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ehemaligen Hagelschaden gekauft ohne es zu wissen

BMW 5er F11
Themenstarteram 27. Juni 2018 um 11:34

Hallo ich habe da mal eine Frage. Darf ein Händler einen ehemaligen Hagelschaden verkaufen ohne es dem Käufer mitzuteilen? Ich habe mir im April einen 525d gekauft, bei einem Jahreswagen-Händler. Nun ist am Auto das Bmw Emblem einfach abgefallen. Daraufhin habe ich bei Bmw nachgefragt wegen Kulanz(Auto ist erst 2,5 Jahre alt), diese wurde abgelehnt, da das Auto im Oktober 2017 mit Hagelschaden repariert wurde. Bei der Reparatur wurde auch das Emblem getauscht, woraufhin Bmw dann auf den ausführenden Betrieb verwies. Da ich das Auto ja erst vor kurzem gekauft habe und mir nichts vom Hagelschaden gesagt wurde, darf der Verkäufer dies so machen? Auch im Vertrag steht nichts von einem Hagelschaden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@kanne66 schrieb am 2. Juli 2018 um 12:46:41 Uhr:

Zitat:

@audiingolsta schrieb am 2. Juli 2018 um 12:36:17 Uhr:

 

Bei BMW noch eher, vor allem ist mir das bekannt durch mehrere BMW Mitarbeiter. :D

@audiingolsta: paßt schon... das Gras ist überall grün... und nun geh Ringe horchen... oder Sternen-Kreutzer brausen... :D

@kunkel73: wann ist der Termin?

VG

 

kanne

Bist wohl noch im Kindergartenalter, deinen Kommentaren zu urteilen. Wärst im Bobby Car Forum besser aufgehoben. :p

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Wie schon weiter oben angeführt. Erhöhte Lackdicken können auch schon im Werk bei einer Nachlackierung entstehen. Das ist kein Beweis sondern nur ein Hinweis auf die Möglichkeit einer späteren nicht gemeldeten Reparatur.

Ist der Hagelschaden fachmännich beseitigt worden, ohne daß der Lack in Mittleidenschaft gezogen wurde würde ich mir auch die Frage stellen, was ist mir diese Aktion wert. Ihr glaubt doch nicht, daß sich da irgendjemand auch nur eine Sekunde für ein ehemaliges Dienstfahrzeug interessiert und freiwillig irgendwelche Dokumente oder Nachweise zur Verfügung stellt.

Das ist guter Stoff, um es beim nächsten mal besser zu machen, aber nicht um sich die Nerven aufzureiben, es sei denn man macht das gerne oder ist selber Anwalt

ich befürchte auch, das ohne anwaltlichen Druck wenig passieren wird. das eine Krähe der anderen ein Auge aushackt ist selten...

warten wir ab, was sich ergibt.

Ist meine Beobachtung korrekt, das rel. junge - bis 3 Jahre - gebrauchte 5er bei sog. Fähnchenhändlern oftmals Unfaller sind? Quasi aussortiert vor PS/BMW?

VG

kanne

Themenstarteram 7. Juli 2018 um 13:58

@kanne66 naja Anfang der nächsten Woche wollen die sich bei mir melden. Solange warte ich noch mit dem Anwalt. Das Autohaus ist ziemlich groß, also kein Kiesplatzhändler, die handeln da schon so über 300 Fahrzeuge nur jüngeren Alters, deshalb dachte ich ja das die ok sind. Die haben allerdings fast nur VAG Fahrzeuge, warscheinlich wegen der Nähe zu Wolfsburg.

Naja bisher finde ich noch nichts in dieser Story, weswegen ich denken würde, dass die nicht ok sind. Solange bis etwas anderes bewiesen wird, ist rechtlich alles ordentlich gelaufen. Wenn man PS Sicherheiten will, muss man bei BMW direkt kaufen. Würde ich auch nicht anders machen. Der Wagen wird ja entsprechend günstiger gewesen sein als einer mit PS.

