ehemaligen Hagelschaden gekauft ohne es zu wissen

BMW 5er F11

Hallo ich habe da mal eine Frage. Darf ein Händler einen ehemaligen Hagelschaden verkaufen ohne es dem Käufer mitzuteilen? Ich habe mir im April einen 525d gekauft, bei einem Jahreswagen-Händler. Nun ist am Auto das Bmw Emblem einfach abgefallen. Daraufhin habe ich bei Bmw nachgefragt wegen Kulanz(Auto ist erst 2,5 Jahre alt), diese wurde abgelehnt, da das Auto im Oktober 2017 mit Hagelschaden repariert wurde. Bei der Reparatur wurde auch das Emblem getauscht, woraufhin Bmw dann auf den ausführenden Betrieb verwies. Da ich das Auto ja erst vor kurzem gekauft habe und mir nichts vom Hagelschaden gesagt wurde, darf der Verkäufer dies so machen? Auch im Vertrag steht nichts von einem Hagelschaden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kanne66 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:46:41 Uhr:



Zitat:

@audiingolsta schrieb am 2. Juli 2018 um 12:36:17 Uhr:


Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. 😁

@audiingolsta: paßt schon... das Gras ist überall grün... und nun geh Ringe horchen... oder Sternen-Kreutzer brausen... 😁

@kunkel73: wann ist der Termin?

VG

kanne

Bist wohl noch im Kindergartenalter, deinen Kommentaren zu urteilen. Wärst im Bobby Car Forum besser aufgehoben. 😛

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Ich würde fast vermuten, dass der Händler tatsächlich keine Pflicht dazu hat einen Hagelschaden mitzuteilen. Daher das ein Hagelschaden durch natürliche Wetterereignisse verursacht würde, kann er nicht als Unfallschaden deklariert werden.
Auf der der anderen Seite teilt ein ehrlicher und vertrauensvoller Händler dies dem Kunden vor dem Kauf mit.
Nähere Informationen zur rechtlichen Lage wirst du wohl über einen Anwalt holen müssen.

Also hast Du lauter Löcher in der Karosserie?

@Valoek222 das ist halt was mich ärgert, daß ich es durch Zufall erfahre, weil da das Bmw Emblem abfällt. Sonst ist am Auto optisch nichts zu sehen.

@x6fahrer nein er wurde bei Bmw repariert, wie ich heute erfahren habe. Aber wenn schon nach paar Monaten das BMW Emblem abfällt, wie schlampig wurde der Rest gemacht? Im Moment sieht alles gut aus..... Nur darf der Händler diesen Vorschaden verschweigen?

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Frage einen Anwalt ...

Vielleicht auch interessant (?): hat der Händler (ich vermute kein BMW-Händler) den Schaden verschwiegen, oder schlicht nichts davon gewusst?

@-> Neurocil <- ich habe die Hoffnung das sich eventuell hier jemand damit auskennt, vielleicht ja auch durch eigene Erfahrungen. Momentan bin ich halt ein wenig Sauer, weil der Händler diesen Vorschaden nicht offengelegt hat. Somit hatte ich nicht die Wahl zu entscheiden ob ich ein Auto mit diesem Vorschaden kaufe oder nicht.

Ich hatte auch mit einem Golf Plus einen Hagelschaden. Ca. 280 Beulen.
Wurde beim Beulendoktor repariert.
Jeder Einschlag wurde einzeln im Lichttunnel herausmasiert.
Es war wirklich nichts zu sehen.
Das FZ wurde komplett prof. poliert und sah dann besser aus, wie vor dem Schaden.
Die Werkstatt meint, dass das FZ nicht als Unfallschaden zählt, da nichts nachlackiert wurde.
Ich war sehr zufrieden mit der Reparatur, würde es beim Verkauf aber trotzdem angeben.

Gruß Manfred

Im Muster Kaufvertrag vom ADAC ist unter dem Punkt 2. sonstige Beschädigungen (z.B. Hagelschaden) extra angegeben.
Ich persönlich wäre echt sauer wenn der Händler mir das verschweigt. Zumal beim Verkauf ich für meine Angaben geradestehen muss.
Da würde ich versuchen einen Ausgleich für das Versäumnis zu bekommen.

Gruß Volker

@roomster5 ja so Empfinde ich auch gerade. Ich bin ziemlich sauer, hatte ja auch meinen Verkäufer angerufen. Der meinte dann ja das mit dem Emblem gibt er an seine Reklamationsabteilung weiter. Zum Hagelschaden sagte er nur das wäre gut gemacht worden er hätte nichts gesehen.

was steht im Vertrag unter "Vorschäden"?

https://www.frag-einen-anwalt.de/...f-oder-Wertminderung--f270953.html

Hallo Kanne66 da steht keine Schäden.

Dann red mal mit ihm, vielleicht springt noch ein Preisnachlass raus.

Zitat:

@Kunkel73 schrieb am 27. Juni 2018 um 15:03:32 Uhr:


Hallo Kanne66 da steht keine Schäden.

@Kunkel73: nun, da drängt sich Gesprächsbedarf auf... Ich würde dazu einen Termin vereinbaren und sachlich die Inhalte zur Diskussion stellen...

einfach so, würde ich das nicht auf sich beruhen lassen.

VG

kanne

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