Codierungen für den A3/S3/RS3 Sammelthread

Audi A3 8V

Was kann man alles schon codieren mit VCDS oder anderem?
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Zitat:

@Scotty18 schrieb am 18. Dezember 2018 um 12:16:59 Uhr:


auf stemei zu viel gelesen? .....

Nee da shab ich bei Stemei nicht gelsen, beim Codieren selbst bin ich über diese Option gestolpert und hab einfach mal den Haken gesetzt.

Bei nem Bekannter, der einen Passat besitzt, hat diese Option aufjednfall etwas gebracht.

kurz geht nicht (es bedeutet wennn nur das das Licht ab 140 angeht - Abblendlicht)

Naja, bei Stemei werden ja auch Sachen bezüglich des Autobahnlichts vermischt.

Das eigentliche Autobahnlicht ist ja, dass der Lichtkegel weiter in die Ferne schwenkt (also höher leuchtet), wenn das Fahrzeug eine gewissen Geschwindigkeit überschreitet (ca. 120 km/h). Diese Funktion ist bei allen Fahrzeugen mit adaptiver Leuchtweitenregulierung ab Werk vorhanden.

Das Autobahnlicht, was man aktivieren kann ist, wie Scotty18 schon schreibt, die automatische Aktivierung des Abblendlichts (statt nur TFL) und hat mit dem anderen aber nichts zu tun.

Wie gesagt ich habe das bei Stemei garnicht gesehen und bei VCDS stand autobahnlicht. Die automatische leutweitenregulierung habe ich ja. Aber dennoch zeigt es keine Funktion.

Gibt es eine Möglichkeit das genauer zu überprüfen?

Noch ein Frage zum Regenschliessen, ist es normal das die Codierung nach ca 24 Stunden wieder weg ist?

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Autobahnlicht bedeutet nur, dass sich ab 140 km/h das Abblendlicht selbsttätig einschaltet. Der Leuchtkegel wird dadurch nicht verändert. Audi hat mal in einer Werbung für 'adaptive light' beim A6/A8 das Fernlicht als "Autobahnlicht" und das Abblendlicht als "Landstraßenlicht" bezeichnet. Seitdem spuken in manchen Köpfen Sachen herum, die es zumindest beim A3 nicht gibt. Die Schwellenwerte für "Autobahnlicht" (funktioniert auch abseits der Autobahn, ist nur eine Frage der Geschwindigkeit😁) und Regenlicht lassen sich übrigens nicht ändern. Es gibt dafür zwar Anpassungskanäle, jede Änderung wird aber mit der Meldung "ungültiger Wertebereich" abgelehnt.

War jetzt auf der Bahn aber bei 140 ändert sich am Licht spürbar eigentlich nichts -.-

Wie dem auch, wie mehrfach geschrieben bewirkt diese Codierung nur, das sich das Abblendlicht einschaltet, mehr nicht.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 18. Dezember 2018 um 18:58:00 Uhr:


Autobahnlicht bedeutet nur, dass sich ab 140 km/h das Abblendlicht selbsttätig einschaltet.

Bist du dir da sicher ?
Ich glaube ich hatte bei mir gelesen, dass ab 110km/h die Reichweite des Lichtes sich verdoppelt ...so oder so ähnlich.
Ich habe Voll-Led.....

Hier ein Auszug aus der PDF Ausstattungsmerkmale Audi A3:
Autobahnlicht mit automatisch verdoppelter Reichweite ab
einer Geschwindigkeit von ca. 110 km/h

Prüfe es selbst auf Plausibilität: Wie soll die Verdoppelung der Leuchtweite funktionieren ohne Blendung? Und wenn es ohne Blendung ginge, warum macht man es dann erst ab 110 km/h? Wäre bei geringerer Geschwindigkeit weitere Sicht nicht auch wichtig?

Letztlich war "adative light" für Xenonscheinwerfer das gleiche wie heute Matrix-LED. Es wird automatisiert zwischen Fern- und Abblendlicht umgeschaltet, bei Matrix-LED allerdings wohl ein wenig ausdifferenzierter und mehr als nur an/aus. Beides ist aber keine wundersame Verbesserung des Abblendlichts. Und die vom Fragesteller gefundene Funktion "Autobahnlicht (ab 140 km/h)" ist nichts anderes als geschwindigkeitsabhängig das Abblendlicht einzuschalten, wenn es vorher aus war. Alles, was das Auto lichttechnisch sonst noch kann, hat jedenfalls damit nichts zu tun.

Zitat:

@rsepsilon schrieb am 18. Dezember 2018 um 20:17:45 Uhr:


Und wenn es ohne Blendung ginge, warum macht man es dann erst ab 110 km/h? Wäre bei geringerer Geschwindigkeit weitere Sicht nicht auch wichtig ?

