?
VG
kanne
Bist wohl noch im Kindergartenalter, deinen Kommentaren zu urteilen. Wärst im Bobby Car Forum besser aufgehoben. 😛
Was glaubt Ihr wie viele fabrickneue Fahrzeuge schon nachlackiert werden bevor sie das Werk verlassen. Und dem Kunden wird davon auch nichts erzählt. Die schmeissen die Dinger bei Lackierfehlern ja nicht weg. Ich hatte selber schon so einen.
Stimmt eindeutig! 😉
Zitat:
@Pit 32 schrieb am 2. Juli 2018 um 17:53:50 Uhr:
Was glaubt Ihr wie viele fabrickneue Fahrzeuge schon nachlackiert werden bevor sie das Werk verlassen. Und dem Kunden wird davon auch nichts erzählt. Die schmeissen die Dinger bei Lackierfehlern ja nicht weg. Ich hatte selber schon so einen.
Ist richtig, macht aber einen Unterschied, ob im Werk eine Tür durch eine andere ausgetauscht wurde oder eben nicht. Klingt komisch, ist aber so.
Es gibt den Zustand "Fabrikneu", "Neuwagen", "unfallfrei" und "Unfallfahrzeug" und alle Zustände bezeichnen einen anderen Zustand, der vor Gericht auch bestand hat. Ein Neuwagen z.B. muss nicht fabrikneu sein und kann daher, ohne dass er gefahren wurde, zwar als Neuwagen nicht jedoch als fabrikneu verkauft werden.
Ähnlich sieht es auch mit Nachlackierung ab Werk aus. Wenn eine Tür eine Macke hat und diese vor der Auslieferung im Werk durch eine andere Tür der selben Charge getauscht wird, ist das alles i.O.. Wird der Wagen bei der Überführung zum Händler beschädigt und tauscht der Händler die Tür durch eine fabrikneue aus, die dann lackiert wird, ist das nicht i.O., wenn der Mangel verschwiegen wird! Beispiel: https://autokaufrecht.info/.../
Hallo ich war jetzt heute im Termin mit dem Autohaus. Das Emblem wurde auf Kulanz getauscht. Soweit so gut, bei allem anderem sind die aber nur wenig bereit etwas zu machen. Es wurde eine Lackschichtmessung gemacht dabei wurde deutlich das die Dellen wohl rausgedrück wurden. Allerdings gab es bei der hinteren linken Tür Abweichungen in der Lackstärke. Die lagen teilweise bei 290 Micrometer normal sind ca 90-130Micrometer . Das Autohaus will da nochmal Kontakt mit dem ursprünglichen Verkäufer aufnehmen was da alles gemacht wurde am Auto. Ansonsten sagen die halt die wussten nichts von den Vorschäden, so würde es ja im Kaufvertrag stehen . (Unfallschäden oder Vorschäden sind nicht bekannt). Man hat dann angeboten bei eventuellen Unfallschäden, 20% der Reparaturkosten als Wertminderung anzuerkennen. Aber dies gilt nicht für den Hagelschaden. Das mit der Tür lasse ich prüfen.
Danke für die Info Kunkel73.
ich würde eine Frist setzen, sodaß daraus kein langes Drama wird, imho sollte 1 KW ausreichen, den Vorbesitzer und die entsprechende Reparatur-Historie zu erfahren.
Zudem würde ich mich anwaltlich beraten lassen, auch und insofern 20% der Rep.-Kosten angemessen sind, was ich pauschal bezweifle.
Es kann nicht Dein Schaden werden, imho hat Dich der Händler so zu stellen, als hättest Du ein einwandfreies Auto gekauft, eben wie im Vertrag fixiert!
Was da mit Vorbesitzer etc. war oder noch wird, kann und darf Dich ebenso wenig tangieren. Ich würde auf Vertragserfüllung pochen...
Auf zu einem Fachanwalt, Adressen dazu gibt es ua beim ADAC.
VG
kanne
edit: Danke für Dein Vertrauen @Kunkel73! Du hast PN!
Wenn im Vertrag steht, dass keine Schäden bekannt waren, dann haben sie den Vertrag erfüllt.
Der TE wird dem Autohaus eine arglistige Täuschung nachweisen müssen, wie das gehen soll weiß ich nicht (es müsste ja dann schon im Ankaufvertrag eingetragen sein).
Vergessen darf man auch nicht, dass das Autohaus (anscheinend ja etwas größer) sicherlich nicht zum ersten Mal solchen Forderungen gegenüber steht. Also entweder gibt es feste interne Regeln für den Umgang damit, oder man wird es auf ein anwaltliches Schreiben ankommen lassen.
https://www.kfz-betrieb.vogel.de/.../
Ist so ein ähnlicher Fall. Es kommt einfach ganz genau auf die Formulierung im Vertrag an.
Schaden bekannt oder unbekannt, finde ich an dieser Stelle nicht relevant. Wenn wir hier von einem BMW-Händler sprechen, dann kann er zu jeder Zeit die Historie überprüfen.
Zum einen sollte dies beim Einkauf sicherlich überprüft worden sein da die auch den Preis drücken wollen...und zum anderen wurde hier ein Jahreswagen gekauft, also wahrscheinlich sogar Premium Selektion und da hätte man alle Male die Historie überprüfen können.
Zitat:
@Portoplaya schrieb am 03. Juli 2018 um 23:14:32 Uhr:
Wenn wir hier von einem BMW-Händler sprechen, dann kann er zu jeder Zeit die Historie überprüfen.
Er kann auch nur prüfen was bei BMW gemacht wurde. Wird beim Karosseriebauer oder Lackierer direkt repariert, kann er da gar nichts prüfen.
Zitat:
@halifax schrieb am 4. Juli 2018 um 05:51:52 Uhr:
Zitat:
@Portoplaya schrieb am 03. Juli 2018 um 23:14:32 Uhr:
Wenn wir hier von einem BMW-Händler sprechen, dann kann er zu jeder Zeit die Historie überprüfen.Er kann auch nur prüfen was bei BMW gemacht wurde. Wird beim Karosseriebauer oder Lackierer direkt repariert, kann er da gar nichts prüfen.
Schon klar, aber dann BMW hat den Kulanzantrag aufgrund vom Hagelschaden abgelehnt. Ergo gehe ich stark davon aus, dass es bei BMW gemacht wurde, sonst wüsste München nicht Bescheid.