DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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lufri - da gebe ich Dir uneingeschränkt recht.

Ich ihm auch! Ein denkwürdiger Tag. 😉

Ich denke er hat ihn in einem anderen Thread schon wieder verdorben ... 😠

Zitat:

@Ugolf schrieb am 11. Februar 2018 um 20:45:34 Uhr:


Ich denke er hat ihn in einem anderen Thread schon wieder verdorben ... 😠

Ich bin nicht in einem Forum aktiv um anderen nach dem Mund zu reden. Nimms nicht tragisch, habe genauso meine Meinung wie du, Seppl und andere auch.
Im Gegensatz zu vielen anderen stehe ich aber auch dazu.

Aber eigentlich bin ich nicht hier um so zu schreiben wie es manchen angenehm ist, sondern meine Meinung kundzutun was ich übrigens auch von dir und Seppl annehme. Daher darf man schon eine andere Meinungen haben, sofern es eine gewisse Wertschätzung beinhaltet, die leider in manchen Foren zu wünschen übrig lässt.

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So für den Österreich Trip haben wir dann doch den T5 gewählt da wir was größeres transportiert haben. Somit seit Kupplungseinbau erst 150 km gefahren.

Zitat:

Ich bin nicht in einem Forum aktiv um anderen nach dem Mund zu reden. ...

Lufri - weiß ich doch 😉
Ich glaube Du erkennst in meinem Anmerkungen manchmal nicht das Hintergründige welches ich damit sagen will .
Du nimmst manches zu wörtlich 😉

Ich werde es doch nicht mit unserem Österreicher verderben wollen.
Wo ich doch selbst schon von meinen eigenen ( bayerischen ) Leuten zu einem gemacht worden wäre nur weil sie die Geschichte nicht richtig kennen.
Wäre aber gar nicht schlecht heutzutage ein Österreicher zu sein. Schon der viel besseren Rente wegen und eure Nase steckt ihr politisch auch nicht überall hinein ...

Zitat:

@Ugolf schrieb am 12. Februar 2018 um 09:06:15 Uhr:



Zitat:

Ich bin nicht in einem Forum aktiv um anderen nach dem Mund zu reden. ...

Lufri - weiß ich doch 😉
Ich glaube Du erkennst in meinem Anmerkungen manchmal nicht das Hintergründige welches ich damit sagen will .
Du nimmst manches zu wörtlich 😉

Da hast du sicher recht. Manchmal fällt es mir wirklich schwer deinen Gedankengängen zu folgen.

Ich bin auch froh ein Össi zu sein, obwohl ich immer gerne und viel in Bayern unterwegs bin. Das Land hat schon was und mir gefällt es in Deutschland auch gut. Habe auch einige Freunde in D. Wegen der Rente kann ich nichts sagen, da kenne ich den Unterschied nicht, aber euer Harz IV ist eine Sauerei.

Zitat:

Wegen der Rente kann ich nichts sagen, da kenne ich den Unterschied nicht, ...

Das ist schade. Den solltest Du oder ihr kennen !

Ihr bekommt durchschn. 800 Euro im Monat mehr Rente. Das 14 x im Jahr.
Da kann der Michel nur davon träumen.

Paßt auf daß sie eure Rente nicht auch noch kastrieren wie bei uns wo Durchschnittsrenten bald zu Armutsrenten werden . Politische Forderungen gibt es bei euch auch bereits welche das schlechte Beispiel kopieren wollen.
Vielleicht würde es Dich je nach Alter dann auch erwischen.

Manch wissen gar nicht wie gut es ihnen geht. Felix Austria !

Schaun ma mal . . . .

Schaut 's nicht zu lange sonst schaut ihr in das Ofenrohr ...

Hallo hier der nächste dem die jaulende / eckige Beschleunigung mit dem DSG aufgefallen ist. Rutschende Kupplung war das Stichwort und dann bin ich hier in diesem Thread gelandet.
Musste extra ein Video beim Beschleunigen machen damit der 🙂 mir glaubt...
G7 mit DSG 1.6TDI BJ 2016 - 38000km. Freundlicher hat TPI im System gesehen: Anweisung derzeit: nichts machen, neue Lösung "in Arbeit".
Also heißt es warten.

Hi,

bin ja der TE....
laut meinen Infos soll es im ersten Quartal 2018 noch eine neue Lösung mit neuer Kupplungsvariante und neuer Software geben.
Ich bin da direkt im Kontakt mit VW und werde über meine weiteren Schritte berichten. Noch bin ich auch zum Warten verdonnert.

Grüße

Zitat:

@Freem3 schrieb am 13. Februar 2018 um 15:32:37 Uhr:


Hallo hier der nächste dem die jaulende / eckige Beschleunigung mit dem DSG aufgefallen ist. Rutschende Kupplung war das Stichwort und dann bin ich hier in diesem Thread gelandet.
Musste extra ein Video beim Beschleunigen machen damit der 🙂 mir glaubt...
G7 mit DSG 1.6TDI BJ 2016 - 38000km. Freundlicher hat TPI im System gesehen: Anweisung derzeit: nichts machen, neue Lösung "in Arbeit".
Also heißt es warten.

Zitat:

@Freem3 schrieb am 13. Februar 2018 um 15:32:37 Uhr:


Hallo hier der nächste dem die jaulende / eckige Beschleunigung mit dem DSG aufgefallen ist. Rutschende Kupplung war das Stichwort und dann bin ich hier in diesem Thread gelandet.
Musste extra ein Video beim Beschleunigen machen damit der 🙂 mir glaubt...
G7 mit DSG 1.6TDI BJ 2016 - 38000km. Freundlicher hat TPI im System gesehen: Anweisung derzeit: nichts machen, neue Lösung "in Arbeit".
Also heißt es warten.

Hallo, herzlichen Glückwunsch und willkommen im Forum.

Wie schaut es bei dir aus mit Garnatie u.s.w. Da du Baujahr 2016 hast farge ich.

Deine TPI ist mir neu...da wird wohl die letzte TPI die bei mir angewendet wurde schon wieder wegen mangelden Erfolges hinfällig sein...... bisher läuft noch alles tadellos habe aber auch erst 360 km seit der letzten Kupplung drauf....warten wir mal ab, so richtig traue ich der ganze Sache nicht.....

@superfodi
Hallo und danke fürs willkommen heißen!

Naja, "Garantie" ist bald aus - zumindest ist es mal in der Garantiezeit erfasst...
Habe die TPI nicht gesehen, soll aber ca. 28.1. "erschienen" sein.
Mein alter mit DQ200 (2010) hatte die 130000km ohne Probleme geschafft.

Ich warte geduldig ohne Hast, bin aber schon mal beruhigt daß ich so einigen "Einzelfälle" hier begegne 😁

Zitat:

@Freem3 schrieb am 13. Februar 2018 um 16:13:47 Uhr:


@superfodi
Hallo und danke fürs willkommen heißen!

Naja, "Garantie" ist bald aus - zumindest ist es mal in der Garantiezeit erfasst...
Habe die TPI nicht gesehen, soll aber ca. 28.1. "erschienen" sein.
Mein alter mit DQ200 (2010) hatte die 130000km ohne Probleme geschafft.

Ich warte geduldig ohne Hast, bin aber schon mal beruhigt daß ich so einigen "Einzelfälle" hier begegne 😁

Mein Tip!!! Auf alle fälle Garantieverlängerung abschliessen...sollte bei dir noch möglich sein....und nicht lange warten!! Dann hast du den Kampf mit der Kulanz nicht.

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