DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Hallo DSG Fahrer .. ich habe nach 34 Jahren schalt wagen . Jetzt ein automatisch DSG 7 S tronic mit nas Kupplung 382 bevor ich mir das Auto gekauft habe , habe ich mich über den Motor u Getriebe Informationen geholt welcher keine Probleme machen , viel gelesen.. und immer wurde über das 200 DSG geschrieben man solle die Hände da von lassen . Das sehr viele da mit echt Probleme haben . ich verstehe nicht warum man sich nicht vorher Informationen einholt

Zitat:

ich verstehe nicht warum man sich nicht vorher Informationen einholt

Du redest Dich leicht - Hans 😉

Das ist so wie mit der Heirat. Ob die ein Fehler war oder nicht zeigt sich erst viel später.
Obwohl dies seit vielen Generationen bekannt ist muß es aber trotzdem jeder für sich austesten ... 😁

Recht hat er. Ich habe den Fehler gemacht und mich vorher nicht informiert. Ärgert mich unheimlich, ich habe aber das Glück das ich da +- 0 raus komme (sofern das so läuft wie ich das vor Augen habe).

Den ganzen Ärger, dass Theater hätte ich mir gern erspart, hätte nicht sein müssen und hätte ich gern drauf verzichtet.

Mit viel Pech muss ich 5 000 € drauf legen bzw. kaufe dann einen Jahreswagen. Dann auch wieder +- 0.

VG Thommi

Kann ich nicht bestätigen. Ich habe mich 2015/16 vorher informiert, es gab aber auch viele Stimmen die gesagt haben, es wären nur Einzelfälle und eigentlich sei das DQ200 unproblematisch. Dazu ein Octavia 1.6 TDI-Fahrer im Bekanntenkreis, bei dem es problemlos läuft und die Zusicherung, die Anschlussgarantie würde sich kümmern, falls es zu Problemen kommen sollte.
Die Informationslage ist halt nicht so eindeutig, wie es jetzt hier dargestellt wird, zumal das gehäufte Rutschen erst seit ~2 Jahren so richtig aufkommt.

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Hans (ich glaube nicht, dass du so heißt), diesen unterirdisch formatierten Beitrag musst du wirklich nicht nochmal ein zweites Mal posten. Das Getriebe heißt davon abgesehen DQ381, nicht "DSG 7 S tronic mit nas Kupplung 382". 😉

Ich hatte vor meinen Audi A4 B9 Tdi S tronic .. 11 Jahre den Audi A4 B6 mit 1,9 Tdi 132 Ps PD da wollte ich schon eine Automatik haben . Da haben alle gesagt bloß nicht das macht in der Baureihe 2004 richtig Ärger. Es hält keine tausend km ..so hatte ich ihn mit einen 6 Gang Getriebe und bin ihn 310.000 km Problem los gefahren Gruß Hans..

Sorry.. das war nicht so gewollt .. ich meine das es bei Audi DQ 382 heißt wegen des längs Einbau . Und bei Vw DQ 381 Danke für die Information..

Da kann er recht haben.

Ich kenne jemanden mit einem Audi Tdi Taxi. Auch mit S - Tronic.
Soll angeblich fast 400 000 km drauf haben ohne Reparatur. Aber alle 60 000 km Ölwechsel.

Die S - Tronic ist ein anderes technisches Kaliber wie das " kleine Leute DSG " .

Beim in Rede stehenden problematischen Audi-Getriebe handelt es sich vermutlich um die erste Baureihe der multitronic.

Da nicht alle Automatikgetriebe gleich sind und es selbst innerhalb einer Getriebefamilie erhebliche Unterschiede gibt ist es eben wichtig nicht alles in einen Topf zu werfen und klar zu benennen wovon man spricht. Wenn man im Golf-Forum schreibt und dann mal eben alle möglichen Bezeichnungen für Doppelkupplungsgetriebe im VW-Konzern aneinanderreiht, von der genauen Getriebebezeichnung aber die Hälfte weglässt, kommt halt niemand darauf, dass vom DL382 die Rede ist. Das Fahrzeugprofil ist leider auch nicht ausgefüllt.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 29. November 2018 um 15:40:50 Uhr:


Da kann er recht haben.

Ich kenne jemanden mit einem Audi Tdi Taxi. Auch mit S - Tronic.
Soll angeblich fast 400 000 km drauf haben ohne Reparatur. Aber alle 60 000 km Ölwechsel.

Die S - Tronic ist ein anderes technisches Kaliber wie das " kleine Leute DSG " .

So weit ich es mal im Audi-Konfigurator gesehen habe, nennt Audi auch das DQ200 7-Gang-S-Tronic. Bei VW und Skoda kann der Kunde ebenfalls kaum zwischen dem 7-Gang-Nasskupplungs- und dem 7-Gang-Trockenkupplungs-Getriebe unterscheiden und das ist m.E. durchaus gewollt.

Bei Audi wir das kleine DSG nur für kleinen Motoren verbaut... 1.5 Liter Benziner u 1.6 Liter Diesel. ab 2.0 Liter Motoren Wirt das große DSG Verbaut..

Zitat:

@Hans.E schrieb am 29. November 2018 um 19:07:53 Uhr:


Bei Audi wir das kleine DSG nur für kleinen Motoren verbaut... 1.5 Liter Benziner u 1.6 Liter Diesel. ab 2.0 Liter Motoren Wirt das große DSG Verbaut..

und wo genau ist da der Unterschied zu VW oder Skoda, abgesehen von der Namensgebung "S-Tronic"/"DSG"?

Sofern kein Allrad vorhanden ist, wird im VW-Konzern m.E. schlichtweg bei allen Motorisierungen bis 250Nm das DQ200 verbaut.
VW nennt das dann 7-Gang-DSG und Audi eben 7-Gang-S-tronic.
Der normale Kunde weiß in beiden Fällen, sofern er sich nicht extra um entsprechende Info kümmert, nicht, ob es sich dabei um das nicht ganz unproblematische DQ200 oder ein Nasskupplungs-DSG handelt.

Hallo , habe eine Frage ..
Ich fahre ein Golf 6 bj 2011
Mit 182000 dsg 7 Gang Getriebe ..
Auto läuft und schaltet sauber .. jetzt kommt die Motor lampe ich am auslesen steht drinne
Kupplung Toleranz Grenze erreicht .. Auto läuft und schaltet 1 a !!!
Nach löschen des Fehlers kommt er sporadisch wieder mal nach 500 km mal nach 100 km ..
Heißt das jetzt meine Kupplung ist hin ???

Kann das Auto denn eigentlich die Kupplungsstärke erkennen oder ist die Grundlage so einer Fehlermeldung das zuviel Schlupf festgestellt wurde?

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