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E 300 de 4Matic nur noch 230 km/h Vmax

Mercedes E-Klasse W213
Themenstarteram 3. August 2020 um 9:15

Moin,

das Thema wurde ja bereits von einem anderen User im Thread angesprochen, blieb aber leider unbeantwortet. Der E300de 4Matic hat, im Gegensatz zum E300de, nur noch eine Vmax von 230km/h. Weiß jemand weshalb das so ist? Meine Vermutung liegt ja darin, dass der E300de bereits in Vergangenheit Probleme gehabt haben müsste, die 250 km/h zu erreichen, da bei leerem Akku die Leistung nicht ausreichend ist. Beim E300de 4 Matic hat man nun bewusst 230 km/h in die Papier geschrieben um Reklamationen und/oder Beschwerden zu vermeiden. In den meisten Situatioen erreicht er dennoch 250 km/h. Ein Unterschied von 20km/h lässt sich doch nicht durch einen Allradantrieb erklären. Alternativ könnte es natürlich sein, dass man den E300de 4Matic bewusst bei 230 km/h abgeregelt hat. Was denkt ihr? Würdet ihr, wenn es denn wirklich eine feste Abregelung ist eher auf den 4Matic verzichten oder lieber auf 20km/h Endgeschwindigkeit?

LG

Philipp

Beste Antwort im Thema

Das wird hier jetzt eindeutig pathologisch. Vielleicht solltest Du mal fachkundige Hilfe suchen. Das ist mein letztes Statement in dieser Sache.

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Zitat:

@Gismo79 schrieb am 15. November 2020 um 11:10:09 Uhr:

Die beweislast liegt erstmal immer bei dem der zu schnell gefahren ist. Daher bist du erstmal in der Schuld...

Da kannst du noch so viel drehen... Es ist so.

Du bist viel zu schnell in Deiner Prüfung. Im ersten Schritt muss erstmal festgestellt werden, wie schnell man war. Hierfür ist der - z.B. - Spurwechsler beweisbelastet.

So einfach, wie Du Dir die Welt malst, ist es nicht.

@goethepuschkin

 

Das sag ich ja die ganze Zeit... Aber ok...

Zitat:

@GoethePuschkin schrieb am 15. November 2020 um 11:23:19 Uhr:

Kleine Geschichte von mir dazu:

2004 selbstverschuldeter Unfall bei Tempo 200. Ergebnis: Totalschaden und Strafbefehl von 500 €.

Ablauf: Auf A7 Richtung Süden irgendwo in der Gegend bei Oberthulba. Sonntag Mittag. Strahlender Sonnenschein. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, keine Warnbake. 3 spurig, alles frei. Außer mir kein Fahrzeug weit und breit.

Dachte noch, musst ja egtl. nicht so schnell fahren. Bin in einer leichten Rechtskurve vom Gas weg. Plötzlich hat sich mein Alfa gedreht. Geschleudert. Teilweise abgefangen. Rückwärts weiter. Dann wieder Schleudern und vorne rechts in die Leitplanke gedonnert.

Abschlepper meinte, er habe kurz vorher schon zwei vor mir da abgeschleppt. Einschläge waren noch zu sehen.

Begründung für Strafbefehl: Nicht angepasste Geschwindigkeit und dadurch Gefährdung einer anderen Person (meine Frau als Beifahrerin).

Seit dem fahre ich fast ausschließlich Richtgeschwindigkeit.

Gruß GoethePuschkin

PS: Inzwischen gibt's an der Stelle übrigens eine Warnbake und Geschwindigkeitsbegrenzung.

Merke: nicht jede Autobahnkurve, in der es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, kann man mit 200 nehmen.

Um so etwas zu vermeiden, fahre ich nur schnell auf Strecken, die ich sehr gut kenne oder gerade sind!

Wegen solcher Unfälle sind unsere Autobahnen ständig mit 120/130 in den leichten Kurven zugepflastert.

ABER: Hauptsache es hat sich niemand weh getan. Der Rest ist nur Blech.

Frage: gab es auch Punkte/Führerscheinentzug?

 

@GoethePuschkin : Irgendwas stimmt mit Deiner Geschichte nicht. § 315 c StGB - Straßenverkehrsgefährdung - setzt neben der bei Dir vermutlich gegebenen Gefährdung von Leib und Leben einer Dritten zunächst grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten voraus. Wenn dort unbegrenzt war und Du bist das gefahren, wird man das nur schwer hinsubsummieren können. Ich hoffe Du hast Einspruch in den Strafbefehl eingelegt.

Die Lektion habe ich ja gelernt. Gott sei Dank nur Blechschaden, keine Verletzungen.

