DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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7 % Wirkungsgradnachteil sind doch nicht die Welt.
Zumal man sie ja nicht permanent auf die Motorhöchstleistung beziehen kann.

Komfort hat eben auch seinen Preis und wenn das Getriebe dafür konstant funktionsfähig und ohne Reparaturen bleibt ist das den relativ kleinen Nachteil wert.
Wenn ich die Reparaturkosten für meine DSG 's rechnen würde die bezahlt wurden käme da auf einen grottenschlechten Wirkungsgrad des eingesetzten Kapitales.

Mir wären im Nachhinein die 7 % lieber gewesen.

Man sollte alles ganzheitlich betrachten.

Zitat:

@WQ33 schrieb am 3. Januar 2017 um 09:36:11 Uhr:


Das Energieproblem beim DQ250 besteht m.E. darin, dass das Hydrauliköl anschliießend
für die Kühlung der Lamellenkupplung verwendet wird.
Für die Betätigung der Hydraulikventile wird nur eine sehr kleine Ölmenge mit ca. 60 bar,
für die Kühlung der Lamellenkupplung aber eine relativ große Ölmenge mit ca. 3 bar benötigt,
die vorher von 60 bar - mit entsprechendem Verlust - auf 3 bar heruntergedrosselt wird.

Wenn man beim DQ250 das Öl für die Ventilbetätigung - wie beim DQ200 -
in einem separaten Drucksystem auf ca.60 bar
und das Kühlöl von vorne herein nur auf 3 bar bringen würde,
würde wahrscheinlich der Wirkungsgrad des DQ250 von ca. 85% auf ca. 88 %
verbessert werden können (DQ2oo -> 92%).

Welche höchste Aufnahmeleistung der kleine Pumpen-E-Motor im DQ200 hat, weiß ich nicht, aber die gemittelte Leistungsaufnahme beim NEFZ soll 20W betragen.
Mehr ist für die Schalt- und Kupplungsarbeit im NEFZ-Durchschnitt nicht nötig.

Beim DQ250 ist die durchschnittliche Leistungsaufnahme rund 25 mal höher (500W) und die Spitzenleistung der Pumpe liegt bei 2kW.

Das ist eine ganz andere Dimension und es zeigt, dass der Löwenanteil der Pumpenleistung beim DQ250 zur reinen Kühlung der Kupplungen benötigt wird.

Zum Wirkungsgrad:
Die offiziellen Wirkungsgradangaben beziehen sich meist auf freie Strecken.

Die Kühlung der Kupplungen des DQ250 erfolgt aber gerade bei langsamer Fahrt (Anfahren, Kriechen) mit voller Leistung (also 2kW) und daher hat ein DQ250 z.B. besonders im dichten Stadtverkehr einen erheblich schlechteren Wirkungsgrad, als auf freier Strecke, wo es nur ab und an zu ein paar Schaltvorgängen mit relativ wenig Kühlungsbedarf kommt.

@Ugolf
....du bist zu Werteorientiert.
Das DQ200 ist der 3Zylinder unter den DSG`s.
Man könnte auch Teile eines DQ250 übernehmen und das Ausrücken nicht über eine Feder sonder direkt über den Öldruck bewerkstelligen.
Da könnte man auch eine Antirupfregelung implementieren.
Das wäre aber dasselbe wenn ein Ingenieur für ein kultivierteren Lauf auf die Idee käme einen zusätzlichen Zylinder an den 3Zylinder zumontieren.
Es gibt das DQ200 weil es ist wie es ist.
Der Vergleich mit anderen Kupplungsarten macht da einfach keinen Sinn.

Wahrscheinlich hast Du recht .
Warum mache ich mir noch einen Kopf um das DSG obwohl ich genau deswegen keines mehr habe ?

Schon komisch irgendwie ...

Es zeigt daß ich es geliebt habe. Aber die Liebe enttäuscht wurde 😮

... um es mal philosophisch zu formulieren ...

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Hatte ein EKG in meinem Golf wegen rutschender Kupplung, Lösung soll das dritte Kupplungspaket bringen... wir werden sehen

Tja, dass neue Paket habe ich heute bekommen.

Ja im Moment ist alles gut.
Schaltet weich, fast unmerklich. Nichts rupft oder rutscht.

Allerdings war das beim letzten Tausch (2. Kupplung) auch so.

Schaun wir mal bei den folgenden 1000 km.............

Hast du auch eine veränderte Kupplung bekommen? Passt es noch??

Zitat:

@matcher1.6 schrieb am 3. Februar 2017 um 11:53:52 Uhr:


Hast du auch eine veränderte Kupplung bekommen? Passt es noch??

Wenn Du mich meinst, das hatte ich doch geschrieben.

Es ist eine veränderte Kupplung.
Hab jetzt so 1000 Km damit im Drittelmix runter und noch ist alles gut.

