DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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Hallo Leidensgenossen/in,
ich bin ehrlich gesagt ziemlich baff, dass es hier scheinbar einigen ähnlich geht wie mir.
Ich werde beim Händler als Simulant hingestellt, da mein Händler das Problem noch nie live gesehen hat - ich bin nun dazu über gegangen Videos der Drehzahlschwankungen anzufertigen - aber auch das bringt nichts. Es wird als Komfortmangel bzw. Stand der Technik abgetan. Das "Rucken" im Innenraum scheint also auch ganz normal zu sein.
Ich habe das Gefühl, dass es von Kilometer zu Kilometer schlimmer wird.
Auf meinem YouTube Kanal habe ich 3 Videos von den Drehzahlschwankungen - eins davon hier:
https://www.youtube.com/watch?v=2DRONukM658
Darf ich mir nun auch Gedanken um mein DSG machen? - Fliegt mir der Spaß irgendwann um die Ohren?
Viele Grüße
Hallo,
um die Ohren wird dir das DSG nicht fliegen, der Verschleiß ist nur höher. Man könnte jetzt die Werkstatt wechseln, dies setzt aber voraus, dass VW das Problem beseitigen kann. Dem ist leider nicht so - jedenfalls haben sie es bei meinen Fahrzeugen mit DQ200 nicht hinbekommen. Bei VW ist dies tatsächlich Stand der SERIE - nicht Technik !
Hatte zwar 5 Jahre Garantie, aber die habe ich nicht durchgehalten. Ich fahre jetzt DQ250, nicht der Hit, aber ich muss mich nicht mehr mit so nem Scheiß rumärgern.
Zitat:
@crashice schrieb am 12. Oktober 2017 um 13:45:26 Uhr:
Ich fahre jetzt DQ250, nicht der Hit [...].
In wie fern?
Ich empfand den Schaltkomfort beim DQ200 besser, weniger ruppig. Aber ich will mich nicht beschweren, denn ich bin froh nicht wie früher ständig in die Werkstatt zu "müssen" um das Getriebe zu reklamieren.
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Schon mal drüber nachgedacht, wenn man unzufrieden ist eine wirkliche Konsequenz zu ziehen?
Erst dann entsteht Druck auf den Hersteller.
Das ist ein sehr theoretischer Ansatz, da mein Fuhrpark gut gemischt ist was Hersteller betrifft. Jede Marke kämpft mit seinen Macken und Problemen, mal mehr oder weniger lästig. Was soll jetzt die Konsequenz sein ? Öffentliche Verkehrsmittel ?! Ich denke das Foren wie MotorTalk und andere Medien deutlich mehr Druck aufbauen können, als der Einzelne der seinen Golf aus Protest gegen Fahrzeug XY tauscht.
Zitat:
@crashice schrieb am 12. Oktober 2017 um 13:45:26 Uhr:
Hallo,um die Ohren wird dir das DSG nicht fliegen, der Verschleiß ist nur höher.
Moin crashice und danke für deine Antwort,
na super - der Wagen ist jetzt ein knappes Jahr alt und ich darf mich also mit einem erhöhten Verschleiß abfinden, weil VW auf gut deutsch gesagt zu blöd ist?
Schade 🙁 - So einfach verkauft bekomme ich den Hobel auch nicht und ein Dauerabo Kupplungen wollte ich auch nicht abschließen 😉
Grüße
Es gibt die Fa. TVS engineering in den Niederlanden. Die haben sich mit dem Thema "Clutch slipping" beim DQ200 beschäftigt und bieten wohl eine Softwarelösung an, die bei 80% der Problemfälle Abhilfe schafft.
Es gibt viele Doktoren die ihre Kunst loben.
Die Ursache vieler Krankheiten sind sehr wohl bekannt. Nicht alle kann man jedoch heilen .
Das ist auch bekannt.
Einige Krankheiten bekommt man dadurch nicht indem man die Risiken meidet .
Alles Lebensweisheiten.
Zitat:
@Ugolf schrieb am 13. Oktober 2017 um 18:08:38 Uhr:
Es gibt viele Doktoren die ihre Kunst loben.Die Ursache vieler Krankheiten sind sehr wohl bekannt. Nicht alle kann man jedoch heilen .
Das ist auch bekannt.Einige Krankheiten bekommt man dadurch nicht indem man die Risiken meidet .
Alles Lebensweisheiten.
Aber der Doktor könnte seinem Patienten zumindest helfen!
Dem Patienten die Hand zu schütteln und ihm zu sagen, dass er nicht krank ist und sich nicht so anstellen soll finde ich frech!
Dann wird die Krankheit eine psychsomatische Beschwerde sein.
Das hat der freundliche erfahrene Doktor gleich erkannt ... 😁
Dann zahlt weder die eine V...Versicherung noch die AOK.
N'Abend,
diese Woche gab's bei knapp 67tkm ein neues Kupplungskit.
Lief über Kulanz von VW, den Rest hat der Händler übernommen - war ja schließlich in der Gewährleistung.
Lt dem VW-Techniker ist es wohl ein geändertes Kupplungspaket, wusste aber auch nicht, was daran anderes ist.
Für die Garantie bekomme ich dann noch die Abrechnung, dauert wohl 2-3 Wochen bei einem solchen Vorgang.
Die erste Ausfahrt in der Stadt war erstmal ok. Kupplungsrutschen konnte ich nicht feststellen. War aber auch nicht genügend Freiraum dafür.
In dem Sinne wünsche ich freie Fahrt ins lange Wochenende.
goddel78
Bei mir gab es diese Woche ein neues Getriebe ich habe das Gefühl das dieses mehr Drehmomnt zulässt da der Wagen besser zieiht, die Symthome rutschende Kupplung, ruckeln und unsauberes Schalten sind bis jetzt nicht aufgetreten aber ich bin auch erst 50 km gefahren.....
Zitat:
@superfodi schrieb am 28. Oktober 2017 um 08:09:30 Uhr:
Bei mir gab es diese Woche ein neues Getriebe ich habe das Gefühl das dieses mehr Drehmomnt zulässt da der Wagen besser zieiht, die Symthome rutschende Kupplung, ruckeln und unsauberes Schalten sind bis jetzt nicht aufgetreten aber ich bin auch erst 50 km gefahren.....
Wie kam es dazu, dass ein neues Getriebe bewilligt wurde?
Bei meinen DSG 200 wurde bislang maximal ein neues Kupplungspaket bewilligt. Aber ein neues Getriebe wäre top, angeblich laut Händler will VW dafür aber nicht zahlen (Anschlussgarantie).
Ich hatte bei der Auftrtagsvergabe gesagt das ich mich mit einer erneuten Adaptionsfahrt nicht wieder zufrieden gebe......da ich bereits die 3 Kupplung habe....