DSG im 1,6 TDI --> 3. + 5. Gang rutscht?!

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo allerseits,

ich fahre einen Golf 7 1,6 TDI DSG Bj 2013 mit mittlerweile 21.000 km.
Seit den letzten 10.000 km fällt mir folgendes auf:
Beim Beschleunigen unter Vollast, z. B. an einer Steigung oder auch zügig aus einer Ortschaft heraus auf Landstraßentempo scheint der 3. Gang (vor allem kurz vor dem Gangwechsel zum 4.) und auch der 5. Gang gelegentlich leicht zu rutschen. Das fühlt sich an, als würde man wie bei einem Handschalter kurz zu lang auf der Kupplung stehen. Man sieht auch eine kleine Verzögerung beim Anstieg der Drehzahl beim Beschleunigen. Speziell im 5. Gang ist während des vermuteten Rutschens ein leichtes Dröhnen in der Karosserie zu hören. Das lässt sich vor allem beim Beschleunigen im 5. Gang aus Ortschaften erzeugen, wenn so beschleunigt wird, dass das DSG gerade noch nicht schaltet. Im manuellen Modus tritt das auch auf, aber gefühlt weniger intensiv.
Das Getriebe hat schon ein Software-Update und eine Umstellung des Getriebeöls bekommen.

Soll ich mich direkt mit VW auseinander setzen? Mein Freundlicher ist da etwas unkooperativ.

Wie sind Eure Meinungen und Erfahrungen zu sowas??

Freu mich auf Eure Tipps.
Vielen Dank!!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@tommtom89 schrieb am 19. April 2018 um 19:07:42 Uhr:


Habe inzwischen von Audi die Aussage, dass das Rutschen „Stand der Technik „ sei. Eine Problemlösung ist wohl nicht zu erwarten....
Traurig!

Was Stand der Technik ist, bestimmt nicht Audi, VW oder sonst eine Firma. Was Stand der Technik ist, bestimmt ein Gericht.

Und in eurem Fall ist euer Problem ganz sicher kein Stand der Technik. Denn dann müssten dies alle vergleichbaren Fahrzeuge haben. Und zwar in der Fahrzeugklasse, also auch Fahrzeuge anderer Hersteller. Sehr wahrscheinlich haben dies aber nichtmal alle baugleichen Fahrzeuge der gleichen Marke. 😰 Wenn die Werkstatt da sagt, dies sei Stand der Technik, bleibt nur der Gang zum Anwalt.

Hier ein interessanter Artikel zum "Stand der Technik" in Deutschland inkl. Aktenzeichen für euren Anwalt. 😉

anwalt.de, 23.02.2015

Klappergeräusche am Pkw mit DSG-Getriebe

"Das Landgericht Berlin hat zugunsten des klagenden Käufers eines Pkw Volkswagen Golf Highline BlueMotion Technology 1,4 l TSI entschieden (Urteil vom 18.09.2014, verkündet am 20.11.2014, Az.: 86 O. 127/14). Am Ende des Rechtsstreits, dem zudem ein selbständiges Beweisverfahren vorausgegangen war, sah das Gericht einen Sachmangel vorliegen und verurteilte den Händler zur Rückabwicklung des Neuwagenkaufes.

Nach § 434 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit – wie im vorliegenden Fall – nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Hinsichtlich des Vergleichsmaßstabs sind nicht ausschließlich die gleichen Produkte desselben Herstellers, sondern vielmehr der Entwicklungsstand aller vergleichbarer Gegenstände auch anderer Hersteller zu berücksichtigen. Eine Beschränkung der Gewährleistung auf den Stand des Herstellers für seine Produkte würde demgegenüber bedeuten, dass für Konstruktions- oder Fertigungsfehler einer ganzen Serie keine Gewährleistung besteht.

Bei Kraftfahrzeugen ist Vergleichsmaßstab der Entwicklungsstand aller in dieser Fahrzeugklasse vergleichbaren Fahrzeuge (LG Kassel, Urteil vom 04.08.2010 – 6 O 778/10 –). Das streitgegenständliche Fahrzeug ist mangelhaft i.S.d. § 434 Abs. 1 S.2 Nr. 2 BGB. Aufgrund der im Fahrbetrieb bei geöffneten Fenstern und Fahren auf schlechter Wegstrecke, insbesondere Kopfsteinpflaster, auftretenden Rassel- und Klappergeräusche weist das Fahrzeug eine Beschaffenheit auf, die bei herstellerfremden Fahrzeugen dergleichen Fahrzeugklasse und mit gleichartiger Ausstattung nicht üblich ist. Daher konnte der Kläger eine solche Geräuschbildung bei einem Neufahrzeug nicht erwarten. Zu dieser Überzeugung kommt das Gericht auf Grundlage des nachvollziehbaren und schlüssigen Sachverständigengutachtens im selbständigen Beweisverfahren sowie der Inaugenscheinnahme der Fahrgeräusche auf Kopfsteinpflaster.

