DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Mit würde angeboten, dass ein Softwareupdate gemacht wird. Wenn dies nichts hilft, Kupplungstausch. Materialkosten werden zu 100% übernommen, Arbeitszeit nur 30%.
Wie sieht das bei euch aus?
Verstehe nicht, warum ich was bezahlen soll, obwohl es ein bekanntes Problem ist?
Zitat:
@tba1978 schrieb am 7. April 2018 um 00:02:58 Uhr:
Mit würde angeboten, dass ein Softwareupdate gemacht wird. Wenn dies nichts hilft, Kupplungstausch. Materialkosten werden zu 100% übernommen, Arbeitszeit nur 30%.
Wie sieht das bei euch aus?
Verstehe nicht, warum ich was bezahlen soll, obwohl es ein bekanntes Problem ist?
Welches Baujahr und wieviele Km ?
Zitat:
@tba1978 schrieb am 7. April 2018 um 00:02:58 Uhr:
Mit würde angeboten, dass ein Softwareupdate gemacht wird. Wenn dies nichts hilft, Kupplungstausch. Materialkosten werden zu 100% übernommen, Arbeitszeit nur 30%.
Wie sieht das bei euch aus?
Verstehe nicht, warum ich was bezahlen soll, obwohl es ein bekanntes Problem ist?
Dazu musst du dir die Frage stellen .....Softwareupdate?...
Warum kommt meine Kupplung nicht mit der Standartsoftware klar.
Da es kein allgemeines Update gibt, ist es ein auf dein Fahrzeug angepasste Software.
Da kannst du davon ausgehen, dass das nur ein Performance kastriertes DSG wird.
Ohne Selbstbeteiligung würde zu dem Angebot wohl keiner nein sagen, egal ob man den Erfolg glaubt oder nicht.
Mit Eigenanteil überlegen es sich wohl einige, da es ja kaum Aussicht auf dauerhaften Erfolg gibt.
Da spart VW Geld, und hat dem Kunden trotzdem ein Angebot gemacht.
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1.6 dsg mit 130tkm Baujahr 2012
Ist das Update welches in KW 15 kommen soll, ob es was bringt werden wir sehen.
Aber ich sehe es nicht ein, dass ich im Falle eines notwendigen Kupplungstausch einen selbstbehalt bezahlen soll, wenn es offensichtlich ein angehört von Vw ist
@tba1978 dann musst du dir halt einen Anwalt nehmen.
Ist gängige Praxis bei VW. Hatte einen Golf 5 mit Steuerkettenrasseln und da wurde alles abgelehnt, weil der schon 5 Jahre alt war (hatte aber nur 45.000km drauf). Es wurde dann zwar zugegeben, dass die ein Problem mit Steuerketten haben, aber scheinbar hat man da einfach nur Pech.
Du hast Glück, dass bei dir überhaupt noch so viel übernommen wird. Kulanz nach 6 Jahren oder über 100.000km ist ja eher selten.
Komisch finde ich es aber schon, dass es unterschiedliche Aussagen zum Update gibt. Bei manchen wird beides erneuert und bei anderen nur die Software.
Zitat:
@tba1978 schrieb am 9. April 2018 um 13:04:09 Uhr:
Software Update war für nichts...alles wie vorher.
Mein Rechtsschutz ist bereits eingeschaltet!
Schau mal hier:
https://www.motor-talk.de/.../...-kaputt-nach-150-000-km-t5433521.html
Da wurde nach 150.000km die volle Kulanz übernommen, falls dir das weiterhilft. Aber bei der Autobild hat. Private Kunden bekommen teilweise nach 60.000km nichts, wie es auf dem Forum hervorgeht.
Gibt es eigentlich hier im Forum welche die bei Problemen mit dem DSG beim DQ 200 erfolgreich gewandelt (Rücktritt vom Kaufvertrag) haben ??
Danke! Werde ich damit versuchen!
Ist bei einem von euch eigentlich schon die Kupplung ohne selbstbehalt getauscht worden, auch mit mehr km? Haben 130tkm drauf, erste Kupplung natürlich, und rutscht ohne Ende im 3. und 5. Gang
Zitat:
@superfodi schrieb am 9. April 2018 um 19:56:56 Uhr:
Gibt es eigentlich hier im Forum welche die bei Problemen mit dem DSG beim DQ 200 erfolgreich gewandelt (Rücktritt vom Kaufvertrag) haben ??
Habe schon von mehreren erfolgreichen Wanlungen gelesen. Diese Fahrzeug waren aber auch nicht sooo alt.
Hier z.B.
https://www.motor-talk.de/.../...kgabe-wandlung-von-auto-t6271964.html
Wer hat denn schon die neue Getriebesoftware-Version aufgespielt bekommen und kann von (Anfangs)Erfahrungen berichten?
Geben tut es sie ja jetzt:
Hat bei mir garnichts gebracht...gleich wie vorher!
Nun soll auf Kulanz die Kupplung getauscht werden
Okay, ich schränke ein: Erfahrungen mit einer Kupplung, die max. einige 10tausend km Laufleistung hinter sich hat.
Ich habe nun einen Mai Termin bekommen.
Zunächst wird ein Softwareupdate eingespielt.
Wenn die Drehzahlschwankungen bleiben wird anschließend eine neue Mehrfachkupplung verbaut (ohne erneuten Termin).
Danach erhalte ich das Fahrzeug wieder und kann selbst testen.
Finde es komisch, dass einige nur ein Softwareupdate erhalten und danach erstmal selbst Probefahren müssen.
Finde es genau so komisch, wenn beides gemacht wird ohne zwischendurch zu testen.
Werde mich in KW19 wieder dazu melden.