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 5. Juli 2018 um 11:48:14 Uhr:

 

War die Commerzbank der Verkäufer und Eigentümer des Fahrzeuges? Wahrscheinlich nicht, das war wohl eher eine Leasinggesellschaft. Dieser wurde er zurück gegeben und sie hat ihn an den Händler veräußert, von dem Du ihn jetzt hast. Die CoBa war sicherlich nur Halter und ist mMn nicht im Boot für irgendeine Haftung. Oder habe ich einen Denkfehler?

Nein. Die CoBa ist rechtlich nicht involviert. Aber ein netter Anruf beim Fuhrparkbetreuer der CoBa könnte interessant sein um heraus zu finden, wo der Schaden repariert wurde. Da gilt wieder der alte Grundsatz im Verkauf, dass man dich bei kleinen Leuten durchfragt. Die reden gerne, weil sie sonst nichts zu sagen haben ;)

Zitat:

@Gurkengraeber schrieb am 5. Juli 2018 um 15:30:29 Uhr:

Ob Bank oder nicht, es wird ein Ankaufvertrag existieren, und hier steht dann evtl auch drin, ob Schäden vorhanden waren. Wenn da nichts drin steht, wird man dem Autohaus eine arglistige Täuschung nicht nachweisen können.

Das muss aber nicht heißen, dass der TE leer ausgeht. Auf das Angebot vom Autohaus bin ich gespannt.

Wenn ich das Urteil BGH - VIII ZR 253/05 richtig interpretiere, dann braucht es nichtmal eine arglistige Täuschung. Ein Unfallschaden ist ein Sachmangel, die Angabe "unfallfrei laut Vorbesitzer" das Papier nicht wert. Ein Hagelschaden mit erheblichem Minderwert ist genauso zu werten wie ein Unfall. Entscheidend ist also wohl nur die Wertminderung, welche dann entscheidet, ob Sachmangel oder nicht.

Die Schwierigkeit hier ist die Wertminderung raus zu finden. Das sollte aber mit einem Gespräch mit dem BMW Händler möglich sein das heraus zu finden.

Zitat:

@kanne66 schrieb am 7. Juli 2018 um 15:22:24 Uhr:

 

Ist meine Beobachtung korrekt, das rel. junge - bis 3 Jahre - gebrauchte 5er bei sog. Fähnchenhändlern oftmals Unfaller sind? Quasi aussortiert vor PS/BMW?

Nein. Einen Rückläufer in perfektem Zustand behält gerne der annehmende Händler. Alles was die nicht nehmen wird versteigert. Was aber nicht unbedingt heißt, dass die schlecht sind, man sieht ja den Zustand.

Hier ist das einzige Problem der wertlose Kaufvertrag.

Zitat:

 

Ist meine Beobachtung korrekt, das rel. junge - bis 3 Jahre - gebrauchte 5er bei sog. Fähnchenhändlern oftmals Unfaller sind? Quasi aussortiert vor PS/BMW?

Nein. Einen Rückläufer in perfektem Zustand behält gerne der annehmende Händler. Alles was die nicht nehmen wird versteigert. Was aber nicht unbedingt heißt, dass die schlecht sind, man sieht ja den Zustand.

Hier ist das einzige Problem der wertlose Kaufvertrag.

@basti313: somit ist meine Borbachtung bestätigt...

logisch, das der annehmende Händler der jungen Gebrauchten kaum ein Fähnchenhändler ist...

perfekter Zustand bleibt bei BMW, alles ungleich perfekt, geht in die Versteigerung, auch und insbesondere Unfaller zum Fähnchenhändler...

was imho heißt, das sie SCHLECHTER sind, denn die PERFEKTEN bleiben beim annehmendem Händler...

das hier "schlecht" - da alles bei BMW behoben wurde und somit dokumentiert - ein immerhin kalkulierbares Risiko ist - so der Preis stimmt - dem stimme ich zu.

auch, das nicht alle versteigerten Kfz einen Unfallschaden oa erlitten haben. ok.

