Codierungen für den A3/S3/RS3 Sammelthread
Was kann man alles schon codieren mit VCDS oder anderem?
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Was kann man alles schon codieren mit VCDS oder anderem?
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8348 Antworten
Zitat:
@CKone01 schrieb am 26. Juni 2015 um 20:18:29 Uhr:
ich hatte diese Woche ne brandneue Limusine vor mir, denke A6 oder größer: die hatte beim Blinken hinten so einen Einblendeffekt von innen nach außen, etwas wie eine Lichterkette.Was steckt da technisch hinter, kann man das gfs beim 8V durch programmieren/austausch Steuergerät etc auch hinbekommen?
Danke
Das nennt sich dynamisches Blinken. Sieht in der Tat echt schick aus!
Beim 8V geht das per Steuergerät nicht, da du dafür einzeln ansteuerbare Lichter brauchst. Irgendwo gibt es so Einbaumodule, mit denen du immerhin 'semi-dynamisches' Blinken hinbekommst. Das wiederum finde ich sieht aber beim 8V nicht so toll aus...
Achso: falls du dir den Erwerb der genannten Module überlegt hast: dessen Betrieb ist im Bereich der STVO nicht zulässig.
Gibt es eine Möglichkeit die Beleuchtung der Türgriffe zu erhöhen?
nein die laufen schon auf 100% leider
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Zitat:
@Scotty18 schrieb am 27. Juni 2015 um 06:23:15 Uhr:
nein die laufen schon auf 100% leider
Das heißt, man kann sie dunkler machen?
Mich stört die Beleuchtung beim Fahren, da ich die der Beifahrertür ständig im Augenwinkel hab...
Optimal wäre während der Fahrt ziemlich runtergedimmt und im Stand bei 100 %.
Ist es eigentlich möglich, dass man beim Komfort-Öffnen und Komfort-Schließen per Fernbedienung, die jeweilige Taste nur einmal etwas länger drücken muss und dann gehen die Fenster komplett auf bzw. komplett zu?
Also nicht nur das Stück solange man die Taste gedrückt hält.
Grüße
also hab ich das jetzt mit dem dynamischen Blinken wie folgt verstanden:
- die Software ist in den Steuergeräten bereits enthalten
- zu erwarten ist das in einem Facelift dynamisches Blinken enthalten sein wird
- ob diese dann in den 8V passen ist dagegen offen
- sollte das aber funktionieren diese einbauen und dann bei scotty vorbeifahren
- alle Alternativen sind nicht erlaubt
Korrekt?
Korrekt
Für alle "Prolls" (wie ich 😉 ) findet sich hier die Codierung um die NSW bei Lichthupe und/oder Fernlicht mitleuchten zu lassen: http://www.motor-talk.de/.../codierung-vcds-golf-7-t4316380.html?...
Zumindest die Variante NSW plus Lichthupe habe ich gestern bei meinem A3 erfolgreich aktiviert. Warum? Ich finds grad irgendwie cool. 🙂
ich hab es gestern noch auf lichtschalter 0 auf nur nebler gelegt und wenn das abblendlicht an ist normal.
hab es wieder zurück gestellt
Zitat:
@micha-s_1e4 schrieb am 28. Juni 2015 um 11:02:11 Uhr:
Für alle "Prolls" (wie ich 😉 ) findet sich hier die Codierung um die NSW bei Lichthupe und/oder Fernlicht mitleuchten zu lassen: http://www.motor-talk.de/.../codierung-vcds-golf-7-t4316380.html?...Zumindest die Variante NSW plus Lichthupe habe ich gestern bei meinem A3 erfolgreich aktiviert. Warum? Ich finds grad irgendwie cool. 🙂
und ist grad irgendwie ohne Zulassung 🙄
Nein,das automatische schließen ist bis dato leider nicht möglich/bekannt..
Das war beim 8P bzw.bei allen vag Fahrzeugen mit einem BNSTG noch möglich..