Kein Führerscheinentzug. Zusätzlich aber Punkte. Weiß nicht mehr wieviel. Ich glaube, 3 oder 5.

Zitat:

@alphafisch schrieb am 15. November 2020 um 11:47:25 Uhr:

Merke: nicht jede Autobahnkurve, in der es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, kann man mit 200 nehmen.

Um so etwas zu vermeiden, fahre ich nur schnell auf Strecken, die ich sehr gut kenne oder gerade sind!

Wegen solcher Unfälle sind unsere Autobahnen ständig mit 120/130 in den leichten Kurven zugepflastert.

ABER: Hauptsache es hat sich niemand weh getan. Der Rest ist nur Blech.

Frage: gab es auch Punkte/Führerscheinentzug?

Nach meiner Erinnerung war es so.

Nein, ich habe keinen Einspruch eingelegt.

1. Stand noch Wochen danach unter Schock. Konnte erst etwa 1 Jahr später wieder auf die Autobahn.

2. Mein Schwager (Anwalt) sah nur geringe Aussichten auf Erfolg, aber größeres Risiko auf Verschlechterung. Schließlich war es ja so: Ich war schuldig und hatte einen lieben Menschen gefährdet.

3. Brauchte von heute auf morgen neues Auto. Kann nur mit Auto zur Arbeit kommen.

4. War 4 Wochen vor der Hochzeit. Meine Frau war damals noch meine Verlobte. Hatte noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und wir waren mitten im Organisieren von Papieren.

Ich war damals also in einer schwierigen Situation. Auch etwas überfordert mit allem.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 15. November 2020 um 11:48:01 Uhr:

@GoethePuschkin : Irgendwas stimmt mit Deiner Geschichte nicht. § 315 c StGB - Straßenverkehrsgefährdung - setzt neben der bei Dir vermutlich gegebenen Gefährdung von Leib und Leben einer Dritten zunächst grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten voraus. Wenn dort unbegrenzt war und Du bist das gefahren, wird man das nur schwer hinsubsummieren können. Ich hoffe Du hast Einspruch in den Strafbefehl eingelegt.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 15. November 2020 um 11:27:30 Uhr:

Zitat:

@Gismo79 schrieb am 15. November 2020 um 11:10:09 Uhr:

Die beweislast liegt erstmal immer bei dem der zu schnell gefahren ist. Daher bist du erstmal in der Schuld...

Da kannst du noch so viel drehen... Es ist so.

Du bist viel zu schnell in Deiner Prüfung. Im ersten Schritt muss erstmal festgestellt werden, wie schnell man war. Hierfür ist der - z.B. - Spurwechsler beweisbelastet.

So einfach, wie Du Dir die Welt malst, ist es nicht.

Sorry, aber die Beweislast ist aus meiner Sicht tatsächlich recht einfach. Bei einem Unfall mit Airbag-Auslösung (und das ist bei AB-Geschwindigkeiten i.d.R. der Fall) werden alle Daten (auch mehrere Sekunden vor der Auslösung) in den Steuergeräten der Unfallfahrzeuge gespeichert. Daher lassen sich relativ schnell die gefahrenen Geschwindigkeiten (und auch andere Fahrzustände wie Bremsen, Blinken etc.) vor und in der Unfallsituation gerichtsfest nachvollziehen.

Nehmen wir also das Beispiel, dass ein Fahrzeug bei Richtgeschwindigkeit einen Spurwechsel auf die Überholspur vollzieht und es dabei zum Unfall mit einem von hinten kommenden Fahrzeug kommt. Wenn dabei das Fahrzeug, welches von hinten reingefahren ist, deutlich über 130 km/h gefahren ist (was in diesem Beispiel bereits anzunehmen ist - sonst aber ausgelesen werden kann), dann kommt es zunächst zur Beweislastumkehr. Dann muß nämlich vom Schnellfahrer bewiesen werden, dass ein Unfall auch bei 130 km/h durch ein Fehverhalten des Spurwechslers unvermeidlich gewesen wäre (z.B. wegen zu geringem Abstand beim Rausziehen, zu geringe Differenzgeschwindigkeit, kein Blinken etc.). Zusätzlich gibt es im Unfall-Gutachten natürlich noch viele individuelle Faktoren wie Strassen- und Sichtverhältnisse, Verkehrsdichte etc zu berücksichtigen.

Am Ende stimmt es, dass wohl nie eine genaue Vorhersage der Schuldverteilung am grünen Tisch getroffen werden kann, sondern wird immer eine Einzelfallbetrachtung unter Abwägung aller Umstände (belastend wie entlastend) durchgeführt werden muss.

