CVT im Astra Facelift

Opel Astra K

So, mach ich doch einfach mal separat zu o.a. einen thread auf und schauen wir mal...

Beste Antwort im Thema

Die höre ich auch immer gut. Zum Beispiel das Fiepen wenn Elektrogeräte laden und sowas.

Aber meine "Fachrichtung" ist eher der Knack-, Klapper- und Vibrationsbereich. Damit ist man auch immer besonders beliebt in Autowerkstätten... 😁

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Ich glaube so ein kleiner Anhänger mit Gartenabfällen wird das CVT schon nicht gleich zerbersten lassen.

Ob man jetzt zweimal im Jahr nen kleine Anhänger mit Grünschnitt zum Entsorger bringt oder erlaubterweise die dicke Tante Waltraud von Nebenan und ihren 150 Kilo-Mann aufm Rücksitz mitnimmt macht wohl keinen großen Unterschied.

vor oder nach den f(r)esstagen (? 😉

Macht bei Tante Waltraut und Ehemann kaum einen Unterschied... (alle handelnden Personen sind übrigens frei erfunden und dienen nur zur Illustration) 😁

Aber grundlegend ist es dennoch dann Fahren ohne Zulassung oder nicht?
Denn im Fahrzeugschein ist der Anhänger eben nicht zugelassen

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Auf jeden Fall ist das eine Überschreitung der zuässigen Anhängelast. Hier mal eine Liste der Konsequenzen:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Interessant ist der Part:

Zitat:

Wenn es sich um schwerere Fälle handelt, ist dafür ein Punkt fällig sowie ein Bußgeld, das von 30 bis 425 Euro variieren kann. Die Höhe dieses Bußgeldes orientiert sich an drei Faktoren:
[...]
um welchen Anteil (in Prozent) Sie die maximal zulässige Anhängelast überschritten haben

Wenn im Fahrzeugschein jetzt die 75kg für ein Trägersystem stehen hast und ziehtst einen leeren 750kg Anhänger, haste schon eine Überschreitung von 33% (Leergewicht Anhänger ca. 100kg; "erlaubt": 75kg; "Überschreitung": 25kg).
Die Rennleitung wird in 99% der Fälle die Weiterfahrt untersagen, außer du hast nur noch ein paar Meter zu fahren.
Dazu dürfte im Falle eines Falls auch die Versicherung(en) kritisch nachfragen.

Ne sorry, das wär's mir einfach nicht wert. Dann lieber das passende Zugpferd. Ich will ne AHK nicht mehr missen ebenso wie die Möglichkeit mehr als nen Kofferraum mit Plane zu ziehen.

Zitat:

@Bermonto09 schrieb am 27. Dezember 2019 um 16:46:03 Uhr:


Aber grundlegend ist es dennoch dann Fahren ohne Zulassung oder nicht?
Denn im Fahrzeugschein ist der Anhänger eben nicht zugelassen

Das steht natürlich auf einem anderen Blatt. Mir gings jetzt mal nur rein um den technischen Aspekt.

Zitat:

@Rumpelkammer schrieb am 27. Dezember 2019 um 17:11:44 Uhr:


Auf jeden Fall ist das eine Überschreitung der zuässigen Anhängelast. Hier mal eine Liste der Konsequenzen:
https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Interessant ist der Part:

Zitat:

@Rumpelkammer schrieb am 27. Dezember 2019 um 17:11:44 Uhr:



Zitat:

Wenn es sich um schwerere Fälle handelt, ist dafür ein Punkt fällig sowie ein Bußgeld, das von 30 bis 425 Euro variieren kann. Die Höhe dieses Bußgeldes orientiert sich an drei Faktoren:
[...]
um welchen Anteil (in Prozent) Sie die maximal zulässige Anhängelast überschritten haben

Wenn im Fahrzeugschein jetzt die 75kg für ein Trägersystem stehen hast und ziehtst einen leeren 750kg Anhänger, haste schon eine Überschreitung von 33% (Leergewicht Anhänger ca. 100kg; "erlaubt": 75kg; "Überschreitung": 25kg).
Die Rennleitung wird in 99% der Fälle die Weiterfahrt untersagen, außer du hast nur noch ein paar Meter zu fahren.
Dazu dürfte im Falle eines Falls auch die Versicherung(en) kritisch nachfragen.