Der Sachverständige hat ausgeführt, dass bei Probefahrten deutlich klirrende Klapper- und Rasselgeräusche in der Fahrgastzelle wahrnehmbar gewesen seien. Diese seien als nicht typische Arbeitsgeräusche dem DSG-Getriebe im Mitteltunnel zuzuordnen. Die Ursache sei wahrscheinlich im Spiel eines Losrades zu sehen. Die Geräusche seien konstruktiv bei der Bauart des Herstellers bedingt und würden sich weder durch Reparatur noch Austausch abstellen lassen. Zwar sei kein technischer Mangel gegeben. Die Geräuschbildung sei aber als Komfortmangel einzustufen. Eine Probefahrt mit einem herstellerfremden Fahrzeug der gleichen Fahrzeugklasse und DSG Automatik mit Trockenkupplung habe keine Geräuschbildung aufgewiesen.

Das Gericht sah auch nicht, dass eine Rückabwicklung wegen Unerheblichkeit des Mangels nach § 323 Abs. Abs. 2 BGB ausgeschlossen ist.

Nach ständiger Rechtsprechung fordert die Beurteilung der Frage, ob ein Sachmangel unerheblich ist, eine umfassende Interessenabwägung. Zu berücksichtigen sind dabei vor allem der für eine etwaige Mängelbeseitigung erforderliche Aufwand bzw. bei nicht behebbaren Mängeln die von ihnen ausgehende funktionelle, ästhetische oder sonstige Beeinträchtigungen (vgl. Palandt / Grüneberg, BGB, 70. Auflage § 323 BGB, Randnummer 32). Da hier ein nicht behebbarer Mangel vorliegt, kommt es auf die durch den Mangel verursachten Beeinträchtigungen an (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. Juli 2008 – 14 U 125/07 –, juris). Ein fortwährendes in Intensität und Häufigkeit unregelmäßiges Rasseln und Klappern unter den genannten Betriebsbedingungen ist so störend, dass der Mangel als erheblich einzustufen ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um einen Neuwagen handelt, bei dem die Unerheblichkeitsgenze aufgrund des entsprechend höher anzusetzenden Leistungsinteresses des Käufers, die jeglichen Kompromiss bezüglich der Qualität des Fahrzeugs ausgeschlossen wissen möchte, tendenziell enger zu ziehen ist als bei einem Gebrauchtwagen. Denn bei einem Neuwagen ist dem Käufer insbesondere im Hinblick auf den Fahrtkomfort ein geringes Maß an negativen Auswirkungen zuzumuten (vgl. LG Köln, Urteil vom 24.06.2009 – 28 O 11/07 –)."

VG myinfo

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Hallo allerseits,

das Thema wurde jetzt nochmal bei einem anderen VW-Freundlichen behandelt und eine Anfrage an VW gestellt:
Anscheinend handelt es sich um eine sogenannte "Rutsch-Kupplung", sodass unter Last und beim Schalten kleine Drehzahlsprünge bzw. dieses von mir beschriebene Rutschen normal sein sollen..... kommt mir zwar komisch vor, aber soll wohl so sein und die nächsten 100.000 km auch halten... ja da bin ich ja mal gespannt. So gesehen hätte ich mir den dreimaligen Austausch der Mehrfachkupplung sparen können usw.....

Hat jemand schon ähnliche Aussagen gehört?

Zitat:

@pininhunter schrieb am 24. November 2016 um 08:53:18 Uhr:


Hallo allerseits,

das Thema wurde jetzt nochmal bei einem anderen VW-Freundlichen behandelt und eine Anfrage an VW gestellt:
Anscheinend handelt es sich um eine sogenannte "Rutsch-Kupplung", sodass unter Last und beim Schalten kleine Drehzahlsprünge bzw. dieses von mir beschriebene Rutschen normal sein sollen..... kommt mir zwar komisch vor, aber soll wohl so sein und die nächsten 100.000 km auch halten... ja da bin ich ja mal gespannt. So gesehen hätte ich mir den dreimaligen Austausch der Mehrfachkupplung sparen können usw.....

Hat jemand schon ähnliche Aussagen gehört?

es ist schon echt verrückt was die sich alles einfallen lassen um das nicht als defekt darzustellen....

Deine neue Kupplung scheint ja auch nicht lange gehalten zu haben...???