Just my 2 cts.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 15. November 2020 um 11:48:01 Uhr:

@GoethePuschkin : Irgendwas stimmt mit Deiner Geschichte nicht. § 315 c StGB - Straßenverkehrsgefährdung - setzt neben der bei Dir vermutlich gegebenen Gefährdung von Leib und Leben einer Dritten zunächst grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten voraus. Wenn dort unbegrenzt war und Du bist das gefahren, wird man das nur schwer hinsubsummieren können. Ich hoffe Du hast Einspruch in den Strafbefehl eingelegt.

Ich bin zwar kein Jurist, aber das stimmt meines Erachtens so nicht. Nach § 315 c, Abs. 3 StGB reicht bereits Fahrlässigkeit für den Tatbestand einer Gefährdung aus. Wichtig ist dabei, dass eine Gefährdung nicht zwangsläufig auch zu einem tatsächlichen Schaden bei einer betroffenen (gefährdeten) Person führen muss. „Gefährdung“ beschreibt also nur eine potentielle Quelle des Schadens.

Und ohne den genauen Fall und die Begründung zu kennen kann ich mir aber vorstellen, dass sich ein Vorwurf einer fahrlässigen Gefährdung in diesem Fall vermutlich auf § 3, Abs. 1 StVO gestützt haben könnte, nach dem immer nur so schnell gefahren werden darf, dass das Fahrzeug ständig beherrschbar bleibt. Auch eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit "unbegrenzt" gilt gemäß StVO immer nur für die günstigsten Umstände (auch und insbesondere unter Berücksichtigung von § 1 StVO) und heißt in keinem Fall, dass hier jedes Fahrzeug mit jedem Fahrer und in jeder Situation gefahrlos die maximale Geschwindigkeit des Fahrzeugs fahren kann.

Ich persönlich würde daher auch davon ausgehen, dass ein Einspruch vermutlich wenig Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Aber das wäre ohnehin Kaffeesatzlesen und hilft @GoethePuschkin jetzt auch nicht mehr.

Und jetzt sind wir gaaanz weit OT und vielleicht auch im falschen Forum... ;)

Ich habe mit dem Thema etwas berufliche Erfahrung. Airbag-Steuergeräte müssen erst mal vorhanden sein. Daran scheitert es insbesondere nach einem Totalschaden im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht selten, da die Fahrzeuge bereits verwertet wurden. Eine Sicherstellung geschieht von Amts wegen nur auf Anordnung der Staatsanwaltschaft, die dies aber lediglich bei beträchtlichen Personenschaden überhaupt in Betracht ziehen wird. Ferner wird hier nur die beim Anstoß herrschende Geschwindigkeit niedergelegt und nicht die zuvor gefahrene.

Betreffend § 315c hast Du die Norm falsch verstanden. Man kann diesen in einer Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeitskombination verwirklichen. Trotzdem müssen die Tatbestandsmerkmale von Abs. 1 zusätzlich vorliegen - allein: Man kann sich bereits fahrlässig grob verkehrswidrig verhalten.

Es muss also eine der Todsünden des Straßenverkehrs vorliegen (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 lit a-g StGB). Als einzig in Betracht kommende Variante dürfte hier § 315c Abs. 1 Nr. 2 lit. d StGB sein. Dieser setzt neben unangepasster Geschwindigkeit (§ 3 Abs. 1 S. 2 StVO) eben auch eine unübersichtliche Stelle voraus. Eine schlichte Autobahnkurve erfüllt dieses Tatbestandsmerkmal indes regelmäßig nicht. Selbst wenn diese im Sinne der Norm unübersichtlich sein sollte, so ist die Pflichtwidrigkeit so gering, dass eine Verurteilung ausscheidet.

Hier ist die Pflicht der Straßenverkehrsbehörde zu sehen, derart gefährliche Stellen zu sichern (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorwegweiser), die Umweltbedingungen zur Tatzeit usw.

Was bleibt da noch übrig.

Mit der hier vertretenen Logik wäre jeder selbstverschuldete Autounfall eine Straftat.

@Gismo79

Also wenn für Dich 200 nicht sicher beherrschbar sind, ist meine dringende Empfehlung auf jeden Fall diese Geschwindigkeit nie zu fahren!

Ich weiß, dass ich das kann.

Ein Tier, das auf die Fahrbahn läuft, sieht man vorher auf die Fahrbahn zulaufen. Steht der Wald so dicht an der Fahrbahn, das man es nicht sehen kann, darf man eben nicht 200 fahren!

Fährt rechts ein Fahrzeug auf einen LKW zu, rechne ich damit, dass der Fahrer rauszieht und reduziere das Tempo und setz den Fuß profilaktisch auf die Bremse.

