DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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NeinDas Lueftspiel hat sich nach einer gewissen Fahrzeit ergeben ( 7 Gang DSG )
auf jedenfall geht es jetzt.

Zitat:

@Desteny schrieb am 10. Oktober 2014 um 15:51:30 Uhr:


NeinDas Lueftspiel hat sich nach einer gewissen Fahrzeit ergeben ( 7 Gang DSG )
auf jedenfall geht es jetzt.

Anscheinend funktioniert die Verschleissnachstellung beim DQ200 noch immer nicht!

Ja, irgendwie führt der Link nicht dahin, wo er hin führen sollte. Sorry!
Er sollte eigentlich auf einen Artikel von autozeitung.de zeigen.

Darin heißt es

Zitat:

Allein in Deutschland müssen über 250.000 VW-Fahrer wegen Problemen mit dem 7-Gang-DSG in die Werkstatt

Nachdem Volkswagen im Frühjahr einen DSG-Rückruf in China veranlassen musste und tausende Kunden kurze Zeit später auch in Japan und Australien in die Werkstatt bat, folgt nun eine weltweite Aktion für insgesamt 1,6 Millionen Fahrzeuge mit dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe der Spezifikation DQ200.

VW: DSG-Rückruf 2013 betrifft weltweit 1,6 Millionen Kunden
Die DSG-Variante für Fahrzeuge mit bis zu 250 Newtonmeter Drehmoment kommt nicht nur bei VW, sondern bei insgesamt fünf Konzernmarken zum Einsatz. Speziell in Kombination mit synthetischem Getriebeöl kann es unter Umständen zu Problemen kommen, weshalb nun alle Fahrzeuge mit besagtem Getriebe freiwillig zum Ölwechsel in die Werkstatt gerufen werden.

In Deutschland sind rund 257.000 Kunden vom DSG-Rückruf 2013 betroffen. Die Fahrer eines entsprechenden Fahrzeugs werden von Volkswagen oder der jeweiligen VW-Tochter persönlich informiert und zum Werkstatt-Besuch aufgefordert. Der Ölwechsel dauert rund eine Stunde und empfiehlt sich laut Volkswagen für alle DQ200-Fahrer, auch wenn die Probleme mit dem synthetischen Öl bisher vor allem im feucht-warmen Klima Asiens aufgetreten sind.

Quelle: autozeitung.de, Autor: Benny Hiltscher, VÖ-Datum: 15.11.2013

Ob das jetzt wirklich ein Rückruf war der über das KBA laufen musste (da müssen doch wenn ich nicht irre nur sicherheitsrelevante Dinge drüber gehen, oder?) weiß ich nicht. Aber ich erinnere mich, dass auch mein Golf Plus in der Werkstatt mal ein neues Getriebeöl bekommen musste (ebenso ein weiterer in unserer Familie, ebenfalls 5G-Handschalter mit dem 1,9er TDI). Damals erklärte man uns in der Werkstatt das damit verhindert werden solle das sich der zweite Gang nicht oder nur schlecht schalten lässt. Das ist allerdings im Rahmen einer ganz normalen Inspektion gelaufen.

Die Probleme treten bei meinem Golf jetzt wieder verstärkt auf (Rubbeln im 3. und 5. Gang, Rutschen im 5. Gang). Ich habe meine Werkstatt informiert und darauf hingewiesen, dass es sich meiner Meinung nach nicht um ein Softwareproblem, sondern um ein "Hardware"-Problem handelt. Mal gucken was denen jetzt dazu einfällt.

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Sollen sie doch das Lueftspiel neu ermitteln und einstellen der K1 und K2 und anschliessend wenn noetig aber nur wenn noetig die Gruneinstellung durchfuehren

Zitat:

@braunie schrieb am 13. Oktober 2014 um 11:37:59 Uhr:


Die Probleme treten bei meinem Golf jetzt wieder verstärkt auf (Rubbeln im 3. und 5. Gang, Rutschen im 5. Gang). Ich habe meine Werkstatt informiert und darauf hingewiesen, dass es sich meiner Meinung nach nicht um ein Softwareproblem, sondern um ein "Hardware"-Problem handelt. Mal gucken was denen jetzt dazu einfällt.

Mich würde interessieren wie sich Volkswagen stellt wenn möglichst vielen der betroffenen Kunden auf die Hinterbeine stellen, ihre Werkstatt innerhalb der Garantie zwei Mal erfolglos rummachen lassen und dann eine Rücknahme fordern.

Allerdings weiß ich nicht wie das rechtlich aussieht (Gewährleistung und Garantie können ja durchaus von einander abweichen). Wobei sich mir da auch die Frage stellt ob die Werkstatt (in den meisten Fällen dürfte die ja identisch mit dem Händler sein) bzw. Volkswagen den Schaden bzw. Defekt (hier also die rutschende Kupplung) nicht eh durch die erste Kostenfreie Reparatur als Defekt seit Lieferung anerkennen.