Bei einem kleinen Anhänger würde ich davon ausgehen das es niemand merkt, da eigentlich jedes Kompaktklasse-Fahrzeug einen kleinen Anhänger ziehen darf.

@Martyn136

Das wird auch nicht passieren. Jeder kann machen, was er für richtig hält.
Aber man kann immer in eine Verkehrskontrolle kommen. Wenn es da nicht auffällt - was es eigentlich sollte, wenn die Polizei ihre Arbeit Gewissenhaft macht - hat man Glück.
Wenn manche sagen, ich fahre so selten mit dem Anhänger, da ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Polizei mich anhält sehr gering und wenn zahle ich halt alle paar Jahre mal ne Strafe, ist das deren Bier.
Aber seinen Versicherungsschutz aufs Spiel zu setzen, dann ist man schon schmerzbefreit.

Tatsächlich dürfen sehr viele Fahrzeuge die 750er Mini-Anhänger schon nicht mehr ziehen. Vermutlich sogar alle Kompakten nicht.
Beim Astra K bspw durfte schon vor dem FL - also noch mit den richtigen Motoren - ungebremst maximal 600-650Kg angehängt werden.
Ich vermute bei der kompakten Konkurrenz war das nicht viel anders.
Selbst bei Opels 'großem SUV' Grandland X sind es 600-725 Kg.
Selbst beim Insignia dürfen erst die Diesel ab 136PS die 750 Kg anhängen

@Bermonto09 Man darf natürlich einen ungebremsten Anhänger mit 750 zGG ziehen, auch wenn man nur 600 kg ungebremst ziehen darf.
Die zulässige Anhängelast bezieht sich auf das tatsächliche Anhängergewicht zum Zeitpunkt des Ziehens und nicht auf das zGG des Anhängers.
Analoges gilt für gebremste Hänger.

Das würde ich nochmal überprüfen. Das ist meines Wissens nach nur im landwirtschaftlichen Bereich richtig.
Ansonsten zählt immer nur das zulässige Gesamtgewicht.
Ich darf ja auch keinen 5 Tonner Sprinter mit B Führerschein fahren wenn ich ihn nur bis 3,5 belade.
Oder will mir einer erzählen er wiegt seinen 750er Anhänger immer vor Abfahrt beim Baumarkt?

Man muss zwei Punkte unterscheiden: Technik und Führerschein.

Die ganze Diskussion ging hier bislang um die technische Frage und die Konsequenzen bei einem 750kg Anhänger. Das wird durch Klasse B abgedeckt und man hat aus Führerscheinsicht keine Probleme.
Technik:
https://www.bussgeldkatalog.de/.../?...

Ich glaube wohl kaum, dass irgendjemand vorhat einen Pferdeanhänger mit diesem Auto zu ziehen.

@Bermonto09
Ich fahre abundzu mal mit dem Auto meines Vaters und einem geliehenen 750kg Anhänger. Wenn ich den dann schwerer belade (Steine, Kies, Sand etc.), überschlage ich das Gewicht grob. Zur Sicherheit werden aus geschätzten 25kg in meiner Rechnung dann 30kg.

Zitat:

@Bermonto09 schrieb am 29. Dez. 2019 um 11:3:58 Uhr:


Ich darf ja auch keinen 5 Tonner Sprinter mit B Führerschein fahren wenn ich ihn nur bis 3,5 belade.

Da steht aber auch in Führerschein die Definition bis 3,5t zGG. Bei der Anhängelast ist es das, was das Fahrzeug tatsächlich ziehen darf. Ich darf auch einen 2t zGG Anhänger an meinem Auto mit 1200kg Zuglast ankuppeln, aber halt nicht voll beladen.

Verlesen.

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