Und was soll jetzt passen?
Oder bist du aus Bayern. Dann sage ich: Passt schon!

Zitat:

... Hab jetzt so 1000 Km damit im Drittelmix runter und noch ist alles gut.

Das ist auch gut 😁

Ob das so gut bleibt dauert etwa 20 - 30 Tkm. Dann wird man weitersehen können .
So kenne ich das aus Erfahrung .

Blöde dabei ist nur daß man dann falls die Kupplung die noch in der Anschlußgarantiezeit verpaßt wurde dann erst wieder auffällig wird wenn man außerhalb der Gewährleistungsfrist ist.

Denn die Kupplung zählt als normales Ersatzteil und die Frist ist relativ kurz . Ist dann der Wagen erst mal einige Jahre alt ist nichts mehr mit Kulanz oder so.

So war es bei mir.

Was an der Kupplung nun " verändert " sein soll ist auch so ein spannendes Geheimnis ...

Du hast geschrieben dass du das neue Paket hast, dachte es wäre einfach nur eine neue Kupplung. Ich bin nicht aus Bayern. Wollte aber wissen ob das neue Paket immer noch einwandfrei arbeitet- sprich kein Rutschen mehr.

Zitat:

@matcher1.6 schrieb am 3. Februar 2017 um 19:47:15 Uhr:


Du hast geschrieben dass du das neue Paket hast, dachte es wäre einfach nur eine neue Kupplung. Ich bin nicht aus Bayern. Wollte aber wissen ob das neue Paket immer noch einwandfrei arbeitet- sprich kein Rutschen mehr.

Ja das ist das neue Paket.
Was denn genau mit dem "dem (diesem)" Paket gemeint ist, entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Vor 4000 km wurde ja schon mal ein "Kupplungspaket" getauscht und da war das Nadellager dabei.

Ich habe jedenfalls im Moment keine Probleme mehr.
Weder rutschen noch Rupfen/Zittern/Rucken.

Ich hoffe, dass das so bleibt.
Abe bei der anderen war auch etwa 1500 km nichts. Und dann gings wieder los.

Zitat:

@Ugolf schrieb am 3. Februar 2017 um 16:04:03 Uhr:



Zitat:

... Hab jetzt so 1000 Km damit im Drittelmix runter und noch ist alles gut.

Das ist auch gut 😁

Ob das so gut bleibt dauert etwa 20 - 30 Tkm. Dann wird man weitersehen können .
So kenne ich das aus Erfahrung .

Blöde dabei ist nur daß man dann falls die Kupplung die noch in der Anschlußgarantiezeit verpaßt wurde dann erst wieder auffällig wird wenn man außerhalb der Gewährleistungsfrist ist.

Denn die Kupplung zählt als normales Ersatzteil und die Frist ist relativ kurz . Ist dann der Wagen erst mal einige Jahre alt ist nichts mehr mit Kulanz oder so.

So war es bei mir.

Was an der Kupplung nun " verändert " sein soll ist auch so ein spannendes Geheimnis ...

Nee, so ein ganz spannendes Geheimnis hat der Onkel🙂 vom Werk da nicht draus gemacht.

Er sagte:
Der Kupplungsbelag ist ein anderer
und
Die Lamellen (welche er auch immer meint) sind geändert.
Und da kann ich mir nur die Lamellen auf dem Kupplungsbelägen vorstellen. Vielleicht laufen die schräge oder ähnlich.

Hallo allerseits,

nachdem die Kupplung nach dem dritten Tausch der Mehrfachkupplung immer noch im 3. und 5. Gang beim Beschleunigen rutscht (hat 2000 km die Urlaubsfahrt über gehalten, dann ging's wieder los, vor allem bei kühlem/nassem Wetter) und ich mich weiter massiv beim Händler gewehrt habe, wurde eine weitere Messfahrt gemacht und schließlich wird NOCHMAL das Kupplungspaket getauscht. Laut VW handelt es sich um NOCHMAL eine geänderte Mehrfachkupplung, obwohl ich ja bereit eine angeblich geänderte Variante rein bekommen habe. Also muss es ja noch eine weitere geänderte Variante geben. Auf die Mechatronic wurde weiter nicht eingegangen.
Der Freundliche wusste nicht viel, nur dass es eine weitere neue Artikelnummer sein soll.
Ein zweiter Händler wollte das Thema nicht fortführen, weil der erste es begonnen und nicht abgeschlossen hat.

Frage: Kennt jemand die Artikelnummern der unterschiedlichen Mehrfachkupplungen?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Bin auch mit dem 3. Kupplungspaket unterwegs - trotzdem keine Besserung. VW-Support ist kontaktiert und soll sich mit dem Händler in Verbindung setzen. Bin gespannt.

Zitat:

... Auf die Mechatronic wurde weiter nicht eingegangen. ...

pininhunter - wieviel km hat die drauf ?

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