Schlußfolgerung: bis 3 Jahre ==> vom BMW-Händler mit €+ oder gleich PS

all das hilft @Kunkel73 heute nicht wirklich. Ich bin mir sicher, er hätte den vermeintlichen Hagelschaden mit beigelackter Türe zumindest preislich anders verhandelt, so ihn der Händler korrekt und umfassend informiert hätte. Hier steht der Händler in der Pflicht, so er noch so elegant formuliert, gab er vor das der Wagen quasi unfallfrei war... dem ist offensichtlich nicht so!

Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, ist es imho wurscht, ob der Händler "wußte" oder nicht.

Er ist hier Vertragspartner und nicht die Coba.

So der Fuhrpark-Manager "quatscht" begeht er garantiert einen Vertragsbruch, sprich der wird sich brav hüten, "interna" auszuplaudern. Da erwarte ich "0" an verwertbarer Info.

Ich bin überhaupt kein Freund von gerichtlicher Auseinandersetzung, aber - so die Antwort des Händlers zu Beginn der kommenden Woche vorliegt - wird @Kunkel73 sich entscheiden, wie er weiter vorgeht.

Für den Händler ist das täglich Brot, der kennt die Tricks&Kniffe, ergo wird ein Gang zu einem Fachanwalt ein notwendiger Weg sein.

Da würde ich dann sehr genau hinhören, ob man tatsächlich rechtliche Schritte einleitet.

Lohnen wird sich das kaum, über Jahre hinweg ein zeitvergäudendes Ärgernis was letztendlich nur die Anwälte beschäftigt und nährt...

so machbar, würde ich versuchen den Hagelschaden unter Anrechnung der KM zurück zu geben...

leider bin ich in diesem Fall skeptisch... das man sich gütlich einigen kann...

ich bleibe gespannt wie diese verzwickte Kiste entzwickt wird, die Daumen bleiben gedrückt, @Kunkel73!

VG

kanne

 

 

 

 

Themenstarteram 19. Juli 2018 um 10:31

So nun hat sich das Autohaus gemeldet, man bietet mir 400Euro an. Aufgrund dessen man sagt man habe vom Vorschaden keine Kenntnis gehabt und könne diesen auch nicht beziffern. Man bekomme keine Daten vom Vorschaden durch die Firma die den Wagen von der Leasingfirma aufgekauft und an das Autohaus weiterverkauft hat. Die Summe von 400Euro wäre schon aus Kulanz?! Ich denke dann geht's doch noch zum Anwalt.

Entweder habe ich es Überlesen oder es wurde schlichtweg nicht erwähnt :

Grundsätzlich ist doch wichtig zu erfahren , ob es durch die Reparatur eine Wertminderung gibt und das kann dir nur jemand vom Fach beantworten ( z.b. DEKRA)

Sieht Diese darin keine Wertminderung (z.b. beim Wiederverkauf) , dann solltest du die 400 Euro annehmen.

Denn dann kann auch kein Anwalt dir was reissen. Es ensteht dir ja kein finanzieller Nachteil, den du ausgeglichen haben musst. (ggf Emotional)

Und 35 Eus für ein Blau/Weiss Emblem - who cares :)

Genau ein unabhängiges neutrales Wertgutachten bei der DEKRA bringt Klarheit in die Sache, und eventuell Angriffsfläche für deinen Anwalt...vorher würde ich mich nicht abspeisen lassen mit 400,- Euro.

Wer weiß was da noch rauskommt im nachhinein betrachtet...

Zitat:

@swa00 schrieb am 19. Juli 2018 um 12:47:42 Uhr:

Entweder habe ich es Überlesen oder es wurde schlichtweg nicht erwähnt :

Grundsätzlich ist doch wichtig zu erfahren , ob es durch die Reparatur eine Wertminderung gibt und das kann dir nur jemand vom Fach beantworten ( z.b. DEKRA)

Sieht Diese darin keine Wertminderung (z.b. beim Wiederverkauf) , dann solltest du die 400 Euro annehmen.

Denn dann kann auch kein Anwalt dir was reissen. Es ensteht dir ja kein finanzieller Nachteil, den du ausgeglichen haben musst. (ggf Emotional)

Und 35 Eus für ein Blau/Weiss Emblem - who cares :)

Wenn ich den Wagen von ihm privat kaufen wollen wuerde und er mir sagt, weil er ja muss, dass da ein Hagelschaden war, dann wuerde ich persoenlich schon eine "Wertminderung" beim Kaufpreis machen.

