E-up! Bestellung
Hat ein E-up! für mein Frau bestellt.
Blau Metallic mit Technik-Paket,DAB+ und Schnell-Lader.
LT Ende Dezember/Anfang Januar.
Hier in Norwegen kostet ein E-up! und ein High up! 75 ASG mit vergleichbaren Ausstattung beide um 24-25.000 Euro.
Beste Antwort im Thema
Hat ein E-up! für mein Frau bestellt.
Blau Metallic mit Technik-Paket,DAB+ und Schnell-Lader.
LT Ende Dezember/Anfang Januar.
Hier in Norwegen kostet ein E-up! und ein High up! 75 ASG mit vergleichbaren Ausstattung beide um 24-25.000 Euro.
132 Antworten
Zitat:
@qtom22 schrieb am 12. April 2020 um 08:41:25 Uhr:
Zitat:
@tannenbaumhund schrieb am 25. März 2020 um 21:43:37 Uhr:
https://www.volkswagen.de/.../volkswagen-lounge.html
Hier könnt ihr euch anmelden dann seht ihr die aktuellen ZeitenBraucht man dafür nicht schon die FIN des bestellten Fahrzeugs?
Gibt es dieses Portal auch bei Skoda?
Ich warte auch schon ewig auf meine CitiGo iV...
Werde Monat für Minat von meinem Händler vertröstet...
🙄🙁
Zitat:
@Lalungu schrieb am 16. Juni 2020 um 16:31:44 Uhr:
Zitat:
@qtom22 schrieb am 12. April 2020 um 08:41:25 Uhr:
Braucht man dafür nicht schon die FIN des bestellten Fahrzeugs?Gibt es dieses Portal auch bei Skoda?
Ich warte auch schon ewig auf meine CitiGo iV...
Werde Monat für Minat von meinem Händler vertröstet...
🙄🙁
Morgen...!
Leider nicht. Das steht nur bei VW bzw. beim E-Up zur Verfügung. Da hilft nur regelmäßig auf der Matte stehen und nach angemessener Zeit rechtliche Schritte einleiten!
MfG André
6Wochen nach dem Unverbindlichen Liefertermin kann man eine angemessene Frist von z.b. 2 Wochen stellen. Danach kann man VW in Lieferverzug setzen und hat rechtliche Möglichkeiten. Bei Seat z.b. hat man jeden Tag Geld bekommen den es länger gedauert hat.
Aber es heißt doch „unverbindlich“... Da würde ich mal den Ball flach halten.
Nik
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Zitat:
@Nik1435 schrieb am 17. Juni 2020 um 11:33:49 Uhr:
Aber es heißt doch „unverbindlich“... Da würde ich mal den Ball flach halten.Nik
Morgen...!
In der Rechtsprechung ist selbst "unverbindlich" ein verbindlicher Termin. In meinem Kaufvertrag steht als "unverbindlicher Liefertermin" Juni 2020. Der Verkäufer hat Ende Juni +6 Wochen Zeit das Fahrzeug zu liefern. Nach diesen 6 Wochen kann ich ihn in angemessener Frist (+2Wochen) in Verzug setzen. Anschließend kann ich u.a. Schadenersatz oder nen Mietauto fordern. Aufgrund von Corona (Werk stand ja 4 Wochen still +1 bis 2 Wochen hochfahren), wird das selbstredend anders bewertet. Steht ja mehr oder minder auch so im Kaufvertrag.
MfG André
Ich weiß ja nicht, wie es bei euch aussah (Neuwagen wurde zwingend gebraucht o.ä.), aber ich habe meinen alten Wagen einfach weitergefahren, bis der neue up! da war, egal wann unverbindlicher Liefertermin war. Mit dem Händler habe ich kurz gesprochen, bezüglich des Inzahlungnahmepreises und dass dieser Bestand hat, egal wie lange es mit der Lieferung dauert. Und fertig. Da habe ich nicht an Schadenersatz oder sonst was gedacht. Muss man denn immer rechtliche Schritte in Erwägung ziehen? Verstehe ich nicht. Kein Wunder, dass beim Händler alles immer teurer wird, wenn er sich gegen sowas absichern muss.......
