Der Hammer! Zahlungsaufforderung

BMW 3er E46

Heute bekam ich Post von meinem🙂
Ich staunte nicht schlecht, was die von mir wollen, danach hab ich aber drüber lachen müssen, aber seht selbst:

Schreiben vom 🙂:

Sehr geehrter Herr ****

sie hatten im Mai/Juni für ihr Fahrzeug, BMW 325ci Coupe - FG-Nr. ***** bei
Herrn XY Reifen bestellt, die wir über die Firma *** bezogen haben.

Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Herr XY Ihnen eine Rechnung un-
ter Einkaufspreis gestellt hat. Herr XY war dazu nicht berechtigt. Wir haben uns
inzwischen von ihm getrennt und bitten Sie, die beigefügte Rechnung über 199,02€

bis spätestens 31.03.2008

eingehend bei uns, auszugleichen.

Sie werden gewiss verstehen, dass wir aus kaufmännischen Gründen auf berechtigte
Forderungen nicht verzichten können.

Mit freundlichen Grüßen

Morgen werde ich da mal vorbeischaun...

125 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Frankman_koeln



Zitat:

Original geschrieben von 325Ci-Fahrer


Eben mal 200 Euro zahlen? Das kann ich nicht aus kaufmännischen Gründen.
Ich hab den Preis ja ausgehandelt.

also zahlen würde ich das auch nicht .... ABER ..... was heißt denn aus kaufmännischen gründen ???
dicke karre fahren, einen auf dicke hose machen in der stadt und dann keine kohle am arsch oder wie muß ich das verstehen ???

wenn ich mir aus "kaufmännischen" gründen jetzt wegen 200 € ins hemd mache würd ich mir mal überlegen ob die karre nicht vielleicht die eine oder andere nr zu groß ist ..... !!

sollte ich die "kaufmännischen" gründe jetzt falsch interpretieren klär mich auf .......

Hallo,

was soll denn der schwachsinnige Beitrag bitte?
Es geht doch nicht darum das der TE die 200 Euro nicht zahlen KANN, es ist nun mal Fakt das er die nicht zahlen MUSS!
Wenn jemand so blöd (entschuldigung, aber anders kann ich es nicht benennen) ist und solche Forderungen stillschweigend bezahlt, ist er selbst Schuld.
Das mit den "kaufmännischen Gründen" war ironisch gemeint und im vorliegenden Fall Klasse formuliert.
Aber wenn natürlich für Dich 200 € nur Peanuts sind, bitte.
Das hat nichts mit dem Auto zu tun das man fährt, für jeden normal denkenden und arbeitenden Menschen sind 200 € nun mal keine Peanuts, scheinbar ja nicht mal für ein Autohaus.......

Gruß

André

@ bonsai :

wenn du lesen kannst hab ich geschrieben dass ich die forderung auch nicht zahlen würde !!!

trotzdem beziehe ich mich auf einen beitrag des TE und gebe dazu einen kommentar, was in einem forum auch legitim ist.

paßt dir der kommentar nicht oder fühlst du dich davon auch angesprochen - ist mir hupe.

"aus kaufmännischen gründen" heißt für mich " ich hab die kohle nicht" daher spiegelt mein beitrag meine meinung dazu wieder mit dem nachsatz es mir doch auch erklären zu können wenn ich falsch liege.

wenn dir das nicht paßt - ist mir auch hupe ....

Ein Versuch der Schlichtung:

Das mit den "Kaufmännischen Gründen" wurde deshalb angeführt weil anscheinend auch das Autohaus diese angebracht hatte.
Hat also nix mit "keine Kohle" zu tun,sondern eher etwas mit dem Motto: "Wie du mir, so ich dir!"  😉

Ein solches Vorgehen schreit meiner Meinung nach schon fast nach "das sollte doch mal BMW gemeldet werden"

Ich denke, die sind im Rahmen eines guten Qualitätsmanagements und für eine gute Kundenzufriedenheit schon sehr daran interessiert, dass so etwas nicht passiert - weil solche Sachen wären auch perfekt für entsprechende Medien (Autozeitschriften, TV-Magazine, etc.) - und der Imageschaden nach so etwas würde auch BMW interessieren.

Aber gut, das bestätigt mal wieder meine Meinung zu Autohändlern und Autoverkäufern, aber das ist eine andere Geschichte und eine persönliche Ansichtssache.

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hier gehts ja ab 🙂 vom feinsten.

zum Thema: generell würde ich das ganze nicht zahlen.

Was mich allerdings etwas stutzig macht ist der hinweis des TE's "wenn ich den M5 nicht bekomme fahr ich halt den A8 von dem Autohaus, wo Herr XY jetzt arbeitet".

Das hört sich ganz so an, als ob Herr XY dem TE persönlich bekannt wäre.

Falls dem so ist, könnte es ja ein "Spezlgeschäft" gewesen sein und bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung könnte unterstellt werden, dass der TE schuldhaft von der Kompetenzüberschreitung des Herrn XY gewusst hat und somit könnte die eigentlich nur im Innenverhältnis wirksame Einschränkung gegen den TE geletend gemacht werden.