Zitat:
@Sorrow91 schrieb am 27. Juni 2015 um 17:41:35 Uhr:
Ist es eigentlich möglich, dass man beim Komfort-Öffnen und Komfort-Schließen per Fernbedienung, die jeweilige Taste nur einmal etwas länger drücken muss und dann gehen die Fenster komplett auf bzw. komplett zu?
Also nicht nur das Stück solange man die Taste gedrückt hält.Grüße
Zitat:
@Antoni schrieb am 28. Juni 2015 um 20:56:04 Uhr:
Nein,das automatische schließen ist bis dato leider nicht möglich/bekannt..
Das war beim 8P bzw.bei allen vag Fahrzeugen mit einem BNSTG noch möglich..
Zitat:
@Antoni schrieb am 28. Juni 2015 um 20:56:04 Uhr:
Zitat:
@Sorrow91 schrieb am 27. Juni 2015 um 17:41:35 Uhr:
Ist es eigentlich möglich, dass man beim Komfort-Öffnen und Komfort-Schließen per Fernbedienung, die jeweilige Taste nur einmal etwas länger drücken muss und dann gehen die Fenster komplett auf bzw. komplett zu?
Also nicht nur das Stück solange man die Taste gedrückt hält.Grüße
Ok, schade.
Aber danke für die Antwort! 🙂
Zitat:
@dlorek schrieb am 28. Juni 2015 um 16:07:51 Uhr:
und ist grad irgendwie ohne Zulassung 🙄Zitat:
@micha-s_1e4 schrieb am 28. Juni 2015 um 11:02:11 Uhr:
Für alle "Prolls" (wie ich 😉 ) findet sich hier die Codierung um die NSW bei Lichthupe und/oder Fernlicht mitleuchten zu lassen: http://www.motor-talk.de/.../codierung-vcds-golf-7-t4316380.html?...Zumindest die Variante NSW plus Lichthupe habe ich gestern bei meinem A3 erfolgreich aktiviert. Warum? Ich finds grad irgendwie cool. 🙂
Schau mal, was die StVZO dazu sagt:
.....(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.
--> Das heißt jetzt erstmal, daß die Nebler alleine nicht brennen dürfen, sondern nur i.V. mit dem Abblendlicht und das gilt nur für die, die mehr als 400mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt liegen. Ist es weniger, dürfen sie auch schon mit Standlicht gehen - aber NIE alleine!
In der ganzen StVZO findet sich kein Hinwei darauf, daß Nebler und Fernlicht nicht zusammengeschaltet werden dürfen.
Es ist nicht verboten die Nebelscheinwerfer an die Lichthupe zukoppeln.
Es gibt keine Eindeutige Vorschrift, Regel, wasauchimmer das genaueres zu der Lichthupe regelt. Und da es nun nicht explizit verboten ist folgt......es ist erlaubt.
Weiter:
Die EG-Richtlinie (76/756/EWG):
...4.3.10 . Elektrische Schaltung
Die Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von den Scheinwerfern für Fernlicht
oder den Scheinwerfern für Abblendlicht - und umgekehrt - ein - und
ausgeschaltet werden können. ...und das kann man ja.
zu §17 Abs.3 StVO:
allerdings geht es hier darum, dass die NSW permanent eingeschaltet sind. Das kurzfristige aufleuchten ist keinesweg untersagt.
Wichtig ist: Man muss die NSW unabhängig von Fern- oder Abblendlicht ein- und ausschalten können als auch Fern- und Abblendlicht unabhängig von den NSW ein- und ausschalten können.
Diese Infos sind aber alle unverbindlich und (noch) nicht rechtssicher.
Ich bleib da aber mal dran um das wirklich verbindlich zu klären.....
Endlich mal wieder eine Belehrung was alles zugelassen ist und was nicht. Es muss doch jeder selber wissen was er sich codiert und was er macht. Schließlich trägt derjenige auch die Verantwortung dafür. Mal davon abgesehen das in Deutschland sowieso jeder Schweiß geregelt sein muss, denke ich mal es gibt wesentlich gefährlichere Dinge als codierte nsw. ^^