DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Zitat:

@WQ33 schrieb am 8. April 2016 um 09:22:58 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 8. April 2016 um 09:01:48 Uhr:


@marcelx17:

Zitat:

@WQ33 schrieb am 8. April 2016 um 09:22:58 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 8. April 2016 um 09:01:48 Uhr:


Die meisten Probleme des DQ200 basieren letztendlich auf der mechatronic, und bei der sind m.E., bis auf SW-Updates, noch keine wirklichen Änderungen veröffentlicht worden.

M.E. ist der mechanische und der hydraulische Teil der Mechatronik in Ordnung.
Das Problem ist die richtige Ansteuerung (Geschwindigkeit und Enddruck)
für die Kupplungen. Dies kann nur über die Software erreicht werden.

die meisten Probleme, wie z.B. rucklige Gangwechsel und fehlende Kriechneigung, waren immer hardwarebedingt, denn ausschließlich die mechatronic ist für die Bedienung der Kupplungen verantwortlich.

Wenn die Mechanik und Hydraulik der mechatronic in Ordnung sind, wieso bekommt es VW dann über SW nicht hin, den Druck nach dem Teilgetriebewechsel so zu erhöhen, dass nichts durch rutscht?
Früher rutschten die gleichen Kupplungen bei gleichem Drehmoment auch nicht (nicht so oft) durch.

Wenn es nur an SW liegen würde, müssten zwangsläufig alle Kupplungen der ansonsten identischen Fz nach dem Gangwechsel durch rutschen.
Tun sie aber (wahrscheinlich...) nicht und da sie das nicht tun, kann es nur noch an der Hardware liegen.

Unterstellt, die Reibwerte der Kupplungsbeläge sind bei neuen, identischen DSG-Fz ebenfalls identisch, kann es nur noch an individuellen Fehlern innerhalb der mechatronic liegen.

".... kann es nur noch an individuellen Fehlern innerhalb der Mechatronik liegen."

Das ist richtig, denn die Mechatronik-SW ist "ein Teil" der Mechatronik.

Ruckelige Gangwechsel und fehlende Kriechneigung hat mein DQ200 nie gehabt.

Nachdem 2014 bei meinem DQ200 im Zuge der "Umölung" eine neue SW aufgespielt
worden war, wurde eine "Anpassungsfahrt" durchgeführt
(ich durfte leider nicht mitfahren).
Der Monteur hatte auf dem Beifahrersitz einen Laptop, der an die Elektronik des Autos
angeschlossen war
und mit dem die Feineinstellungen der Getriebe-SW vorgenommen wurden.

Vielleicht wurde sowas bei den "Problemgetrieben" nicht - oder nicht richtig - gemacht?

Mein DQ200 funktioniert jedenfalls nach wie vor einwandfrei.

ich gehe mal davon aus, dass die meisten 1,6TDI, um die es hier geht, die gleiche SW drauf haben und wenn es wirklich nur an einem unterschiedlichen SW-Stand liegen sollte, traue ich VW durchaus zu, dass Problem schnell zu erkennen und zu beheben.
Gab es bei Golf 7 überhaupt noch eine Umölungsaktion?

Es werden in einigen Fällen ja nicht die Standartsoftware angepasst, sondern speziell die auf das eigene Fahrzeug.
Funktioniert dann nur für das eine Fahrzeug.
Der Aufwand scheint aber ziemlich hoch zu sein.
Bei mir hat das mehrere Wochen gedauert.
Wenn bei einem Auto mehrfach in kurzer Zeit die Kupplung oder Mechatronik gewechselt wird dann scheint das nicht die Ursache zu sein.

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Zitat:

@foggie schrieb am 9. April 2016 um 09:26:20 Uhr:


Es werden in einigen Fällen ja nicht die Standartsoftware angepasst, sondern speziell die auf das eigene Fahrzeug.

es geht ja hier um allgemeine Aussagen.
Golf 7, 1,6TDI,DSG eines Modelljahres werden in 99% der Fälle wohl exakt die gleiche Software haben, die für das DSG zuständig ist und von daher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fehler, der (anscheinend) nur bei ein paar dieser Autos auftritt, an der SW liegt, sehr unwahrscheinlich.

Individuelle SW-Anpassungen gibt es m.E. höchstens dann, wenn man nicht mehr weiter weiß und man sich vor den Kosten eines Austausches aller in Frage kommenden Komponenten (erstmal) drücken will.

Meines Wissens gehörte die "Anpassungsfahrt" zur Umölungsaktion mit SW-Update.
In meinem Fall dauerte diese Fahrt ca. 1/2 Stunde und war erfolgreich.
Das Ergebnis dieser "Anpassungsfahrt" hängt natürlich in erster Linie
von der Erfahrung und den Fähigkeiten des ausführenden Monteurs ab.

Im golf7freunde Forum wurde ja geschrieben, dass beim Test der 2 Vergleichsfahrzeuge das Verhalten identisch war. Ich denke vielen fällt das gar nicht auf wenn der Drehzahlmesser durchrutscht. Bei dem Fall wurde Mechatronik und später noch die Doppelkupplung getauscht. Ohne Erfolg. Bei mir wurde die Doppelkupplung wegen dem dämlichen Quitschgeräusch getauscht und damit verbunden ein neuer SW Stand aufgespielt. Er seit dem Zeitpunkt rutscht es. Vorher mit gleicher Mechatronik nicht.

