Diving Assistant Professional nicht mehr verfügbar?
Hallo, ich habe gerade eine Mail von meinem freundlichen bekommen, dass der DAP nicht mehr verfügbar sein soll.
Hat da schon jemand etwas gehört?
591 Antworten
Das ist echt blöd! Noch habe ich Zeit, aber wenig Hoffnung, dass der Driving Assistant Professional bald wieder in allen 3er/4er- Modellen verfügbar ist. Ich möchte die Unterstützung nicht mehr missen!
Meine Info von heute geht in eine ähnliche Richtung. Habe von meinem freundlichen erfahren dass es eher schlechter wird. Für den 4er und teilweise 5er fällt sogar das adaptive LED Licht. Die Info kam wohl gestern.
Das DAP ist verfügbar… meist bei den profitablen Fzg‘s… hab i4 eDrive40 im November 21 bestellt und im Juni 22 wurde mitgeteilt das diese und andere PRO und PLUS Ausstattung reduziert wird! Ob wohl Lieferung für August 22 vereinbart war und keine Rede von reduzieren gewesen war…
…aber im i4 M50 ist alles verfügbar… …das ist kein Chipmangel sondern ProfiGier! Hab Anwalt und würde auch klagen!
Warum ist das kein Chipmangel? Es sind nicht genügend Teile für alle zu bauenenden Autos da. Jetzt muss man also selektieren....da gibt es sicher mehrere Möglichkeiten. Aber es ist zumindest wirtschaftlich durchaus nachvollziehbar. Auf welcher Basis willst du klagen? Du hast doch sicher die Möglichkeit bekommen zu stornieren oder hat man dich gezwungen, das Auto mit reduzierter Ausstattung zu nehmen?
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Würde sagen, es ist im Graubereich: die Teile sind ja prinzipiell verfügbar und BMW entscheidet sich diese gewissen Kunden, die zumindest wie in diesem Fall, einen abgeschlossenen Kaufvertrag haben, nicht zugänglich zu machen. Dieses Vorgehen anzuzweifeln kann ich schon verstehen, auch wenn ich als Fahrer eines 40i mit DAP+ dieses Problem nicht habe. Die rechtliche Beurteilung muss aber ein Fachmann machen.
Klar, wenn Du 4000 Euro im Monat verdienst, die Miete für Dein Haus aber 5000 Euro kostet, dann ist das Geld 'ja prinzipiell verfügbar'.
Trotzdem wird es irgendwie auf magische Weise nicht reichen, das ist doch eigentlich nicht so schwierig 😕
Als wenn BMW verpflichtet wäre, jede Sonderausstattung in jedem Modell oder selbst für alle Motorisierungen innerhalb eines Modells anbieten zu müssen. Den Anwalt will ich sehen, der sowas aufgreift.
Auch was Änderungen von Umfängen nach Bestellung angeht, sind die Kaufverträge klar geregelt. Niemand ist verpflichtet das Auto nach Änderung noch nehmen zu müssen. Gleichzeitig hat aber auch niemand das Recht einen bestimmten Umfang einzuklagen.
Zitat:
@Don_Blech schrieb am 8. September 2022 um 08:02:43 Uhr:
Klar, wenn Du 4000 Euro im Monat verdienst, die Miete für Dein Haus aber 5000 Euro kostet, dann ist das Geld 'ja prinzipiell verfügbar'.Trotzdem wird es irgendwie auf magische Weise nicht reichen, das ist doch eigentlich nicht so schwierig 😕
Ich verstehe den Beitrag so, dass man alternativ auch für ALLE Modelle einen Bestellstop des DAP hätte beschließen können und damit diejenigen, die es bereits bestellt haben (auch in kleineren Modellen), beliefern könnte.
Aber betriebswirtschaftlich wird BMW wohl Sorge haben, dass dann weniger der Top-Modelle verkauft werden, daher dieser Weg. Nachvollziehbar. Vllt auch noch die Hoffnung, dass der eine oder andere 330 dann doch ein 340 wird.