Ciao, Ralf

Moin,

hier einmal meine Interpretation der kaufmännischen Gründe:

BEVOR ich irgendwo einen Reifen kaufe, vergleiche ich Preise.

Dort wo dann das Preis / Leistungsverhältnis für mich akzeptabel ist, kaufe ich dann. Das muss NICHT der billigste Händler sein, aber der, bei dem ich ein gutes Gefühl UND einen guten Preis erhalte.

Wenn nun dieser Händler bei dem ich gekauft habe seinen Preis nicht halten kann und ich hinterher mehr zahlen soll, dann war sein Angebot falsch und hat mich so in eine Falle gelockt, denn ich hätte bei Nennung des richtigen Preises ja vielleicht eine andere Entscheidung getroffen.

UNd weil dem so ist, ist das was das Autohaus da nun vorhat nicht nur unbillig, sondern auch ein grober Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

@ Frankman_koeln
das ist für mich dann aber die böswilligste Interpretation für "kaufmännische Gründe", die ja das Autohaus auch angeführt hat. Ich halte Deinen Kommentar für anmassend und überheblich und er ist genau von der Sorte, wie man ihn sich in einem Forum doch besser sparen sollte.

Man KANN zu einem Beitrag seine Meinung schreiben man MUSS es aber nicht und Du wolltest mit Deinem Beitrag doch nur provozieren.

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD


Was mich allerdings etwas stutzig macht ist der hinweis des TE's "wenn ich den M5 nicht bekomme fahr ich halt den A8 von dem Autohaus, wo Herr XY jetzt arbeitet".

Das hört sich ganz so an, als ob Herr XY dem TE persönlich bekannt wäre.

Ist mir nicht JEDER persönlich bekannt, den ich mal in Persona getroffen habe 😕

Der Threadersteller lebt in einer eher ländlichen Umgebung, da weiss man natürlich, wo der Andere arbeitet. Ferner wurden die Gespräche über den A8 bereits vor denen über den BMW M5 geführt und bei mithin DEUTLICH vor dem jetzigen Vorfall...

So nun aber zurück zum Thema - weitere Gespräche zu den bös interpretierten kaufmännischen Gründen und zum "sofort zahlen" bitte per PN - hier im Thread führen sie ab jetzt zur Verwarnung!

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Floh - frag die halt nur aus welchem kühnen Grunde die meinen einen Vertrag einseitig ändern zu können - die Stelle im BGB mögen Sie Dir doch bitte zeigen und dann könntest Du ja vielleicht auch noch die Kaufrechnung des Fahrzeugs von damals (ist doch dort erworben?) um 1.000,- EUR reduzieren, weil Du ein ähnliches Fahrzeug letztens günstiger gesehen hast 😉

Beste Grüße

§ 119 BGB

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.

Zitat:

Original geschrieben von SeriousD



Falls dem so ist, könnte es ja ein "Spezlgeschäft" gewesen sein und bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung könnte unterstellt werden, dass der TE schuldhaft von der Kompetenzüberschreitung des Herrn XY gewusst hat und somit könnte die eigentlich nur im Innenverhältnis wirksame Einschränkung gegen den TE geletend gemacht werden.

Ciao, Ralf

Nein, nein, dem ist nicht so. Ich hab den XY allerdings lieb gewonnen😉, weil er jung, dynamisch und ja, auch großzügig war.

Dass er seine Kompetenzen überschritten hat, hab ich natürlich nicht gewusst. Was sollte mich das auch kümmern?

@Frakman Mit kaufmännsich meine ich, dass man es als Kaufmann nicht hinnehmen kann, dass ein ausgehandelter Preis nachträglich erhöht wird. Ich hab es natürlich ironisch gemeint, wie schon erwähnt wurde, weil das AH ja auch "kaufmännische" Gründe angibt.
200 Euro könnte ich bis heute nachmittag 16:00 Uhr besorgen. In bar!😎 Ich kann dann auch ein Foto von den Scheinen machen, mit Nudelpackung!😁
Meine Ironie geht schon wieder mit mir durch und das am Morgen...

@ yooman
lies Dir dazu bitte einmal die entsprechenden Kommentare zum § durch, dann merkst Du schnell, dass sich ein BMW-Autohaus beim Verkauf von Reifen durch einen aktiven Mitarbeiter auf den §119 nicht auf Unkenntnis der Sachlage oder Fallwürdigung berufen kann 😉

Absatz 2 bezieht sich wiederum nicht auf einen Mitarbeiter, der zu günstig verkauft 😉

Beste Grüße

@RolandHB1:

das ist mir schon klar, aber wenn sich die Bekanntschaft auf das Privatleben ausdehnt könnte man sowas schon unterstellen.

