Der Hammer! Zahlungsaufforderung

BMW 3er E46

Heute bekam ich Post von meinem🙂
Ich staunte nicht schlecht, was die von mir wollen, danach hab ich aber drüber lachen müssen, aber seht selbst:

Schreiben vom 🙂:

Sehr geehrter Herr ****

sie hatten im Mai/Juni für ihr Fahrzeug, BMW 325ci Coupe - FG-Nr. ***** bei
Herrn XY Reifen bestellt, die wir über die Firma *** bezogen haben.

Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Herr XY Ihnen eine Rechnung un-
ter Einkaufspreis gestellt hat. Herr XY war dazu nicht berechtigt. Wir haben uns
inzwischen von ihm getrennt und bitten Sie, die beigefügte Rechnung über 199,02€

bis spätestens 31.03.2008

eingehend bei uns, auszugleichen.

Sie werden gewiss verstehen, dass wir aus kaufmännischen Gründen auf berechtigte
Forderungen nicht verzichten können.

Mit freundlichen Grüßen

Morgen werde ich da mal vorbeischaun...

125 Antworten

Weiss nicht, was die ganze Aufregung soll. So ein Brief wäre bei mir gleich in der blauen Tonne gelandet. Soll sich der 🙂 das Geld von seinem Ex Herrn xy holen!

Zitat:

Original geschrieben von kloetzenschorse


Weiss nicht, was die ganze Aufregung soll. So ein Brief wäre bei mir gleich in der blauen Tonne gelandet. Soll sich der 🙂 das Geld von seinem Ex Herrn xy holen!

Moin,

dann hättest Du aber ein echtes Problem gehabt. Denn wie im Erstposting vom TS geschrieben lag dort eine Rechnung bei. Rechnung heisst aber, dass er dieser wiedersprechen muß, ansonsten könnte hier die schweigende Einwilligung geltend gemacht werden.

Also, kurzen 3 Zeiler mit dem Widerspruch an das Autohaus, dann sollte der Fisch geputzt sein.

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1


Moin,

@ Frankman_koeln
das ist für mich dann aber die böswilligste Interpretation für "kaufmännische Gründe", die ja das Autohaus auch angeführt hat. Ich halte Deinen Kommentar für anmassend und überheblich und er ist genau von der Sorte, wie man ihn sich in einem Forum doch besser sparen sollte.

Man KANN zu einem Beitrag seine Meinung schreiben man MUSS es aber nicht und Du wolltest mit Deinem Beitrag doch nur provozieren.

Hallo,

dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Gruß

André

Zitat:

Original geschrieben von TomHBG



Zitat:

Original geschrieben von kloetzenschorse


Weiss nicht, was die ganze Aufregung soll. So ein Brief wäre bei mir gleich in der blauen Tonne gelandet. Soll sich der 🙂 das Geld von seinem Ex Herrn xy holen!
Moin,

dann hättest Du aber ein echtes Problem gehabt. Denn wie im Erstposting vom TS geschrieben lag dort eine Rechnung bei. Rechnung heisst aber, dass er dieser wiedersprechen muß, ansonsten könnte hier die schweigende Einwilligung geltend gemacht werden.

Also, kurzen 3 Zeiler mit dem Widerspruch an das Autohaus, dann sollte der Fisch geputzt sein.

Moment , welche Rechnung ? Ist doch nie angekommen das Ding 😉

Solnage es nicht als Einschreiben kommt und/oder unter EZugen bei Dir eingeworfen wird

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von TomHBG



Zitat:

Original geschrieben von kloetzenschorse


Weiss nicht, was die ganze Aufregung soll. So ein Brief wäre bei mir gleich in der blauen Tonne gelandet. Soll sich der 🙂 das Geld von seinem Ex Herrn xy holen!
Moin,

dann hättest Du aber ein echtes Problem gehabt. Denn wie im Erstposting vom TS geschrieben lag dort eine Rechnung bei. Rechnung heisst aber, dass er dieser wiedersprechen muß, ansonsten könnte hier die schweigende Einwilligung geltend gemacht werden.

Also, kurzen 3 Zeiler mit dem Widerspruch an das Autohaus, dann sollte der Fisch geputzt sein.

