E 300 de 4Matic nur noch 230 km/h Vmax

Mercedes E-Klasse W213

Moin,
das Thema wurde ja bereits von einem anderen User im Thread angesprochen, blieb aber leider unbeantwortet. Der E300de 4Matic hat, im Gegensatz zum E300de, nur noch eine Vmax von 230km/h. Weiß jemand weshalb das so ist? Meine Vermutung liegt ja darin, dass der E300de bereits in Vergangenheit Probleme gehabt haben müsste, die 250 km/h zu erreichen, da bei leerem Akku die Leistung nicht ausreichend ist. Beim E300de 4 Matic hat man nun bewusst 230 km/h in die Papier geschrieben um Reklamationen und/oder Beschwerden zu vermeiden. In den meisten Situatioen erreicht er dennoch 250 km/h. Ein Unterschied von 20km/h lässt sich doch nicht durch einen Allradantrieb erklären. Alternativ könnte es natürlich sein, dass man den E300de 4Matic bewusst bei 230 km/h abgeregelt hat. Was denkt ihr? Würdet ihr, wenn es denn wirklich eine feste Abregelung ist eher auf den 4Matic verzichten oder lieber auf 20km/h Endgeschwindigkeit?

LG
Philipp

Beste Antwort im Thema

Das wird hier jetzt eindeutig pathologisch. Vielleicht solltest Du mal fachkundige Hilfe suchen. Das ist mein letztes Statement in dieser Sache.

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Wer sagt denn das ich das mache?
Du verwechselst mich mit nem anderem hier....

Schau dir nochmal meine Postings genau an... Ich find es nur affig hier jemand der das macht zu verurteilen wenn man selber wahrscheinlich genung Dreck am stecken hat...

Wie man sieht hast du es ja auch, offensichtlich weisst du was es heisst schnell zu fahren... Und wenn du mit über 200 nen Unfall baust bist du zu 100% teilschuld, 200 sind schon lange nicht mehr beherrschbar...
Oder willst du mir jetzt sagen das 200 oder 250 SICHER beherrschbar sind?
Selbst wenn die AB leer ist, denn es kann dir jeder Zeit ein Tier oder sonst was vor die Karre laufen... Dir ist schon klar wenn die AB leer ish das weiter vorne einer drauf fahren kann oder?
Dann wärst du der erste auf der Welt der garantieren kann...

Merkst was?

Nochmal, wer im glasshaus sitzt.... 🙂

Hallo ins Forum,

Zitat:

@Gismo79 schrieb am 14. November 2020 um 22:19:02 Uhr:


Wie man sieht hast du es ja auch, offensichtlich weisst du was es heisst schnell zu fahren... Und wenn du mit über 200 nen Unfall baust bist du zu 100% teilschuld, 200 sind schon lange nicht mehr beherrschbar...
Oder willst du mir jetzt sagen das 200 oder 250 SICHER beherrschbar sind?

200+ ist sicher beherrschbar, wenn die Rahmenbedingungen stimmen (insbesondere trockene Strecke).

Übrigens die Rechtsprechung ist da recht einfach: Wenn es auf der Autobahn zu einem Unfall kommt und einer der Beteiligten hat >130 drauf, kommt es darauf an, wie die Umstände sind. Wenn der Unfall auch bei 130 nicht vermeidbar gewesen wäre (kann man ja durch analytische Gutachten berechnen), hat der Schnellfahrer keine Teilschuld. Ebenso, wenn der Reinfahrer (um die Situationen dürfte es im Regelfall gehen), bewusst belehrend reingefahren ist. Ach ja, selbst wenn beträgt die Teilschuld keinesfalls 100%, sondern deutlich weniger.