Zugegeben, hier kann sich ein langer und vielleicht steiniger Weg auftun. Aber wenn ich mal nach DSG-Problemen suche, dann sind doch Artikel zu finden die Monate und "Ewigkeiten" alt sind. Und scheinbar ist das Thema ja noch immer aktuell. Das legt nahe, das Volkswagen keine wirklich zündende Lösung dazu hat. Und wenn ich mir dann vorstelle, was für ein Theater man haben kann, wenn die Garantie abgelaufen ist ...

Zitat:

Und wenn ich mir dann vorstelle, was für ein Theater man haben kann, wenn die Garantie abgelaufen ist ...

...da ich mir das, anhand meiner Werkstatterfahrung aufgrund des DSG, gut vorstellen kann, hat mein jetziges Auto kein DSG mehr...

der 1.6 tdi hat einfach zu viel bumms.

Zitat:

@garfield126 schrieb am 13. Oktober 2014 um 19:56:42 Uhr:


der 1.6 tdi hat einfach zu viel bumms.

Bitte kläre mich auf falls du das nicht ironisch meinen solltest ...

Wo bitte hat der denn viel bumms?

fürs 7-Gang-DSG hat der zumindest schon grenzwertig "Bumms".

Zitat:

@navec schrieb am 13. Oktober 2014 um 20:19:27 Uhr:


fürs 7-Gang-DSG hat der zumindest schon grenzwertig "Bumms".

Gut, aber 6G DSG wird mit dem 1,6er nicht angeboten. Und wenn Volkswagen das dem Kunden so anbietet, dann will ich als Kunde auch erwarten können das die sicher nicht vollkommen am Existenzminimum lebenden Prof. Dr. Dipl. Ing. sich was dabei gedacht haben diesen Motor mit diesem Getriebe zu kombinieren.

Andere Hersteller verbauen inzwischen sogar 8-Gang Getriebe.
Und wenn Volkswagen es nicht schafft ein 7G DSG "sicher", also zuverlässig zu integrieren, dann sollen sie es halt lassen und auf die alte Wandlerautomatik zurückgehen. Bei moderner Ansteuerung sollten sich da doch auch kurze Schaltzeiten hinbekommen lassen. Mercedes setzt (wenn ich nicht irre) doch auch noch darauf.

Ich habe dieses Problem mit dem Rutscheffekt der Kupplung im 3. Gang auch.
Habe es gestern gefilmt als Nachweis: im 3. Gang bei 3.600 sieht man es am Drehzahlmesser, und hört es auch am Motorgeräusch (steigt sprunghaft ein Stück an und bleibt danach kurz stehen).
Das Gaspedal ist während des gesamten Beschleunigungsvorgangs voll durchgetreten.

Hier ein Link, falls der Download der MOV-File nicht gehen sollte:
http://youtu.be/pAg92PmKhUs

@motortalk-er:

Zitat:

Gut, aber 6G DSG wird mit dem 1,6er nicht angeboten.

was ändert das an meiner Aussage, dass das 7-Gang-DSG (um ein anderes geht es in diesem Thread nicht), mit dem Drehmomentwert des 1,6TDI genau an der offiziellen Drehmoment-Auslastungsgrenze ist?

wenn das DSG in Ordnung ist, hat es Null-Probleme mit 250Nm. Dass es durchrutscht ist kein Auslegungs-, sondern ein Qualitätsmangel, genau wie nahe zu alle anderen Probleme mit diesem DSG.

Alle 1,4TSI's mit mittlerweile 250Nm bekommen als Automatik-Version dieses DSG und mit 1,8TSI (gibt es bei allen VAG-Kompakten außer Golf), wird ebenfalls dieses DSG (bei Frontantrieb) verwendet und der Motor dann auf 250Nm begrenzt.
Beim 1,8TSI (180 bis 192PS) können diese 250Nm in einem wesentlich größeren Drehzahlbereich anliegen, als beim 1,6TDI und trotzdem gibt es keine generellen Probleme mit dem Durchrutschen.

Wenn das kleine DSG-Probleme macht, sind die nahezu immer auf Qualitätsmängel zurück zu führen.

Zitat:

@navec schrieb am 14. Oktober 2014 um 10:25:39 Uhr:


Wenn das kleine DSG-Probleme macht, sind die nahezu immer auf Qualitätsmängel zurück zu führen.

Gut, dann hat Volkswagen zumindest das 7G DSG betreffend offensichtlich nachhaltige Qualitätsprobleme. Entscheidend ist doch was hinten raus kommt. Obs nun durch eine Fehlkonstruktion verursacht ist oder durch ein Qualitätsproblem, am Ende steht "Es ist nicht zuverlässig". Ob das gleiche Getriebe in anderen Markenbereichen des Konzerns mit anderen Motoren gut läuft ... mag sein, bringt den Golf-Käufer aber nicht einen Meter weiter.

Ich hatte vorher den Golf 6 Variant mit 7G DSG und keine Probleme über 90.000 km. Dann hab ich den Golf 7 bekommen und schon nach 13.000 km Probleme. War doch das gleiche DSG oder?

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