Ist das nicht nur bei nem Kaufmann so? Als Privatperson muss man hier (so weit ich informiert bin) nichts tun, auch wenns in so nem Fall sinnvoll wäre...

Ich würde dem Autohaus zurückschreiben, dass du aufgrund einer Nachkalkulation und nem damaligen Rechenfehler eigentlich nur den halben Originalbetrag aus "kaufmännischen Überlegungen" bezahlen könntest und ne eingene Forderung an das Autohaus stellen... 😉

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von jonnycrash


... Haha, der ist ja gut. Würde beim Händler mal nachfragen ob die zwei Kalenderblätter zuviel abgerissen haben.
1. April ist nämlich noch nicht.

YOU MADE MY DAY.... *lacht sich einen*

Zitat:

.... Rechnung heisst aber, dass er dieser wiedersprechen muß, ansonsten könnte hier die schweigende Einwilligung geltend gemacht werden.

Also, kurzen 3 Zeiler mit dem Widerspruch an das Autohaus, dann sollte der Fisch geputzt sein.

vollkommen überflüssig. Einer unberechtigten Forderung in Form einer Rechnung eines privaten Unternehmens muß überhaupt nix widersprochen werden. Zu keinem Zeitpunkt. Eine Einwilligung liegt nirgens vor, auch nicht stillschweigend.

Irgendwelche Zahlungsaufforderungen, die rechtsgültigkeit haben, kenne ich z.B. vom Finanzamt oder Behörden.

Ich hab den EIndruck, dass gegen Wettbewerber durch diesen nachtraeglichen Preisaufschlag verstossen wird. Vielleicht sich mal mit einem Wettbewerber unterhalten, bzw. dessen Anwalt sollte sich dafuer brennend interessieren (mit Dollarzeichen in den Augen).

Gruss
Joe

Zitat:

Original geschrieben von jan.th



Zitat:

Original geschrieben von TomHBG


Moin,

dann hättest Du aber ein echtes Problem gehabt. Denn wie im Erstposting vom TS geschrieben lag dort eine Rechnung bei. Rechnung heisst aber, dass er dieser wiedersprechen muß, ansonsten könnte hier die schweigende Einwilligung geltend gemacht werden.

Also, kurzen 3 Zeiler mit dem Widerspruch an das Autohaus, dann sollte der Fisch geputzt sein.

Ist das nicht nur bei nem Kaufmann so? Als Privatperson muss man hier (so weit ich informiert bin) nichts tun, auch wenns in so nem Fall sinnvoll wäre...

Gruß
Jan

Meinst du das Kaufmännische Bestätigungsschreiben?

Zitat: "Das Kaufmännische Bestätigungsschreiben (KBS) ist ein Handelsbrauch.
Im allgemeinen Rechtsverkehr gilt der Grundsatz, dass bloßes Schweigen keine Willenserklärung darstellt (qui tacet sentire non videtur). Davon gibt es im Handelsrecht einige Ausnahmen, eine davon ist das Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Ein Kaufmann schreibt den Inhalt eines (zumindest aus seiner Sicht) bereits mündlich geschlossenen Vertrages nieder und sendet das Schreiben an seinen Vertragspartner. Widerspricht dieser dem "bestätigten" Geschäft nicht unverzüglich, wird sein Schweigen als Zustimmung fingiert, so dass das Geschäft als zu den im kaufmännischen Bestätigungsschreiben beschriebenen Konditionen abgeschlossen gilt."
Link

Trifft m. E. hier aber nicht zu...

Gruß
robson

Zitat:

Original geschrieben von Robson25


Meinst du das Kaufmännische Bestätigungsschreiben?
...
Trifft m. E. hier aber nicht zu...

Ich in meiner beruflichen Aufgabe als Kaufmann reagiere Grundsätzlich auf "jede" Rechnung mit Ausnahme der "Branchenbücher", die jeweils eine Rückantwort mit überprüfter Adresse,... verlangen. Aber jeder Firma, mit der ich in Geschäftsbeziehung stehe oder stand, hat ne Antwort von mir "verdient", je nach Partner telefonisch oder schriftlich.

Trifft hier aber wirklich nicht zu, da der "Privatmann" äußern muss, was er möchte und nicht jedesmal erwidern muss, wenn ein schriftliches Angebot unterbreitet wurde.