Gerade auch hinsichtlich der gruseligen Geschichte die dahinter steckt.

Für welchen Schade bietet man dir die 400 Euro an?

Gruß Volker

Denke die sind nur zu Beruhigung angesetzt wenn er annimmt ist es mit nachhaltigen Forderungen und Ansprüchen "Essig"

Also ab zum Fachmann und klären!

Themenstarteram 19. Juli 2018 um 13:41

@roomster5 von der Argumentation des Autohauses, würde es für den Hagelschaden nichts geben, da hier wohl nicht lackiert wurde, "nur gedrückt". Mit anderen Worten will das Autohaus sagen:Pech gehabt.Bei der Tür hinter dem Fahrer, sieht es so aus, daß da die Lackstärke 280 Micrometer stark ist. Hier ist was gemacht worden. Dafür die 400Euro, für den Hagelschaden nix. Aber ich habe da noch rausbekommen das im Schwellerbereich wohl auch eine Unfallschaden-Instandsetzung war. Das wollen die aber alles nicht wissen, da diese Daten angeblich nicht bei denen vorliegen . Ich habe mir aber die Werstatthistorie besorgt, da ist die rede von Tür hinten links instandgesetzt, Hagelschaden/Unfallschaden repariert(Schwellerabdeckung getauscht). ABER diese Daten bringen nicht viel da man sie nicht verwenden darf(Datenschutz)?!! Zumal bei den Daten nur Schlüssrenummern stehen, also keine Beträge. Ich bräuchte die Rechnungen der Reperaturen um die Wertminderung feststellen zu können. Die habe ich nicht, das Autohaus bekommt diese angeblich auch nicht von dem Vorbesitzer. Und bei BMW gibt es auch keine Info's aus Datenschutzgründen, also bin ich als Verbraucher der mit der A-Karte.

Zitat:

@Kunkel73 schrieb am 19. Juli 2018 um 12:31:19 Uhr:

So nun hat sich das Autohaus gemeldet, man bietet mir 400Euro an. Aufgrund dessen man sagt man habe vom Vorschaden keine Kenntnis gehabt und könne diesen auch nicht beziffern. Man bekomme keine Daten vom Vorschaden durch die Firma die den Wagen von der Leasingfirma aufgekauft und an das Autohaus weiterverkauft hat. Die Summe von 400Euro wäre schon aus Kulanz?! Ich denke dann geht's doch noch zum Anwalt.

Danke für die Rückmeldung. Wie ich bereits schrieb, mehr hab ihn auch nicht erwartet, bzw. auch gar nichts erwartet. Seitens des Autohauses ist hier nichts falsch gelaufen (rechtlich).

Wenn es dir die Sache wert ist, mach den Weg zum Anwalt aber auf jedenfall. Das ist schon immer noch ne andere Hausnummer. Nur dann geh den Weg auch bis zum Ende (Rechtsstreit), wenn das Autohaus auch hier abwiegelt. Wenn, dann richtig.

Zitat:

Ich bräuchte die Rechnungen der Reperaturen um die Wertminderung feststellen zu können.

Vielleicht hast du in deinem Ärger meinen Beitrag überlesen.

Du brauchst gar keine Rechnung und Beträge , die sind un-relevant und Vorschäden sind auch nicht datengeschützt.

Du brauchst ein ordentliches Gutachten - das wird Dir auch dein Anwalt anraten , denn auf deine Vermutungen und Erzählungen wird er nichts geben und erst recht nicht klagen - Die Beweislast liegt erst mal bei Dir.

Zumal die Dekra dann den Zugriff auf die Vorschäden/Reparaturen hat.

Du musst also was Greifbares in der Hand haben , dann kannst du dir erst Gedanken um weitere Schritte machen.

Wenn dann alles wie vermutet stimmt, so wirst du diese Kosten dann auch ersetzt bekommen .

Also ruf die DEKRA an.

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