Zitat:
@GTDennis schrieb am 7. September 2022 um 22:05:44 Uhr:
Warum ist das kein Chipmangel? Es sind nicht genügend Teile für alle zu bauenenden Autos da. Jetzt muss man also selektieren....da gibt es sicher mehrere Möglichkeiten. Aber es ist zumindest wirtschaftlich durchaus nachvollziehbar. Auf welcher Basis willst du klagen? Du hast doch sicher die Möglichkeit bekommen zu stornieren oder hat man dich gezwungen, das Auto mit reduzierter Ausstattung zu nehmen?
Auf Vertragsbruch! Immerhin ist es ein rechtsgültiger Vertrag! 5% Schadenersatz ; 25% für vergleichbares Fzg. Jeweils vom Kaufpreis oder auf Herausgabe des Fzg. Vergleich M50 zum Preis vom eDrive 40 mit den Assistenten!
Wenn ich das Fzg, nicht abnehme, wenn es so gekommen wäre wie bestellt, würde BMW das selbe machen! Ich will einfach diese Fzg. schon weil ich ewig drauf warte und mein altes LeasingFzg. schon abgegeben ist!
Ich würde sogar soweit gehen das BMW diskriminierend vorgeht… einfach die die nur n eDrive 40 leisten können, haben das braune Ende vom Stock und die die M50 Geld haben bekommen alles ich A**sch geblasen!
Zitat:
@Malu3bg schrieb am 7. September 2022 um 23:53:34 Uhr:
Würde sagen, es ist im Graubereich: die Teile sind ja prinzipiell verfügbar und BMW entscheidet sich diese gewissen Kunden, die zumindest wie in diesem Fall, einen abgeschlossenen Kaufvertrag haben, nicht zugänglich zu machen. Dieses Vorgehen anzuzweifeln kann ich schon verstehen, auch wenn ich als Fahrer eines 40i mit DAP+ dieses Problem nicht habe. Die rechtliche Beurteilung muss aber ein Fachmann machen.
Wenn ich 67k für ein Auto ausgeben… will ich es auch so haben! BMW macht es sich zu einfach und im Oktober waren Lieferprobleme schon abzusehen und trotzdem konnte ich verbindlich bestellen…
Ich würde sagen es ist eine Art von Diskriminierund! Da M50 Käufer alles noch bekommen!
Zitat:
@Don_Blech schrieb am 8. September 2022 um 08:02:43 Uhr:
Klar, wenn Du 4000 Euro im Monat verdienst, die Miete für Dein Haus aber 5000 Euro kostet, dann ist das Geld 'ja prinzipiell verfügbar'.Trotzdem wird es irgendwie auf magische Weise nicht reichen, das ist doch eigentlich nicht so schwierig 😕
Zitat:
@Asperin schrieb am 8. September 2022 um 08:56:46 Uhr:
Als wenn BMW verpflichtet wäre, jede Sonderausstattung in jedem Modell oder selbst für alle Motorisierungen innerhalb eines Modells anbieten zu müssen. Den Anwalt will ich sehen, der sowas aufgreift.
Auch was Änderungen von Umfängen nach Bestellung angeht, sind die Kaufverträge klar geregelt. Niemand ist verpflichtet das Auto nach Änderung noch nehmen zu müssen. Gleichzeitig hat aber auch niemand das Recht einen bestimmten Umfang einzuklagen.
Zitat:
@Hamburch schrieb am 8. September 2022 um 10:38:45 Uhr:
Zitat:
@Don_Blech schrieb am 8. September 2022 um 08:02:43 Uhr:
Klar, wenn Du 4000 Euro im Monat verdienst, die Miete für Dein Haus aber 5000 Euro kostet, dann ist das Geld 'ja prinzipiell verfügbar'.Trotzdem wird es irgendwie auf magische Weise nicht reichen, das ist doch eigentlich nicht so schwierig 😕
Ich verstehe den Beitrag so, dass man alternativ auch für ALLE Modelle einen Bestellstop des DAP hätte beschließen können und damit diejenigen, die es bereits bestellt haben (auch in kleineren Modellen), beliefern könnte.
Mhm, ja, das wäre natürlich auch eine Möglichkeit ...
Aber wie soll das dann 'auf Dauer' geregelt werden?
Für drei Wochen ist DAP für alle bestellbar, dann erst mal wieder für 4 Wochen nicht, usw.?
Keine Ahnung, ob das wirklich eine praktikable Lösung wäre?