Wenn das ne Rutschkupplung sein soll....frag ich mich warum sie nicht gleich am Anfang rutscht sondern mit zunehmender Km Leistung immer mehr...

das ist richtig sie rutscht aber das Auto vibriert nicht mehr so stark bzw. fast garnicht...

Das ist doch ein echter Fortschritt den die Techniker da vollbracht haben.. nach dem Motto: Wenn wir das rutschen nicht kostengünstig in den Griff bekommen dann machen wir es wenigsten so angenehm wie möglich für die betroffenen Kundschaft und entwickeln eine "Rutschkupplung" das ist dann wahrscheinlich auch noch günstiger den der Kupplungsbelag muss ja nicht so hochwertig sein er darf ja rutschen....

Also ich denke das war mein letztes Auto von der Marke VW und Co. Schade.....

Zitat:

@Ugolf schrieb am 23. November 2016 um 18:15:52 Uhr:


Dann bestehe darauf daß sie Dir ein neues Getriebe einbauen.

Das ist die einzige Lösung die hilft.

... dann weg mit der Kiste ... oder laß ` sie gegen einen Handschalter eintauschen.
Dann hast Du wenigstens an dieser Front Ruhe.

Ich brauche eine Automatik mein linker Fuss hat leider ein Handicap...

Zitat:

Ich brauche eine Automatik mein linker Fuss hat leider ein Handicap...

... dann Kiste weg und die Fahne wechseln ...

Zitat:

Anscheinend handelt es sich um eine sogenannte "Rutsch-Kupplung", sodass unter Last und beim Schalten kleine Drehzahlsprünge bzw. dieses von mir beschriebene Rutschen normal sein sollen..... kommt mir zwar komisch vor, aber soll wohl so sein und die nächsten 100.000 km auch halten...

Das ist ja der allerbeste Witz den wir seit langem zur Kenntnis bekommen !
Es wurde ganz am Anfang des Automatikwunders mal erzählt daß die Steuerung der Mechatronik so gut sei daß sie jede fußgetretene Kupplung in Puncto Lebensdauer in den Schatten stelle.
... und nun das ?

Jeden Tag gibt es hierzulande neue Überraschungen ...

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Zitat:

@pininhunter schrieb am 24. November 2016 um 08:53:18 Uhr:


Hallo allerseits,

das Thema wurde jetzt nochmal bei einem anderen VW-Freundlichen behandelt und eine Anfrage an VW gestellt:
Anscheinend handelt es sich um eine sogenannte "Rutsch-Kupplung", sodass unter Last und beim Schalten kleine Drehzahlsprünge bzw. dieses von mir beschriebene Rutschen normal sein sollen..... kommt mir zwar komisch vor, aber soll wohl so sein und die nächsten 100.000 km auch halten... ja da bin ich ja mal gespannt. So gesehen hätte ich mir den dreimaligen Austausch der Mehrfachkupplung sparen können usw.....

Hat jemand schon ähnliche Aussagen gehört?

Normalerweise versteht man unter einer "Rutschkupplung"
eine Kupplung, die bei Überlastung "durchrutscht"
um Schäden zu vermeiden.
Ich habe das Gefühl, dass hier ein Missverständnis vorliegt.
Der TE sollte in der Werkstatt einmal genauer nachfragen
wie diese Äußerung gemeint war.

Zitat:

... versteht man unter einer "Rutschkupplung"

eine Kupplung, die bei Überlastung "durchrutscht" ...

So eine Art von Sicherheitsvorrichtung kann man beim DSG doch nicht annehmen.
Die Elektronik des DSG ist in der Lage den Drehmoment der die Kupplung antreibenden Wellen zu messen und per Motorsteuerung zu begrenzen.

Da braucht es keine mechanische Sicherung durch " Durchrutschen" wie man sie bei rein mechanischen Konstruktionen her kennt.
Diese Erklärung ist also sehr schwer zu schlucken ...

In den VW-Werkstätten gibt es jetzt unter den Mitarbeitern den Wettbewerb "beste Ausrede beim Kunden". Das könnte der Grund für die tolle "Rutschkupplungs-Erklärung" sein....

Ich war heute in der Werkstatt.
Ein Außendienstmitarbeiter war raus gekommen um sich vor Ort ein Bild zumachen.
Er konnte bei einer Probefahrt alle von mir geschilderten Probleme wie, Kupplungsrupfen mit Zittern des Fahrzeugs und Vibrationen, zudem auch das Kupplungsrutschen unter Last und Warmlaufphase "eindeutig nachvollziehen und feststellen".

Die Kupplung wurde mit Nadellager ja bei 12.000 km bereits getauscht.