Einfache Antwort, bei mehr als 110km/h ist man laut Gesetzgeber entweder auf einer mehrspurigen Kraftfahrstrasse oder BAB unterwegs und demzufolge eben erst eine Aktivierung über 110km/h.
Mehr Spuren bedeutet der Gegenverkehr wird dadurch "wahrsçheinlich" nicht gestört/beeinträchtigt.
Soweit die Theorie, wie diese Verdoppelung des Lichtkegels, spez. bei Led-Scheinwerfern realisiert wird entzieht sich meiner Erkenntnis, zumindest sehe ich weder Klappen noch sonstiges im Scheinwerfer.

In der Ausstattungsliste wird aber explizit beim "Autobahnlicht" beim A3 auf die Verdoppelung der Lichtausbeute hingewiesen.
Da steht bei diesem Future nix von " schaltet automatisch ab 140 km/h das Abblendlicht ein "

Also ich rede hier vom "echten" Autobahnlicht, warum dieses andere auch so genannt wird ist verwirrend.

Bei dem Autobahnlicht, ab 110 km/h, wird einfach über die Leuchtweitenregulierung die Leuchtweite ein bisschen nach oben reguliert. Ob es eine Verdoppelung ist weiß ich nicht, aber deutlich weiter, geblendet wird deswegen noch keiner. Ist bei meinen LED Scheinwerfern am S3 gut zu erkennen. Hatte mein S6 mit den Xenon-Scheinwerfern auch. Finde die Funktion super, macht das Fahren auf der BAB sicherer. Mit Fernlicht kann man ja eh so gut wie nie fahren. Schöne Grüße

Okay solangsam geht das ja in die Richtung die ich wollte.
Ignorieren wir mal die Codierung vom automatischen Abblendlicht ab 140kmh.

Ich persönlich kann keine Verbesserung des Lichts ab 110 oder auch schneller nicht feststellen.

Gibt es eine Möglichkeit zu prüfen ob die Einstellungen korrekt sind bei mir?
Meine Regulierung funktioniert wie ich ja beim einschalten der Zündung feststellen kann.

Könnte sein das es abhängig vom großen mmi ist. Wie das kreuzungslicht glaub ich auch? Hast du das große mmi? Kann morgen mal schauen ob es in den Einstellungen irgendeinen Punkt gibt

@FriesischHerb

Wäre jetzt bei dir die Frage ob dieses "echte" Autobahnlicht event. nur in Verbindung mit anderen Futuren realisierbar ist.
Es gibt ja einige Sachen die nur mit anderen Dingen kombinierbar sind, es kann ja dieser Menüpunkt bei dir im Steuergerät hinterlegt und aktivierbar sein, dies bedeutet aber noch nicht das es auch funktioniert.

Also wäre jetzt nur mal so eine Vermutung von mir, wie Markus_88 habe auch ich das große MMI und Voll-Led.

Zitat:

@klaus7373 schrieb am 18. Dezember 2018 um 21:35:01 Uhr: ... Einfache Antwort, bei mehr als 110km/h ist man laut Gesetzgeber entweder auf einer mehrspurigen Kraftfahrstrasse oder BAB unterwegs und demzufolge eben erst eine Aktivierung über 110km/h.
Mehr Spuren bedeutet der Gegenverkehr wird dadurch "wahrsçheinlich" nicht gestört/beeinträchtigt. ...

Nein, so wäre das gar nicht zulassungsfähig. Laut Gesetzgeber darf die Leuchtweite des Abblendlichts beim A3 max. 65 m sein, denn der Lichtkegel muss ein Gefälle von mind. 1% haben und die Fahrbahnausleuchtung längstens beim 100-fachen der Anbauhöhe der Scheinwerfer enden. Die Anbauhöhe beim A3 ist 65 cm. Jede weitere Ausleuchtung darf nur situationsabhängig zugeschaltet werden, wenn dadurch niemand geblendet wird, so wie bei 'adaptive light' oder Matrix-LED, das - wenn es funktioniert - automatisch abblendet, sobald sich ein Objekt im Lichtkegel befindet. Automatisch und "blind" ab einer bestimmten Geschwindigkeit Fernlicht dazu zu schalten ist nicht zulässig und war nie zulässig. Und bei der Blendung geht es nicht nur um den Gegenverkehr, sondern auch um die Fahrzeuge vor Dir auf der Autobahn. Zumindest als ich meinen 2017 konfiguriert habe, ist eine Funktion, wie Du sie beschrieben hast, auch nicht (mehr) beworben worden, weder als Basis- noch als optionale Sonderausstattung und in der Betriebsanleitung steht darüber auch nichts.

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