Um die Frage geht's aber bei der Randdiskussion gar nicht.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

@Gismo79 schrieb am 14. November 2020 um 17:14:22 Uhr:


Also, ob du 200+ im dunkeln fährst oder im Regen spielt am Ende keine Rolle.
In Deutschland gibt es eine Richtgeschwindikeit die ist bei 130km/h
Wenn du oberhalb von 130 nen Unfall baust dann hast du Teilschuld und da spielt es keinen Rolle ob du 200 oder 250 fährst...
Und ich kenne auch kein Gesetz in dem steht das ich nen schnellen ampelstart machen darf... So lange es die Geschwindigkeit nicht übersteigt die erlaubt ist.... Durchdrehende Reifen sind nicht erlaubt.... Alles andere schon...

Danke Gismo, endlich mal jemand der das versteht. Ich habe mehrfach gesagt, dass ich niemanden gefährde und es nur Fahrspass ist.

Zitat:

@antarantar schrieb am 15. November 2020 um 00:43:31 Uhr:


Danke Gismo, endlich mal jemand der das versteht. Ich habe mehrfach gesagt, dass ich niemanden gefährde und es nur Fahrspass ist.

Noch ein letztes Mal, just for the record und diesmal ganz l a n g s a m und deutlich für alle, die es immer noch nicht kapiert haben oder kapieren wollen:

Ein Beschleunigungsrennen auf öffentlichen Straßen bei über 200 km/h, Dunkelheit und Starkregen - völlig unabhängig von Fahrzeug und Leistung - hat mit „Fahrspass“ rein gar nichts mehr zu tun sondern IST eine (grob fahrlässige) Gefährdung im Straßenverkehr. Punkt.

Und jeder Versuch sich das irgendwie schön zu reden oder zu rechtfertigen demonstriert aus meiner Sicht lediglich einen eklatanten Mangel an Urteilsvermögen und am Ende eine fehlende geistige Reife zum Führen eines Fahrzeugs.

Just my 2 cts.

@BMW-E30-Cab: Und ich dachte Du wärst deutlich genug gewesen. Aber vermutlich wieder so ein Fall einer „Egomanie-Blase“ und gehörigen Portion „alternativer Fakten“ 🙄

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@212059

Soviel dazu.... Aber glaub du mal weiter das einem da nichts passiert....
Man KANN auf einer öffentlichen Autobahn NIEMALS sicher unterwegs sein weil es immer Faktoren gibt die man nicht kennt... Daher bekommt man zu 99.9% teilschuld... Es sei den du sperst die AB ab, aber da kannst auch gleich auf eine Rennstrecke fahren....
Und da brauchst du auch keinen 'gutachter' was soll der begutachten? Ja, ist ne öffentliche strasse, da fahren andere drauf?...

https://mobil.kostenlose-urteile.de/...htgeschwindigkeit.news26754.htm

Und ich hab geschrieben das man zu 100% TEILSCHULD, bekommt und nicht zu 100% VOLLE Schuld.. Mal bitte genau lesen...

Geht doch mit der Diskussion in ein Rechtsanwalt Forum..

Brauch man nicht, die Lage ist eindeutig, nur wollen das paar nicht wahrhaben.....

Zitat:

@Gismo79 schrieb am 15. November 2020 um 09:29:02 Uhr:


Brauch man nicht, die Lage ist eindeutig, nur wollen das paar nicht wahrhaben.....

Mumpitz.

Ok...

Die streitentscheidende Norm dürfte beim Verkehrsunfall zwischen zwei Kraftfahrzeugen regelmäßig § 17 StVG sein. Demnach haften - vereinfacht (!) - beide Fahrzeughalter 50:50 für einen Schaden. Diese Wertung des Gesetzgebers ergibt sich aus der sogenannten Betriebsgefahr. Danach ist der Betrieb eines Kraftfahrzeug derart gefährlich, dass man dafür verschuldensunabhängig zunächst geradestehen soll.

Macht jetzt ein Verkehrsteilnehmer etwas falsch, so wir dessen Verschulden - also das, was über die normale Betriebsgefahr hinaus geht - nach oben verschoben. Allerdings muss die Handlung ursächlich für Schadenseintritt oder Schadenshöhe geworden sein.