Der Wagen soll jetzt eine ganz neues, geändertes Kupplungspaket bekommen.
Die soll eine andere Lamellenart und Oberfläche haben.

Auf Nachfragen nach dem Sinn, sagte er, dass sie dies an anderen Problemfahrzeugen bereits getestet haben.
Dies hat zur endgültigen Abstellung der Probleme geführt.

Im Januar geht's los. Schaun wir mal.

http://www.autobild.de/.../...00.000-kilometer-dauertest-11112743.html

Auch Autobild kennt DSG Probleme beim Golf 7 ...

Das Rutschen haben wir auch. Waren auch schon oft bei VW. X Mal wurde eine neue Software aufgespielt und ein Mal wurde die Grund-Kalibrierung durchgeführt. Kurz ist Ruhe (sa ca. 5 Tage), dann geht es aber wie gehabt wieder los.

Neulich hat der Werksmeister die Kupplung "heissgefahren". Dann war es auch erst kurz ok. Jetzt ist aber wie unbefriedigend.

Zitat:

@every17 schrieb am 15. Dezember 2016 um 13:35:35 Uhr:


Ich war heute in der Werkstatt.
Ein Außendienstmitarbeiter war raus gekommen um sich vor Ort ein Bild zumachen.
Er konnte bei einer Probefahrt alle von mir geschilderten Probleme wie, Kupplungsrupfen mit Zittern des Fahrzeugs und Vibrationen, zudem auch das Kupplungsrutschen unter Last und Warmlaufphase "eindeutig nachvollziehen und feststellen".

Die Kupplung wurde mit Nadellager ja bei 12.000 km bereits getauscht.

Der Wagen soll jetzt eine ganz neues, geändertes Kupplungspaket bekommen.
Die soll eine andere Lamellenart und Oberfläche haben.

Auf Nachfragen nach dem Sinn, sagte er, dass sie dies an anderen Problemfahrzeugen bereits getestet haben.
Dies hat zur endgültigen Abstellung der Probleme geführt.

Im Januar geht's los. Schaun wir mal.

Diese Kupplung habe ich schon. Na ja rutschen tut sie immer noch...aber das Rupfen und vibrieren ist nicht mehr da bzw. nicht mehr so stark....meine hat allerdings erst 4000 km....

Ich werde weiter bericheten..

@every17:

Zitat:

Die soll eine andere Lamellenart und Oberfläche haben.

Lamellen? Wird bei dir die Kupplung des DQ250 im DQ200 implantiert...?

Zitat:

@superfodi schrieb am 30. Dezember 2016 um 11:21:12 Uhr:



Zitat:

@every17 schrieb am 15. Dezember 2016 um 13:35:35 Uhr:


Ich war heute in der Werkstatt.
Ein Außendienstmitarbeiter war raus gekommen um sich vor Ort ein Bild zumachen.
Er konnte bei einer Probefahrt alle von mir geschilderten Probleme wie, Kupplungsrupfen mit Zittern des Fahrzeugs und Vibrationen, zudem auch das Kupplungsrutschen unter Last und Warmlaufphase "eindeutig nachvollziehen und feststellen".

Die Kupplung wurde mit Nadellager ja bei 12.000 km bereits getauscht.

Der Wagen soll jetzt eine ganz neues, geändertes Kupplungspaket bekommen.
Die soll eine andere Lamellenart und Oberfläche haben.

Auf Nachfragen nach dem Sinn, sagte er, dass sie dies an anderen Problemfahrzeugen bereits getestet haben.
Dies hat zur endgültigen Abstellung der Probleme geführt.

Im Januar geht's los. Schaun wir mal.

Diese Kupplung habe ich schon. Na ja rutschen tut sie immer noch...aber das Rupfen und vibrieren ist nicht mehr da bzw. nicht mehr so stark....meine hat allerdings erst 4000 km....

Ich werde weiter bericheten..

Wann hast Du diese bekommen?

Weil vor 2 Monaten habe ich auch schon eine neue Kupplung bekommen. Angeblich auch ne veränderte.

Zitat:

@navec schrieb am 30. Dezember 2016 um 11:49:47 Uhr:


@every17:

Zitat:

@navec schrieb am 30. Dezember 2016 um 11:49:47 Uhr:



Zitat:

Die soll eine andere Lamellenart und Oberfläche haben.

Lamellen? Wird bei dir die Kupplung des DQ250 im DQ200 implantiert...?

Wohl weniger.
Ich denke mal, der meinst die Lamellen auf dem Belag. Das ist ja kein durchgehender Belag, sondern durch Einbuchtungen / Lamellen unterbrochen.

Na gut, unterbrochene Reibflächen = Lamellen...

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