Ich vermute nicht, dass es wegen 200€ zu einem Rechtsstreit kommt, aber ich wollte damit eigentlich nur andeuten, dass es schwierig ist, hier einen solchen Fall zu bewerten ohne die Hintergründe zu kennen.

Wie Du schon schreibst kann es auf keinen Fall ein Inhaltsirrtum sein.

Allerdings wäre es möglich, dass im Falle eine Vertretung ohne Vollmacht (im Innenverhältnis) und bei Kenntnis des TE dieser Sachlage eine Gutgläubigkeit ausgeschlossen werden kann.
Falls sich diese Vermutung aufdrängt wäre ein weiterer Punkt, dass der Preis der Reifen weit unter Marktniveau liegt (ich kenn den Reifenmarkt nicht wiklich gut, aber vermutlich war der Preis niedrig).

Wie gesagt, ich sprech hier ja kein Urteil, ich will nur darauf hinweisen, dass man die Sache auch aus einem anderen Blickwinkel betrachten könnte.

Übrigens dachte ich dass mein Beitrag durchaus zum Thema gepasst hat, daher verstehe ich das "so und nun zurück zum Thema " nicht 🙂

--> DA dem aber nicht so ist, und der TE nichts davon wusste sowie den XY nicht privat kennt, würde ich an seiner Stelle natürlich nichts bezahlen.

Ciao, Ralf

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


@ yooman
lies Dir dazu bitte einmal die entsprechenden Kommentare zum § durch, dann merkst Du schnell, dass sich ein BMW-Autohaus beim Verkauf von Reifen durch einen aktiven Mitarbeiter auf den §119 nicht auf Unkenntnis der Sachlage oder Fallwürdigung berufen kann 😉

Absatz 2 bezieht sich wiederum nicht auf einen Mitarbeiter, der zu günstig verkauft 😉

Beste Grüße

Bei einem Verkauf unter Einstand ist dies durchaus moeglich.

Mir sind aus meiner Praxis einige konkrete Faelle bekannt, bei denen Brutto- und Nettopreise vertauscht wurden bzw. exworks als CIP,DDU oder gar DDP verkauft wurde. Die Anfechtung war war in allen Faellen erfolgreich, in denen dem Kunden die Gestellungskosten nachweislich bekannt waren.

Das ist ja noch garnichts 🙂

Meine Mutter hat sich vor zwei Jahren einen gebrauchten A3 beim Audi Händler gekauft und bar bezahlt, 6 Wochen später kam eine Rechung, dass wir das Auto endlich bezahlen sollen 😰

Das nenn ich mal ne Frechheit

Nun, es ist bei der Höhe des Verkaufspreises eigentlich nicht wirklich unter EK , es ist vielleicht unter dem normal üblichen BMW-Preis.

Hatte was ähnliches auch mal, nachdem der Service Berater mir wegen einem größeren Defekt innerhalb der Garantiezeit einen 730D gegeben hat und dann von seinem Chef abgewatscht wurde. Der hat ganz kleinlaut angerufen bei mir und hat gefragt ob ich ihm nicht wenigstens den Mietpreis für das Fahrzeug von einem Wochenende zahlen könne.
Nachdem ich sehr zufrieden war was sein Engagement für mein Fahrzeug anging habe ich die 100 €gezahlt. Ihm war aber auch klar, dass ich es nicht zahlen müsste. Hab dafür aber auch ne ganze Woche mal ein anderes Auto gehabt 😁.

In diesem Fall hier wurde die Rechnung ebenfalls gestellt und der Vertrag ist rechtlich bindend, da wie der TE schildert der Preis ja wirklich ausgehandelt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Frankman_koeln


@ bonsai :

"aus kaufmännischen gründen" heißt für mich " ich hab die kohle nicht" daher spiegelt mein beitrag meine meinung dazu wieder mit dem nachsatz es mir doch auch erklären zu können wenn ich falsch liege.

wenn dir das nicht paßt - ist mir auch hupe ....

Das ist Deine Ansicht , wenn wir jetzt mal mal schauen heisst es doch nichts anderes als :

"Kaufleute handeln kaufmännisch, nach kaufmännischen Prinzipien und mit kaufmännischen Methoden, also vor allem wirtschaftlich. Sie denken und wirtschaften im Rahmen des Unternehmens betriebswirtschaftlich oder übergreifend volkswirtschaftlich."

Also damit meint der liebe TS doch nur das es absolut unwirtschaftlich wäre im Nachhinein noch mehr für die Ware zu zahlen als vereinbart . OK ??

Überdies gehe ich davon aus, das der Preis der Räder sowieso weit weg von gut und böse lag, wie ich das aus eigener Erfahrung kenne.
Seat wollte mir erklären das es 200 Euro kostet, wenn sie vier Räder (umziehen der Winter/Sommer Pneus) ummontieren. Komisherweise kostet es bei all unseren freien Werkstätten nur 40 Euro, incl. auswuchten. Das wollte mir der gute Autoverkäufer nicht glauben, angeblich legen die dabei drauf. Wenn ich nicht lache.

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