Macht man nichts falsch, haftet man nur für die Betriebsgefahr, es sei denn das eigene - zwar rechtmäßige - Verhalten ist derart gefahrerhöhend, dass es von der normalen Betriebsgefahr nicht mehr gedeckt wird. Dies ist bei Fahrten oberhalb von 130km/h der Fall. Aber auch hier gilt das zuvor gesagte: Es muss auch ursächlich für den Schaden geworden sein. Wäre der Unfall auch bei Richtgeschwindigkeit nicht durch einen idealen Autofahrer verhindert worden, so hat sich die Gefahrerhöhung nicht ausgewirkt und ein höhere Haftungsquote scheidet aus.

Fazit: 50:50. Je nach Fehlverhalten (oder Gefahrerhöhung) verschiebt sich die Quote - durchaus auch auf 100:0 oder 0:100. Bei Hochgeschwindigkeitsautobahnunfällen sind mir persönlich mehrere Entscheidungen bekannt, die 0:100 für den Schnellfahrer ausgingen, eben weil die Gefahrerhöhung nicht kausal war (Spurwechselunfälle).

Das hat aber nichts mit Einschätzung zu tun sondern mit Glück! Mehr nicht.
Du kannst einfach vorher nicht wissen ob es sicher ist oder nicht. Das kann man versuchen zu drehen wie man will.
Auf einer öffentlichen Strasse kann man nicht wissen ob weiter vorne jemand auf der linken Spur ist.
Das du da mit 0:100 raus kommst hat nichts mit Einschätzung der Lage zu tun.... Das ist einfach nur Zufall.

Fakt ist, wenn du mehr als 130 fährst dann bist du automatisch erstmal in der Haftung.
Hier tun nur einige so als wäre das nicht so und beleidigen andere...
Wie ich schon oben geschrieben hab, Wasser Prädigen und Wein saufen....
Das es nicht so super ist bei Regen und Dunkelheit schnell zu fahren ist ja klar...
Aber da muss man nicht gleich abfällig werden....
Wenn sich beide darauf einlassen und es passiert was, sind sie beide schuld... Ende...

Falscher Thread - sorry

Zitat:

@Gismo79 schrieb am 15. November 2020 um 10:57:53 Uhr:


Fakt ist, wenn du mehr als 130 fährst dann bist du automatisch erstmal in der Haftung.

Nein. Denn hierfür gelten zunächst Darlegungs- und Beweislastregeln.

Die beweislast liegt erstmal immer bei dem der zu schnell gefahren ist. Daher bist du erstmal in der Schuld...
Da kannst du noch so viel drehen... Es ist so.

Kleine Geschichte von mir dazu:
2004 selbstverschuldeter Unfall bei Tempo 200. Ergebnis: Totalschaden und Strafbefehl von 500 €.
Ablauf: Auf A7 Richtung Süden irgendwo in der Gegend bei Oberthulba. Sonntag Mittag. Strahlender Sonnenschein. Keine Geschwindigkeitsbegrenzung, keine Warnbake. 3 spurig, alles frei. Außer mir kein Fahrzeug weit und breit.
Dachte noch, musst ja egtl. nicht so schnell fahren. Bin in einer leichten Rechtskurve vom Gas weg. Plötzlich hat sich mein Alfa gedreht. Geschleudert. Teilweise abgefangen. Rückwärts weiter. Dann wieder Schleudern und vorne rechts in die Leitplanke gedonnert.
Abschlepper meinte, er habe kurz vorher schon zwei vor mir da abgeschleppt. Einschläge waren noch zu sehen.
Begründung für Strafbefehl: Nicht angepasste Geschwindigkeit und dadurch Gefährdung einer anderen Person (meine Frau als Beifahrerin).
Seit dem fahre ich fast ausschließlich Richtgeschwindigkeit.
Gruß GoethePuschkin
PS: Inzwischen gibt's an der Stelle übrigens eine Warnbake und Geschwindigkeitsbegrenzung.

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