Zitat:

@navec schrieb am 9. April 2016 um 11:23:51 Uhr:


Individuelle SW-Anpassungen gibt es m.E. höchstens dann, wenn man nicht mehr weiter weiß und man sich vor den Kosten eines Austausches aller in Frage kommenden Komponenten (erstmal) drücken will.

Du irrst das ist die letzte Maßnahme.😉
Bis dahin muss man aber beim Händler seine gute Erziehung völlig vergessen können.
Du kannst dich in jedes Auto mit Handschalter gleichen Typs setzten, und jedes Auto hat ein gefühlt anderes Kuppelverhalten.
Selbst mit einer Kupplung die schon am Rande seiner Lebenserwartung ist kann man mit etwas Geschick noch etwas Neuwagenfeeling abgewinnen in dem man den Schleifpunkt verändert.
Warum sollte das beim DSG 7G anders sein, funktioniert und kuppelt sie doch wie jede herkömmliche Kupplung auch.
Es gibt nur einen Unterschied der Kuppler, die Software kuppelt immer gleich bei jedem Auto.
Toleranzen kann der Handschalter selber ausgleichen, die Software vermutlich nicht und muss von Hand angepasst werden.

Das muss natürlich nicht in jedem Fall so zutreffen.
Wiegesagt, da es ja auch funktionierende DSG gibt würde ich bei mehrfachen Bauteilewechsel in unnormalen Zyklen einen Bauteilemangel ausschließen.

Über die Jahre haben sich komischer Weise nie groß Insider zu Wort gemeldet.

Bei einem Gespräch mit einem QM Mitarbeiter von VW, wurden mir Probleme mit dem 7G DSG aber leider bestätigt.
Die Art der Probleme wurden mir aber nicht mitgeteilt.
Auch nicht ob das ein Massenproblem ist.

Zitat:

Warum sollte das beim DSG 7G anders sein, funktioniert und kuppelt sie doch wie jede herkömmliche Kupplung auch.

Es gibt nur einen Unterschied der Kuppler, die Software kuppelt immer gleich bei jedem Auto

Nicht ganz: das DSG kuppelt aktiv und die Kupplung eines HS passiv (durch eine Feder).

das DSG muss autark die richtige Kupplungsweise ausführen und die Kupplung anpassen (z.b. Kupplungsweg adaptieren)
Es kann bei so einem Massenartikel nicht sein, dass da individuell per SW herumgepfrimelt werden muss.

Problem ist (vermutlich), dass sich schon kleinste Unregelmäßigkeiten der Mechanik, durch die auf ein Minimum reduzierte Sensorik des DSG (viele wichtige Werte werden nur errechnet, aber nicht gemessen), zu Situationen führen können, die SW-technisch nicht so leicht in den Griff zu bekommen sind.

@navec:
da gebe ich Dir Recht.

Zitat:

@navec schrieb am 10. April 2016 um 12:40:38 Uhr:


Nicht ganz: das DSG kuppelt aktiv und die Kupplung eines HS passiv (durch eine Feder).

Beim DQ200 ist doch auch eine Hebelfeder verbaut, die zwar leicht anders funktioniert, aber das Kuppelprinzip ist doch nicht so anders.

Zitat:

@foggie schrieb am 10. April 2016 um 18:35:46 Uhr:



Zitat:

@navec schrieb am 10. April 2016 um 12:40:38 Uhr:


Nicht ganz: das DSG kuppelt aktiv und die Kupplung eines HS passiv (durch eine Feder).

Beim DQ200 ist doch auch eine Hebelfeder verbaut, die zwar leicht anders funktioniert, aber das Kuppelprinzip ist doch nicht so anders.

Auch beim DQ 200 funktioniert es so, dass der Kupplungsdruck aktiv über die mechatronic aufgebaut wird.
Wenn in der mechatronic kein Öldruck mehr vorhanden wäre/ist, sind die Kupplungen offen.

Wenn du mit dem Fuß keinen Druck mehr auf das Kupplungspedal deiner manuellen Kupplung ausübst, ist die Kupplung geschlossen.

Ich würde daher schon sagen, dass das irgendwie anders ist...

Hallo allerseits,
was soll ich sagen.... seit zwei Tagen ist die ZWEITE neue Mehrfachkupplung auf Garantie verbaut. Und schon zeigt sich beim Beschleunigen, dass der 3. Gang und 5. Gang deutlich rutschen. Auch im 4. Gang ist es wieder vorhanden, aber nicht ganz so deutlich.
Was würdet ihr tun? Das Auto hat jetzt 81.000 km und ist 3 Jahre alt.
🙁

unglaublich....

Tja, wie oft soll ich das noch schreiben?
Es bleibt nur noch die mechatronic übrig, wenn SW-Updates und (der zweifache) Wechsel des Kupplungspaketes versagt haben.

Sehe ich auch so...

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