Gruß
Jan

PS: Auch ne Privatperson kann ohne Worte nur durch "konkludentes Handeln" Rechtsgeschäfte abschließen, hierunter fällt z.B. das Nehmen und Bezahlen der Semmel beim Bäcker, auch wenn man nicht explizit sagt "Lieber Bäcker, ich möchte die Semmel kaufen und verzehren!" 😉

Zitat:

Original geschrieben von jan.th



... PS: Auch ne Privatperson kann ohne Worte nur durch "konkludentes Handeln" Rechtsgeschäfte abschließen ...

@Jan: Vorrausgesetzt zwei übereinstimmender Willenserklärungen (Angebot und Annahme) 😎

Damit hast du Recht. Und wer Recht hat zahlt a Maß 😉

@TE: Ich würde beim Autohaus anrufen bzw. vorbeifahren und die Sache klären. Bezahlen würde ich nicht...die Gründe wurden ja schon mehrfach genannt!

Gruß
robson

Der Vertrag ist damals mit Bezahlung und Übergang der Ware (Reifen) rechtsgültig abgeschlossen worden.
Die Nachforderung ist auch IMGO nichtig und nur als Versuchsballon anzusehen.
Nicht zu reagieren ist aber immer die schlechteste Lösung. Ich würde einen netten Brief zurückschreiben und der Rechnung wiedersprechen.
"Sehr geehrter Herr XYZ,
leider muss ich Ihnen mitteilen, daß ich Ihre Forderung mitnichten als berechtigt ansehe. Ich habe damals mit Ihrem Autohaus eine rechtsgültigen Vertrag geschlossen, welcher aufgrund des vorliegenden Angebotes beiderseits erfüllt wurde. Das das Angebot fehlerhaft war, war für mich als Privatperson nicht erkennbar und ich trete nicht für Fehler Ihrer Mitarbeiter ein.
Hiermit wiederspreche ich dementsprechend Ihrer Rechnung vom XX.XX.XXXX.
Sollten Sie weiterhin der Meinung sein, Ihre Forderung seien berechtigt und durchsetzbar, sehe ich mich gezwungen rechtlichen Beistand zu nehmen. Dabei anfallenden Kosten werden Ihnen selbstverständlich in Rechnung gestellt.

mit freundlichen Grüßen,
XXX
"
So würde mein Antwortschreiben aussehen und sollte dann noch etwas zurückkommen, ausser einer Entschuldigung, würde den Rest meine AdvoCard regeln 😉.

Gruß,
Thilo

Zitat:

Original geschrieben von Robson25


@Jan: Vorrausgesetzt zwei übereinstimmender Willenserklärungen (Angebot und Annahme) 😎
Damit hast du Recht. Und wer Recht hat zahlt a Maß 😉

Ja, wollte noch

DAS HIER

einfügen, war aber zu langsam... Blöder Job nebenher! 😉 Da steht zumindest auch geschrieben, dass "jedes" Schweigen eines Kaufmanns als "Zustimmung" gedeutet wird.

Kommst ca. 200 km nach Norden, dann geb ich dir eine aus! 🙂

Gruß
Jan

Zitat:

Original geschrieben von Thilo T.


Der Vertrag ist damals mit Bezahlung und Übergang der Ware (Reifen) rechtsgültig abgeschlossen worden.
Die Nachforderung ist auch IMGO nichtig und nur als Versuchsballon anzusehen.
Nicht zu reagieren ist aber immer die schlechteste Lösung. Ich würde einen netten Brief zurückschreiben und der Rechnung wiedersprechen.
"Sehr geehrter Herr XYZ,
leider muss ich Ihnen mitteilen, daß ich Ihre Forderung mitnichten als berechtigt ansehe. Ich habe damals mit Ihrem Autohaus eine rechtsgültigen Vertrag geschlossen, welcher aufgrund des vorliegenden Angebotes beiderseits erfüllt wurde. Das das Angebot fehlerhaft war, war für mich als Privatperson nicht erkennbar und ich trete nicht für Fehler Ihrer Mitarbeiter ein.
Hiermit wiederspreche ich dementsprechend Ihrer Rechnung vom XX.XX.XXXX.
Sollten Sie weiterhin der Meinung sein, Ihre Forderung seien berechtigt und durchsetzbar, sehe ich mich gezwungen rechtlichen Beistand zu nehmen. Dabei anfallenden Kosten werden Ihnen selbstverständlich in Rechnung gestellt.

mit freundlichen Grüßen,
XXX
"
So würde mein Antwortschreiben aussehen und sollte dann noch etwas zurückkommen, ausser einer Entschuldigung, würde den Rest meine AdvoCard regeln 😉.