Alle meine Unfälle sind nicht bei hohem Tempo passiert sondern innerorts oder in der Autobahnkolonne (gibt so Vollpfosten die einem von hinten in die Stoßstange kriechen obwohl man mit 80 durch die Baustelle kriechen muss). Oder die Helden, die im Kreisverkehr noch unbedingt vor dir einfahren müssen, Spastis die in den Sicherheitsabstand reinbraten und nicht damit rechnen, dass die Kolonne plötzlich stark bremst.

Wenn ich hier lese, dass eine Karre auf leerer Autobahn den Abgang macht, frag ich mich ernsthaft, wo ist der Popometer abgeblieben? Kein Auto geht in einen unstabilen Fahrzustand ohne das vorher anzukündigen.

Ich bin sowieso für ein obligatorisches Fahrsicherheitstraining für alle, denn je älter ich werde umso mehr drängt sich mir der Eindruck auf, dass die meisten Menschen nicht wissen was sie tun.

Jemand der Rennen im öffentlichen Straßenverkehr fährt, gehört definitiv nicht an das Steuer eines Autos. Dabei spielt es keine Rolle, ob das ein 300de mit „nur“ 235 Spitze , ein Polo mit 185 oder ein Aventador mit 350 ist.

Wer Rennen fahren will, kann ja Sonntags auf dem Nürburgring sein Glück versuchen.

Insofern finde ich Dein Beispringen für jemanden, der nachts bei Starkregen ein Straßenrennen mit einem Audi austrägt, gelinde gesagt befremdlich. Sowenig wie ich einerseits Deine Argumente nicht schlüssig finde, wenn Du sagst 200 sei nicht beherrschbar aber andererseits uns Pharisäertum vorwirfst.

 

@J.M.G.

Du hast völlig recht mit Deinen Ausführungen!

Wie gesagt, ich sprech hier nicht von mir, ich fahre schon lange Auto und wahrscheinlich mehr als die meisten hier... Ich komm ohne Probleme mit 250+ klar, aber jeder der behauptet er kann das sicher fahren der hat keine ahnung... Sorry, ist aber so...

Die Gründe hierfür hab ich schon ausführlich aufgezählt hier...

 

Und wenn du dich mal nur mit der menschlichen biologie auseinander setzt dann kann alleine dein Gehirn das schon gar nicht so schnell verarbeiten... Du legst bei 250km/h in der Sekunde knapp 70meter zurück, bis dein Gehirn sagt das du bremsen musst geht mind 1 Sekunde rum wenn du ein Hinrerniss siehst... Das heisst du fährst in der Zeit mind 70 Meter, dann kommt noch der Bremsweg dazu sprich die Physik etc....

Also sorry, vergiss es....

@Gismo79

Aber das ist doch widersinnig!! Entweder Du kommst mit 250 klar oder Du bist nicht sicher. Beides geht nicht!!

 

Edit:

Ich weiß um die Biologie und um die Physik, das brauchst Du mir nicht erklären.

Nach Deiner Diktion ist dann alles über 26 km/h für den Menschen sowieso zu schnell! Und nun?

Okay, wie soll das beides nicht gehen?

Schonmal drüber nachgedacht das es sein kann das man z.b. damit klar kommt ohne Gurt zu fahren aber das es nicht sicher ist?

 

Oder geht das in deiner Welt auch nicht?

 

Ja, ist es auch um ehrlich zu sein, deshalb kann man sich auch nicht hin stellen und sagen es ist sicher, dass ist es eben nicht..... Ganz einfach...

Zitat:

@Gismo79 schrieb am 15. November 2020 um 15:58:19 Uhr:

Wie gesagt, ich sprech hier nicht von mir, ich fahre schon lange Auto und wahrscheinlich mehr als die meisten hier... Ich komm ohne Probleme mit 250+ klar, aber jeder der behauptet er kann das sicher fahren der hat keine ahnung... Sorry, ist aber so...

Die Gründe hierfür hab ich schon ausführlich aufgezählt hier...

Und wenn du dich mal nur mit der menschlichen biologie auseinander setzt dann kann alleine dein Gehirn das schon gar nicht so schnell verarbeiten... Du legst bei 250km/h in der Sekunde knapp 70meter zurück, bis dein Gehirn sagt das du bremsen musst geht mind 1 Sekunde rum wenn du ein Hinrerniss siehst... Das heisst du fährst in der Zeit mind 70 Meter, dann kommt noch der Bremsweg dazu sprich die Physik etc....

Also sorry, vergiss es....

du kommst bei 250+ "ohne Probleme klar"

aber sagst im selben Satz, dass man das nicht sicher fahren kann.:confused:

Was denn nun: keine Probleme oder unsicher?

 

Sieh Antwort oben...

 

Ich muss euch ja jetzt nicht die Definition von sicher erklären oder?

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