Nik
Zitat:
@Nik1435 schrieb am 17. Juni 2020 um 18:13:13 Uhr:
Ich weiß ja nicht, wie es bei euch aussah (Neuwagen wurde zwingend gebraucht o.ä.), aber ich habe meinen alten Wagen einfach weitergefahren, bis der neue up! da war, egal wann unverbindlicher Liefertermin war. Mit dem Händler habe ich kurz gesprochen, bezüglich des Inzahlungnahmepreises und dass dieser Bestand hat, egal wie lange es mit der Lieferung dauert. Und fertig. Da habe ich nicht an Schadenersatz oder sonst was gedacht. Muss man denn immer rechtliche Schritte in Erwägung ziehen? Verstehe ich nicht. Kein Wunder, dass beim Händler alles immer teurer wird, wenn er sich gegen sowas absichern muss.......Nik
+1
Zitat:
@Nik1435 schrieb am 17. Juni 2020 um 18:13:13 Uhr:
Ich weiß ja nicht, wie es bei euch aussah (Neuwagen wurde zwingend gebraucht o.ä.), aber ich habe meinen alten Wagen einfach weitergefahren, bis der neue up! da war, egal wann unverbindlicher Liefertermin war. Mit dem Händler habe ich kurz gesprochen, bezüglich des Inzahlungnahmepreises und dass dieser Bestand hat, egal wie lange es mit der Lieferung dauert. Und fertig. Da habe ich nicht an Schadenersatz oder sonst was gedacht. Muss man denn immer rechtliche Schritte in Erwägung ziehen? Verstehe ich nicht. Kein Wunder, dass beim Händler alles immer teurer wird, wenn er sich gegen sowas absichern muss.......Nik
Morgen...!
Wenn du so durchs Leben gehst und rechtswidriges Verhalten tolerierst und akzeptierst, ist das deine persönliche Sache.
Aus landläufiger Meinung koordiniert und regelt ein Vertrag nun mal das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Im Sinne der Kundenzufriedenheit erwarte ich eine Leistung / Ware zu einem vereinbarten Preis, in einer bestimmten Qualität und zu einem festgelegten Zeitpunkt. Unter dem Synonym "ehrbarer Kaufmann" kann man das ebenfalls subsumieren. Verträge sind einzuhalten und vollständig zu erfüllen. Nach dem Grundsatz von Treu und Glauben handelt derjenige, der Verträge bricht, rechtswidrig und begeht damit eine Vertragsverletzung!
Daraus leiten sich nun mal die zuvor genannten Ansprüche ab.
Dein Händler wird nur deshalb teurer, weil er nicht, wie viele andere Unternehmen übrigens auch, den Kunden in das Zentrum seiner geschäftlichen Tätigkeit stellt. Der Kunde, also WIR, sind der einzige Grund, warum es Unternehmen gibt. Kein Unternehmen existiert zum Selbstzweck!
Ich erwarte (das erwarten auch andere von mir) einfach ausgedrückt, dass Verträge eingehalten werden. Nicht mehr... Nicht weniger.
MfG André
Wenn ich mit meinem alten Wagen weiterfahren kann, habe ich keinen Schaden und kann somit auch das „rechtswidrige Verhalten“ besten Gewissens tolerieren.
Ich habe ja nicht geschrieben, dass ich immer so durchs Leben gehe.
Aber man muss auch mal den Ball flach halten können und mit Augenmaß agieren.
Nik
Morgen...!
Der Gesetzgeber hat doch ein gesundes Augenmaß als Rechtsgrundlage geschaffen. Bei einem verbindlichen Liefertermin hat der Händler circa zwei Wochen Zeit um zu liefern. Bei einem unverbindlichen Liefertermin sind es ganze acht Wochen bzw. zwei Monate. Erst danach wird man sich intensiver mit dem Autohaus beschäftigen müssen.
In deinem Fall hat er ja fristgerecht, innerhalb der zwei Wochen, geliefert.
Die grundsätzliche Frage bei weiterfahrt des Altwagens ist doch, wer trägt das Risiko??? Man selbst und nicht der Händler, der nicht pünktlich liefert und damit den Vertrag nicht einhält. Sprich, wer zahlt einen möglichen Defekt / Reparatur / Unfall...Nicht der Händler!!!
Deshalb ist es richtig und wichtig Verträge einzuhalten.
MfG André
Das Risiko, dass dein alter Wagen vor Inzahlungnahme einen Unfall hat, hast du während der ganzen langen Lieferzeit. Und mit Kasko hält sich das finanzielle Risiko auch in Grenzen.
Nik
Das Risiko ist aber in Abhängigkeit von der Zeit nicht gleich groß!
Und das Argument Kaskoversicherung greift nur bei einer VK!
Morgen…!
Ich möchte diesbezüglich einfach mal folgende Beispiele bringen, um meine Gedanken darzulegen. Unabhängig von Corona ist mein unverbindlicher Liefertermin 06/2020. Mitte August kann ich meinen Händler in Verzug setzen, damit ich zum ~1. September „rechtliche Schritte“ unternehmen kann. Am besagten 1. September treffen wir uns und besprechen wie es weitergeht. Der Händler kann mir nun sagen, dass das Fahrzeug im November definitiv geliefert wird.