Gruß,
Thilo

Danke für die Mühe. Ich hoffe, dass ich es nicht brauche.

So, Update:

Ich war heute vormittag bei meinem 🙂 und hab erstmal nach dem M5 gefragt😎 Ist in Arbeit, sie bemühen sich drum.
Dann kam der unangenehme Teil. Als erstes hab ich gesagt, dass ich die 200 Euro nicht bezahlen werde. Ich hab ihm auch gleich meine quittierte Rechnung gezeigt, worauf er sagte: "Ah, gut dass du eine quittierte Rechnung hast."
Die Probleme meines Händlers sind nämlich um einiges größer, als die 200 Euro für mich ein Problem wären.
Herr XY soll in großem Stil Kunden und auch den betreffenden Händler geprellt haben. Er soll laut Aussage meines Händlers zum Teil große Beträge unterschlagen haben.
Der krasseste Fall wäre, dass er von einem Kunden 4000 Euro für eine Reperatur o.ä. abgenommen haben soll, dieser aber keine Quittung erhalten haben soll. Dieser Kunde steht jetzt mit 4000 Euro bei meinem Händler in der Kreide und hat nichts in der Hand.
Desweiteren soll Herr XY sich Rechnungen auf sein privates Konto überweisen lassen haben.

In unserem ausführlichen Gespräch hat mir der Händler erklärt, dass dem AH von dessen Anwalt geraten wurde, Kunden, bei denen es zwecks Herrn XY zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung gekommen sei, mit einer Zahlungsaufforderung, wie ich eine bekommen habe, zur Zahlung des säumigen Betrags zu bewegen.
Ich habe daraufhin erwidert, dass dieser Anwalt wohl davon ausgehe, dass es Kunden gäbe, die darauf eingehen.

Mein 🙂 hat mir noch gesagt, dass er in letzter Zeit gehäuft solche unangenehmen Gespräche mit Kunden führen muss.
Er hat mir noch gesagt, dass er sich mit seinem Anwalt über meinen Fall (quittierte Rechnung) unterhalten wird und wenn dieser nicht einlenken will, soll ich mir auch einen Anwalt nehmen.
Ich drückte noch mein Bedauern über diese blöde Sache aus und er hat mir noch zugesichert, dass er denen in München gleich nochmal auf die Füsse tritt, dass wir für unser Hochzeitswochenende einen M5 bekommen.

Ich gehe auch stark davon aus, dass ich die 200 Euro nicht bezahlen muss, aber was ich hiermit klar stellen will ist,

dass mein 🙂 nicht der Böse ist😁

edit: Achja, Herr XY hat zwischenzeitlich bei einem VW Händler in Pfarrkirchen gearbeitet, ist da aber auch schon wieder weg...
Ich fass es echt nicht. Herr XY war mir sofort sympathisch und ich kam sehr gut mit ihm aus. Es ist für mich unverständlich, wie ein so sympathischer, netter Mann so eine Shice fabrizieren kann. Ewig schade🙁

Zitat:

Er hat mir noch gesagt, dass er sich mit seinem Anwalt über meinen Fall (quittierte Rechnung) unterhalten wird und wenn dieser nicht einlenken will, soll ich mir auch einen Anwalt nehmen.

HAHA, der ist ja lustig... 🙂

Sein Anwalt ist kein Staatsanwalt, sonder wird doch von denen bezahlt.
Also können die auch entscheiden ob ihr EIGENER Anwalt einlenkt... sowas... xD

Du brauchst dir übrigens garnichts nehmen, erst recht keinen Anwalt.
Was kannst du dafür, dass deren ehemaliger Mitarbeiter krumme Dinger gedreht hat -> NIX!

Der Vertrag ist nach außen hin korrekt zu Stande gekommen und damit wirksam.
Wenn die ein internes Problem haben, dass ist und bleibt es nunmal denen ihrs und nicht deines.

MfG!

Deine Antwort
Ähnliche Themen