DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!
Hallo allerseits,
ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.
Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.
Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??
Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:
Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!
Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.
Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.
Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉
anwalt.de, 23.02.2015
Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe
"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.
Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.
Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.
Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.
Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.
Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.
Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."
VG myinfo
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117.000 km
Angefangen hat alles bei ca. 37.000 km. danach wurde dreimal im abstand von einigen Monaten die Mehrfachkupplung getauscht
Wer dreimal kurz hintereinander die Kupplung tauscht und es klappt immer noch nicht und der denkt nicht an die Mechatronik der hat wirklich keine Ahnung von der Technik.
Wie oft wollen die das noch machen . Bis VW keine Kupplungen mehr hat ?
Liegt doch auf der Hand daß die Mechatronik dann der nächste Schritt ist.
Hat man jedes Mal bei der Störung vor dem Tausch eine Diagnose gemacht und die Kupplungswerte ( Lüftspiel , Belagstärke ) ermittelt ?
Dann nach Kupplungseinbau diese Werte ebenfalls ermittelt um einen Vergleich zu haben ?
Ist nicht Deine Sache . Sollten eigentlich alles die Fachmänner wissen.
Wenn ich so was schon lese bekomme ich Kopfschmerzen ...
Ist auch nicht die Mechatronik!! Die haben Sie bei mir zuerst getauscht!!!
Dann war das mißverständlich weil Du schriebst daß sie auf die Mechatronik nicht weiter eingegangen sind.
Verstehe die DSG-Welt eh nicht mehr. Neue Mechatronik, dreimal neue Kupplungen.
Dann sollten sie doch das ganze Getriebe rauswerfen als Weisheit letzter Schluß.
Ja was ist denn das ? Bekommt man so ein Auto nicht mehr hin ?
Bin ich froh daß ich wieder auf Handschalter umgestiegen bin. Schon absurd sowas denken zu müssen .
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hallo in Dänemark haben wir die gleichen Probleme mit Kupplungen in den ungeraden Gänge schieben.
Ich habe ein Protokoll von dem, was passiert mit dem Kupplungsdruck, wenn die Kupplung rutscht.
(finden Sie in der beigefügten Bild)
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http://www.vagcars.dk/phpbb/viewtopic.php?t=117621
Holla,
würde mich auch gern mal zu Wort melden.
Ich hab meinen G7 seit knapp 3 Monaten, gebraucht gekauft bei einem freien Händler.
Ich beobachte auch diese Drehzahlsprünge, vor allem im 5. und 7. Wobei die im 5. wesentlich größer sind.
Hab das im 7. Gang mal als Video festgehalten: https://youtu.be/KucN_9YjIvI
Im 5. Gang sind die teilweise über ca 150-200u/min
Alles ist auch mit einem feinen Popometer spürbar und unabhängig von Außen- oder Motortemp.
Der G7 hat jetzt knapp 62tkm runter 5tkm in meinen Händen.
Lt VW wäre das nicht ok, am Mittwoch gehts zum Händler, der mit einer VW-Vertragswerkstatt zusammenarbeitet.
Ich hoffe, dass sich hier im Rahmen der Gewährleistung was tut.
Werksgarantie hab ich leider keine mehr :/
Selbstverständlich ist das ein Fall für die Gewährleistung. Und du hast auch sehr gute Karten, denn seit dem Kauf sind 6 Monate noch nicht verstrichen.
PS: Bei solchen Videos ist es immer gut sämtliche Nebengeräusche abzustellen. Man kann die Drehzahlsprünge deutlich sehen, aber hätte sie noch besser hören können, wenn das Radiogetüdel nicht wäre. 😉
Bei meinem sieht es so aus, Vollgas in Gang 7. https://youtu.be/BGNy4_2zTp4
Normal ist das doch nicht.
Der Händler wollte es sich bei der nächsten Inspektion mal ansehen. Ein Jahr Anschlussgarantie ist noch drauf.
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 6. September 2017 um 18:24:14 Uhr:
Bei meinem sieht es so aus, Vollgas in Gang 7. https://youtu.be/BGNy4_2zTp4Normal ist das doch nicht.
Der Händler wollte es sich bei der nächsten Inspektion mal ansehen. Ein Jahr Anschlussgarantie ist noch drauf.
Na herzlichen Glückwunsch!! Was sagt der freundliche dazu???
Zitat:
@superfodi schrieb am 7. September 2017 um 07:18:39 Uhr:
Zitat:
@ventomat121 schrieb am 6. September 2017 um 18:24:14 Uhr:
Bei meinem sieht es so aus, Vollgas in Gang 7. https://youtu.be/BGNy4_2zTp4Normal ist das doch nicht.
Der Händler wollte es sich bei der nächsten Inspektion mal ansehen. Ein Jahr Anschlussgarantie ist noch drauf.Na herzlichen Glückwunsch!! Was sagt der freundliche dazu???
Das Übliche: ich soll in 3 Wochen wieder kommen im Rahmen der Inspektion. Dann will man ne Adaptionsfahrt machen.
Bei mir geht's am 18.09. in die Werkstatt.
Gibt wohl lt Händler Abhilfen oä. Wird wahrscheinlich 3 Tage in Anspruch nehmen.
Bin gespannt, was passiert.
Würde mich über eine Rückmeldung freuen. Bislang keine Lösung in Sicht.
N'Abend,
meld mich mal nach 3 Tagen Werkstattaufenthalt zurück.
TLDR: Der Freundliche konnte es nicht erklären. Ist für 2015er BJ eigtl, nicht erklärbar und nachvollziehbar. Keine Fehler im Speicher. Anfrage inkl Videos an VW gesendet. Warten auf Antwort/Abhilfe.
Also erstmal so weiterfahren.
Werkstatt und Händler (nicht identisch!) wollen natürlich beide das Problem vom Tisch haben.
Fortsetzung folgt.
Gruß aus DD
So, ich wieder.
Hab heute einen Anruf vom Freundlichen bekommen: Das Kupplungspaket wird getauscht.
Dauert aber etwas, ich gehe mal von Mitte Oktober aus.
Grüße
Bringt nix, hält nur 20.000 - 40.000 km je nach Fahrweise