1. Wir verabreden (wie in deinem Fall), dass er mein Fahrzeug für Betrag X übernimmt. Ich fahre bis dahin auf mein Risiko mein Fahrzeug täglich 60 km weiter. (Fix zu den Daten meines Fahrzeugs: E-Klasse, 13 Jahre, 255 tkm, Restwert ~11k€, Vollkasko 300/150, Kilometerkosten (Volkosten) ~30 Cent)
1.1. Szenario I (ich fahre die zwei Monate problemlos durch)
An ~45 Tagen fahre ich meine tägliche Strecke von 60 km. Macht Risikokosten in Höhe von 810€ (30 Cent pro Kilometer Vollkosten). Man könnte darüber schreiten, ob die Vollkosten hier sinnvoll sein!
1.2 Szenario II (Defekt am Fahrzeug I)
Irgendwann im September zischt es. Ein vorderer Airmaticdämpfer ist hinüber. Kostenpunkt circa 1.000€. Plus die Kilometerkosten von 810 €, sind Risikokosten von 1.810€.
1.3 Szenario III (Defekt am Fahrzeug II)
Irgendwann im September zischt es. Ein vorderer Airmaticdämpfer ist hinüber. Kostenpunkt circa 1.000€. Ende Oktober der GAU. Die Kunststoffklappen im Saugrohr (typisches Problem) brechen und werden in den Motor gesaugt. Resultat Motorschaden. Gebrauchter Motor liegt bei ~3-4 t€ + Einbau/Transport, also ~5t€. Mit Motorschaden verkaufen/Händler übergeben, Restwert sinkt um 6 t€. Plus die Kilometerkosten von 810 €. Die Risikokosten liegen zwischen 6.810€ und 7.810€.
1.4 Szenario IV (Öffentlich fahren)
Ich verkaufe sofort mein Auto und fahre öffentlich. Kosten für zwei Monatskarten ~230€. Jedoch benötige ich 1 Stunde mehr Zeit pro Tag.
1.5 Szenario V (Unfall, verursacht durch mich)
Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert. Die Vollkasko übernimmt zum Glück die Kosten. Der Eigenanteil liegt bei 300€. Dazu kommt noch der Wertverlust aufgrund der Reparatur ~1.000€. Plus die Kilometerkosten von 810 €. Macht Risikokosten von 2.110€.
2. Der Händler stellt mir einen Mietwagen (VW Up) als Kompensation des Lieferverzugs zur Verfügung.
2.1. Szenario I (ich fahre die zwei Monate durch)
Der Verbrauch des Fahrzeugs liegt bei rund 4L/100km. Bei 1,25€ pro Liter Benzin zahle ich für 100 km rund 5€. Macht für zwei Monate 135€. Alle restlichen Fahrzeugkosten werden durch den Händler getragen.
2.2 Szenario II (Unfall / Defekt)
Bei einem Unfall trage ich den Eigenanteil (z.B. 300€). Der Wertverlust ist für mich irrelevant. Bei einem Defekt rufe ich die Werkstatt an und lasse das Fahrzeug auf deren Kosten reparieren.
Die oben dargestellten Szenarien sollen „unvollständig“ aufzeigen, was alles in zwei Monaten passieren kann. Selbstverständlich kann dieses auch vorher oder viel später eintreten. Aber eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass es genau in diesem Zeitraum eintritt!
Anhand der Zahlen kann man auch gut erkennen, dass das Mietauto nicht nur die günstigste, sondern auch, aus meiner Sicht, die risikoärmste Fortbewegung für die zwei Monate ist.
Ganz ehrlich und unter uns. Ich habe keine Lust mein hart verdientes Geld einem Risiko auszusetzen, nur weil Verträge von anderer Seite nicht eingehalten werden!
MfG André
Zu deinem letzten Satz: Grundsätzlich sollte man kein Auto kaufen, wenn man sein hart verdientes Geld keinem Risiko aussetzen möchte. Da haben wir alle hier schon nen Tausender verloren, als wir mit dem neuen up! vom Hof des Händlers gefahren sind. 😉
Ich glaube, dass es in deinem Fall bei der Tagesfahrleistung dann wirklich das Bestes ist, sich einen Werkstattwagen vom Händler geben zu lassen. Generell wird man aber nie mit irgendwelchen "Schadenersatzzahlungen" seine Kosten bei einem Totalausfall des "Inzahlungnahme-Wagens" decken können. Der Händler kann schlicht und einfach nichts dafür, wenn man mit dem alten Wagen nen Unfall baut. Das Risiko hat man mit dem Fahrzeug und im Straßenverkehr einfach. Und da muss man auch manchmal den Schaden tragen "wie ein Mann" wenn es die Versicherung nicht abdeckt.
Die Begriffe "rechtswidriges Verhalten" und "Schadenersatz" im Zusammenhang mit einer verzögerten Auslieferung stören mich hier sehr. Ich bin immer noch der Meinung, dass ich mit einem einfachen Gespräch beim Händler mehr erreiche als mit dem Anwalt. Das habe ich schon selbst oft genug in der Autowerkstatt erfahren. Wirklich. 😉
Nik